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Rechtsprechung
   BFH, 23.03.2001 - VI R 181/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,13383
BFH, 23.03.2001 - VI R 181/98 (https://dejure.org/2001,13383)
BFH, Entscheidung vom 23.03.2001 - VI R 181/98 (https://dejure.org/2001,13383)
BFH, Entscheidung vom 23. März 2001 - VI R 181/98 (https://dejure.org/2001,13383)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • Judicialis

    EStG § 66 Abs. 3; ; EStG § 32 Abs. 4 Satz 2; ; AO 1977 § 110 Abs. 1 Satz 1

  • Wolters Kluwer

    Berufsausbildung - Jahresgrenzbetrag - Kindergeldbewilligung - Einkommensteuererklärung - Ausschlussfrist - Wiedereinsetzung

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 32 Abs 4 S 2, EStG § 63 Abs 1, EStG § 66 Abs 3, AO 1977 § 110
    Antragstellung; Frist; Kindergeld; Rückwirkung; Wiedereinsetzung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (2)

  • BFH, 24.10.2000 - VI R 65/99

    Festsetzungsfrist für Kindergeld

    Auszug aus BFH, 23.03.2001 - VI R 181/98
    a) Nach dem Senatsurteil vom 24. Oktober 2000 VI R 65/99 (BStBl II 2001, 109) wird Kindergeld rückwirkend nur für die letzten sechs Monate vor Beginn des Monats gezahlt, in dem der Antrag auf Kindergeld eingegangen ist, wenn die Berufung der Behörde auf § 66 Abs. 3 EStG nicht missbräuchlich ist.
  • BSG, 22.11.1979 - 8b RKg 3/79
    Auszug aus BFH, 23.03.2001 - VI R 181/98
    Mit der Revision macht der Beklagte unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 22. November 1979 8b Rkg 3/79 (BSGE 49, 154) geltend, bei der Frist des § 66 Abs. 3 EStG handle es sich um eine nicht verlängerbare materiellrechtliche Ausschlussfrist, die mit der Antragstellung beginne.
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