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Rechtsprechung
   BFH, 02.02.1994 - VI R 108/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,4397
BFH, 02.02.1994 - VI R 108/89 (https://dejure.org/1994,4397)
BFH, Entscheidung vom 02.02.1994 - VI R 108/89 (https://dejure.org/1994,4397)
BFH, Entscheidung vom 02. Februar 1994 - VI R 108/89 (https://dejure.org/1994,4397)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Fahrtkosten eines Arbeitnehmers (§ 9 EStG )

 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (6)

  • BFH, 16.10.1992 - VI R 132/88

    Keine Werbungskosten durch Umzug in größere Wohnung

    Auszug aus BFH, 02.02.1994 - VI R 108/89
    Dabei können insbesondere in Fällen, in denen der Umzug nicht mit einem Arbeitsplatzwechsel in Zusammenhang steht, die durch den Umzug erreichte Wegezeitverkürzung und eine dadurch bedingte Verbesserung der Arbeitsbedingungen eine Rolle spielen (Urteile des Bundesfinanzhofs vom 6. November 1986 VI R 106/85, BFHE 148, 164, BStBl II 1987, 81; vom 28. April 1988 IV R 42/86, BFHE 153, 357, BStBl II 1988, 777, und vom 16. Oktober 1992 VI R 132/88, BFH/NV 1993, 241).
  • BFH, 06.11.1986 - VI R 106/85

    1. Beruflich veranlaßte Umzugskosten ohne Arbeitsplatzwechsel bei …

    Auszug aus BFH, 02.02.1994 - VI R 108/89
    Dabei können insbesondere in Fällen, in denen der Umzug nicht mit einem Arbeitsplatzwechsel in Zusammenhang steht, die durch den Umzug erreichte Wegezeitverkürzung und eine dadurch bedingte Verbesserung der Arbeitsbedingungen eine Rolle spielen (Urteile des Bundesfinanzhofs vom 6. November 1986 VI R 106/85, BFHE 148, 164, BStBl II 1987, 81; vom 28. April 1988 IV R 42/86, BFHE 153, 357, BStBl II 1988, 777, …und vom 16. Oktober 1992 VI R 132/88, BFH/NV 1993, 241).
  • BFH, 28.04.1988 - IV R 42/86

    Kosten eines Arztes für den Umzug in die Nähe der Praxis als Betriebsausgaben

    Auszug aus BFH, 02.02.1994 - VI R 108/89
    Dabei können insbesondere in Fällen, in denen der Umzug nicht mit einem Arbeitsplatzwechsel in Zusammenhang steht, die durch den Umzug erreichte Wegezeitverkürzung und eine dadurch bedingte Verbesserung der Arbeitsbedingungen eine Rolle spielen (Urteile des Bundesfinanzhofs vom 6. November 1986 VI R 106/85, BFHE 148, 164, BStBl II 1987, 81; vom 28. April 1988 IV R 42/86, BFHE 153, 357, BStBl II 1988, 777, …und vom 16. Oktober 1992 VI R 132/88, BFH/NV 1993, 241).
  • BFH, 04.05.1990 - VI R 144/85

    Einsatzwechseltätigkeit kann auch bei Auszubildenden vorliegen (Änderung der …

    Auszug aus BFH, 02.02.1994 - VI R 108/89
    In einem solchen Fall stehen dem auszubildenden Arbeitnehmer für die ersten drei Monate eines Einsatzes an einem von der regelmäßigen Ausbildungsstätte entfernt liegenden vorübergehenden Ausbildungsort grundsätzlich Verpflegungsmehraufwendungen nach Dienstreisegrundsätzen zu (Urteile vom 4. Mai 1990 VI R 93/86, BFHE 160, 542, BStBl II 1990, 859, Steueranwärter; VI R 156/86, BFHE 160, 538, BStBl II 1990, 861, Finanzanwärter; s. auch das zur Einsatzwechseltätigkeit eines Zollbeamten ergangene Urteil vom 4. Mai 1990 VI R 144/85, BFHE 160, 532, BStBl II 1990, 856).
  • BFH, 04.05.1990 - VI R 156/86

