Rechtsprechung
| BFH, 16.08.1979 - VI R 13/77 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Nettolohnvereinbarung - Arbeitgeber - Einkommensteuer - Steuererstattungsanspruch - Einkommensteuerveranlagung - Streitjahr
- Techniker Krankenkasse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Bei einer Nettolohnvereinbarung gehört die übernommene Lohnsteuer auch insoweit zum Arbeitslohn, als ein künftiger Erstattungsanspruch an den Arbeitgeber abgetreten ist
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 128, 467
- NJW 1980, 256 (Ls.)
- DB 1979, 2307
- BStBl II 1979, 771
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (4)
- BFH, 12.12.1975 - VI B 124/75
Berücksichtigung von Nettolohnvereinbarungen - Einkommensteuerveranlagung von …
Auszug aus BFH, 16.08.1979 - VI R 13/77
Der dabei anzusetzende Nettolohn ist um die vom Arbeitgeber übernommenen und tatsächlich einbehaltenen Steuern (Lohnsteuer, Ergänzungsabgabe, Stabilitätszuschlag) zu erhöhen, weil der Arbeitnehmer Schuldner dieser Steuern ist (Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 12. Dezember 1975 VI B 124/75, BFHE 117, 553, BStBl II 1976, 543).Auch bei Zahlung von Nettolöhnen bleibt der Arbeitnehmer gemäß § 38 Abs. 4 Satz 1 EStG grundsätzlich Steuerschuldner dem FA gegenüber (Beschluß des Senats VI B 124/75).
- BFH, 25.01.1963 - VI 69/61 U
Grundsätzliche Abzugsfähigkeit von Kirchensteuern als Sonderausgabe in dem …
Auszug aus BFH, 16.08.1979 - VI R 13/77
Der Kläger kann sich nicht mit Erfolg auf das Urteil des Senats vom 25. Januar 1963 VI 69/61 U (BFHE 76, 384, BStBl III 1963, 141) berufen, da dort keine Zahlungsverpflichtung in Höhe der geleisteten Beträge bestand. - BFH, 19.12.1960 - VI 92/60 U
Geltendmachung eines Lohnsteuererstattungsanspruchs durch den Arbeitnehmer - …
Auszug aus BFH, 16.08.1979 - VI R 13/77
Ob der erstattungsberechtigte Steuerschuldner seinerseits zum Ausgleich gegenüber dem Arbeitgeber verpflichtet ist, der die Steuer für ihn entrichtet hat, ist eine bürgerlich-rechtliche Frage (BFH-Urteil vom 19. Dezember 1960 VI 92/60 U, BFHE 72, 465, BStBl III 1961, 170). - FG Düsseldorf, 05.08.1971 - IX 210/70
Auszug aus BFH, 16.08.1979 - VI R 13/77
Es kann offenbleiben, ob entsprechend den Grundsätzen der Entscheidung des FG Düsseldorf vom 5. August 1971 IX 210/70 E (EFG 1971, 535) eine Leistung der zu erwartenden Steuererstattung durch den Kläger an die GmbH bereits mit der Abgabe der Steuererklärung beim FA oder mit ihrer Übergabe an die GmbH zur Weiterleitung an das FA, verbunden mit der Anweisung, den Erstattungsbetrag an die GmbH auszuzahlen, gesehen werden kann.
- BFH, 30.07.2009 - VI R 29/06
Rückfluss von Arbeitslohn bei Nettolohnvereinbarung - Abtretung des …
Das FA und ihm folgend das FG haben zutreffend erkannt, dass die Abtretung der Steuererstattungsansprüche nicht auf den Lohnsteuereinbehalt oder die Veranlagung des Jahrs der Überzahlung rückwirkt, sondern erst in dem Lohnzahlungszeitraum einkünftemindernd zu berücksichtigen ist, in dem das Finanzamt den Erstattungsbetrag an den Arbeitgeber geleistet hat (vgl. BFH-Urteile vom 16. August 1979 VI R 13/77, BFHE 128, 467, BStBl II 1979, 771;… in BFH/NV 1991, 156, und vom 5. Juli 2007 VI R 58/05, BFHE 218, 320, BStBl II 2007, 774). - FG Düsseldorf, 24.04.2006 - 17 K 4592/04
Lohnsteuerhaftung; Nettolohnvereinbarung; Abtretung; Einkommensteuererstattung; …
Rn. 33 Mit dieser Handhabung stimme überein, dass nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH - die bei einer Nettolohnvereinbarung vom Arbeitgeber übernommene Lohnsteuer Arbeitslohn darstelle (Hinweis auf BFH-Urteile vom 16.08.1979 - VI R 13/77 , Bundesteuerblatt - BStBl. - II 1979, 771;… BFH vom 22.06.1990 - VI R 162/86, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 1991, 156).Einkommensteuererstattungen, die bei einer Nettolohnvereinbarung an den Arbeitgeber abgetreten werden, können erst dann als negative Einnahmen berücksichtigt werden, wenn entsprechende Rückzahlungen vom Finanzamt an den Arbeitgeber geleistet worden sind (BFH vom 16.08.1979 - VI R 13/77, BStBl. II 1979, 771;… BFH vom 22.06.1990 - VI R 62/86, BFH/NV 1991, 156).
