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Rechtsprechung
   BFH, 03.05.1985 - VI R 110/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,8092
BFH, 03.05.1985 - VI R 110/82 (https://dejure.org/1985,8092)
BFH, Entscheidung vom 03.05.1985 - VI R 110/82 (https://dejure.org/1985,8092)
BFH, Entscheidung vom 03. Mai 1985 - VI R 110/82 (https://dejure.org/1985,8092)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Schadenersatzzahlungen als Werbungskosten - Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit - Verletzung des Rechtes auf Gewährung rechtlichen Gehörs

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (9)

  • BFH, 06.02.1981 - VI R 30/77

    Arbeitnehmer - Verstoß gegen die Dienstvorschriften - Schadensersatzzahlung - …

    Auszug aus BFH, 03.05.1985 - VI R 110/82
    Aus dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 6. Februar 1981 VI R 30/77 (BFHE 132, 461, BStBl II 1981, 362) sei vielmehr zu folgern, daß ein objektiver Zusammenhang der Schadenersatzleistung mit dem Arbeitsverhältnis nur dann gegeben sei, wenn die den Schadenersatzanspruch auslösenden Handlungen zum arbeitsrechtlich festgelegten Aufgabenbereich des Klägers gehört hätten.

    Berufliche Veranlassung in diesem Sinne liegt vor, wenn ein objektiver Zusammenhang der Aufwendungen mit dem Beruf besteht und subjektiv die Aufwendungen zur Förderung des Berufs gemacht werden (BFH-Urteile vom 20. November 1979 VI R 25/78, BFHE 129, 149, BStBl II 1980, 75, und in BFHE 132, 461, BStBl II 1981, 362).

    Ein Werbungskostenabzug würde aber auch dann nach § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG ausscheiden, wenn der Kläger die der Z GmbH zugeflossenen Gelder und geldwerten Vorteile letztlich dazu verwandt haben sollte, sich persönlich oder einem Dritten einen Vorteil zu verschaffen (BFHE 132, 461, BStBl II 1981, 362).

  • BFH, 12.07.1972 - I R 205/70

    Berücksichtigungsfähige Ausschüttung - Gewinnverteilungsbeschluß - …

    Auszug aus BFH, 03.05.1985 - VI R 110/82
    Die Pflicht des Gerichts, rechtliches Gehör zu gewähren, ist verletzt, wenn einem Beteiligten nicht die Möglichkeit gegeben worden ist, sich zu dem entscheidungserheblichen Sachverhalt in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht zu äußern (BFH-Urteile vom 30. September 1966 III 70/63, BFHE 87, 60, BStBl III 1967, 25; vom 18. Juni 1969 I R 110/68, BFHE 96, 54, BStBl II 1969, 569, und vom 12. Juli 1972 I R 205/70, BFHE 107, 186, BStBl II 1973, 59).

    Zu einem vorherigen Hinweis ist das Gericht jedoch dann verpflichtet, wenn es seine Entscheidung auf einen rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt stützen will, der im bisherigen Verfahren nicht erörtert worden ist und nach dem bisherigen Verlauf des Verwaltungsverfahrens und des gerichtlichen Verfahrens von dem Beteiligten, zu dessen Nachteil sich die Unterlassung des Hinweises auswirkt, auch nicht erörtert zu werden brauchte (BFHE 107, 186, BStBl II 1973, 59).

  • BFH, 19.10.1970 - GrS 2/70

    Anschaffung eines Wirtschaftsguts - Kosten der Lebensführung - Aufteilung der …

    Auszug aus BFH, 03.05.1985 - VI R 110/82
    Ist dies der Fall und sind die Aufwendungen hinsichtlich des privat und beruflich veranlaßten Teils nicht zutreffend und in leicht nachprüfbarer Weise zu trennen, so ist der Gesamtbetrag nach § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG nicht als Werbungskosten abziehbar (Beschluß des Großen Senats des BFH vom 19. Oktober 1970 GrS 2/70, BFHE 100, 309, BStBl II 1971, 17).
  • BFH, 20.11.1979 - VI R 25/78

    Aufwendungen für bürgerliche Kleidung - Werbungskosten - Nutzung zur …

    Auszug aus BFH, 03.05.1985 - VI R 110/82
    Berufliche Veranlassung in diesem Sinne liegt vor, wenn ein objektiver Zusammenhang der Aufwendungen mit dem Beruf besteht und subjektiv die Aufwendungen zur Förderung des Berufs gemacht werden (BFH-Urteile vom 20. November 1979 VI R 25/78, BFHE 129, 149, BStBl II 1980, 75, und in BFHE 132, 461, BStBl II 1981, 362).
  • BFH, 06.03.1980 - VI R 65/77

    Umfang des Nachweises bei steuerfreien Reisekostenvergütungen durch den …

    Auszug aus BFH, 03.05.1985 - VI R 110/82
    Dabei wird das FG zu beachten haben, daß der Kläger die objektive Beweislast (Feststellungslast) für steuermindernde Tatsachen trägt (BFH-Urteil vom 6. März 1980 VI R 65/77, BFHE 129, 559, BStBl II 1980, 289).
  • BFH, 14.10.1960 - VI 45/60 U