    Bei Finanzanwärtern können außerhalb des Ausbildungsfinanzamts verbrachte …

    Auszug aus BFH, 02.02.1994 - VI R 108/89
    In einem solchen Fall stehen dem auszubildenden Arbeitnehmer für die ersten drei Monate eines Einsatzes an einem von der regelmäßigen Ausbildungsstätte entfernt liegenden vorübergehenden Ausbildungsort grundsätzlich Verpflegungsmehraufwendungen nach Dienstreisegrundsätzen zu (Urteile vom 4. Mai 1990 VI R 93/86, BFHE 160, 542, BStBl II 1990, 859, Steueranwärter; VI R 156/86, BFHE 160, 538, BStBl II 1990, 861, Finanzanwärter; s. auch das zur Einsatzwechseltätigkeit eines Zollbeamten ergangene Urteil vom 4. Mai 1990 VI R 144/85, BFHE 160, 532, BStBl II 1990, 856).
  • BFH, 04.05.1990 - VI R 93/86

    Bei Steueranwärtern können außerhalb des Ausbildungsfinanzamts absolvierte …

    Auszug aus BFH, 02.02.1994 - VI R 108/89
    In einem solchen Fall stehen dem auszubildenden Arbeitnehmer für die ersten drei Monate eines Einsatzes an einem von der regelmäßigen Ausbildungsstätte entfernt liegenden vorübergehenden Ausbildungsort grundsätzlich Verpflegungsmehraufwendungen nach Dienstreisegrundsätzen zu (Urteile vom 4. Mai 1990 VI R 93/86, BFHE 160, 542, BStBl II 1990, 859, Steueranwärter; VI R 156/86, BFHE 160, 538, BStBl II 1990, 861, Finanzanwärter; s. auch das zur Einsatzwechseltätigkeit eines Zollbeamten ergangene Urteil vom 4. Mai 1990 VI R 144/85, BFHE 160, 532, BStBl II 1990, 856).
  • FG Rheinland-Pfalz, 21.06.1995 - 1 K 2702/92

    Lohnsteuer; Werbungskostenabzug für Umzugskosten

    Umzugskosten eines Arbeitnehmers sind beruflich veranlaßt und deshalb als Werbungskosten ( § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG ) zu berücksichtigen, wenn die berufliche Tätigkeit den entscheidenden Grund für den Wohnungswechsel darstellt und private Gründe nur eine ganz untergeordnete Rolle spielen ( BFH-Urteile vom 16. Oktober 1992 VI R 132/88 , BStBl II 1993, 610; vom 16. September 1993 VI R 108/89 , BFH/Nv 1994, 234, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • FG Köln, 20.12.2012 - 11 K 2001/11

    Regelmäßige Arbeitsstätte, Verpflegungsmehraufwand, Reinigungskosten

    Rn. 44 Soweit die ältere Rechtsprechung ein weiträumiges Arbeitsgebiet auch dann angenommen hat, falls das Gelände nicht dem Arbeitgeber zugerechnet werden konnte, die Einsatzstellen aber aneinandergrenzten und in unmittelbarer Nähe zueinander lagen (vgl. BFH-Urteil vom 02.02.1994, VI R 108/89, BStBl. II 1994, 422; Urteil des FG Hamburg vom 26.04.1996, I 37/95, EFG 1997, 11), wird auf dieses Kriterium in den Entscheidungen der neueren Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zum weiträumigen Arbeitsgebiet überwiegend jedoch nicht mehr eingegangen (…vgl. BFH-Urteil vom 17.06.2010, a.a.O.;… kritisch auch BFH-Urteil vom 14.09.2005, VI R 22/04, BFH/NV 2006, 507;… auf dieses Kriterium jedoch ausdrücklich abstellend BFH-Urteil vom 12.04.2006, X B 138/04, BFH/NV 2006, 1462;… Zimmer, in: Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, § 9, Rz. 858, Stand Mai 2008).
  • FG Düsseldorf, 21.01.2000 - 7 K 3191/98

    Umzugskosten; Berufsanfänger; Wohnsitzbegründung; Einkommensteuer 1996 - …

    Bei jungen Menschen steht beim Auszug aus dem Elternhaus und dem Bezug einer eigenen Wohnung in aller Regel der Wunsch nach einer größeren Selbständigkeit und Unabhängigkeit im Vordergrund (vergl. dazu auch das Urteil des BFH vom 16 September 1993 - VI R 108/89, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH 1994, 234).
  • FG Baden-Württemberg, 15.07.1997 - 6 K 30/94

    Umzugskosten bei Hausverkauf wegen Scheidung

    Umzugskosten können nur dann als WK abgezogen werden, wenn einwandfrei feststeht, dass der Umzug nahezu ausschließlich beruflich veranlasst war und private Gründe keine oder nur eine ganz untergeordnete Rolle gespielt haben (§ 12 Nr. 1 EStG ; BFH-Urteil vom 16.9.1993 - VI R 108/89 -, BFHE 170, 484 , BStBl II 1993, 610 ).

