Rechtsprechung
| BFH, 25.05.1992 - VI R 171/88 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Simons & Moll-Simons
EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, § 12 Nr. 1
- Wolters Kluwer
Werbungskosten für ein Kfz - Dienstreise
- Techniker Krankenkasse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 9 Abs. 1, § 12 Abs. 1
Aufwendungen für auf Dienstreise entwendeten Privat-PKW als Werbungskosten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
§ 9, 12 EStG
Lohnsteuer; Diebstahl eines privaten Pkw während einer Dienstreise
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Arbeitsmittel
- Entfernungspauschale
- Die Regelungen zur Entfernungspauschale im Einzelnen
- Abgeltungswirkung der Entfernungspauschale
- Verlust von Wirtschaftsgütern
- Verlust von abnutzbarem Anlagevermögen
Papierfundstellen
- BFHE 168, 542
- NJW 1993, 2640
- NVwZ 1994, 97 (Ls.)
- BB 1992, 2137
- BB 1993, 419
- DB 1992, 2277
- BStBl II 1993, 44
Wird zitiert von ... (24) Zitiert selbst (6)
- BFH, 25.05.1992 - VI R 85/90
Aufwendungen bei Betriebsveranstaltungen als steuerpflichtiger Arbeitslohn
Auszug aus BFH, 25.05.1992 - VI R 171/88
a) Der Senat hat mit dem Urteil VI R 85/90 vom 25. Mai 1992 (BFHE 167, 542, BStBl II 1992, 655) entschieden, daß Zuwendungen anläßlich einer Betriebsveranstaltung von mehr als 150 DM für den einzelnen Arbeitnehmer ein derartiges Eigengewicht gegenüber den mit der Betriebsveranstaltung verfolgten eigenbetrieblichen Interessen des Arbeitgebers haben, daß sie stets als Arbeitslohn zu werten sind.Denn findet die Betriebsveranstaltung außerhalb des Ortes der Arbeitsstätte in Form eines Betriebsausflugs statt, so sind die Kosten für die Fahrt zu der Veranstaltung Teil des äußeren Rahmens und damit nach dem Urteil VI R 85/90 in die Berechnung des Wertes der Zuwendung einzubeziehen.
Nach der Rechtsprechung des Senats, an der er in dem Urteil VI R 85/90 festgehalten hat, sind mehrtägige Betriebsveranstaltungen nicht üblich und Zuwendungen des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer bei solchen Veranstaltungen deshalb Arbeitslohn, der gemäß § 40 Abs. 2 EStG pauschal mit 25 v.H. versteuert werden kann (BFH-Urteile vom 13. Mai 1954 VI 197/53 U, BFHE 59, 45, BStBl III 1954, 225; vom 22. März 1985 VI R 170/82 , BFHE 143, 544, BStBl II 1985, 529, 531, rechte Spalte, 2.Absatz; vom 6. Februar 1987 VI R 24/84 , BFHE 149, 172, BStBl II 1987, 355;… vom 13. Juli 1990 VI R 22/88 , BFH/NV 1991, 228).
a) Bei dem im Jahre 1985 durchgeführten Betriebsausflug ist bei Anwendung der in dem Urteil VI R 85/90 aufgestellten Grundsätze entgegen der Auffassung des FG kein Arbeitslohn anzunehmen, soweit die Arbeitnehmer der Betriebsstätte in M an dem Betriebsausflug teilgenommen haben.
- BFH, 06.02.1987 - VI R 24/84
1. Aufwendungen für zweitägigen Betriebsausflug mit Übernachtung als Arbeitslohn …
Auszug aus BFH, 25.05.1992 - VI R 171/88
Der Bundesfinanzhof (BFH) sei in seiner neueren Rechtsprechung davon ausgegangen, daß eine zweitägige Betriebsveranstaltung nicht im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers durchgeführt werde, sondern auch der Entlohnung des einzelnen Arbeitnehmers diene (vgl. Urteil vom 6. Februar 1987 VI R 24/84 , BFHE 149, 172, BStBl II 1987, 355).Nach der Rechtsprechung des Senats, an der er in dem Urteil VI R 85/90 festgehalten hat, sind mehrtägige Betriebsveranstaltungen nicht üblich und Zuwendungen des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer bei solchen Veranstaltungen deshalb Arbeitslohn, der gemäß § 40 Abs. 2 EStG pauschal mit 25 v.H. versteuert werden kann (BFH-Urteile vom 13. Mai 1954 VI 197/53 U, BFHE 59, 45, BStBl III 1954, 225; vom 22. März 1985 VI R 170/82 , BFHE 143, 544, BStBl II 1985, 529, 531, rechte Spalte, 2.Absatz; vom 6. Februar 1987 VI R 24/84 , BFHE 149, 172, BStBl II 1987, 355;… vom 13. Juli 1990 VI R 22/88 , BFH/NV 1991, 228).
