Rechtsprechung
| BFH, 10.11.1978 - VI R 112/75 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Werbungskosten - Fahrtkosten - Höhe der Fahrtkosten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 9 Abs. 1 Nr. 4
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 126, 518
- DB 1979, 576
- BStBl II 1979, 222
Wird zitiert von ... (19) Zitiert selbst (6)
- BFH, 10.11.1978 - VI R 21/76
Werbungskosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bei einem …
Auszug aus BFH, 10.11.1978 - VI R 112/75
a) Der Senat hat im Urteil vom heutigen Tage VI R 21/76 entschieden, daß bei einem verheirateten Arbeitnehmer, der mehrere Wohnungen besitzt und der sich zum Teil von der einen und zum Teil von der anderen Wohnung aus zu seiner Arbeitsstätte begibt, die Aufwendungen für die Fahrten zwischen der vom Beschäftigungsort weiter entfernt liegenden Wohnung zur Arbeitsstätte in der Regel Werbungskosten i. S. von § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG sind, wenn die weiter entfernt liegende Wohnung den örtlichen Mittelpunkt der Lebensinteressen des Arbeitnehmers darstellt.Hätte sie in P gewohnt, so könnte dies, wie sich aus dem Urteil VI R 21/76 ergibt, dafür sprechen, daß der Mittelpunkt der Lebensinteressen der Kläger nunmehr nach P verlegt worden ist.
b) Wie der Senat in dem Urteil VI R 21/76 ausgeführt hat, sind Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte dann nicht als Werbungskosten abziehbar, wenn sie nach der allgemeinen Verkehrsauffassung als unangemessen anzusehen sind (vgl. auch BFH-Urteil vom 10. März 1978 VI R 111/76, BFHE 125, 52, BStBl II 1978, 459).
- BFH, 13.07.1976 - VI R 172/74
Mehraufwendungen - Doppelte Haushaltsführung - Werbungskosten - Arbeitnehmer - …
Auszug aus BFH, 10.11.1978 - VI R 112/75
Aufwendungen für Unterkunft und Verpflegung sowie Kosten für Familienheimfahrten gehören regelmäßig zu den nach § 12 Nr. 1 EStG nicht abziehbaren Kosten der Lebensführung; nur ausnahmsweise sind derartige Kosten der Lebensführung steuerlich zu berücksichtigen (vgl. Urteil des Senats vom 13. Juli 1976 VI R 172/74, BFHE 119, 281, BStBl II 1976, 654).Dies hat der erkennende Senat im Urteil vom 14. Februar 1975 VI R 125/74 (BFHE 115, 322, BStBl II 1975, 607) ausgesprochen; er hat hieran in ständiger Rechtsprechung festgehalten (vgl. Urteile VI R 172/74 und vom 2. September 1977 VI R 114/76, BFHE 123, 444, BStBl II 1978, 26).
Der erkennende Senat hat im Urteil VI R 172/74 entschieden, daß die Wegverlegung des Wohnsitzes vom Beschäftigungsort unter Beibehaltung eines zweiten Haushalts am Beschäftigungsort regelmäßig als privat veranlaßt anzusehen ist.
- BFH, 02.09.1977 - VI R 114/76
Doppelte Haushaltsführung; Voraussetzungen und Umfang für die steuerliche …
Auszug aus BFH, 10.11.1978 - VI R 112/75
Dies hat der erkennende Senat im Urteil vom 14. Februar 1975 VI R 125/74 (BFHE 115, 322, BStBl II 1975, 607) ausgesprochen; er hat hieran in ständiger Rechtsprechung festgehalten (vgl. Urteile VI R 172/74 und vom 2. September 1977 VI R 114/76, BFHE 123, 444, BStBl II 1978, 26).
