Rechtsprechung
| BVerwG, 17.07.1974 - VI CB 239.73 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- VG München, 06.09.1973 - 11 IV 73
- BVerwG, 17.07.1974 - VI CB 239.73
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (20)
- BVerwG, 22.01.1969 - VI C 52.65
Ermessensbindung durch Verwaltungspraxis - Ermessensausübung bei Dienstbefreiung …
Auszug aus BVerwG, 17.07.1974 - VI CB 239.73
Sie hat auch im einzelnen nicht dargetan, inwiefern das angefochtene Urteil auf der unterbliebenen Vernehmung beruhen kann (vgl. BVerwGE 31, 212 [217, 218]).Sie hat nämlich auch in diesem Zusammenhang nicht dargetan, welche Fragen an den Pfarrer Fraenkel bei seiner Vernehmung als Zeugen hätten gerichtet werden sollen, welche Antworten das Gericht von ihm erhalten hätte und inwiefern sich diese Antworten in einem für den Kläger günstigen Sinn auf das angefochtene Urteil hätten auswirken können (vgl. BVerwGE 31, 212 [217, 218]).
- BVerwG, 18.10.1972 - VIII C 46.72
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen an die …
Auszug aus BVerwG, 17.07.1974 - VI CB 239.73
Der beschließende Senat hat bereits in seinemBeschluß vom 12. Februar 1973 - BVerwG VI CB 133.73 - (Fachholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 45 = MDR 1973, 435) und in seinemUrteil vom 4. Juli 1973 - BVerwG VI C 36.73 - (…Buchholz a.a.O. Nr. 52) die Rechtsprechung des früher für Kriegsdienstverweigerungssachen zuständigen VIII. Senats (vgl. BVerwGE 41, 53) dahin präzisiert und fortentwickelt, daß wegen der Eigentümlichkeit der Kriegsdienstverweigerungssachen die eigenen Angaben des Klägers eine größere als sonst zumeist in der Prozeßpraxis übliche Rolle spielen können und es entscheidend auf sein Verhalten, seine Bekundungen und den von ihm gewonnenen Gesamteindruck ankommt.Diesen hat das Bundesverwaltungsgericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 12, 45 [57]) näher verdeutlichend dahin umschrieben, daß die Vorstellung, im Kriege mit der Waffe Menschen töten zu müssen, zu einer Belastung des Gewissens in dem Sinne führt, daß der Betroffene sich dessen bewußt ist, solches nicht ohne schweren seelischen Schaden tun zu können (vgl. u.a. BVerwGE 41, 53 [55] mit Nachweisen undUrteile vom 23. März 1973 - BVerwG VI C 105.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 47] undvom 12. Dezember 1973 - BVerwG VI C 171.73 -).
- BVerwG, 03.10.1958 - VII C 235.57
Auszug aus BVerwG, 17.07.1974 - VI CB 239.73
Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts weicht nicht von demUrteil vom 3. Oktober 1958 - BVerwG VII C 235.57 - (BVerwGE 7, 242 [247]) ab, das als Voraussetzung für die Gewissensentscheidung unter, anderem einen unabweisbaren inneren Gewissenszwang fordert.Das Verwaltungsgericht hat auch nicht in Abweichung von den Urteilenvom 3. Oktober 1958 - BVerwG VII C 235.57 (BVerwGE 7, 242 [247]) undvom 24. Juni 1966 - BVerwG VII 113.63 - zu hohe Anforderungen an das Vorliegen einer Gewissensentscheidung gestellt, wie die Beschwerde meint.