- BFH, 22.07.1988 - III R 175/85
Entnahme bei einer vom Geschäftspartner kostenlos gewährten Reise
Auszug aus BFH, 25.05.1992 - VI R 171/88
Es ist ein objektiver Wert, bei dem es nicht auf die subjektive Wertschätzung des Empfängers ankommt (BFH-Urteil vom 22. Juli 1988 III R 175/85, BFHE 154, 218, BStBl II 1988, 995, 999).
- BFH, 22.03.1985 - VI R 170/82
Übliche Zuwendungen im Rahmen einer Betriebsveranstaltung kein Arbeitslohn; …
Auszug aus BFH, 25.05.1992 - VI R 171/88
Nach der Rechtsprechung des Senats, an der er in dem Urteil VI R 85/90 festgehalten hat, sind mehrtägige Betriebsveranstaltungen nicht üblich und Zuwendungen des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer bei solchen Veranstaltungen deshalb Arbeitslohn, der gemäß § 40 Abs. 2 EStG pauschal mit 25 v.H. versteuert werden kann (BFH-Urteile vom 13. Mai 1954 VI 197/53 U, BFHE 59, 45, BStBl III 1954, 225; vom 22. März 1985 VI R 170/82 , BFHE 143, 544, BStBl II 1985, 529, 531, rechte Spalte, 2.Absatz; vom 6. Februar 1987 VI R 24/84 , BFHE 149, 172, BStBl II 1987, 355;… vom 13. Juli 1990 VI R 22/88 , BFH/NV 1991, 228). - BFH, 13.07.1990 - VI R 22/88
Aufwendungen für einen zweitägigen Betriebsausflug als steuerpflichtiger …
Auszug aus BFH, 25.05.1992 - VI R 171/88
Nach der Rechtsprechung des Senats, an der er in dem Urteil VI R 85/90 festgehalten hat, sind mehrtägige Betriebsveranstaltungen nicht üblich und Zuwendungen des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer bei solchen Veranstaltungen deshalb Arbeitslohn, der gemäß § 40 Abs. 2 EStG pauschal mit 25 v.H. versteuert werden kann (BFH-Urteile vom 13. Mai 1954 VI 197/53 U, BFHE 59, 45, BStBl III 1954, 225; vom 22. März 1985 VI R 170/82 , BFHE 143, 544, BStBl II 1985, 529, 531, rechte Spalte, 2.Absatz; vom 6. Februar 1987 VI R 24/84 , BFHE 149, 172, BStBl II 1987, 355; vom 13. Juli 1990 VI R 22/88 , BFH/NV 1991, 228). - BFH, 13.05.1954 - IV 197/53 U
Einordnung von Aufwendungen des Arbeitgebers für einen Betriebsausflug als …
Auszug aus BFH, 25.05.1992 - VI R 171/88
Nach der Rechtsprechung des Senats, an der er in dem Urteil VI R 85/90 festgehalten hat, sind mehrtägige Betriebsveranstaltungen nicht üblich und Zuwendungen des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer bei solchen Veranstaltungen deshalb Arbeitslohn, der gemäß § 40 Abs. 2 EStG pauschal mit 25 v.H. versteuert werden kann (BFH-Urteile vom 13. Mai 1954 VI 197/53 U, BFHE 59, 45, BStBl III 1954, 225; vom 22. März 1985 VI R 170/82 , BFHE 143, 544, BStBl II 1985, 529, 531, rechte Spalte, 2.Absatz; vom 6. Februar 1987 VI R 24/84 , BFHE 149, 172, BStBl II 1987, 355;… vom 13. Juli 1990 VI R 22/88 , BFH/NV 1991, 228).
- BFH, 18.04.2007 - XI R 60/04
Diebstahl eines betrieblichen PKW anlässlich einer Privatfahrt
c) Wird ein privater PKW auf einer mehrtägigen Dienstreise entwendet, so rechtfertigt deren berufliche Veranlassung die Zurechnung des Diebstahls zur Berufssphäre auch dann, wenn sich der Diebstahl während einer Übernachtung ereignet hat (BFH-Urteil vom 25. Mai 1992 VI R 171/88, BFHE 168, 542, BStBl II 1993, 44).Ob das den Schaden herbeiführende außergewöhnliche Ereignis während der Fahrt als Verkehrsunfall (BFH-Beschluss in BFHE 124, 43, BStBl II 1978, 105; BFH-Urteil vom 9. November 1979 VI R 156/77, BFHE 129, 143, BStBl II 1980, 71) oder während des Parkens des PKW eintritt, und ob der geparkte PKW nur beschädigt oder entwendet wird, ist insoweit unerheblich (BFH-Urteil in BFHE 168, 542, BStBl II 1993, 44).
