Rechtsprechung
| BFH, 19.10.2001 - VI R 174/00 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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BKGG § 2; ; AO 1977 § 108 Abs. 1; ; BGB § 187 Abs. 2; ; BGB § 188 Abs. 2; ; EStG § 66 Abs. 2; ; EStG § 32 Abs. 4 Satz 1; ; EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 b
- Wolters Kluwer
Kindergeld - Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit - Rückforderung - Vollzeiterwerbstätigkeit - Begünstigungsvoraussetzungen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Düsseldorf, 13.10.2000 - 14 K 5248/99
- BFH, 19.10.2001 - VI R 174/00
Papierfundstellen
- BStBl II 2002, 482
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (4)
- BFH, 24.05.2000 - VI R 143/99
Die Berufsausbildung endet bereits vor Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses, wenn …
Auszug aus BFH, 19.10.2001 - VI R 174/00
In Verfolgung dieses Zieles sei der rückwirkende Verlust des Kindergeldanspruchs aufgrund von Einkünften des Kindes zu vermeiden, die im letzten Ausbildungsmonat nach Ende der Ausbildung anfielen (BFH-Urteile vom 1. März 2000 VI R 19/99, BFHE 191, 62, BStBl II 2000, 462, und vom 24. Mai 2000 VI R 143/99, BFHE 191, 557, BStBl II 2000, 473). - BFH, 19.10.2001 - VI R 39/00
Berufsausbildung eines Kindes
Auszug aus BFH, 19.10.2001 - VI R 174/00
Der Senat hat mit Urteil vom 19. Oktober 2001 VI R 39/00 entschieden, dass eine Übergangszeit i.S. von § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 b EStG nicht vorliegt, wenn das Kind während des Vier-Monate-Zeitraums einer Vollzeiterwerbstätigkeit nachgeht. - BFH, 01.03.2000 - VI R 19/99
Kindergeld/-freibetrag: Eigene Einkünfte des Kindes
Auszug aus BFH, 19.10.2001 - VI R 174/00
In Verfolgung dieses Zieles sei der rückwirkende Verlust des Kindergeldanspruchs aufgrund von Einkünften des Kindes zu vermeiden, die im letzten Ausbildungsmonat nach Ende der Ausbildung anfielen (BFH-Urteile vom 1. März 2000 VI R 19/99, BFHE 191, 62, BStBl II 2000, 462, und vom 24. Mai 2000 VI R 143/99, BFHE 191, 557, BStBl II 2000, 473). - BFH, 10.08.1988 - III R 220/84
Mündliche Verhandlung - Ladung - Niederlegung bei Postanstalt - Zustellung - …
Auszug aus BFH, 19.10.2001 - VI R 174/00
Der Anspruch auf rechtliches Gehör gebiete, dass ein Urteil nur auf Tatsachen und Beweisergebnisse gestützt werden dürfe, zu denen sich die Beteiligten hätten äußern können (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 10. August 1988 III R 220/84, BFHE 154, 17, BStBl II 1988, 948).
- BFH, 16.03.2004 - VIII R 65/03
Kindergeld: Promotion als Berufsausbildung
Auch soweit der BFH in Fällen des Vollzeiterwerbs während des Wartens auf einen Ausbildungsplatz oder in einer Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten das Vorliegen der Tatbestände des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b und c EStG verneint hat (BFH-Urteile vom 19. Oktober 2001 VI R 39/00, BFHE 197, 92, BStBl II 2002, 481, und VI R 174/00, BFH/NV 2002, 338), beruht dies auf der typisierenden Annahme, dass --unabhängig von der Höhe der von dem Kind in dieser Zeit erzielten Einkünfte und Bezüge-- eine Unterhaltspflicht der Eltern nicht besteht. - BFH, 15.07.2003 - VIII R 77/00
Kindergeld - Zur Auslegung des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c EStG
Nach ständiger Rechtsprechung schließt die Vollzeiterwerbstätigkeit eines Kindes eine Berücksichtigung für das Kindergeld aus, weil es an der typischen Unterhaltssituation der Eltern fehlt (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 23. November 2001 VI R 77/99, BFHE 197, 383, BStBl 2002, 484; vom 19. Oktober 2001 VI R 174/00, BFH/NV 2002, 338; VI R 39/00, BFHE 197, 92, BStBl 2002, 481; vom 24. Mai 2000 VI R 143/99, BFHE 191, 557, BStBl II 2000, 473;… vom 19. Februar 2002 VIII R 90/01, BFH/NV 2002, 1023;… vom 14. Mai 2002 VIII R 83/98, BFH/NV 2002, 1551). - BFH, 14.05.2002 - VIII R 61/01
Zivildienst und Studium als Berufsausbildung
bb) Eine abweichende Beurteilung ergibt sich ferner nicht aus der Rechtsprechung, nach der sich Kinder, die einer Vollzeiterwerbstätigkeit nachgehen, (grundsätzlich) nicht in Berufsausbildung befinden (vgl. hierzu einschl. der gleichfalls nicht gegebenen Berücksichtigungstatbestände nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b und c EStG BFH-Urteile in BFHE 191, 557, BStBl II 2000, 473;… in BFHE 197, 92, BFH/NV 2002, 260; vom 19. Oktober 2001 VI R 174/00, BFH/NV 2002, 338; vom 19. Februar 2002 VIII R 90/01, juris).
