Rechtsprechung
| BVerwG, 03.12.1969 - VI C 81.65 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Entlassung eines Beamten mangels seiner Wiederverwendung und Erfüllung der 10-jährigen Wartezeit - Begriff des "nichtberufsmäßigen Wehrdienstes" - Ruhegehaltsfähigkeit von einem freiwillig geleisteten Dienst auf einem Truppenübungsplatz - Nichtberücksichtigung der ...
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (9)
- BVerwG, 22.02.1962 - II C 21.60
Beschwerde gegen eine Festsetzung von Versorgungsbezügen nach dem Gesetz zur …
Auszug aus BVerwG, 03.12.1969 - VI C 81.65
Unter "nichtberufsmäßigem Wehrdienst" im Sinne dieser Vorschrift sei nur der als Soldat oder Wehrmachtbeamter des Beurlaubtenstandes nach früherem oder geltendem Wehrrecht geleistete Dienst zu verstehen (Vwv Nr. 1 Abs. 1 zu § 114 BBG; Urteil vom 22. Februar 1962 - BVerwG II C 21.60 -).II C 30.63 - sei ausgesprochen, daß die Freiwilligkeit des Wehrdienstes dessen Anrechnung gemäß § 114 Nr. 1 BBG nicht ausschließe und insoweit an dem Urteil vom 22. Februar 1962 - BVerwG II C 21.60 - nicht festgehalten werde.
Entgegen der Ansicht der Revision ist nämlich an der Voraussetzung, daß die Tätigkeit im Rechtsverhältnis eines Soldaten oder Wehrmachtbeamten des Beurlaubtenstandes im Sinne der maßgebenden wehrrechtlichen Vorschriften abgeleistet werden mußte (vgl. Urteil vom 5. April 1960 - BVerwG VI C 63.58 - und vom 22. Februar 1962 - BVerwG II C 21.60 - vgl. auch Vwv Nr. 1 Abs. 1 Satz 1 zu § 114 BBG; Plog-Wiedow, BBG, § 114 RdNr. 3), festzuhalten.
- BVerwG, 10.09.1959 - II C 341.57
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 03.12.1969 - VI C 81.65
Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. September 1959 - BVerwG II C 341.57 -, auf das das Berufungsurteil Bezug nehme, sei nicht einschlägig.Nicht entscheidend ist dagegen die Art der Tätigkeit, (vgl. auch dazu das Urteil vom 26. November 1964), auch wenn es sich dabei um (getarnten) "Wehrdienst" gehandelt hat (vgl. dazu Urteil vom 10. September 1959 - BVerwG II C 341.57 - [RiA 1960, 207]).
Das Oberverwaltungsgericht hat deshalb daraus zu Recht unter Berufung auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. September 1959 - BVerwG II C 341.57 - (RiA 1960, 207) die rechtliche Schlußfolgerung gezogen, daß die Teilnahme des Klägers an einem Kursus an dieser Schule kein "nichtberufsmäßiger Wehrdienst" im Sinne des § 114 Nr. 1 BBG war.
- BVerwG, 05.04.1960 - VI C 63.58
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 03.12.1969 - VI C 81.65
Auch aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 5. April 1960 - BVerwG VI C 63.58 - erhelle, daß in § 114 BBG (ebenso § 113 BBG) der hergebrachte Begriff des Wehrdienstes, der in Erfüllung einer allgemeinen Wehrpflicht geleistet werde, zugrunde zu legen sei.Entgegen der Ansicht der Revision ist nämlich an der Voraussetzung, daß die Tätigkeit im Rechtsverhältnis eines Soldaten oder Wehrmachtbeamten des Beurlaubtenstandes im Sinne der maßgebenden wehrrechtlichen Vorschriften abgeleistet werden mußte (vgl. Urteil vom 5. April 1960 - BVerwG VI C 63.58 - und vom 22. Februar 1962 - BVerwG II C 21.60 - vgl. auch Vwv Nr. 1 Abs. 1 Satz 1 zu § 114 BBG; Plog-Wiedow, BBG, § 114 RdNr. 3), festzuhalten.
- BVerwG, 13.10.1964 - II C 30.63
Anrechnung eines freiwilligen Wehrdienstes als nichtberufsmäßiger Wehrdienst - …
Auszug aus BVerwG, 03.12.1969 - VI C 81.65
II C 30.63 - sei ausgesprochen, daß die Freiwilligkeit des Wehrdienstes dessen Anrechnung gemäß § 114 Nr. 1 BBG nicht ausschließe und insoweit an dem Urteil vom 22. Februar 1962 - BVerwG II C 21.60 - nicht festgehalten werde.Das hat der II. Senat des Bundesverwaltungsgerichts bereits in seinem Urteil vom 13. Oktober 1964 - BVerwG II C 30.63 - (Buchholz BVerwG 232, § 114 BBG Nr. 1) klargestellt.
