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Rechtsprechung
   BVerwG, 23.03.1973 - VI C 83.73   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1973,495
BVerwG, 23.03.1973 - VI C 83.73 (https://dejure.org/1973,495)
BVerwG, Entscheidung vom 23.03.1973 - VI C 83.73 (https://dejure.org/1973,495)
BVerwG, Entscheidung vom 23. März 1973 - VI C 83.73 (https://dejure.org/1973,495)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beweis einer Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe - Rüge eines Verfahrensmangels im Rahmen der zulassungsfreien Revision in Wehrpflichtsachen - Umfang der revisionsgerichtlichen Prüfung bei Begründetheit einer Verfahrensrevision - Anforderungen an ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (21)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 18.10.1972 - VIII C 46.72

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen an die …

    Auszug aus BVerwG, 23.03.1973 - VI C 83.73
    Nach Maßgabe des § 137 Abs. 3 in Verbindung mit § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO und § 34 Abs. 2 Satz 3 WPflG ist das Revisionsgericht bei der Überprüfung des angefochtenen Urteils nicht auf die geltend gemachten Verfahrensrügen beschränkt (vgl. das für die Entscheidungssammlung vorgesehene Urteil vom 18. Oktober 1972 - BVerwG VIII C 46.72 - [NJW 1973, 635]).
  • BVerwG, 28.09.1967 - VIII B 94.67

    Zulassung der Revision gegen ein Verwaltungsgerichtsurteil in Wehrpflichtsachen

    Auszug aus BVerwG, 23.03.1973 - VI C 83.73
    "Wesentlich" im Sinne dieser Regelung ist aber jeder Verfahrensmangel, auf dem das Urteil beruhen kann (vgl. BVerwGE 28, 22 mit Nachweisen).
  • BVerwG, 12.02.1973 - VI CB 133.73

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Gewissensentscheidung gegen den …

    Auszug aus BVerwG, 23.03.1973 - VI C 83.73
    In dem bereits zitierten Urteil des VIII. Senats von 18. Oktober 1972, dem der erkennende Senat auch insoweit bereits grundsätzlich beigepflichtet hat (Leitsatzbeschluß vom 12. Februar 1973 - BVerwG VI CB 133.73 -), ist ausgeführt: In Verweigerungsfällen, in denen sich (wie häufig) ein voller Beweis nicht führen lasse, werde ein auf Grund aller in Betracht kommenden Umstände ermittelter hoher Grad von Wahrscheinlichkeit genügen müssen.
  • BVerwG, 31.10.1968 - VIII C 97.67

    Kriegsdienstverweigerung und Wehrpflichtrecht - Begründung der …

    Auszug aus BVerwG, 23.03.1973 - VI C 83.73
    Keinesfalls aber können sie dem Verwaltungsgericht eine Prüfung des Vorliegens oder Fehlens der anspruchsbegründenden tatsächlichen Voraussetzungen ersparen (vgl. BVerwGE 30, 358 [360 f.]).
  • BVerwG, 11.07.1973 - VI C 95.73

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Bestehen unvermeidlicher …

    Dieser Rechtsprechung hat sich der jetzt zuständig gewordene erkennende Senat in mehreren Entscheidungen mit ergänzender Begründung angeschlossen (vgl. u.a. Urteile vom 23. März 1973 - BVerwG VI C 81.73, VI C 83.73 und VI C 90.73 -) Der erkennende Senat hat vor allem darauf hingewiesen, daß angesichts der Beweisschwierigkeiten, die für den Rechtsbereich der Kriegsdienstverweigerung kennzeichnend sind, der Gesetzgeber - auch der einfache Gesetzgeber - solche erleichternden Voraussetzungen für die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer, wie sie der rechtlichen Konzeption des Verwaltungsgerichts zugrunde liegen, hätte genügen lassen können.

    Er hat es aber nicht getan, und dem Gericht steht es nicht zu (vgl. Urteil vom 23. März 1973 - BVerwG VI C 83.73 -).

    Obwohl seine konkrete Beweiswürdigung den Anschein erweckt, das Verwaltungsgericht habe sich eine eigene Überzeugung von dem behaupteten Gewissenszwang des Klägers gebildet, kann dennoch nicht ausgeschlossen werden, daß in Wahrheit die Anerkennung des Klägers als Kriegsdienstverweigerer durch das Verwaltungsgericht auf den oben gerügten, gegenüber dem geltenden Recht reduzierten Beweisanforderungen beruht (zu einer inhaltlich entsprechenden Begründung desselben Verwaltungsgerichts vgl. Urteil vom 23. März 1973 - BVerwG VI C 83.73 -).