- BVerfG, 20.12.1960 - 1 BvL 21/60
Kriegsdienstverweigerung I
Auszug aus BVerwG, 17.07.1974 - VI CB 239.73
Diesen hat das Bundesverwaltungsgericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 12, 45 [57]) näher verdeutlichend dahin umschrieben, daß die Vorstellung, im Kriege mit der Waffe Menschen töten zu müssen, zu einer Belastung des Gewissens in dem Sinne führt, daß der Betroffene sich dessen bewußt ist, solches nicht ohne schweren seelischen Schaden tun zu können (vgl. u.a. BVerwGE 41, 53 [55] mit Nachweisen undUrteile vom 23. März 1973 - BVerwG VI C 105.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 47] undvom 12. Dezember 1973 - BVerwG VI C 171.73 -). - BVerfG, 03.10.1961 - 2 BvR 4/60
Bayerische Feiertage
Auszug aus BVerwG, 17.07.1974 - VI CB 239.73
Im übrigen hat das Verwaltungsgericht sein Urteil nicht auf die schriftliche Erklärung des Pfarrers gestützt, sondern deren Inhalt als entscheidungsunerheblich gewürdigt (vgl.Urteil vom 28. Juni 1963 - BVerwG VI C 86.60 - [Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 25] sowie BVerfGE 7, 275 [280]; 13, 132 [145]). - BVerwG, 12.02.1973 - VI CB 133.73
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Gewissensentscheidung gegen den …
Auszug aus BVerwG, 17.07.1974 - VI CB 239.73
Der beschließende Senat hat bereits in seinemBeschluß vom 12. Februar 1973 - BVerwG VI CB 133.73 - (Fachholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 45 = MDR 1973, 435) und in seinemUrteil vom 4. Juli 1973 - BVerwG VI C 36.73 - (…Buchholz a.a.O. Nr. 52) die Rechtsprechung des früher für Kriegsdienstverweigerungssachen zuständigen VIII. Senats (vgl. BVerwGE 41, 53) dahin präzisiert und fortentwickelt, daß wegen der Eigentümlichkeit der Kriegsdienstverweigerungssachen die eigenen Angaben des Klägers eine größere als sonst zumeist in der Prozeßpraxis übliche Rolle spielen können und es entscheidend auf sein Verhalten, seine Bekundungen und den von ihm gewonnenen Gesamteindruck ankommt. - BVerwG, 23.03.1973 - VI C 105.73
Auszug aus BVerwG, 17.07.1974 - VI CB 239.73
Diesen hat das Bundesverwaltungsgericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 12, 45 [57]) näher verdeutlichend dahin umschrieben, daß die Vorstellung, im Kriege mit der Waffe Menschen töten zu müssen, zu einer Belastung des Gewissens in dem Sinne führt, daß der Betroffene sich dessen bewußt ist, solches nicht ohne schweren seelischen Schaden tun zu können (vgl. u.a. BVerwGE 41, 53 [55] mit Nachweisen undUrteile vom 23. März 1973 - BVerwG VI C 105.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 47] undvom 12. Dezember 1973 - BVerwG VI C 171.73 -). - BVerwG, 02.04.1970 - VIII C 61.68
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen - Entscheidung über …
Auszug aus BVerwG, 17.07.1974 - VI CB 239.73
Entgegen der Ansicht der Beschwerde hat das Verwaltungsgericht nach dem Sinnzusammenhang seiner Urteilsbegründung in voller Übereinstimmung mit demUrteil vom 2. April 1970 - BVerwG VIII C 61.68 - (NJW 1970, 1653 [1654]) bei der Erörterung von Konfliktsituationen von dem Kläger als Abiturienten und Studenten nur ein seinen geistigen Fähigkeiten und Anlagen entsprechendes gedankliches Abwägen der in Betracht kommenden Gesichtspunkte verlangt. - BVerfG, 13.02.1958 - 1 BvR 56/57
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im strafrechtlichen …
Auszug aus BVerwG, 17.07.1974 - VI CB 239.73
Im übrigen hat das Verwaltungsgericht sein Urteil nicht auf die schriftliche Erklärung des Pfarrers gestützt, sondern deren Inhalt als entscheidungsunerheblich gewürdigt (vgl.Urteil vom 28. Juni 1963 - BVerwG VI C 86.60 - [Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 25] sowie BVerfGE 7, 275 [280]; 13, 132 [145]). - BVerwG, 04.07.1973 - VI C 36.73
