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Rechtsprechung
   BVerwG, 30.12.1968 - VI CB 18.68   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1968,585
BVerwG, 30.12.1968 - VI CB 18.68 (https://dejure.org/1968,585)
BVerwG, Entscheidung vom 30.12.1968 - VI CB 18.68 (https://dejure.org/1968,585)
BVerwG, Entscheidung vom 30. Dezember 1968 - VI CB 18.68 (https://dejure.org/1968,585)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Unzulässigkeit einer "hilfsweise" neben einer Verfahrensrevision eingelegten Revisionsbeschwerde - Verhältnis der Rüge mangelnder gesetzlicher Vertretung zur Rüge der Versagung rechtlichen Gehörs

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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 17.02.1961 - IV C 98.60

    Zulässigkeit einer hilfsweise eingelegten Nichtzulassungsbeschwerde - Umkehrung …

    Auszug aus BVerwG, 30.12.1968 - VI CB 18.68
    Er ist bereits durch prozeßleitende Verfügung darauf hingewiesen worden, daß ein solches bedingtes Rechtsmittel unzulässig ist (Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Februar 1961 - BVerwG IV C 98.60 - [VerwRspr. Bd. 13 S. 893]).
  • BVerwG, 31.08.1962 - VII CB 76.61

    Rechtfertigung einer zulassungsfreien Revision durch eine Rüge aufgrund der …

    Auszug aus BVerwG, 30.12.1968 - VI CB 18.68
    Die im Schrifttum vereinzelt vertretene Auffassung, daß im Falle der Versagung des rechtlichen Gehörs der Beteiligte nicht nach der Vorschrift des Gesetzes im Verfahren vertreten gewesen sei, ist vom Bundesverwaltungsgericht bereits abgelehnt worden (Beschluß vom 31. August 1962 - BVerwG VII CB 76.61 - [Büchholz BVerwG 310, § 133 VwGO Nr. 2]).
  • BVerwG, 31.05.1974 - VI CB 19.74

    Rüge einer Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht - Ablehnung des …

    Ein Rechtsmittel kann aber nicht unter einer derartigen Bedingung eingelegt werden (vgl. Beschlüsse vom 17. Februar 1961 - BVerwG IV C 98.60/IV B 85.60 - [VerwRspr. Bd. 13 Nr. 251] und vom 30. Dezember 1968 - BVerwG VI CB 18.68 -).
  • BVerwG, 03.12.1976 - 6 CB 28.76

    Zulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde bzw. einer Revision - Bedingte …

    Nichtzulassungsbeschwerde muß wie jeder Rechtsbehelf unbedingt eingelegt sein (vgl. Beschluß vom 17. Februar 1961 - BVerwG IV B 85.60 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 7]; Beschluß vom 30. Dezember 1968 - BVerwG VI CB 18.68 - ständige Rechtsprechung).
  • BVerwG, 03.12.1976 - 6 CB 29.76

    Versagung rechtlichen Gehörs als Verfahrensmangel im Sinn des § 133 …

    Nichtzulassungsbeschwerde muß wie jeder Rechtsbehelf unbedingt eingelegt sein (vgl. Beschluß vom 17. Februar 1961 - BVerwG IV B 85.60 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 7]; Beschluß vom 30. Dezember 1968 - BVerwG VI CB 18.68 - ständige Rechtsprechung).
  • BVerwG, 18.03.1976 - 6 C 2.76

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Nichterscheinen einer Partei …

    Wenn eine Partei - wie hier der Beklagte - einen Verhandlungstermin nicht wahrnimmt, so kann keine Rede davon sein, daß die Partei nicht im Sinne des § 133 Nr. 3 VwGO ordnungsgemäß vertreten gewesen sei (vgl. Beschluß vom 30. Dezember 1968 - BVerwG VI CB 18.68 -).
  • BVerwG, 11.10.1974 - IV CB 70.74

    Unzulässigkeit einer Beschwerde bei verspätet eingereichter Begründung - …

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann daher die zulassungsfreie Revision gemäß § 133 VwGO nicht mit der Geltendmachung dieses Verfahrensmangels eingelegt werden (vgl. Beschlüsse vom 31. August 1962 - BVerwG VII CB 76.61 - [Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 2] und vom 30. Dezember 1960 - BVerwG VI CB 18.68 -).
  • BVerwG, 15.11.1972 - IV CB 11.72

    Rechtsmittel

    Ein solcher Verfahrensmangel wäre zwar gemäß § 138 Nr. 3 VwGO ein absoluter Revisionsgrund, gehörte aber nicht zu den Gründen, aus denen nach § 133 VwGO die zulassungsfreie Revision statthaft ist (vgl. Beschluß des VI. Senats des Bundesverwaltunsgerichtsvom 30. Dezember 1968 - BVerwG VI CB 18.68 -).
  • BVerwG, 10.10.1969 - IV C 57.67

    Versagung des rechtlichen Gehörs bei Ausschluss eines Prozeßbevollmächtigten …

    Es kann keine Rede davon sein, daß ein Beteiligter nicht nach den Vorschriften des Gesetzes "im Verfahren vertreten" ist, wenn ein Prozeßbevollmächtigter einen Verhandlungstermin nicht wahrnimmt oder nicht einmal wahrnehmen kann (vgl. Beschlüsse vom 30. Dezember 1968 - BVerwG VI CB 18.68 - und vom 1. Juni 1962 - BVerwG I CB 50.62 -); gleiches gilt, wenn ein Prozeßbevollmächtigter oder ein Unterbevollmächtigter zu Recht oder zu Unrecht von der Verhandlung ausgeschlossen wird.
  • BVerwG, 17.02.1976 - 4 CB 4.76

    Verlust der Privilegierung eines Altenteilerhauses - Wochenendhaus als …

    Ein solcher Verfahrensmangel wäre zwar gemäß § 138 Nr. 3 VwGO ein absoluter Revisionsgrund, gehörte aber nicht zu den Gründen, aus denen nach § 133 VwGO die zulassungsfreie Revision statthaft ist (vgl. Beschluß des VI. Senats des Bundesverwaltungsgerichtsvom 30. Dezember 1968 - BVerwG VI CB 18.68 -).".
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