  • BVerwG, 07.11.1973 - VI C 24.73

    Anforderungen an die Aufklärungsrüge in Kriegsdienstverweigerungssachen - Umfang …

    Denn nach Maßgabe des § 137 Abs. 3 VwGO in Verbindung mit § 132 Abs. 2 Nr. 1 und 2 VwGO, § 34 Abs. 2 Satz 2 und 3 WPflG ist das Revisionsgericht bei der Überprüfung des angefochtenen Urteils nicht auf die geltend gemachten Verfahrensrügen beschränkt (vgl. Urteil vom 18. Oktober 1972 - BVerwG VIII C 46.72 -, dem sich der erkennende Senat in ständiger Rechtsprechung angeschlossen hat; vgl. z.B. Urteile vom 23. März 1973 - BVerwG VI C 81.73, BVerwG VI C 83.73 und BVerwG VI C 90.73 -, vom 24. Oktober 1973 - BVerwG VI C 126.73 -).
  • BVerwG, 13.12.1974 - VI C 228.73

    Rechtsmittel

    Er hat es aber nicht getan, und den Gerichten steht eine derartige Kompetenz nicht zu (vgl. Urteil vom 23. März 1973 - BVerwG VI C 83.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPlfG Nr. 48]).
  • BVerwG, 14.08.1974 - VI C 107.73

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Nachweis einer Gewissensentscheidung …

    Wesentlich im Sinne dieser Regelung ist jeder Verfahrensmangel, auf dem das Urteil beruhen kann (Urteil vom 23. März 1973 - BVerwG VI C 83.73 - unter Hinweis auf Beschluß vom 28. September 1967 - BVerwG VIII B 94.67 - [BVerwGE 28, 22]).

    Denn das Revisionsgericht ist nach Maßgabe des § 137 Abs. 3 in Verbindung mit § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO und § 34 Abs. 2 Satz 3 WPflG bei der Überprüfung des angefochtenen Urteils nicht auf die geltend gemachten Verfahrensmängel beschränkt, und die Revision muß jedenfalls deshalb Erfolg haben, weil das angefochtene Urteil unvereinbar ist mit der in der vorstehend angeführten Entscheidung dargestellten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, zu der sich insoweit auch der inzwischen zuständig gewordene VI. Senat bekennt (vgl. u.a. Urteile vom 23. März 1973 - BVerwG VI C 81.73, BVerwG VI C 83.73 und BVerwG VI C 90.73 -, jeweils unter Hinweis auf das Urteil vom 18. Oktober 1972 - BVerwG VIII C 46.72 - [BVerwGE 41, 53, 55 ff. [BVerwG 18.10.1972 - VIII C 46/72]] sowie vor allem Urteil vom 10. August 1973 - BVerwG VI C 110.73 -).

  • BVerwG, 11.07.1973 - VI C 100.73

    Vorliegen einer Gewissensentscheidung im Rahmen einer Anerkennung als …

    Er hat es aber nicht getan, und dem Gericht steht es nicht zu (vgl. Urteil vom 23. März 1973 - BVerwG VI C 83.73 -).

    Begründung angeschlossen (vgl. u.a. Urteil vom 23. März 1973 - BVerwG VI C 83.73 -).

  • BVerwG, 10.08.1973 - VI C 110.73

    Rechtsmittel

    Wesentlich im Sinne dieser Regelung ist jeder Verfahrensmangel, auf dem das Urteil beruhen kann(Urteil vom 23. März 1973 - BVerwG VI C 83.73 - unter Hinweis aufBeschluß vom 28. September 1967 - BVerwG VIII B 94.67 - [BVerwGE 28, 22]).

    Denn das Revisionsgericht ist nach Maßgabe des § 137 Abs. 3 in Verbindung mit § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO und § 34 Abs. 2 Satz 3 WPflG bei der Überprüfung des angefochtenen Urteils nicht auf die geltend gemachten Verfahrensmängel beschränkt, und die Revision muß jedenfalls deshalb Erfolg haben, weil das angefochtene Urteil unvereinbar ist mit der in der vorstehend angeführten Entscheidung dargestellten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, zu der sich insoweit auch der inzwischen zuständig gewordene VI. Senat bekennt (vgl. u.a.Urteile vom 23. März 1973 - BVerwG VI C 81.73, BVerwG VI C 83.73 und BVerwG VI C 90.73 -, jeweils unter Hinweis auf dasUrteil vom 18. Oktober 1972 - BVerwG VIII C 46.72 - [BVerwGE 41, 53, 55 ff. [BVerwG 18.10.1972 - VIII C 46/72]]).

  • BVerwG, 04.07.1973 - VI C 92.73

    Rechtsmittel

    Wesentlich im Sinne dieser Regelung ist aber jeder Verfahrensmangel, auf dem das Urteil beruhen kann(Urteil vom 23. März 1973 - BVerwG VI C 83.73 - unter Hinweis, aufBeschluß vom 28. September 1967 - BVerwG VIII B 94.67 - [BVerwGE 28, 22]).

