Rechtsprechung
| BFH, 21.01.1994 - VI R 112/92 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Simons & Moll-Simons
EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, § 12 Nr. 1 Satz 2
- Wolters Kluwer
Verpflegungsmehraufwand - Gleichbleibender Arbeitsort - Pauschale - Zwölfstündige Abwesenheit - Wohnung - Lohnsteuer - Einkommensteuer
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
§§ 9, 12 EStG
Lohnsteuer; kein pauschaler Verpflegungsmehraufwand am Ort der gleichbleibenden Arbeitsstätte
Papierfundstellen
- BFHE 173, 166
- NJW 1994, 2720 (Ls.)
- BB 1994, 635
- BB 1994, 909
- DB 1994, 713
- BStBl II 1994, 418
Wird zitiert von ... (15) Zitiert selbst (7)
- BFH, 30.03.1979 - VI R 123/76
Verpflegungsmehraufwendung - Werbungskosten - Abwesenheit von der Wohnung
Auszug aus BFH, 21.01.1994 - VI R 112/92
Wenn auch der BFH den bisherigen Abzug in Höhe von 3 DM gebilligt habe, so habe er bereits im Urteil vom 30. März 1979 VI R 123/76 (BFHE 127, 402, BStBl II 1979, 498) zu erkennen gegeben, daß nach der allgemeinen Lebenserfahrung bei ständiger oder überwiegender mehr als zwölfstündiger Abwesenheit von der Wohnung eine große Wahrscheinlichkeit dafür spreche, daß kein Verpflegungsmehraufwand entstehe.Er ging davon aus, einem solchen Arbeitnehmer könnten durch den Bezug von Stärkungs- und Erfrischungsmitteln oder durch die Einnahme einer zusätzlichen Mahlzeit am Ort der festen, gleichbleibenden bzw. regelmäßigen Arbeitsstätte Ausgaben entstehen, die er nicht haben würde, wenn er wie die Mehrzahl der Arbeitnehmer täglich früher hätte nach Hause kommen können (Urteil in BFHE 127, 402, BStBl II 1979, 498, mit einem ausführlichen Überblick über die Entwicklung der Rechtsprechung zu diesem Problembereich).
- BFH, 18.12.1992 - VI R 36/92
Fahrt von Arbeitsstätte zu Kantine nicht als Werbungskosten absetzbar
Auszug aus BFH, 21.01.1994 - VI R 112/92
Dieser Gedanke liegt auch dem Urteil des Senats vom 18. Dezember 1992 VI R 36/92 (BFHE 170, 375, BStBl II 1993, 505) zugrunde, in welchem die Kosten für Fahrten eines Arbeitnehmers von dessen gleichbleibender Arbeitsstätte zu einer nahegelegenen Kantine auch dann nicht zum Werbungskostenabzug anerkannt worden sind, wenn am Arbeitsort selbst keine entsprechenden Verpflegungsmöglichkeiten vorhanden sind. - BFH, 15.09.1988 - IV R 116/85
Verpflegungsmehraufwand - Abzugsverbot - Aufteilungsverbot - Geschäftsreise - …
Auszug aus BFH, 21.01.1994 - VI R 112/92
Demgemäß wird in diesen Fällen der Abzug eines pauschalen Verpflegungsmehraufwandes als Werbungskosten von ihr nicht mehr anerkannt (Abschn. 33 Abs. 2 Nr. 4 Satz 3 LStR 1990; Abschn. 33 Abs. 2 Nr. 4 Satz 2 LStR 1993) und damit eine Gleichbehandlung mit selbständig tätigen Steuerpflichtigen herbeigeführt, bei denen der BFH bisher stets einen betrieblich veranlaßten Verpflegungsmehraufwand am Ort ihrer Betriebsstätte allein wegen mehr als zwölfstündiger Abwesenheit von der Wohnung verneint hatte (s. die Nachweise im Urteil vom 15. September 1988 IV R 116/85, BFHE 155, 287, BStBl II 1989, 276).