    So überwiegen beispielsweise die beruflichen Gründe für einen Umzug nicht weitaus die privaten Gründe bei der Begründung eines eigenen Hausstandes in einer größeren Wohnung, weil dieses nach der Lebenserfahrung auch auf dem Wunsch nach Selbständigkeit und Unabhängigkeit beruht (BFH in BFH/NV 1994, 234).

  • FG Rheinland-Pfalz, 16.08.2001 - 4 K 1267/00

    Anforderungen an die Aufgabe des Bekanntgabewillens bei versehentlicher Absendung …

    Umzugskosten eines Arbeitnehmers sind allerdings dann beruflich veranlasst und deshalb als Werbungskosten (§ 9 Abs. 1 Satz 1 EStG ) zu berücksichtigen, wenn die berufliche Tätigkeit den entscheidenden Grund für den Wohnungswechsel darstellt und private Gründe nur eine ganz untergeordnete Rolle spielen (BFH Urteil vom 22. November 1991 VI R 77/89, BStBl II 1992, 494 ; Urteil vom 16. Oktober 1992 VI R 132/88, BStBl II 1993, 610 ; vom 16. September 1993 VI R 108/89, BFH/NV 1994, 234, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BFH, 12.04.2006 - X B 138/04

    NZB: Kaminkehrer - Kehrbezirk

    Eine solche großräumige Arbeits- bzw. Betriebsstätte kann gegeben sein, wenn die einzelnen Einsatzstellen aneinander grenzen und in unmittelbarer Nähe zueinander liegen (BFH-Urteil vom 2. Februar 1994 VI R 108/89, BFHE 173, 179, BStBl II 1994, 422, unter 2.c der Urteilsgründe).
  • FG Niedersachsen, 09.03.2005 - 3 K 10119/02

    Kürzung der Werbungskosten eines seines Wahlstation in New York ableistenden …

    Rn. 21 Nach der einschlägigen Rechtsprechung (Urteile des BFH vom 11. Mai 1990 VI R 140/86, BStBl II 1990, 777; vom 25. Oktober 1985 VI R 15/81, BStBl II 1986, 445; vom 16. September 1993 VI R 108/89, BFH/NV 1994, 234; sowie Beschluss vom 22. April 2004 VI B 13/04, DStRE 2004, 932) sind zwar die Pauschbeträge der Lohnsteuer-Richtlinien grundsätzlich auch von den Finanzgerichten zu beachten.
  • FG München, 20.12.2001 - 13 K 1734/99

    Berufliche oder private Gründe für einen Umzug; berufliche Tätigkeit des …

    Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH;… s. Urteile vom 16. Oktober 1992 VI R 132/88, BFHE 170, 484 , BStBl II 1993, 610 = BFH/NV 1993, 241, und vom 16. September 1993 VI R 108/89, BFH/NV 1994, 234; s. auch Urteil des FG Hamburg vom 16. Mai 2000 II 432/99, EFG 2000, 924 ), der der Einzelrichter folgt, kommt § 12 Nr. 1 EStG nur dann nicht zum Zuge, wenn die berufliche Tätigkeit des Steuerpflichtigen den entscheidenden Grund für den Wohnungswechsel darstellt und private Umstände nur eine ganz untergeordnete Rolle spielen.
  • FG München, 29.04.1997 - 2 K 1109/92
    Dabei können insbesondere in Fällen, in denen der Umzug nicht mit einem Arbeitsplatzwechsel in Zusammenhang steht, die durch den Umzug erreichte Wegezeitverkürzung und eine dadurch bedingte Verbesserung der Arbeitsbedingungen eine Rolle spielen (vgl. BFH-Urteil vom 16. September 1993 VI R 108/89 , BFH/NV 1994, 234).
  • FG Rheinland-Pfalz, 14.05.1997 - 1 K 1169/96

    Einkommensteuer; Werbungskostenabzug für Umzugsaufwendungen

    Umzugskosten eines Arbeitnehmers sind beruflich veranlaßt und deshalb als Werbungskosten zu berücksichtigen, wenn die berufliche Tätigkeit den entscheidenden Grund für den Wohnungswechsel darstellt und private Gründe nur eine ganz untergeordnete Rolle spielen ( BFH-Urteile vom 16. Oktober 1992 VI R 132/88 , BStBl II 1993, 610; vom 16. September 1993 VI R 108/89 , BFH/NV 1994, 234, jeweils mit weiteren Nachweisen).
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