- BVerwG, 22.01.1969 - VI C 52.65
Ermessensbindung durch Verwaltungspraxis - Ermessensausübung bei Dienstbefreiung …
Auszug aus BVerwG, 03.12.1969 - VI C 81.65
Nach dieser Vorschrift hätte es zur ordnungsgemäßen Bezeichnung dieses Verfahrensmangels vor allem der Angabe der Beweismittel bedurft, denen sich das Berufungsgericht hätte bedienen müssen, sowie der Tatsachen, die durch diese Beweismittel im einzelnen bewiesen worden wären, und der Darlegung, inwiefern das Urteil auf der unterlassenen Sachaufklärung beruht oder beruhen kann (vgl. BVerwGE 31, 212 [217 f.] mit weiteren Nachweisen). - BVerwG, 16.01.1963 - VI C 10.61
Versorgung der ehemaligen Berufssoldaten - Berücksichtigung der Rückdatierung des …
Auszug aus BVerwG, 03.12.1969 - VI C 81.65
Denn diese Rechtsprechung betrifft eine ganz andere Rechtsfrage (vgl. dazu auch Urteil vom 16. Januar 1963 - BVerwG VI C 10.61 - [Buchholz BVerwG 232, § 116 BBG Nr. 3 = RiA 1963, 205]). - BVerwG, 09.11.1962 - VI C 5.61
Anspruch auf ein Übergangsgehalt - Errechnung einer ruhegehaltsfähigen Dienstzeit …
Auszug aus BVerwG, 03.12.1969 - VI C 81.65
Dieser Auffassung ist der erkennende Senat bereits in seinem Urteil vom 9. November 1962 (- BVerwG VI C 5.61 - (Buchholz BVerwG 232, § 106 BBG Nr. 5) = RiA 1963, 287) entgegengetreten. - BVerwG, 27.08.1964 - II C 45.63
Anerkennung als ruhegehaltfähige Zeit - Nichtberufsmäßiger Wehrdienst i.S.v. § …
Auszug aus BVerwG, 03.12.1969 - VI C 81.65
Dem hat sich der II. Senat in seinem Urteil vom 27. August 1964 - BVerwG II C 45.63 - angeschlossen und ausgesprochen, daß jeder im Arbeitsdienst geleistete Dienst, wenn er nicht berufsmäßig geleistet worden ist, von der Anrechnung auf die ruhegehaltfähige Dienstzeit schlechthin ausgeschlossen ist, ohne Rücksicht darauf, ob im Rahmen des Arbeitsdienstes eine militärische Ausbildung stattgefunden hat, weil § 113 Abs. 1 Nr. 1 BBG klar zwischen dem Dienst der früheren Wehrmacht und dem früheren Arbeitsdienst unterscheidet, ohne dabei auf den sachlichen Inhalt der geleisteten Dienste abzustellen, und weil § 114 den - nichtberufsmäßigen - Arbeitsdienst unerwähnt läßt. - BVerwG, 26.11.1964 - II C 92.62
Anrechnung des im zweiten Weltkrieg geleisteten Notdiensts in der "Technischen …
Auszug aus BVerwG, 03.12.1969 - VI C 81.65
Wehrdienst ist danach aber nur der nach den jeweils geltenden wehrrechtlichen Bestimmungen geleistete Dienst (vgl. Urteil vom 26. November 1964 - BVerwG II C 92.62 - [Buchholz BVerwG 232, § 113 BBG Nr. 3]) in einem nach Maßgabe dieser Bestimmungen begründeten (öffentlich-rechtlichen) Wehrdienstverhältnis (Soldatenverhältnis).