    Denn das Revisionsgericht ist nach Maßgabe des § 137 Abs. 3 in Verbindung mit § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO und § 34 Abs. 2 Satz 3 WPflG bei der Überprüfung des angefochtenen Urteils nicht auf die geltend gemachten Verfahrensrügen beschränkt, und die Revision muß jedenfalls deshalb Erfolg haben, weil das angefochtene Urteil unvereinbar ist mit der in der vorstehend angeführten Entscheidung dargestellten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, zu der sich insoweit auch der inzwischen zuständig gewordene VI. Senat bekennt(Urteile vom 23. März 1973 - BVerwG VI C 83.73 und BVerwG VI C 81.73 - unter Hinweis aufUrteil vom 18. Oktober 1972 - BVerwG VIII C 46.72 - [NJW 1973, 635]).

  • BVerwG, 28.07.1975 - 6 CB 48.75

    Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen an eine …

    Es fehlt an der erforderlichen Darlegung konkreter äußerer Umstände, aus denen ein Schluß auf den inneren Vorgang der Gewissensentscheidung zum mindesten möglich ist (…Urteil vom 7. November 1973 - BVerwG VI C 24.73 - [a.a.O.]), im vorliegenden Fall also solcher Gesichtspunkte, die ergeben könnten, daß die vom Verwaltungsgericht allein festgestellten politischen Motive des Klägers zu einer Gewissensentscheidung geführt, sich zu einer solchen Entscheidung "verdichtet" haben (vgl. Urteil vom 23. März 1973 - BVerwG VI C 83.73 - [Buchholz a.a.O. Nr. 48]).

    Durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist bereits geklärt, daß politische und rationale Gründe zu einer Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe führen können (vgl. Urteil vom 23. März 1973 - BVerwG VI C 83.73 - [a.a.O.] …und Urteil vom 24. Oktober 1973 - BVerwG VI C 101.73 - [Buchholz a.a.O. Nr. 59]).

  • BVerwG, 14.03.1979 - 6 B 19.79

    Berücksichtigung der gesamten Persönlichkeit des Antragstellers und seine …

    Das Verwaltungsgericht hat in Übereinstimmung mit dieser nunmehr gefestigten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auch den Grundsatz berücksichtigt, daß im Rahmen des Möglichen der Beweiswert der förmlichen Aussage des Antragstellers wohlwollend zu beurteilen ist und daß etwa dann, wenn nicht der volle Beweis erbracht werden kann, auch ein hoher Grad der Wahrscheinlichkeit des Vorhandenseins einer Gewissensentscheidung zur Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer genügt (vgl. BVerwGE 30, 348 [BVerwG 25.10.1968 - VII C 90/66]; Urteile vom 23. März 1973 - BVerwG 6 C 105.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 47], - BVerwG 6 C 83.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 48] und - BVerwG 6 C 81.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 49]).
  • BVerwG, 17.07.1974 - VI C 48.73

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Ausreichen der allgemeinen …

    Dem hat sich der erkennende Senat angeschlossen (vgl. u.a. die Urteile vom 23. März 1973 - BVerwG VI C 105.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 47], BVerwG VI C 83.73 [Buchholz a.a.O. Nr. 48] und BVerwG VI C 81.73 [Buchholz a.a.O. Nr. 49]).
  • BVerwG, 02.07.1975 - VI C 202.73

    Revision in Sachen Parteinahme ohne Bereitschaft selbst Waffen anzuwenden und …

  • BVerwG, 13.12.1974 - VI C 237.73

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 04.12.1974 - VI C 240.73

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 05.06.1985 - 6 B 30.85

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

  • BVerwG, 10.12.1975 - 6 C 38.75

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Schwierigkeit der Beweisführung in …

  • BVerwG, 04.07.1973 - VI C 74.73

    Feststellung der Berechtigung zur Kriegsdienstverweigerung - Vorliegen eines …

  • BVerwG, 13.02.1975 - VI B 84.74

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Nichtzulassung der Revision mangels …

  • BVerwG, 14.08.1974 - VI C 102.73

    Vorliegen einer Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe - …

  • BVerwG, 10.08.1973 - VI C 106.73

    Beweisanforderungen in Kriegsdienstverweigerungssachen - Anerkennung als …

  • BVerwG, 11.07.1973 - VI C 85.73

    Anforderungen an das Vorliegen von Gründen bei der Entscheidung der …

  • BVerwG, 15.06.1981 - 6 B 46.81

    Voraussetzungen für die Anerkennung eines Wehrpflichtigen als …

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