Rn. 51 überlegungen in diese Richtung stünden im Widerspruch zu den zitierten und zutreffenden Entscheidungen des BFH, dass Einkommensteuererstattungen nicht rückwirkend steuermindernd berücksichtigt werden können, sondern nur als negative Einnahmen im Jahr des Rückflusses (BFH BStBl. II 1979, 771;… BFH/NV 1991, 156).
- BFH, 06.12.1991 - VI R 122/89
Ausländischer Arbeitgeber - Verpflichtung zum Lohnsteuerabzug - Geltungsbereich …
Übernehme der Arbeitgeber diese persönliche Schuld des Arbeitnehmers, so fließe diesem insoweit ein Vorteil zu, um den sich der ausbezahlte Arbeitslohn erhöhe (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 16. August 1979 VI R 13/77, BFHE 128, 467, BStBl II 1979, 771).Er rügt die Verletzung des § 11 des Einkommensteuergesetzes (EStG) und trägt zur Begründung im wesentlichen vor: Nach dem BFH-Urteil in BFHE 128, 467, BStBl II 1979, 771 sei im Falle einer mit einem inländischen Arbeitgeber getroffenen Nettolohnvereinbarung die vom Arbeitgeber zu übernehmende Steuer dann zugeflossen, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer von der Steuerschuld gegenüber dem FA befreit habe.
Der Senat liegt mit dieser Entscheidung auf der Linie seiner Urteile in BFHE 128, 467, BStBl II 1979, 771, und vom 22. Juni 1990 VI R 162/86 (…BFH/NV 1991, 156).
- BFH, 24.02.1988 - I R 143/84
Besteuerungsrecht für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und …
Es entspricht ständiger Rechtsprechung des BFH, daß auch die auf einer Nettolohnvereinbarung beruhenden Vergütungen bei der Einkommensteuerveranlagung eines Arbeitnehmers in die Einkünfteermittlung einzubeziehen sind (vgl. Urteile vom 13. März 1964 III 225/61 U, BFHE 79, 400, BStBl III 1964, 378; vom 18. Mai 1972 IV R 168/68, BFHE 106, 192, BStBl II 1972, 816; Beschluß vom 12. Dezember 1975 VI B 124/75, BFHE 117, 553, BStBl II 1976, 543; Urteile vom 16. August 1979 VI R 13/77, BFHE 128, 467, BStBl II 1979, 771; vom 26. Februar 1982 VI R 123/78, BFHE 135, 211, BStBl II 1982, 403). - FG Düsseldorf, 03.12.2013 - 13 K 2184/12
Arbeitslohn: Einkommensteuernachzahlung des Arbeitgebers bei …
Zu dem Arbeitslohn gehören auch die Vorteile, die dem Arbeitnehmer deshalb zufließen, weil der Arbeitgeber ihn von der geschuldeten Lohnsteuer freistellt (sog. Nettolohnvereinbarung;… BFH-Urteil vom 22.6.1990 VI R 162/86, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH --BFH/NV-- 1991, 156; BFH-Urteil vom 16.8.1979 VI R 13/77, BFHE 128, 467, BStBl II 1979, 771).In der Einkommensteuerveranlagung eines Arbeitnehmers sind deshalb die um die vom Arbeitgeber übernommene Lohnsteuer erhöhten Nettobezüge als Arbeitslohn zu berücksichtigen (BFH-Urteil vom 26.2.1982 VI R 123/78, BFHE 135, 211, BStBl II 1982, 403; BFH-Urteil vom 16.8.1979 VI R 13/77, BFHE 128, 467, BStBl II 1979, 771).