    Haftungsleistungen eines früheren GmbH-Geschäftsführers für die Nichtabführung …

    Auszug aus BFH, 03.05.1985 - VI R 110/82
    Daß Schadenersatzleistungen des Arbeitnehmers, die aufgrund vorsätzlich begangener unerlaubter Handlungen zum Nachteil des Arbeitgebers zu erbringen seien, keinen Werbungskostencharakter hätten, folge auch aus dem Urteil des BFH vom 14. Oktober 1960 VI 45/60 U (BFHE 72, 50, BStBl III 1961, 20).
  • BFH, 03.05.1985 - VI R 103/82

    Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit - Aufwendungen, …

    Auszug aus BFH, 03.05.1985 - VI R 110/82
    Anmerkung: Ebenso zu der materiell-rechtlichen Frage Urteil vom 3. Mai 1985 VI R 103/82.
  • BFH, 30.09.1966 - III 70/63

    Möglichkeit einer sachlich rechtlichen Prüfung durch das Revisionsgericht bei …

    Auszug aus BFH, 03.05.1985 - VI R 110/82
    Die Pflicht des Gerichts, rechtliches Gehör zu gewähren, ist verletzt, wenn einem Beteiligten nicht die Möglichkeit gegeben worden ist, sich zu dem entscheidungserheblichen Sachverhalt in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht zu äußern (BFH-Urteile vom 30. September 1966 III 70/63, BFHE 87, 60, BStBl III 1967, 25; vom 18. Juni 1969 I R 110/68, BFHE 96, 54, BStBl II 1969, 569, und vom 12. Juli 1972 I R 205/70, BFHE 107, 186, BStBl II 1973, 59).
  • BFH, 18.06.1969 - I R 110/68

    Ergebnisabführungsbetrag - Kapitalgesellschaft - Steuerliche Anerkennung - …

    Auszug aus BFH, 03.05.1985 - VI R 110/82
    Die Pflicht des Gerichts, rechtliches Gehör zu gewähren, ist verletzt, wenn einem Beteiligten nicht die Möglichkeit gegeben worden ist, sich zu dem entscheidungserheblichen Sachverhalt in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht zu äußern (BFH-Urteile vom 30. September 1966 III 70/63, BFHE 87, 60, BStBl III 1967, 25; vom 18. Juni 1969 I R 110/68, BFHE 96, 54, BStBl II 1969, 569, und vom 12. Juli 1972 I R 205/70, BFHE 107, 186, BStBl II 1973, 59).
  • BFH, 18.09.1987 - VI R 121/84

    Anforderungen an das Vorliegen von Werbungskosten - Vorliegen einer beruflichen …

    Ein Verstoß gegen Straf- und Dienstvorschriften, mit dem eine Schädigung des Arbeitgebers bezweckt oder billigend in Kauf genommen wird, kann aber nicht mehr als im Rahmen der beruflichen Zielvorstellung des Arbeitnehmers liegend angesehen werden (vgl. BFH-Urteile vom 3. Mai 1985 VI R 110/82, BFH/NV 1986, 270, und VI R 103/82, BFH/NV 1986, 392;… v. Bornhaupt: in Kirchhof/Söhn, Einkommensteuergesetz, § 9 Rdnr. B 700 Schadensersatzleistungen;… Schmidt/Drenseck, Einkommensteuergesetz, 6. Aufl., 1987, § 19 Anm. 12 Schadensersatz).
  • FG Hamburg, 10.10.2012 - 2 K 158/11

    Einkommensteuergesetz: Halbeinkünfteverfahren bei Veräußerungsentgelt von einem …

    Die berufliche Veranlassung kann vielmehr von nichtberuflichen Gründen überlagert werden, beispielsweise kann ein Verstoß gegen Straf- und Dienstvorschriften, mit dem eine Schädigung des Arbeitgebers bezweckt oder billigend in Kauf genommen wird, nicht mehr als im Rahmen der beruflichen Zielvorstellung des Arbeitnehmers liegend angesehen werden (vgl. z. B. BFH vom 03.05.1985 VI R 110/82, BFH/NV 1986, 270, vom 18.09.1987 VI R 121/84, BFH/NV 1988, 353).
  • FG Saarland, 05.12.2002 - 1 K 319/02

    Vertragliche Abstandszahlung eines angestellten GmbH-Geschäftsführers (EStG § 9 …

    Als steuermindernde Tatsache obliegt die objektive Feststellungslast (Beweislast) für Grund und Umfang der beruflichen Veranlassung einer Arbeitnehmerzahlung an den Arbeitgeber dem Arbeitnehmer, so dass, wenn und soweit eine private Mitveranlassung der Zahlung nicht auszuschließen ist, diese vollumfänglich dem Abzugsverbot des § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG unterliegt (vgl. zu allem Urteile des Bundesfinanzhofs vom 3. Mai 1985 VI R 103/82, BFH/NV 1986, 392 und VI R 110/82, BFH/NV 1986, 270;… vom 18. September 1987 VI R 121/84, BFH/NV 1988, 353;… vom 19. März 1987 IV R 140/84, BFH/NV 1987, 577 unter 1.a der Entscheidungsgründe;… BFH-Beschluss vom 20. Juli 1984 I B 11/94, BFH/NV 1995, 198 unter 6.c, aa der Entscheidungsgründe).
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