- BVerwG, 24.03.1976 - VI C 27.72
Bestehen eines Wehrdienstverhältnisses - Wehrdienst auf Grund einer …
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist nichtberufsmäßiger Wehrdienst nur der nach den jeweils geltenden wehrrechtlichen Bestimmungen geleistete Dienst, bzw. ist nichtberufsmäßiger Wehrdienst nur der von einem Soldaten oder Wehrmachtbeamten des Beurlaubtenstandes nach früherem oder geltendem deutschen Recht geleistete Dienst (Urteile vom 5. April 1960 - BVerwG VI C 63.58 - [Buchholz 232 § 106 BBG Nr. 3], vom 26. November 1964 - BVerwG II C 92.62 - [Buchholz 232 § 113 BBG Nr. 3], vom 3. Dezember 1969 - BVerwG VI C 81.65 - BVerwGE 38, 255 [257 f.]).Da zum Wehrdienst im Sinne des § 114 BBG nur der Dienst aufgrund der Wehrgesetze gehört, ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Art des Dienstes für die Zuordnung zum Begriff des nichtberufsmäßigen Wehrdienstes nicht maßgebend, auch wenn er im Kriege oder ähnlich wie Wehrdienst oder unter gleichen Verhältnissen wie dieser ausgeübt wurde und es sich dabei um (getarnten) "Wehrdienst" oder "Waffendienst" handelte (Urteile vom 10. September 1959 - BVerwG II C 341.57 - [RiA 1960, 207], vom 26. November 1964 - BVerwG II C 92.62 - [a.a.O.], vom 3. Dezember 1969 - BVerwG VI C 81.65 - und BVerwGE 38, 255 [258]).
Wie der erkennende Senat in dem Urteil vom 3. Dezember 1969 - BVerwG VI C 81.65 - dargelegt hat, wird dieses Ergebnis durch einen Vergleich mit den übrigen Vorschriften bestätigt, nach denen, wie in § 114 Nr. 1 BBG, Dienstzeiten im öffentlichen Dienst als ruhegehaltfähig berücksichtigt werden (§ 111 bis § 115 BBG).
- BVerwG, 15.12.1981 - 6 C 31.77
Ruhegehaltsfähigkeit von Dienstzeiten - Militärverwaltungsbeamter - …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kommt es für die Beurteilung der Frage, ob sich eine militärische Dienstleistung als Wehrdienst im Sinne der §§ 113 Abs. 1 Nr. 1, 114 Satz 1 Nr. 1 BBG a.F. darstellt, nicht auf die Art der Tätigkeit, sondern allein darauf an, ob sie im Rechtsverhältnis eines Soldaten oder Wehrmachtbeamten des Beurlaubtenstandes im Sinne der seinerzeit maßgebenden wehrrechtlichen Vorschriften abgeleistet worden ist (vgl. Urteile vom 22. Februar 1962 - BVerwG 2 C 21.60 -, vom 3. Dezember 1969 - BVerwG 6 C 81.65 - und vom 24. März 1976 - BVerwG 6 C 27.72 - [RiA 1976, 197]).In dem Urteil vom 3. Dezember 1969 - BVerwG 6 C 81.65 - ist hierzu folgendes ausgeführt:.
- BVerwG, 10.02.1978 - 6 B 3.78
Im militärischen Einsatz der Waffen-SS verbrachte Zeit eines berufsmäßigen …
In ständiger Rechtsprechung hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, daß es für die Beurteilung, ob eine militärische Dienstleistung als Wehrdienst im Sinne des § 113 Abs. 1 Nr. 1, § 114 Abs. 1 Nr. 1 BBG anzusehen ist, nicht auf die Art der Tätigkeit, sondern darauf ankommt, ob sie im Rechtsverhältnis eines Soldaten oder Wehrmachtbeamten des Beurlaubtenstandes im Sinne der seinerzeit maßgebenden wehrrechtlichen Vorschriften abgeleistet worden ist (vgl. Urteile vom 5. April 1960 - BVerwG 6 C 63.58 - [Buchholz 232 § 106 BBG Nr. 3], vom 22. Februar 1962 - BVerwG 2 C 21.60 -, vom 3. Dezember 1969 - BVerwG 6 C 81.65 - und vom 24. März 1976 - BVerwG 6 C 27.72 - [RiA 1976, 197]).In dem Urteil vom 3. Dezember 1969 - BVerwG 6 C 81.65 - ist ausgeführt:.