- FG Düsseldorf, 24.04.2006 - 17 K 4593/04 Rn. 33 Mit dieser Handhabung stimme überein, dass nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH - die bei einer Nettolohnvereinbarung vom Arbeitgeber übernommene Lohnsteuer Arbeitslohn darstelle (Hinweis auf BFH-Urteile vom 16.08.1979 - VI R 13/77 , Bundesteuerblatt - BStBl. - II 1979, 771;… BFH vom 22.06.1990 - VI R 162/86, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 1991, 156).
Einkommensteuererstattungen, die bei einer Nettolohnvereinbarung an den Arbeitgeber abgetreten werden, können erst dann als negative Einnahmen berücksichtigt werden, wenn entsprechende Rückzahlungen vom Finanzamt an den Arbeitgeber geleistet worden sind (BFH vom 16.08.1979 - VI R 13/77, BStBl. II 1979, 771;… BFH vom 22.06.1990 - VI R 62/86, BFH/NV 1991, 156).
Rn. 51 Überlegungen in diese Richtung stünden im Widerspruch zu den zitierten und zutreffenden Entscheidungen des BFH, dass Einkommensteuererstattungen nicht rückwirkend steuermindernd berücksichtigt werden können, sondern nur als negative Einnahmen im Jahr des Rückflusses (BFH BStBl. II 1979, 771;… BFH/NV 1991, 156).
- BFH, 08.02.2024 - VI R 26/21
Minderung des Bruttolohns bei Kindergeldzahlung an den Arbeitgeber im Rahmen …
Rn. 16 b) Bei der Einkommensteuerveranlagung des Arbeitnehmers führt die Nettolohnvereinbarung insbesondere dazu, dass bei seinen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit neben dem Nettolohn diejenigen Vorteile zu erfassen sind, die in der Übernahme von Lohnsteuer und Arbeitnehmeranteilen zur Sozialversicherung durch den Arbeitgeber liegen (Senatsurteile vom 16.08.1979 - VI R 13/77, BFHE 128, 467, BStBl II 1979, 771; vom 26.02.1982 - VI R 123/78, BFHE 135, 211, BStBl II 1982, 403;… vom 22.06.1990 - VI R 162/86, BFH/NV 1991, 156 und vom 28.02.1992 - VI R 146/87, BFHE 167, 507, BStBl II 1992, 733). - BFH, 22.06.1990 - VI R 162/86
Anforderungen an Berücksichtigung von Erstattungsansprüchen als negative …
Wie der Senat im Urteil vom 16. August 1979 VI R 13/77 (BFHE 128, 467, BStBl II 1979, 771) entschieden hat, stellt die bei einer Nettolohnvereinbarung vom Arbeitgeber übernommene Lohnsteuer Arbeitslohn dar; dies gilt auch, wenn die einbehaltene Lohnsteuer höher ist als die später festgesetzte Einkommensteuer.Im Urteil in BFHE 128, 467, BStBl II 1979, 771 ist der Senat davon ausgegangen, daß auch bei Abtretungen der hier vorliegenden Art Erstattungen nicht als negative Einnahmen berücksichtigt werden können, bevor die Steuererstattung, um die es geht, erfolgt ist oder jedenfalls erfolgen kann.
- FG Düsseldorf, 12.09.2000 - 3 K 8148/97
Vorliegen eines Beitragserstattungsanspruch; Verlustrücktrag aufgrund negativer …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 24.03.1992 - VIII R 51/89
Erfassung des erstattungsfähigen Teils der Verrechnungssteuer gem. DBA-Schweiz
Der Zufluß liegt in der Befreiung des Steuerpflichtigen von der Steuerschuld (so z. B. für die Lohnsteuer BFH-Urteil vom 16. August 1979 VI R 13/77, BFHE 128, 467, BStBl II 1979, 771; vgl. auch für die Kapitalertragsteuer BFH in BFHE 135, 470, BStBl II 1982, 518). - FG Rheinland-Pfalz, 01.08.2001 - 1 K 2973/00
Keine Berücksichtigung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung bei den …
- FG Düsseldorf, 12.08.1998 - 14 K 7438/94
Rücktragungsfähigkeit von Verlusten; Erstattung der Arbeitnehmeranteile zur …
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