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| VGH Hessen, 04.02.1974 - VI OG 123/73 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)
Einstweilige Anordnung (Nichtversetzung) - Einstw. AO bei fortgeschrittenem Schuljahr; Erfolgsaussichten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- DÖV 1974, 750
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- VGH Hessen, 07.10.1966 - QS IV 102/66
Auszug aus VGH Hessen, 04.02.1974 - VI OG 123/73
Zum Zeitpunkt seiner Entscheidung am 31.10.1973 war das Verwaltungsgericht, bei dem der Antragsteller zwischenzeitlich Klage erhoben hatte, als Gericht der Hauptsache (§ 123 Abs. 2 Satz 1 VwGO) am ehesten in der Lage, über die Erforderlichkeit des Weiterbestehens der einstweiligen Anordung zu entscheiden (ständige Rechtsprechung des erkennenden Gerichtshofes seit seiner Entscheidung vom 07.10.1966 - NJW 1967 S. 75 -, die auch der herrschenden Meinung entspricht;… vgl. Redeker von Oertzen, Verwaltungsgerichtsordnung, 4. Aufl. 1971, RdNr. 26 zu § 123 mit weiteren Nachweisen).
- VGH Hessen, 05.02.1993 - 7 TG 2479/92
Erlaß einer Regelungsanordnung in schulrechtlichen Nichtversetzungssachen
Einstweiligen Rechtsschutz nach dem danach allein in Betracht kommenden § 123 Abs. 1 Satz 2 VwGO gewährt der beschließende Senat in schulrechtlichen Nichtversetzungssachen, wenn glaubhaft gemacht ist, daß (erstens) gegen die Rechtmäßigkeit der Nichtversetzungsentscheidung ernsthafte Bedenken bestehen, daß (zweitens) die Versetzungskonferenz bei einer erneuten Entscheidung mit überwiegender Wahrscheinlichkeit die Versetzung aussprechen wird und daß (drittens) die begehrte vorläufige Maßnahmen dringlich ist (vgl. Hess. VGH, U. v. 04.02.1974 - VI OG 123/73 -, SPE S. 11 C VII/11 = DÖV 1974, 750, sowie Be. v. 24.07.1984 - 6 TG 1517/84 - u. v. 14.04.1992 - 7 TG 542/92 - OVG Hamburg, U. v. 02.11.1978 - O Bs IV 6/78 -, SPE S. 11 C VI/15;… Finkelnburg/Jank, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 3. Aufl. 1986, Rdnrn. 1026 ff.). - BFH, 13.05.1977 - VII B 9/77
Ermessensentscheidung - Gewährung einer Stundung - Anordnungsanspruch - …
Schließlich wird noch die Auffassung vertreten, daß die Darlegung und Glaubhaftmachung einer gewissen Wahrscheinlichkeit für einen Erfolg im Rechtsbehelfsverfahren der Hauptsache genüge (Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 21. August 1961 V A 773/61, JZ 1962, 322; Entscheidungen des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 18. Oktober 1961 B II 56/61, ESVGH 12/97, und vom 4. Februar 1974 VI OG 123/73, Die Öffentliche Verwaltung 1974 S. 750; wohl auch Beschluß des BFH vom 22. September 1971 I B 26/71, BFHE 103, 390, BStBl II 1972, 83). - OVG Rheinland-Pfalz, 25.06.1990 - 2 B 11182/90
Privater Hörfunkveranstalter; Zulassung eines Bewerbers; Einstweiliger …
Läßt sich der Anspruch auf Neubescheidung bei besonderer zeitlicher Dringlichkeit ohne Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes faktisch nicht durchsetzen, so kann der Antragsteller das voraussichtlich positive Ergebnis der Neubescheidung schon jetzt zumindest vorübergehend in Anspruch nehmen dürfen, da er anderenfalls rechtsschutzlos gestellt wäre (vgl. Bad.-Württ. VGH, DÖV 1974, 283; HessVGH, DÖV 1974, 750;… Finkelnburg/Jank, aaO, Rdnr. 262 m.w.N.;… Kopp, aaO, § 123 Rdnr. 12). - VGH Hessen, 22.12.1989 - 6 TG 3391/89
Ausgleich mangelhafter Note - Beurteilungsspielraum
Jedenfalls ist es nicht wahrscheinlich (vgl. dazu Urteil des Senats vom 04. Februar 1974 -- 6 UE 123/73 --, DöV 1974, 750), daß die Konferenz zu einem anderen Ergebnis gelangt wäre, wenn die Note zum Zeitpunkt der Beschlußfassung bereits auf "ausreichend" festgesetzt bzw. die festgesetzte Note "mangelhaft" in "ausreichend" umgewandelt gewesen wäre.
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