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Rechtsprechung
   BVerwG, 08.09.1961 - VI C 86.58   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1961,1255
BVerwG, 08.09.1961 - VI C 86.58 (https://dejure.org/1961,1255)
BVerwG, Entscheidung vom 08.09.1961 - VI C 86.58 (https://dejure.org/1961,1255)
BVerwG, Entscheidung vom 08. September 1961 - VI C 86.58 (https://dejure.org/1961,1255)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit trotz Mitgliedschaft in der NSDAP - Festigung der Machtstellung der NSDAP im öffentlichen Bereich des Sudetenlandes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 31.08.1960 - VIII C 391.59
    Auszug aus BVerwG, 08.09.1961 - VI C 86.58
    Es kann unerörtert bleiben, ob die verfahrensrechtlichen Revisionsrügen berechtigt sind, und somit auch, ob der in der mündlichen Verhandlung am 27. November 1957 vertretene Beklagte die nach § 34 VGG im Verwaltungsstreitverfahren zu berücksichtigende Regelung des § 295 ZPO, wonach bestimmte Verfahrensmängel schon in derselben Instanz gerügt werden müssen - vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 31. August 1960 (BVerwG VIII C 391.59) -, beachten mußte und ob er, wenn dies der Fall ist, die rechtzeitige Rüge innerhalb der Revisionsbegründungsfrist gemäß § 57 Abs. 2 Satz 2 BVerwGG hätte dartun müssen.
  • BVerwG, 12.02.1971 - VI C 2.66

    Aberkennung einer aus politischen Gründen erlangten Rechtsstellung - …

    Dieses Vorbringen des Klägers zielt auch nicht auf die sogenannte Heilung durch Motivwandel ab; hierunter wird die Entkräftung der sogenannten Fortwirkungsvermutung durch Bewährung oder Erleichterung der Einstellungsbedingungen verstanden (vgl. dazu neben vielen anderen Urteile vom 16. März 1961 - BVerwG II C 67.59 -, vom 8. September 1961 - BVerwG VI C 86.58 -, vom 16. März 1961 - BVerwG II C 78.59/81.59 -, vom 8. Januar 1963 - BVerwG VI C 104.60 - sowie Beschluß vom 26. Februar 196 3 - BVerwG II B 41.61 -); denn es handelt sich hier nicht um das Verhältnis zwischen einer ersten und einer zweiten Beförderung oder Ernennung, sondern lediglich um die Frage, ob die (einmalige) Ernennung, nämlich die zum Amtsgerichtsrat, etwa auch aus unpolitischen Gründen erfolgt wäre.
  • BVerwG, 24.11.1966 - II C 129.64

    Vornahme einer Ernennung wegen enger Verbindung zum Nationalsozialismus - …

    Diese Vorschrift richtet sich gegen jede in der Zeit der Herrschaft des Nationalsozialismus vorgenommene Ernennung oder Beförderung, bei der parteipolitische Erwägungen der in dieser Vorschrift umschriebenen Prägung den Ausschlag gaben (ebenso Urteil des VI. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. September 1961 - BVerwG VI C 86.58 - in einem ebenfalls einen Sudetendeutschen betreffenden Anwendungsfall des § 7 Abs. 1 Satz 1 - zweite Alternative - G 131).
  • BVerwG, 11.05.1965 - II C 27.63

    Rechtsmittel

    Ob die einzelnen Voraussetzungen hierfür einer hergebrachten gleichbleibenden Regelung entsprechen, ist nicht entscheidend." Der VI. Senat des Bundesverwaltungsgerichts ist der gleichen Auffassung; das zeigen seinUrteil vom 8. September 1961 - BVerwG VI C 86.58 - [Leitsatz Nr. 3 in Buchholz BVerwG 234, § 7 G 131 Nr. 67] und die von demselben Grundsatz ausgehendenUrteile vom 14. Juni 1961 - BVerwG VI C 179.59 - [Buchholz BVerwG 234, § 7 G 131 Nr. 66] undvom 3. Mai 1963 - BVerwG VI C 137.60 - [RiA 1964 S. 30], Nach den beiden letztgenannten Urteilen gilt eine Ausnahme für Beamte von Nichtgebietskörperschaften mit vorwiegend wirtschaftlicher Betätigung, für die nach § 155 DBG Sonderregelungen zulässig waren.
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