- BFH, 24.06.1966 - VI 231/64
Auszug aus BFH, 21.01.1994 - VI R 112/92
Dabei kann dem Umstand keine Bedeutung zukommen, ob am Ort der Arbeitsstätte eine Kantine zur Verfügung steht, ob der Arbeitnehmer sich anderweitig Verpflegungsmittel beschafft oder ob er Verpflegung von zu Hause mitbringt (vgl. auch BFH-Urteil vom 24. Juni 1966 VI 231/64, BFHE 86, 574, BStBl III 1966, 608). - BFH, 17.09.1953 - IV 119/53 U
Mehraufwendungen für Verpflegung als Werbungskosten - Fahrtkosten zwischen …
Auszug aus BFH, 21.01.1994 - VI R 112/92
Der BFH hat seit seinen durch die besonderen Verhältnisse der Nachkriegszeit geprägten (s. Anmerkung in Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 1986, 52) Urteilen vom 17. November 1950 IV 104/50 U (BFHE 55, 14, BStBl III 1951, 6) und vom 17. September 1953 IV 119/53 U (BFHE 58, 81, BStBl III 1953, 322) Verpflegungskosten dann zum Werbungskostenabzug zugelassen, wenn diese, ohne mit einer Reisetätigkeit zusammenzuhängen, darauf beruhten, daß der Arbeitnehmer arbeitstäglich aus beruflichen Gründen ungewöhnlich lange von seiner Wohnung abwesend war. - FG München, 17.11.1992 - 2 K 950/91
Auszug aus BFH, 21.01.1994 - VI R 112/92
Es ist zwar nicht der vom FG München in seinem Urteil vom 17. November 1992 2 K 950/91 (EFG 1993, 217) geäußerte Gedanke entscheidungserheblich, es sei nicht zu erkennen, warum eine Nahrungsaufnahme, die ohnehin erfolgt wäre, bei überlanger Abwesenheit von der Wohnung dem beruflichen Bereich zugerechnet werden solle. - BFH, 17.11.1950 - IV 104/50 U
Steuerpflicht von Mehraufwendungen für Verköstigung - Aufwendungen für …
Auszug aus BFH, 21.01.1994 - VI R 112/92
Der BFH hat seit seinen durch die besonderen Verhältnisse der Nachkriegszeit geprägten (s. Anmerkung in Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 1986, 52) Urteilen vom 17. November 1950 IV 104/50 U (BFHE 55, 14, BStBl III 1951, 6) und vom 17. September 1953 IV 119/53 U (BFHE 58, 81, BStBl III 1953, 322) Verpflegungskosten dann zum Werbungskostenabzug zugelassen, wenn diese, ohne mit einer Reisetätigkeit zusammenzuhängen, darauf beruhten, daß der Arbeitnehmer arbeitstäglich aus beruflichen Gründen ungewöhnlich lange von seiner Wohnung abwesend war.
- BFH, 11.05.2005 - VI R 16/04
Verpflegungsmehraufwendungen eines Arbeitnehmers - Berechnung der …
Es ist sachlich gerechtfertigt, einen beruflich veranlassten Mehr-Aufwand für Verpflegung typisierend solange nicht anzuerkennen, wie sich der Arbeitnehmer im Betrieb des Arbeitgebers aufhält (vgl. auch Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 21. Januar 1994 VI R 112/92, BFHE 173, 166, BStBl II 1994, 418).Die der Änderung zugrunde liegende Gesetzesinitiative nahm dabei ausdrücklich auf die genannte Rechtsprechung des BFH in BFHE 173, 166, BStBl II 1994, 418, und in BFHE 174, 69, BStBl II 1994, 532 Bezug (BTDrucks 13/901, 129).
- BFH, 06.10.1994 - VI R 136/89
Zur Anerkennung der doppelten Haushaltsführung miteinander verheirateter und …
Dies gilt insbesondere unter dem Gesichtspunkt, daß Mehrkosten nur für Frühstück und Abendessen berücksichtigt werden dürfen, weil eventuelle Verpflegungsmehraufwendungen wegen eines Mittagessens an der regelmäßigen Arbeitsstätte auch bei allen anderen Arbeitnehmern unberücksichtigt bleiben (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 21. Januar 1994 VI R 112/92, BFHE 173, 166, BStBl II 1994, 418). - FG Hamburg, 19.02.2010 - 6 K 228/09
Einkommensteuergesetz: Verpflegungsmehraufwand von Linienbusfahrern
Die der Änderung zugrunde liegende Gesetzesinitiative nahm dabei ausdrücklich auf die genannte Rechtsprechung des BFH in BFHE 173, 166, BStBl II 1994, 418, und in BFHE 174, 69, BStBl II 1994, 532 Bezug (BTDrucks 13/901, 129).
- BFH, 21.01.1994 - VI R 56/91
Einem auf einem Schiff mit Bordküche tätigen Arbeitnehmer wird bei eintägigen …
Der Senat hat durch Urteil vom 21. Januar 1994 VI R 112/92 (BFHE 173, 166, BStBl II 1994, 418) entschieden, daß ein Arbeitnehmer für Verpflegung am Ort der gleichbleibenden (regelmäßigen) Arbeitsstätte keinen Verpflegungsmehraufwand als Werbungskosten abziehen kann.Zwar hatte der Senat im Urteil VI R 112/92 über den Verpflegungsmehraufwand an einer ortsfesten (regelmäßigen) Arbeitsstätte zu befinden, während der Kläger seine regelmäßige Arbeitsstätte auf dem Fährschiff hat.
