Rechtsprechung
| BFH, 25.11.2004 - VI E 1/04 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
EStDV § 31
- Wolters Kluwer
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GKG § 5 Abs. 6 § 11 Abs. 2 S. 1 § 13 Abs. 1
Verbundene Verfahren: Streitwerte - datenbank.nwb.de
Bildung eines Gesamtstreitwerts bei verbundenen VerfahrenS. 30
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Erinnerung gegen einen Kostenrechnung; Bestimmung des Streitwertes in Finanzgerichtssachen; Folgen einer Verbindung zweier Nichtzulassungsbeschwerden für die Streitwertberechnung
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- BFH, 09.09.2003 - VI B 114/02
Existenzminimum von Kindern: VZ 1983 bis 1985
Auszug aus BFH, 25.11.2004 - VI E 1/04
Aus der Kostenrechnung vom 18. November 2003 in Verbindung mit dem Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 9. September 2003 VI B 114, 115/02 (BFH/NV 2004, 180) geht eindeutig hervor, welche Entscheidungen von der Kostenrechnung abgedeckt werden.Danach ergibt sich für die Nichtzulassungsbeschwerde VI B 114/02 (Vorinstanz: 11 K 838/02 E) folgender Einzelstreitwert:.
Abweichend von der Kostenrechnung der Kostenstelle des BFH ist aus den beiden Einzelstreitwerten ein Gesamtstreitwert zu bilden, da die beiden Nichtzulassungsbeschwerden durch BFH-Beschluss in BFH/NV 2004, 180 zur gemeinsamen Entscheidung verbunden worden sind (siehe dazu BFH-Urteil vom 18. Februar 1986 VII R 98/85, BFHE 146, 279, BStBl II 1986, 571; Brandis in Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, Vor § 135 FGO Tz. 105;… Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, Vor § 135 FGO Rz. 32, m.w.N.) und es für das Verfahren über die Beschwerde der Nichtzulassung der Revision nur einen einheitlichen Gebührensatz (2-fache Gebühr) gibt, soweit die Beschwerde verworfen oder --wie im Streitfall-- zurückgewiesen wird (siehe Anlage 1 Teil 3 IV Nr. 3402 zu § 11 Abs. 1 GKG i.d.F. des Zivilprozessreformgesetzes vom 27. Juli 2001, BGBl I 2001, 1887).
- BFH, 18.02.1986 - VII R 98/85
Berlin-Anhänger - Kraftfahrzeugsteuer - Mißbrauch
Auszug aus BFH, 25.11.2004 - VI E 1/04
Abweichend von der Kostenrechnung der Kostenstelle des BFH ist aus den beiden Einzelstreitwerten ein Gesamtstreitwert zu bilden, da die beiden Nichtzulassungsbeschwerden durch BFH-Beschluss in BFH/NV 2004, 180 zur gemeinsamen Entscheidung verbunden worden sind (siehe dazu BFH-Urteil vom 18. Februar 1986 VII R 98/85, BFHE 146, 279, BStBl II 1986, 571; Brandis in Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, Vor § 135 FGO Tz. 105;… Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, Vor § 135 FGO Rz. 32, m.w.N.) und es für das Verfahren über die Beschwerde der Nichtzulassung der Revision nur einen einheitlichen Gebührensatz (2-fache Gebühr) gibt, soweit die Beschwerde verworfen oder --wie im Streitfall-- zurückgewiesen wird (siehe Anlage 1 Teil 3 IV Nr. 3402 zu § 11 Abs. 1 GKG i.d.F. des Zivilprozessreformgesetzes vom 27. Juli 2001, BGBl I 2001, 1887). - BFH, 09.09.2003 - VI B 115/02
Auszug aus BFH, 25.11.2004 - VI E 1/04
Für die Nichtzulassungsbeschwerde VI B 115/02 (Vorinstanz: 11 K 7024/01 E) ergibt sich dementsprechend folgender Einzelstreitwert:. - BFH, 06.06.1989 - X E 3/88
Streitwert einer Nichtzulassungsbeschwerde
Auszug aus BFH, 25.11.2004 - VI E 1/04
Richtet sich die Nichtzulassungsbeschwerde gegen ein die Klage in vollem Umfang abweisendes Urteil des Finanzgerichts (FG), so wird der Streitwert des Beschwerdeverfahrens in der Regel nach dem Betrag ermittelt, um den sich nach dem Vorbringen des Klägers im Klageverfahren seine Steuerschuld vermindern sollte (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschluss vom 6. Juni 1989 X E 3/88, BFH/NV 1990, 184).
- BFH, 22.07.2011 - V E 2/11
Kostenansatz und Streitwertberechnung bei Verbindung mehrerer Beschwerden zur …
Rn. 8 b) Der VI. Senat des BFH hat zwar im Beschluss vom 25. November 2004 VI E 1/04 (BFH/NV 2005, 379) entschieden, dass bei einer Verbindung von zwei Nichtzulassungsbeschwerden zur gemeinsamen Entscheidung aus beiden Einzelstreitwerten ein Gesamtstreitwert zu bilden sei, am 9. Juni 2011 VI ER-S 1/11 (nicht veröffentlicht) jedoch beschlossen, dass er an seiner im o.g. Beschluss geäußerten Rechtsauffassung nicht mehr festhalte. - BFH, 19.01.2006 - II E 6/05
Streitwert für Feststellung von Bedarfswerten
Der Streitwert einer Nichtzulassungsbeschwerde entspricht grundsätzlich dem Streitwert des Klageverfahrens (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschluss vom 25. November 2004 VI E 1/04, BFH/NV 1990, 184). - BFH, 05.07.2005 - II E 1/05
Streitwert
Der Streitwert einer Nichtzulassungsbeschwerde entspricht danach dem Streitwert des Klageverfahrens, sofern der Beschwerdeführer nicht erkennbar macht, dass er im Revisionsverfahren das Klagebegehren nur noch eingeschränkt weiterverfolgen will (BFH-Beschluss vom 25. November 2004 VI E 1/04, BFH/NV 2005, 379).
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