Für diese --wertende-- Beurteilung spricht zudem die Rechtsprechung zu dem Fall, dass ein privater PKW während einer Dienstreise entwendet wird (BFH-Urteil in BFHE 168, 542, BStBl II 1993, 44).
- BFH, 30.08.2001 - IV B 79/01
Darlegung der Revisionszulassungsgründe
Schließlich hat der Kläger zur Unterstützung seiner Rechtsauffassung das BFH-Urteil vom 25. Mai 1992 VI R 171/88 (BFHE 168, 542, BStBl II 1993, 44) herangezogen. - BFH, 11.05.1993 - IX R 25/89
Schuldzinsen für Darlehen, das zur Erfüllung einer …
Ein Veranlassungszusammenhang von Abwehrkosten mit einer Einkunftserzielung kommt hingegen dann in Betracht, wenn die abzuwehrende Gefahr durch die Einkunftserzielung begründet ist, wie z. B. durch die Verwendung eines Wirtschaftsgutes zur Einkunftserzielung (vgl. BFH-Urteil vom 4. Juli 1986 VI R 227/83, BFHE 147, 161, BStBl II 1986, 771, u. a. zum Diebstahl eines Gegenstandes anläßlich seiner Verwendung für berufliche Zwecke; Urteil vom 25. Mai 1992 VI R 171/88, BFHE 168, 542, BStBl II 1993, 44, zum Diebstahl eines zu einer Dienstreise verwendeten privaten PKW eines Arbeitnehmers).
- BFH, 09.12.2003 - VI R 185/97
Restbuchwert einer vom Ehegatten entwendeten Violine als WK
b) der Verlust bei einem Gegenstand, der kein Arbeitsmittel ist, bei dessen Verwendung für berufliche Zwecke eintritt (BFH-Urteile vom 25. Mai 1992 VI R 171/88, BFHE 168, 542, BStBl II 1993, 44; vom 30. Juni 1995 VI R 26/95, BFHE 178, 171, BStBl II 1995, 744; vgl. auch Urteile vom 6. April 1984 VI R 103/79, BFHE 141, 35, BStBl II 1984, 434; vom 11. Oktober 1984 VI R 48/81, BFHE 142, 137, BStBl II 1985, 10),. - BFH, 20.12.1994 - IX R 122/92
Von einem Miteigentümer veruntreute Geldbeträge keine Werbungskosten bei den …
Für den Abzug derartiger Aufwendungen kommt es entscheidend darauf an, ob das auslösende Moment für die Wertabgabe im Bereich der Einkünfteerzielung liegt (vgl. insbesondere BFH-Urteile vom 4. Juli 1986 VI R 227/83, BFHE 147, 161, BStBl II 1986, 771; vom 25. Mai 1992 VI R 171/88, BFHE 168, 542, BStBl II 1993, 44, und vom 28. Januar 1994 VI R 25/93, BFHE 173, 365, BStBl II 1994, 355). - FG Rheinland-Pfalz, 22.12.1994 - 3 K 3062/89
Berücksichtigungsfähigkeit von aus einem Rechtsstreit resultierenden Kosten als …
Zwar ist die subjektive Absicht kein notwendiges Merkmal des Werbungskostenbegriffs, denn auch unfreiwillige Ausgaben sowie Abwehraufwendungen können durchaus zur Erzielung von Einkünften veranlaßt sein (vgl. BFH-Urteil vom 25. Mai 1992 VI R 171/88 , BStBl II 1993, 44;… Schmidt/Drenseck, 13. Aufl. § 9 EStG Anm. 2 d).Es muß aber stets ein Zusammenhang mit der auf Einnahmeerzielung gerichteten Tätigkeit vorliegen (vgl. BFH-Urteil VI R 171/88, a.a.O.; Schmidt/Drenseck, § 9 EStG Anm. 2 d, i).
Anders als bei den wegen des unstreitig bestehenden objektiven wirtschaftlichen Zusammenhangs zu den Werbungskosten gerechneten Fällen der unfreiwilligen Aufwendungen (vgl. BFH-Urteil VI R 171/88 a.a.O.), ist vielfach erst die subjektive Absicht das Kriterium, das zeigt, ob eine Aufwendung durch die Einnahmeerzielung veranlaßt ist.
