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Rechtsprechung
   BVerwG, 07.02.1961 - VI C 96.58   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1961,6463
BVerwG, 07.02.1961 - VI C 96.58 (https://dejure.org/1961,6463)
BVerwG, Entscheidung vom 07.02.1961 - VI C 96.58 (https://dejure.org/1961,6463)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Februar 1961 - VI C 96.58 (https://dejure.org/1961,6463)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zuständigkeit einer Kasse i.S.d. § 1 Abs. 1 Nr. 2 Hs. 2 Gesetz zu Art. 131 GG (G 131) für die Versorgung eines früheren Versorgungsberechtigten im Zeitraum zwischen Inkrafttreten von GG und G 131

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 13.03.1957 - VI C 59.56
    Auszug aus BVerwG, 07.02.1961 - VI C 96.58
    In diesem Sinne werde in BVerwGE 4, 339 ausgeführt, die Vorschriften des Gesetzes zu Art. 131 GG seien nicht auf Personen anzuwenden, deren Rechtsverhältnisse bei Inkrafttreten des Gesetzes zu Art. 131 GG seit Jahren effektiv geregelt gewesen seien.

    Er hat sich auf BVerwGE 4, 339 und auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 9. Juli 1956 - III ZR.89.54 - bezogen und zum Ausdruck gebracht, es könne zweifelhaft sein, ob eine Kasse, die nach dem 8. Mai 1945 Versorgungszahlungen freiwillig übernommen habe, eine zuständige Kasse im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 2 G 131 sei; hierauf komme es jedoch nach der erwähnten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts nicht entscheidend an.

    Schon in BVerwGE 4, 339 ist in dem vergleichbaren Fall einer vor dem Inkrafttreten des Grundgesetzes erfolgten entsprechenden Wiederversorgung eines evakuierten früheren Versorgungsempfängers durch den Funktionsnachfolger des früheren Dienstherrn der Ausnahmecharakter eines solchen Sachverhalts hervorgehoben, und der II. Senat hat diese Beurteilung u.a. in seinem Urteil vom 8. Oktober 1959 - BVerwG II C 176.57 - ausdrücklich gebilligt.

  • BVerwG, 08.10.1959 - II C 176.57

    Voraussetzungen der Beamtenversorgung bei Inkrafttreten des G 131 - Vorenthaltung …

    Auszug aus BVerwG, 07.02.1961 - VI C 96.58
    Schon in BVerwGE 4, 339 ist in dem vergleichbaren Fall einer vor dem Inkrafttreten des Grundgesetzes erfolgten entsprechenden Wiederversorgung eines evakuierten früheren Versorgungsempfängers durch den Funktionsnachfolger des früheren Dienstherrn der Ausnahmecharakter eines solchen Sachverhalts hervorgehoben, und der II. Senat hat diese Beurteilung u.a. in seinem Urteil vom 8. Oktober 1959 - BVerwG II C 176.57 - ausdrücklich gebilligt.
  • BVerwG, 21.10.1965 - VI C 22.63

    Rechtsmittel

    Nur in besonders liegenden Ausnahmefällen der erklärten und endgültigen Regelung des Versorgungsverhältnisses im Wege der Funktionsnachfolge kommt es auf eine formelle Überweisung nicht an, so dann, wenn der frühere oder ein kraft Funktionsnachfolge an seine Stelle getretener Dienstherr eines im Ruhestand befindlichen, zeitweilig aus Luftkriegsgründen evakuierten Beamten, der an eine Kasse außerhalb des heutigen Bundesgebiets überwiesen war, nach dessen Heimkehr vorbehaltlos die Verpflichtung zur Bezahlung der vollen Versorgungsbezüge anerkannt und diese längere Zeit hindurch auch tatsächlich bezahlt hat - dann fehlt es an der Regelungsbedürftigkeit des Versorgungsverhältnisses - (Urteil vom 13. März 1957 - BVerwG VI C 59.56 - [BVerwGE 4, 339 [BVerwG 13.03.1957 - VI C 59/56]]) oder wenn ein früherer Versorgungsberechtigter im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 2 G 131 durch eine nach dem Inkrafttreten des Grundgesetzes, aber vor dem Inkrafttreten des Gesetzes zu Art. 131 GG getroffene endgültige und abschließende Regelung des Funktionsnachfolgers des früheren Dienstherrn entsprechend wiederversorgt worden ist - dann ist die Kasse, welche diese Regelung durchzuführen hat, zuständige Kasse im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 2 zweiter Halbsatz G 131(Urteil vom 7. Februar 1961 - BVerwG VI C 96.58 - [Buchholz BVerwG 234, § 1 G 131 Nr. 36]).
  • BVerwG, 24.04.1961 - VI C 180.58

    Rechtsmittel

    In solchen Fällen findet die Vorschrift des § 77 G 131 auf das Rechtsverhältnis für die zurückliegende Zeit, während der es regelungsbedürftig war, Anwendung (vgl. die Urteile des erkennenden Senats vom 6. Juli 1960 - BVerwG VI C 373.57 - und vom 7. Februar 1961 - BVerwG VI C 96.58 -).
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