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| BVerwG, 31.05.1976 - VI CB 24.76 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (10)
- BVerwG, 22.01.2014 - 4 B 53.13
Zu den Anforderungen an die Auslegung und Anwendung eines …
Für die Auslegung von gerichtlichen Geschäftsverteilungsplänen kommt einer gewachsenen Übung maßgebende Bedeutung zu (Urteile vom 29. Oktober 1963 - BVerwG 6 C 198.61 - BVerwGE 17, 87 und vom 12. Dezember 1973 - BVerwG 6 C 104.73 - BVerwGE 44, 215 ; Beschluss vom 31. Mai 1976 - BVerwG 6 CB 24.76 - Buchholz 448.0 § 34 WPflG Nr. 54 S. 23). - VG Düsseldorf, 30.03.2007 - 13 K 3238/06 Rn. 200 BVerwG, Beschluss vom 31. Mai 1976 - VI CB 24.76 -, DÖV 1976, 747; Schoch/Schmidt- Aßmann/Pietzner, VwGO, § 4 Rn. 32; Kopp/Schenke, VwGO, 14. Aufl., § 4 Rn. 13; Wieczorek/Schütze, ZPO, 3. Aufl., § 21e GVG, Rn. 13.
- BVerwG, 30.10.1984 - 9 C 67.82
Anforderungen an die vorschriftsmäßige Besetzung eines Verwaltungsgerichts - …
Sie trifft vielmehr bei sachgerechter und nicht am Wortlaut haftender Auslegung, von der Geschäftsverteilungspläne nicht ausgenommen sind (vgl. Beschluß vom 31. Mai 1976 - BVerwG 6 CB 24.76 - Buchholz 448.0 § 34 WPflG Nr. 54; BGH, DRiZ 1980, 147), auch für diejenigen Sachen eine Regelung, die Gegenstand des Änderungsbeschlusses vom 1. Dezember 1980 waren.
- BFH, 17.01.1989 - VII R 187/85
Anforderungen an die Zulässigkeit der Revision - Ordnungsgemäße Durchführung der …
Der Kläger hat nicht dargetan, welche Regelungen das Präsidium des FG hierfür getroffen hat und welches Verfahren in Ermangelung einer solchen Regelung der "gewachsenen Übung" bei der Anwendung des Geschäftsverteilungsplans entsprach (vgl. zur Bedeutung einer solchen Übung BVerwG-Urteile vom 29. Oktober 1963 VI C 198/61, BVerwGE 17, 87, 89; vom 12. Dezember 1973 VI C 104/73, BVerwGE 44, 215, 218; BVerwG-Beschluß vom 31. Mai 1976 VI CB 24/76, HFR 1976, 578). - BFH, 06.11.1980 - IV R 181/79
Revisionsrüge - Ehrenamtlicher Richter - Ladung eines Richters
Die Klägerin hat nicht dargetan, welche Regelung das Präsidium des FG hierfür getroffen hat und welches Verfahren in Ermangelung einer solchen Regelung der "gewachsenen Übung" bei der Anwendung des Geschäftsverteilungsplans entsprach (vgl. zur Bedeutung einer solchen Übung BVerwG-Urteile vom 29. Oktober 1963 VI C 198/61, BVerwGE 17, 87, 89; vom 12. Dezember 1973 VI C 104/73, BVerwGE 44, 215, 218; Beschluß vom 31. Mai 1976 VI CB 24/76, DÖV 1976, 747, HFR 1976, 578). - BVerwG, 27.11.1979 - 6 B 73.79
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision
Das angefochtene Urteil weicht von den Urteilen des beschließenden Senats vom 18. Juni 1975 - BVerwG 6 C 8.75 - und vom 10. Dezember 1976 - BVerwG 6 C 103.75 - ab, in denen die im Zusammenhang mit der Problematik des Schwangerschaftsabbruches aufgetretenen Rechtsfragen im Hinblick auf das Recht der Kriegsdienstverweigerung bereits geklärt worden sind (vgl. dazu auch die Beschlüsse vom 31. Mai 1976 - BVerwG 6 CB 24.76 - und vom 23. Januar 1978 - BVerwG 6 CB 28.77 -); es beruht auch auf dieser Abweichung. - BVerwG, 07.07.1981 - 6 C 230.80 Eine genauere Würdigung der Persönlichkeit und der Angaben des Klägers wäre insbesondere auch deshalb geboten gewesen, weil der Kläger durch sein unentschuldigtes Fernbleiben in den Terminen vor dem Prüfungsausschuß und der Prüfungskammer bei dem Gericht den Eindruck der "mangelnden Ernsthaftigkeit der Entscheidung" hervorgerufen hatte; nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann ein uninteressiertes, nachlässiges Betreiben des Anerkennungsverfahrens gegen eine Gewissensentscheidung des Wehrpflichtigen sprechen (vgl. Urteil vom 5. November 1970 - BVerwG 8 C 33.69 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 31] sowie Beschluß vom 31. Mai 1976 - BVerwG 6 CB 24.76 -).
- BVerwG, 08.02.1991 - 6 B 37.90
Nichtzulassungsbeschwerde in Form der Verfahrensrüge
Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. insbesondere Beschlüsse vom 31. Mai 1976 - BVerwG 6 CB 24.76 - und vom 10. September 1982 - BVerwG 6 B 52.82 -) kann ein nachlässiges Betreiben des Verfahrens durch den Kläger ein Umstand sein, der gegen die von ihm geltend gemachte Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe spricht. - BVerwG, 10.09.1982 - 6 B 52.82
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Das Verwaltungsgericht konnte hierin trotz der zeitweise durch das Wehrpflichtänderungsgesetz verursachten Unklarheiten ein nachlässiges Betreiben des Verfahrens durch den Kläger und damit einen Umstand sehen, der gegen eine Gewissensentscheidung des Klägers spricht (vgl. Urteil vom 5. November 1970 - BVerwG 8 C 33.69 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 31] sowie Beschluß vom 31. Mai 1976 - BVerwG 6 CB 24.76 -). - BVerwG, 27.11.1981 - 6 CB 94.79
Rechtliches Gehör - Unentschuldigt ferngebliebener Kläger - Terminsänderung - …
Die Schlüsse, die aus einer nachlässigen Verfahrensbetreibung gezogen werden können, sind regelmäßig nur eine Frage des Einzelfalles und können daher nicht zur Zulassung der Revision führen (s. Beschluß vom 31. Mai 1976 - BVerwG 6 CB 24.76 - [Buchholz 448.0 § 34 WPflG Nr. 54 insoweit dort nicht abgedruckt]).
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