- BFH, 23.07.2020 - VIII B 157/19
Aufwendungen zur Abwehr eines Überbaus auf einem vermieteten Grundstück
Rn. 6 bb) Eine grundsätzliche Bedeutung ergibt sich auch nicht daraus, dass --wie der Kläger unter Hinweis u.a. auf das BFH-Urteil vom 25.05.1992 - VI R 171/88 (BFHE 168, 542, BStBl II 1993, 44) meint-- es nicht darauf ankommen könne, ob das zum Schadensersatz führende Ereignis während oder erst nach Beendigung einer beruflich bedingten Veranstaltung aufgetreten sei. - BFH, 30.06.1995 - VI R 26/95
Schaden an notwendigem persönlichen Dienstreisegepäck in Höhe des Wertverlustes …
Soweit diese Entscheidung und das Urteil vom 25. Mai 1992 VI R 171/88 (BFHE 168, 542, BStBl II 1993, 44), das den Diebstahl eines für eine Dienstreise verwendeten PKW eines Arbeitnehmers betreffe, deutliche Hinweise darauf enthielten, daß der BFH geneigt sein könnte, den Diebstahl von Kleidungsstücken auf einer Dienstreise grundsätzlich als werbungskostenbegründend anzuerkennen, halte der Senat es nicht für sachgerecht, diesen Weg zu beschreiten. - BFH, 28.01.1994 - VI R 25/93
Die von unbekannten Besuchern einer Sportanlage verursachte Beschädigung des dort …
Das FA stützt seine Revision auf eine Abweichung zu den Urteilen des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 19. März 1982 VI R 25/80 (BFHE 135, 479, BStBl II 1982, 442) sowie vom 25. Mai 1992 VI R 171/88 (BFHE 168, 542, BStBl II 1993, 44).Er hat dementsprechend den PKW nicht, einem Arbeitsmittel vergleichbar, während eines beruflichen Einsatzes verwendet und in dessen Verlauf lediglich vorübergehend geparkt (vgl. Urteil in BFHE 168, 542, BStBl II 1993, 44).
- FG Hamburg, 05.07.2006 - 1 K 4/06
Einkommensteuergesetz: Auf der Fahrt zur Arbeit gestohlener Pkw als …
Dies ist für Verkehrsunfälle (vgl. BFH-Beschluss vom 28. November 1977, GrS 2 - 3/77, BFHE 124, 43 , BStBl II 1978, 105 ; BFH-Urteil in BFHE 129, 143 , BStBl II 1980, 71 ), aber auch für den Diebstahl eines geparkten Fahrzeugs während einer beruflich veranlassten Fahrt und den dadurch verursachten Schaden anerkannt (vgl. BFH-Urteil vom 25. Mai 1992, VI R 171/88, BFHE 168, 542 , BStBl II 1993, 44 ).Da auch das Parken zu der beruflichen Sphäre des Klägers zählen kann (ähnlich siehe BFH vom 25.05.1992, VI R 171/88, BFHE 168, 542 , BStBl II 1993, 44 ), könnten grundsätzlich Werbungskosten in Betracht kommen.
- FG Köln, 23.01.2008 - 4 K 3554/07
Veranlassungszusammenhang zwischen den Aufwendungen und der jeweiligen …
- FG Rheinland-Pfalz, 06.09.1996 - 3 K 2690/94
Abzugsfähigkeit von zivilgerichtlichen Prozesskosten als Werbungskosten bei …
- BFH, 23.07.2020 - 8 U 171/19
Aufwendungen zur Abwehr eines Überbaus sind keine Werbungskosten
- FG Baden-Württemberg, 08.12.2008 - 9 K 147/07
Zahlungen zur Vermeidung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens keine …
- FG Baden-Württemberg, 11.05.2006 - 10 K 200/05
Kein Werbungskostenabzug für Vermögensverluste bei den Einkünften aus Vermietung …
- BFH, 30.08.2001 - IV B 80/01
Zulassung der Revision - Revisionszulassungsgrund - Darlegung der …
- FG Berlin, 18.09.1996 - VI 277/90
- FG München, 27.03.2001 - 6 K 4093/00
Ermittlung der abziehbaren Werbungskosten bei Pkw-Diebstahl; Einkommensteuer 1997
- FG Bremen, 13.11.1997 - 495141K 5
Veruntreute Mieteinnahmen als Werbungskosten
- FG Rheinland-Pfalz, 26.11.1997 - 1 K 1005/97
Lohnsteuer; Verlust einer Einlage als stiller Gesellschafter
- FG Hamburg, 18.08.2005 - III 414/03
Schuldzinsen als Werbungskosten
- FG Hamburg, 21.11.2000 - II 296/98
Schadensersatzleistungen als Werbungskosten bei den Einkünften aus …
- FG Saarland, 30.08.2000 - 1 K 299/96
Beruflich veranlasste Zerstörung von Privatvermögen (§§ 8, 9, 11, 19 EStG)
- FG Saarland, 13.12.1994 - 1 K 171/94
Einkommensteuer; Kursverluste bei Fremdwährungsdarlehen
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