Verletzung der Aufklärungspflicht als Verfahrensmangel durch fehlende Vernehmung …
Auszug aus BVerwG, 17.07.1974 - VI CB 239.73
Der beschließende Senat hat bereits in seinemBeschluß vom 12. Februar 1973 - BVerwG VI CB 133.73 - (Fachholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 45 = MDR 1973, 435) und in seinemUrteil vom 4. Juli 1973 - BVerwG VI C 36.73 - (…Buchholz a.a.O. Nr. 52) die Rechtsprechung des früher für Kriegsdienstverweigerungssachen zuständigen VIII. Senats (vgl. BVerwGE 41, 53) dahin präzisiert und fortentwickelt, daß wegen der Eigentümlichkeit der Kriegsdienstverweigerungssachen die eigenen Angaben des Klägers eine größere als sonst zumeist in der Prozeßpraxis übliche Rolle spielen können und es entscheidend auf sein Verhalten, seine Bekundungen und den von ihm gewonnenen Gesamteindruck ankommt. - BVerwG, 24.07.1959 - VII C 144.59
Möglichkeit einer Kriegsdienstverweigerung durch jugendliche Wehrpflichtige - …
- BVerwG, 13.09.1973 - VI C 173.73
Voraussetzungen eines Antrags auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - …
- BVerwG, 15.05.1963 - VII C 117.61
Beurteilung der persönlichen Glaubwürdigkeit des Kriegsdienstverweigerers - …
- BVerwG, 12.12.1973 - VI C 171.73
Recht zur Kriegsdienstverweigerung - Begriff der Gewissensentscheidung - …
- BVerwG, 03.04.1973 - VI B 10.73
Rechtsmittel
- BVerwG, 12.12.1973 - VI C 146.73
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen an eine …
- BVerwG, 28.06.1963 - VI C 86.60
Rechtsmittel
- BVerwG, 31.05.1974 - VI C 130.73
Anforderungen an die Darlegung einer Verfahrensrüge - Verletzung der …
- BGH, 12.02.1964 - IV ZR 126/63
Erforderlichkeit der Beeidigung bei Parteivernehmung
- BVerwG, 10.08.1973 - VI C 166.73
Gewissensentscheidung als Voraussetzung für eine Anerkennung als …
- BVerwG, 12.11.1974 - VI B 70.74
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Rüge von Subsumtionsmängeln des …
Dem Verwaltungsgericht mußte sich daher eine Vernehmung des Zeugen ... nicht (mehr) aufdrängen (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. Beschlüsse vom 13. September 1973 - BVerwG VI C 173.73 - [Buchholz 448.0 § 34 WPflG Nr. 20], vom 17. Juli 1974 - BVerwG VI CB 239.73 - und vom 2. Oktober 1974 - BVerwG VI CB 223.73 - mit Nachweisen).Demnach liegt es im tatrichterlichen Ermessen, ob und welche Konfliktsituationen im Rahmen der Sachaufklärung erörtert werden, um aus der Reaktion des Kriegsdienstverweigerers und aus seiner Auseinandersetzung mit ihnen Schlüsse auf den Ernst und die Tiefe der von ihm behaupteten Gewissensentscheidung zu ziehen (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. Beschluß vom 17. Juli 1974 - BVerwG VI CB 239.73 - mit Nachweisen).
- BVerwG, 03.03.1975 - VI CB 43.74
Rechtsmittel
Ebensowenig ist ausreichend dargelegt oder sonst ersichtlich, daß das Verwaltungsgericht - wie die Revision rügt - durch die Unterlassung der Beeidigung des Zeugen M. und des Klägers in einer revisionsrechtlich zu beanstandenden Weise die Grenzen seines ihm insoweit nach § 98 VwGO i.V. mit den §§ 391, 452 Abs. 1 Satz 1 ZPO zustehenden Ermessens verkannt oder überschritten hätte (vgl. Beschlüsse vom 22. April 1974 - BVerwG VI CB 221.73 - und vom 17. Juli 1974 - BVerwG VI CB 239.73 -). - BVerwG, 02.05.1975 - VI CB 11.74
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Antrag auf Beeidigung
Es ist nicht dargetan und auch sonst nicht ersichtlich, daß das Verwaltungsgericht in einer revisionsrechtlich zu beanstandenden Weise die Grenzen seines Ermessens überschritten oder nicht erkennt hätte (vgl. Beschlüsse vom 22. April 1974 - BVerwG VI CB 221.73 - und vom 17. Juli 1974 - BVerwG VI CB 239.73 -).
