Rechtsprechung
| BFH, 08.09.1997 - VI R 11/97 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,31158) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Sachsen, 03.12.1996 - 2 K 59/95
- BFH, 08.09.1997 - VI R 11/97
Wird zitiert von ... (2)
- FG Hessen, 09.07.2003 - 5 K 4256/02
Darlehen; Studium; Tilgungsrate; Werbungskosten; Sonderausgaben; Außergewöhnliche …
Im übrigen ist die Verwendung der Darlehensmittel für den Lebensunterhalt nicht als Werbungskosten, sondern als Kosten der Lebensführung anzusehen (vgl. BFH-Beschluss VI R 11/97 vom 8.9.1997 n.v.) sowie wegen fehlender Zwangsläufigkeit keine außergewöhnliche Belastungen (vgl. BFH-Urteile vom 18.4.1990 III R 126/86, BStBl II 1990, 738 m.w.N.; vom 20.9.1957 VI 7/56 U BStBl III, 1957, 424; vom 6.3.1964 VI 133/63 U BStBl III 1964, 330;… vom 22.3.1967 a.a.O.; …sowie Beschluss vom 21.4.1987 III B 165/86, BFH/NV 1987, 501). - FG Nürnberg, 31.05.2006 - III 129/04
Rückzahlung von BAföG -Darlehen
Soweit die Verwendung der Darlehensmittel für den allgemeinen Lebensunterhalt erfolgte und keinen ausbildungsspezifischen Mehrbedarf abdeckte, scheidet bereits deshalb eine steuerliche Abzugsmöglichkeit aus (BFH-Beschluss v. 8.9.1997 VI R 11/97, juris;… BFH-Urt. v. 22.6.1990 VI R 2/87, BStBl II 1990, 901 ;… v. 31.1.1997 VI R 97/94, BFH/NV 1997, 346).
dejure.org
Übersicht BFH
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.