- BFH, 31.01.1997 - VI R 98/94
Verpflegungsmehraufwand wegen langer Arbeitsschicht?
Diese Änderung hat der BFH mit dem Urteil vom 21. Januar 1994 VI R 112/92 (BFHE 173, 166 [BFH 21.01.1994 - VI R 112/92], BStBl II 1994, 418) ausdrücklich bestätigt.Allein der Umstand, daß Verpflegungskosten während der Arbeitszeit anfallen, macht diese Aufwendungen nicht zu berufsbedingten und damit steuerlich abziehbaren Kosten (BFH-Urteil in BFHE 173, 166 [BFH 21.01.1994 - VI R 112/92], BStBl II 1994, 418).
- BFH, 26.01.1994 - VI R 118/89
Zur Gewährung einer Pauschale für Verpflegungsmehraufwand bei eintägiger …
Der Senat hat mit dem Urteil vom 21. Januar 1994 VI R 112/92 (BFHE 173, 166, BStBl II 1994, 418) entschieden, daß die Entscheidung des Richtliniengebers, am Ort der gleichbleibenden (regelmäßigen) Arbeitsstätte den Abzug eines Verpflegungsmehraufwandes auch bei mehr als 12stündiger Abwesenheit von der Wohnung ab 1990 nicht mehr zu gewähren, nicht zu beanstanden ist. - FG Brandenburg, 27.07.1995 - 2 K 178/95
Vorlage zum Bundesverfassungsgericht (BVerfG); Verfassungsmäßigkeit des § 3 Nr. …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 05.06.1995 - IV B 132/94
Einbeziehung von Verpflegungsmehraufwendungen selbständig tätiger Freiberufler in …
Im übrigen sehen auch die Lohnsteuer- Richtlinien -- LStR -- (Abschn. 33 Abs. 2 Nr. 4 Satz 3 LStR 1990 und Satz 2 LStR 1993) den Abzug eines pauschalen Verpflegungsmehraufwandes nicht mehr vor (vgl. dazu BFH-Urteil vom 21. Januar 1994 VI R 112/92, BFHE 173, 166 [BFH 21.01.1994 - VI R 112/92], BStBl II 1994, 419), so daß es auch unerheblich ist, ob insoweit und darüber hinaus für das Begehren des Klägers überhaupt eine gesetzliche Grundlage bestehen würde (vgl. BFH-Urteile in BFHE 173, 166 [BFH 21.01.1994 - VI R 112/92], BStBl II 1994, 418, und vom 13. Januar 1995 VI R 82/94, BFHE 176, 419, BStBl II 1995, 324). - BFH, 16.11.1995 - VI R 95/93
Abziehbarkeit von Verpflegungspauschalen bei einer Fahrtätigkeit als …
Insofern unterscheidet sich die Verpflegungssituation des Klägers nicht von derjenigen der Arbeitnehmer, die in dem Betriebsgelände ihre regelmäßige Arbeitsstätte haben und die keinen Verpflegungsmehraufwand als Werbungskosten abziehen können (vgl. Urteil des Senats vom 21. Januar 1994 VI R 112/92, BFHE 173, 166 [BFH 21.01.1994 - VI R 112/92], BStBl II 1994, 418). - FG Münster, 06.05.2002 - 4 K 1836/00
Verpflegungsmehraufwendungen - Bereitschaftsdienste in anderer Klinik keine …
Die lange Abwesenheit der Kl. allein reiche zur Berücksichtigung von Mehraufwendungen für Verpflegung als Werbungskosten nicht aus (Bundesfinanzhof - BFH - Urteil vom 21.01.1994 VI R 112/92, BStBl II 1994, 418). - FG Hamburg, 12.01.1995 - I 147/93
Fiktive Aufwendungen für Gemeinschaftsverpflegung als Werbungskosten
- BFH, 21.01.1994 - VI R 108/92
Verweis auf andere Entscheidung
- FG Niedersachsen, 19.01.1995 - II 200/93
Geltendmachung von Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen als Werbungskosten …
- FG Bremen, 22.10.1997 - 290059K 4
Steuerliche Anerkennung von Verpflegungsmehraufwand eines Fährschiffkapitäns
- BFH, 21.01.1994 - VI R 1/93
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