- BVerwG, 25.11.1974 - VI B 68.74
Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Ermessen des Gerichts …
Die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Erörterung von Konfliktsituationen, wie sie in den in der Beschwerdeschrift angeführten Urteilen vom 24. Juli 1959 - BVerwG VII C 144.59 - (BVerwGE 9, 100) und vom 15. Mai 1963 - BVerwG VII C 117.61 - (NJW 1963, 1994) zum Ausdruck kommt, ist inzwischen durch den nunmehr für Kriegsdienstverweigerungssachen zuständig gewordenen beschließenden Senat präzisiert worden (vgl. u.a. Beschluß vom 17. Juli 1974 - BVerwG VI CB 239.73 - mit Nachweisen). - BVerwG, 02.10.1974 - VI CB 223.73
Rechtsmittel
Dem Verwaltungsgericht mußte sich daher eine Vernehmung der teils in erster Instanz, teils auch erst in der Revisionsbegründung benannten Zeugen keineswegs aufdrängen (Beschlüsse vom 13. September 1973 - BVerwG VI C 173.73 - [Buchholz 448.0 § 34 WPflG Nr. 20] und vom 17. Juli 1974 - BVerwG VI CB 239.73 -). - BVerwG, 18.09.1974 - VI CB 70.74
Zulassungsgrund der Abweichung im Wehrpflichtverfahren - Ablehnung des Krieges …
Im übrigen stehen die Beweisanforderungen des Verwaltungsgerichts im Einklang mit der Rechtsprechung des früher für Kriegsdienstverweigerungssachen zuständigen VIII. Senats des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. insbesondere BVerwGE 30, 358 [360]; 41, 53) und des nunmehr zuständigen beschließenden Senats (vgl. u.a. Beschluß vom 17. Juli 1974 - BVerwG VI CB 239.73 - mit Nachweisen). - BVerwG, 17.09.1975 - 6 B 38.75
Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer
Die zu dieser Frage von der Beschwerde angeführte Rechtsprechung ist inzwischen präzisiert worden (vgl. u.a. Beschluß vom 3. April 1973 - BVerwG VI B 10.73 - mit Nachweisen, Urteil vom 12. Dezember 1973 - BVerwG VI C 146.73 - und Beschluß vom 17. Juli 1974 - BVerwG VI CB 239.73 -). - BVerwG, 24.02.1975 - VI CB 39.74
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Daß die Erörterung von Konfliktfällen zulässig und geeignet ist, um die Motivation aufzuhellen, ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anerkannt (vgl. Urteil vom 2. April 1970 - BVerwG VIII C 114.68 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 30] und Beschluß vom 17. Juli 1974 - BVerwG VI CB 239.73 -). - BVerwG, 18.06.1975 - 6 C 8.75
An den Wehrpflichtigen zu stellende Anforderungen in Bezug auf die geistige …
Wegen der Schwierigkeit, Vorgänge seelischer Art aufzuklären, ist es zwar in der Regel zulässig und sachdienlich, mit dem Wehrpflichtigen verschiedene Konfliktsituationen zu erörtern, um aus seiner Reaktion und aus seiner Auseinandersetzung mit ihnen Schlüsse zu ziehen auf den Ernst und die Tiefe der von ihm behaupteten Gewissensentscheidung (vgl. u.a. Beschlüsse vom 17. Juli 1974 - BVerwG VI CB 239.73 - und vom 12. November 1974 - BVerwG VI C 95.74/VI B 70.74 -). - BVerwG, 07.05.1975 - VI CB 51.74
Ermessen des Tatsachenrichters bezüglich einer Beeidigung einer Partei - …
Inwiefern bei dieser Sachlage eine Beeidigung angezeigt gewesen wäre, ist weder, dargetan noch ersichtlich (vgl. auch Beschlüsse vom 22. April 1974 - BVerwG VI CB 221.73 - und vom 17. Juli 1974 - BVerwG VI CB 239.73 -).
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