Rechtsprechung
| BVerwG, 22.03.1962 - VI CB 3.61 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Anwendbarkeit des § 137 Beamtenrechtsrahmengesetz (BRRG) bei Einleitung des Vorverfahrens vor dem 1.September 1957 - Ruhegehaltfähige Zulagen der früheren "Regierungsflieger" im Rahmen der Versorgung nach dem Gesetz zu Art. 131 Grundgesetz (GG)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 29.12.1960 - II B 44.60
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Änderung der allgemeinen …
Auszug aus BVerwG, 22.03.1962 - VI CB 3.61
Durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist auch bereits geklärt (vgl. u.a. DÖV 1961 S. 192), daß auch nach Inkrafttreten der Verwaltungsgerichtsordnung § 127 BRRG nur unter den einschränkenden Voraussetzungen Anwendung findet, die hierfür in § 137 BRRG festgelegt sind. - BVerwG, 03.02.1961 - VI B 49.60
Revisionszulassung im Beamtenrecht - Unterschiedliche Behandlung von …
Auszug aus BVerwG, 22.03.1962 - VI CB 3.61
Der Beklagte ist zwar gegenteiliger Auffassung und hat sich hierzu auf seine Darlegungen in einer anderen Streitsache (BVerwG VI B 49.60) bezogen.
- BVerwG, 08.01.1963 - VI C 104.60
Nachholung eines Widerspruchsverfahrens - Ernennung zum Wachtmeister bei enger …
§ 127 BRRG in Verbindung mit § 79 G 131 findet auf das vorliegende Verfahren Anwendung; denn die Übergangsregelung des § 137 BRRG in Verbindung mit Art. 11 Abs. 26 des Zweiten Änderungsgesetzes zum Gesetz zu Art. 131 GG vom 11. September 1957 (BGBl. I S. 1275) gilt hier nicht, weil beim Inkrafttreten des Beamtenrechtsrahmengesetzes weder eine Frist lief noch ein zulässiger Rechtsbehelf eingelegt war (vgl. Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Februar 1958 - BVerwG VI C 40.58 - [DÖV 1958 S. 259], vom 29. Dezember 1961 - BVerwG II B 16.61 - und vom 22. März 1962 - BVerwG VI CB 3.61 -).
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