- BFH, 04.08.1977 - IV R 157/74
Betriebsausgaben - Lebensführung des Steuerpflichtigen - Beurteilung - Allgemeine …
Auszug aus BFH, 10.11.1978 - VI R 112/75
Bei der Beurteilung, ob Aufwendungen dazu gehören, sind nach dem zur Unangemessenheit von Betriebsausgaben ergangenen BFH-Urteil vom 4. August 1977 IV R 157/74 (BFHE 123, 158, BStBl II 1978, 93) alle Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen. - BFH, 10.03.1978 - VI R 111/76
Kreditzinsen für die Anschaffung eines Flügels einer Musiklehrerin sowie AfA sind …
Auszug aus BFH, 10.11.1978 - VI R 112/75
b) Wie der Senat in dem Urteil VI R 21/76 ausgeführt hat, sind Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte dann nicht als Werbungskosten abziehbar, wenn sie nach der allgemeinen Verkehrsauffassung als unangemessen anzusehen sind (vgl. auch BFH-Urteil vom 10. März 1978 VI R 111/76, BFHE 125, 52, BStBl II 1978, 459). - BFH, 14.02.1975 - VI R 125/74
Doppelte Haushaltsführung - Kosten - Werbungskosten - Abzugsfähigkeit - …
Auszug aus BFH, 10.11.1978 - VI R 112/75
Dies hat der erkennende Senat im Urteil vom 14. Februar 1975 VI R 125/74 (BFHE 115, 322, BStBl II 1975, 607) ausgesprochen; er hat hieran in ständiger Rechtsprechung festgehalten (vgl. Urteile VI R 172/74 und vom 2. September 1977 VI R 114/76, BFHE 123, 444, BStBl II 1978, 26).
- BFH, 05.03.2009 - VI R 23/07
Rechtsprechungsänderung bei doppelter Haushaltsführung in sog. …
Dagegen hat die bisherige Rechtsprechung des Senats die berufliche Veranlassung einer doppelten Haushaltsführung verneint, wenn der Steuerpflichtige die Familienwohnung aus privaten Gründen vom Beschäftigungsort wegverlegt hatte und er nun von der am Beschäftigungsort beibehaltenen oder von einer dort neu begründeten Zweitwohnung aus seiner bisherigen Beschäftigung weiter nachging (sog. Wegverlegungsfälle, grundlegend BFH-Urteile vom 14. Februar 1975 VI R 125/74, BFHE 115, 322, BStBl II 1975, 607; vom 10. November 1978 VI R 21/76, BFHE 126, 511, BStBl II 1979, 219; vom 10. November 1978 VI R 112/75, BFHE 126, 518, BStBl II 1979, 222; in BFHE 135, 37, BStBl II 1982, 297, m.w.N.; kritisch dazu unter Hinweis auf den beruflichen Anlass der Wohnung am Beschäftigungsort insbesondere Hartz/ Meeßen/Wolf, Lohnsteuer-ABC, Stichwort "doppelte Haushaltsführung" Rz 81; Bergkemper, Finanz-Rundschau 2007, 847, 848; früher schon Kalmes, Deutsches Steuerrecht 1989, 528; Stolz, Deutsche Steuer-Zeitung 1982, 439). - BGH, 25.09.2014 - IX ZR 199/13
Steuerberaterhaftung: Pflicht zur Einsichtnahme in Jahresberichte des …
Der Bundesfinanzhof verneinte in ständiger Rechtsprechung die berufliche Veranlassung einer doppelten Haushaltsführung, wenn der Steuerpflichtige die Familienwohnung aus privaten Gründen vom Beschäftigungsort wegverlegt hatte und von der am Beschäftigungsort beibehaltenen oder von einer dort neu begründeten Zweitwohnung aus seiner bisherigen Beschäftigung weiter nachging (BFHE 115, 322, 325 f; 126, 511, 513 f; 126, 518, 520; vgl. auch BFHE 224, 420, 423); die doppelte Haushaltsführung sei in einem solchen Fall nicht beruflich, sondern privat veranlasst. - BFH, 05.03.2009 - VI R 58/06
Rechtsprechungsänderung bei doppelter Haushaltsführung in sog. …
Dagegen hat die bisherige Rechtsprechung des Senats die berufliche Veranlassung einer doppelten Haushaltsführung verneint, wenn der Steuerpflichtige die Familienwohnung aus privaten Gründen vom Beschäftigungsort wegverlegt hatte und er nun von der am Beschäftigungsort beibehaltenen oder von einer dort neu begründeten Zweitwohnung aus seiner bisherigen Beschäftigung weiter nachging (sog. Wegverlegungsfälle, grundlegend BFH-Urteile vom 14. Februar 1975 VI R 125/74, BFHE 115, 322, BStBl II 1975, 607; vom 10. November 1978 VI R 21/76, BFHE 126, 511, BStBl II 1979, 219; vom 10. November 1978 VI R 112/75, BFHE 126, 518, BStBl II 1979, 222; vom 2. Dezember 1981 VI R 167/79, BFHE 135, 37, BStBl II 1982, 297, m.w.N.; kritisch dazu unter Hinweis auf den beruflichen Anlass der Wohnung am Beschäftigungsort insbesondere Hartz/Meeßen/Wolf, Lohnsteuer-ABC, Stichwort "doppelte Haushaltsführung" Rz 81; Bergkemper, Finanz-Rundschau 2007, 847, 848; früher schon Kalmes, Deutsches Steuerrecht 1989, 528; Stolz, Deutsche Steuer-Zeitung 1982, 439).