- BVerwG, 15.07.1982 - 2 B 6.81
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Art eines …
"Da zum Wehrdienst im Sinne des § 114 BBG nur der Dienst aufgrund der Wehrgesetze gehört, ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Art des Dienstes für die Zuordnung zum Begriff des nichtberufsmäßigen Wehrdienstes nicht maßgebend, auch wenn er im Kriege oder ähnlich wie Wehrdienst oder unter gleichen Verhältnissen wie dieser ausgeübt wurde und es sich dabei um (getarnten) 'Wehrdienst' oder 'Waffendienst' handelte (Urteile vom 10. September 1959 - BVerwG 2 C 341.57 - [RiA 1960, 207], vom 26. November 1964 - BVerwG 2 C 92.62 - [Buchholz 232 § 113 BBG Nr. 3], vom 3. Dezember 1969 - BVerwG 6 C 81.65 - und vom 7. Juli 1971 [BVerwGE 38, 257 [BVerwG 07.07.1971 - VI C 45/68]]).Wie der Senat im Urteil vom 3. Dezember 1969 - BVerwG 6 C 81.65 - dargelegt hat, wird dieses Ergebnis durch einen Vergleich mit den übrigen Vorschriften bestätigt, nach denen, wie in § 114 Nr. 1 BBG, Dienstzeiten im öffentlichen Dienst als ruhegehaltfähig berücksichtigt werden (§ 111 bis § 115 BBG).
- BVerwG, 01.02.1979 - 2 C 12.75
Berechnung der Jubiläunsdienstzeiten - Dienst als Luftwaffenhelfer als …
Entscheidend für die Zuordnung zum Begriff des Wehrdienstes ist somit das Rechtsverhältnis, in dem der Betroffene verwendet worden ist, und nicht die Art der Tätigkeit, auch wenn sie im Kriege oder ähnlich wie Wehrdienst oder unter gleichen Verhältnissen wie dieser ausgeübt wurde und es sich um militärischen Dienst (getarnten Wehrdienst, Waffendienst) handelte (vgl. u.a. Urteile vom 3. Dezember 1969 - BVerwG 6 C 81.65 -, vom 24. März 1976 - BVerwG 6 C 27.72 - [RiA 1976, 197] …und vom 8. April 1976 - 2 C 26.72 - [a.a.O.], jeweils mit weiteren Nachweisen, sowie zuletzt Beschluß vom 10. Februar 1978 - BVerwG 6 B 3.78 -). - BVerwG, 08.04.1976 - II C 26.72
Begriff des nicht berufsmäßigen Wehrdienstes - Gewährung von Versorgungsbezügen - …
Dies ist vom VI. Senat des Bundesverwaltungsgerichts schon in den Gründen des Urteils vom 3. Dezember 1969 - BVerwG VI C 81.65 - (mit Hinweis auf das Urteil des erkennenden Senats vom 26. November 1964 - BVerwG II C 92.62 - [Buchholz 232 § 113 BBG Nr. 3] und dessen weiteres vom Berufungsgericht angeführtes Urteil vom 10. September 1959 - BVerwG II C 341.57 - [RiA 1960, 207]) klargestellt worden. - BVerwG, 16.11.1981 - 6 C 109.78
Voraussetzungen für eine Berücksichtigung des Arbeitsurlaubs eines Soldaten der …
Danach kommt es für die Beurteilung der Frage, ob eine militärische Dienstleistung als "Wehrdienst" im Sinne der genannten Vorschriften anzusehen ist, nicht auf die Art der Tätigkeit, sondern darauf an, ob sie im Rechtsverhältnis eines Soldaten oder Wehrmachtbeamten des Beurlaubtenstandes im Sinne der seinerzeit maßgebenden wehrrechtlichen Vorschriften abgeleistet worden ist (vgl. Urteile vom 5. April 1960 - BVerwG 6 C 63.58 - [Buchholz 232 § 106 BBG Nr. 3], vom 22. Februar 1962 - BVerwG 2 C 21.60 -, vom 3. Dezember 1969 - BVerwG 6 C 81.65 - und vom 24. März 1976 - BVerwG 6 C 27.72 -). - BVerwG, 07.07.1971 - VI C 45.68
Berechnung der ruhegehaltfähigen Dienstzeit eines Beamten - Im Luftschutzdienst …
Das Bundesverwaltungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung den Begriff des berufsmäßigen Wehrdienstes dahin ausgelegt, daß es auf die förmliche Zugehörigkeit zur Wehrmacht als Institution im Status eines Berufssoldaten ankommt, ferner zum nichtberufsmäßigen Wehrdienst, daß der Dienst auf Grund der Wehrgesetze geleistet sein muß (vgl. u.a. Urteile vom 5. April 1960 - BVerwG VI C 63.58 - [Buchholz 232 § 106 BBG Nr. 3], vom 26. November 1964 - BVerwG II C 92.62 - [Buchholz 232 § 113 BBG Nr. 3] und vom 3. Dezember 1969 - BVerwG VI C 81.65 -).
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