- BFH, 26.11.2003 - VIII R 30/03
Promotion als Berufsausbildung i.S. des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 a EStG
Auch soweit der BFH in Fällen des Vollzeiterwerbs während des Wartens auf einen Ausbildungsplatz oder in einer Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungabschnitten das Vorliegen der Tatbestände des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b und c EStG verneint hat (BFH-Urteile vom 19. Oktober 2001 VI R 39/00, BFHE 197, 92, BStBl II 2002, 481, und VI R 174/00, BFH/NV 2002, 338), beruht dies ebenfalls auf der typisierenden Annahme, dass --unabhängig von der Höhe der von dem Kind in dieser Zeit erzielten Einkünfte und Bezüge-- eine Unterhaltspflicht der Eltern nicht besteht. - BFH, 10.12.2003 - VIII B 151/03
Kindergeld: Berufsausbildung - Vorbereitung auf Promotion
Auch soweit der BFH in Fällen des Vollzeiterwerbs während des Wartens auf einen Ausbildungsplatz oder in einer Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten das Vorliegen der Tatbestände des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b und c EStG verneint hat (BFH-Urteile vom 19. Oktober 2001 VI R 39/00, BFHE 197, 92, BStBl II 2002, 481, und VI R 174/00, BFH/NV 2002, 338), beruht dies ebenfalls auf der typisierenden Annahme, dass --unabhängig von der Höhe der von dem Kind in dieser Zeit erzielten Einkünfte und Bezüge-- eine Unterhaltspflicht der Eltern nicht besteht. - BFH, 17.02.2004 - VIII R 84/03
Kindergeld: Promotion als Berufsausbildung
Auch soweit der BFH in Fällen des Vollzeiterwerbs während des Wartens auf einen Ausbildungsplatz oder in einer Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten das Vorliegen der Tatbestände des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b und c EStG verneint hat (BFH-Urteile vom 19. Oktober 2001 VI R 39/00, BFHE 197, 92, BStBl II 2002, 481 und VI R 174/00, BFH/NV 2002, 338), beruht dies ebenfalls auf der typisierenden Annahme, dass --unabhängig von der Höhe der von dem Kind in dieser Zeit erzielten Einkünfte und Bezüge-- eine Unterhaltspflicht der Eltern nicht besteht. - FG Düsseldorf, 27.07.2001 - 18 K 5121/00
Kindergeld; Übergangszeit; Ausbildungsabschnitt; Einkunftsgrenze; Warten auf …
Die vom Beklagten angewandte Fristberechnung, wonach auf vier volle Kalendermonate abzustellen ist (vgl. Dienstanweisung -DA- zur Durchführung des steuerlichen Familienleistungsausgleichs 63.3.3 Abs. 1 Satz 2, BStBl I 2000, 636, 664; so auch FG Düsseldorf, Urteil vom 13.10.2000 14 K 5248/99 Kg, Revision anhängig, Az. beim BFH: VI R 174/00, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2001, 80), ist im Streitfall nicht anzuwenden.Denn die für die einheitliche Rechtsanwendung bedeutsame Frage, wie der Viermonatszeitraum des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2b EStG zu berechnen ist, wird von den Finanzgerichten unterschiedlich beurteilt (FG Düsseldorf, Urteil vom 13.10.2000 14 K 5248/99 Kg, Revision anhängig, Az. beim BFH: VI R 174/00, EFG 2001, 80) und ist von der BFH-Rechtsprechung noch nicht geklärt.
- BFH, 14.03.2001 - VI B 279/99
Kindergeld; Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten
Es wird danach erwogen, eine Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten dann nicht anzunehmen, wenn das Kind nach Abschluss einer Ausbildung mit der Absicht in das Berufsleben eintritt, einen Dauerberuf auszuüben, und währenddessen den Entschluss fasst, eine weitere Ausbildung zu beginnen (FG München, Urteil vom 8. Oktober 1997 9 K 27/97, EFG 1998, 668, rkr.; ebenso FG Düsseldorf, Urteil vom 13. Oktober 2000 14 K 5248/99 Kg, Rev. VI R 174/00). - FG Sachsen, 29.10.2003 - 5 K 1444/02
Kein Kindergeldanspruch bei Aufnahme einer Vollzeiterwerbstätigkeit neben Studium …
Ab diesem Zeitpunkt ist das Kind selbst in der Lage, seinen Lebensunterhalt zu sichern, so dass eine Inanspruchnahme der Kindergeldberechtigten nicht mehr nötig ist (Urteil des BFH vom 19. Oktober 2001 VI R 174/00, BFH/NV 2002, 338 ). - FG Hamburg, 20.03.2002 - I 512/00
Kindergeld: Vorbereitung auf Promotion als Berufsausbildung:
Die Rechtsprechung hat wiederholt entschieden, dass die Aufnahme einer Vollzeiterwerbstätigkeit eine den Anspruch auf Kindergeld begründende Berufsausbildung ausschließt (BFH-Urteile vom 2. Juli 1993 III R 66/91 BStBl II 1994, 101 und vom 19.10.2001 VI R 60/01, VI R 174/00 und VI R 39/00, BFH/NV 2002, 260 ). - FG Sachsen, 21.07.2004 - 7 K 2278/03
Kindergeld für ein einen freiwilligen Wehrdienst von bis zu drei Jahren …
- FG Nürnberg, 02.12.2003 - VI 266/03
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