- BFH, 12.01.1990 - VI R 29/86
Das Abzugsverbot für den Privatbereich berührende unangemessen hohe …
Der VI. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) habe zwar in den Urteilen vom 10. November 1978 VI R 21/76 (BFHE 126, 511, BStBl II 1979, 219) und VI R 112/75 (BFHE 126, 518, BStBl II 1979, 222) in § 4 Abs. 5 Nr. 7 EStG einen auch auf Werbungskosten anwendbaren allgemeinen Rechtsgrundsatz erblickt.Die Vorentscheidung weiche von den vorgenannten Urteilen in BFHE 126, 511, BStBl II 1979, 219 und in BFHE 126, 518, BStBl II 1979, 222 ab.
Denn der Senat hat im Urteil vom 10. März 1978 VI R 111/76 (BFHE 125, 52, BStBl II 1978, 459, betreffend die Anschaffung eines neuen Flügels bei einer in der Oberstufe eines Gymnasiums Musik unterrichtenden Lehrerin), in den vorgenannten Entscheidungen in BFHE 126, 511, BStBl II 1979, 219, und in BFHE 126, 518, BStBl II 1979, 222 betreffend Aufwendungen für Fahrten von der weiter entfernt liegenden Zweitwohnung zur Arbeitsstätte sowie im Urteil vom 20. Mai 1980 VI R 241/77 (BFHE 130, 457, BStBl II 1980, 582, betreffend Taxikosten als Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte) hervorgehoben, § 4 Abs. 5 Nr. 7 EStG enthalte einen auch auf Werbungskosten anwendbaren allgemeinen Rechtsgrundsatz.
- BFH, 13.12.1985 - VI R 7/83
Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitstätte ohne Rücksicht auf die Entfernung …
Soweit der BFH jedoch im Urteil vom 10. November 1978 VI R 112/75 (BFHE 126, 518, BStBl II 1979, 222) hervorhebe, als steuerlich angemessene Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte dürften im allgemeinen nur Ausgaben für solche Fahrten berücksichtigt werden, bei denen Hin- und Rückfahrt mit dem benutzten Beförderungsmittel an einem Tag bewältigt werden können, trete der Senat diesen Erwägungen nicht bei.Das FG ist dem Urteil des Senats in BFHE 126, 518, BStBl II 1979, 222 nicht gefolgt, in dem der Senat entschieden hat, Aufwendungen für Fahrten von der weiter entfernt liegenden Wohnung könnten, auch wenn diese den Mittelpunkt der Lebensinteressen des Steuerpflichtigen bilde, nicht als Werbungskosten anerkannt werden, wenn die Aufwendungen nach der allgemeinen Lebenserfahrung als unangemessen anzusehen seien.
- BFH, 20.12.1982 - VI R 64/81
Doppelte Haushaltsführung - Zeitpunkt der Eheschließung - Mittelpunkt des …
So führte er im Urteil vom 10. November 1978 VI R 112/75 (BFHE 126, 518, BStBl II 1979, 222) aus, solche Fahrtkosten seien dann nicht als Werbungskosten abziehbar, wenn sie nach der allgemeinen Verkehrsauffassung als unangemessen anzusehen seien.b) Im Hinblick darauf, daß die beiden vorgenannten Entscheidungen in BFHE 126, 518, BStBl II 1979, 222, und in BFHE 128, 189, BStBl II 1979, 648 in der Literatur (Rößler, Deutsche Steuer-Zeitung/Ausgabe A - DStZ/A - 1979, 276, 278; Giloy, Betriebs-Berater - BB - 1980, 1206; Altehoefer in Deutsches Steuerrecht - DStR - 1979, 245; Junker, DStZ/A 1982, 402; Dammeyer in Steuer-Lexikon - StLex - 3, 9, 53 ff., 70; Popp, Steuerrechtsprechung in Karteiform - StRK -, Einkommensteuergesetz, § 9 Abs. 1 Nr. 4, Anmerkung zum Rechtsspruch 79) und in der Rechtsprechung (Urteile des Hessischen FG vom 22. Januar 1981 IX 465/80, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1981, 287; vom 19. Februar 1981 I 160/76, EFG 1981, 501; vom 27. Juli 1981 I 105/81, EFG 1982, 77) auf Kritik gestoßen sind, hat der Senat seine Rechtsprechung zur Abziehbarkeit von Aufwendungen für Fahrten von zwei verschiedenen Wohnungen aus zur Arbeitsstätte erneut überdacht.
