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Rechtsprechung
   BVerwG, 22.03.1962 - VI CB 3.61   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1962,5698
BVerwG, 22.03.1962 - VI CB 3.61 (https://dejure.org/1962,5698)
BVerwG, Entscheidung vom 22.03.1962 - VI CB 3.61 (https://dejure.org/1962,5698)
BVerwG, Entscheidung vom 22. März 1962 - VI CB 3.61 (https://dejure.org/1962,5698)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anwendbarkeit des § 137 Beamtenrechtsrahmengesetz (BRRG) bei Einleitung des Vorverfahrens vor dem 1.September 1957 - Ruhegehaltfähige Zulagen der früheren "Regierungsflieger" im Rahmen der Versorgung nach dem Gesetz zu Art. 131 Grundgesetz (GG)

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 29.12.1960 - II B 44.60

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Änderung der allgemeinen …

    Auszug aus BVerwG, 22.03.1962 - VI CB 3.61
    Durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist auch bereits geklärt (vgl. u.a. DÖV 1961 S. 192), daß auch nach Inkrafttreten der Verwaltungsgerichtsordnung § 127 BRRG nur unter den einschränkenden Voraussetzungen Anwendung findet, die hierfür in § 137 BRRG festgelegt sind.
  • BVerwG, 03.02.1961 - VI B 49.60

    Revisionszulassung im Beamtenrecht - Unterschiedliche Behandlung von …

    Auszug aus BVerwG, 22.03.1962 - VI CB 3.61
    Der Beklagte ist zwar gegenteiliger Auffassung und hat sich hierzu auf seine Darlegungen in einer anderen Streitsache (BVerwG VI B 49.60) bezogen.
  • BVerwG, 08.01.1963 - VI C 104.60

    Nachholung eines Widerspruchsverfahrens - Ernennung zum Wachtmeister bei enger …

    § 127 BRRG in Verbindung mit § 79 G 131 findet auf das vorliegende Verfahren Anwendung; denn die Übergangsregelung des § 137 BRRG in Verbindung mit Art. 11 Abs. 26 des Zweiten Änderungsgesetzes zum Gesetz zu Art. 131 GG vom 11. September 1957 (BGBl. I S. 1275) gilt hier nicht, weil beim Inkrafttreten des Beamtenrechtsrahmengesetzes weder eine Frist lief noch ein zulässiger Rechtsbehelf eingelegt war (vgl. Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Februar 1958 - BVerwG VI C 40.58 - [DÖV 1958 S. 259], vom 29. Dezember 1961 - BVerwG II B 16.61 - und vom 22. März 1962 - BVerwG VI CB 3.61 -).
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