- BFH, 16.04.1980 - VI R 7/77
Mehraufwendung wegen doppelter Haushaltsführung - Doppelte Haushaltsführung - …
Voraussetzung hierfür ist jedoch nicht nur, daß der Arbeitnehmer außerhalb des Ortes, an dem er beschäftigt ist, einen eigenen Hausstand unterhält und auch am Ort der Beschäftigung wohnt, sondern weiter, daß die durch den doppelten Haushalt veranlaßten Mehraufwendungen beruflich veranlaßt sind (ständige Rechtsprechung des Senats; vgl. Urteil vom 10. November 1978 VI R 112/75, BFHE 126, 518, BStBl II 1979, 222, mit weiteren Nachweisen).b) Keine berufliche, sondern eine private Veranlassung für die Führung eines doppelten Haushalts hat der Senat in der Regel angenommen, wenn der Arbeitnehmer unter Beibehaltung einer Wohnung am Arbeitsort seinen Wohnsitz vom Beschäftigungsort wegverlegt hat (Urteile BFHE 126, 518, BStBl II 1979, 222, und vom 26. November 1976 VI R 153/74, BFHE 120, 520, BStBl II 1977, 158).
- BFH, 20.05.1980 - VI R 241/77
Taxikosten - Werbungskosten - Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
Insoweit enthält § 4 Abs. 5 Nr. 7 EStG einen auch auf Werbungskosten anwendbaren allgemeinen Rechtsgrundsatz (Urteile des Senats vom 10. November 1978 VI R 21/76, BFHE 126, 511, BStBl II 1979, 219 und VI R 112/75, BFHE 126, 518, BStBl II 1979, 222).In dem zum Abzug von Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ergangenen Urteil in BFHE 126, 518, BStBl II 1979, 222 führte der Senat aus, derartige Aufwendungen seien dann unangemessen, wenn sie die überwiegende Zahl der Arbeitnehmer unter sonst vergleichbaren Umständen voraussichtlich nicht auf sich nehmen würde.
- BFH, 02.12.1981 - VI R 167/79
Umbauaufwendungen wegen doppelter Haushaltsführung sind nur dann Werbungskosten, …
Nach dieser Rechtsprechung ist die Frage der beruflichen Veranlassung der Entstehung der doppelten Haushaltsführung mithin danach zu entscheiden, ob der Gründung des zweiten Hausstandes ein beruflicher oder ein privater Anlaß zugrunde gelegen hat (vgl. auch BFH-Urteil vom 10. November 1978 VI R 112/75, BFHE 126, 518, BStBl II 1979, 222). - BFH, 20.12.1985 - VI R 72/83
Abzugsfähigkeit von Fahrtaufwendungen als Werbungskosten
Nach dem Urteil des BFH vom 10. November 1978 VI R 112/75 (BFHE 126, 518, BStBl II 1979, 222) seien Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte allerdings nicht als Werbungskosten abziehbar, wenn sie nach der allgemeinen Verkehrsauffassung unangemessen seien.Man könne nicht, wie dies der BFH in seinem Urteil in BFHE 126, 518, BStBl II 1979, 222 gefordert habe, verlangen, daß der Arbeitnehmer diese Entfernung auch an einem Tag zurücklegen kann.
- BFH, 29.03.1979 - IV R 137/77
Zur steuerliche Behandlung von Fahrtkosten, Mehrverpflegungsaufwendungen und …
- BFH, 10.11.1978 - VI R 240/74
Fahrtaufwendung - Werbungskosten - Fahrtkosten - Örtliche Mittelpunkt des …
- BFH, 30.10.1987 - VI R 76/84
Eine doppelte Haushaltsführung kann auch dann beruflich veranlaßt sein, wenn der …
- BFH, 09.03.1979 - VI R 11/78
Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte - Entfernung zwischen Wohnung und …
- BFH, 02.08.1985 - VI R 171/82
Fahrtkostenaufwendungen im Bezug auf die Werbungskosten in Abhängigkeit vom …
- BFH, 23.07.1985 - IX R 47/81
Abzugsfähigkeit von Fahrtkosten vom Familienwohnort zum Belegenheitsort seiner …
- BFH, 17.11.1989 - VI R 126/86
Lohnsteuer; Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
- BFH, 10.05.1985 - VI R 36/82
Berücksichtigung von notwendigen Mehraufwendungen, die einem Arbeitnehmer aus …
- BFH, 29.01.1982 - VI S 5/81
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