Rechtsprechung
| BFH, 23.03.2001 - VI R 181/98 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
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EStG § 66 Abs. 3; ; EStG § 32 Abs. 4 Satz 2; ; AO 1977 § 110 Abs. 1 Satz 1
- Wolters Kluwer
Berufsausbildung - Jahresgrenzbetrag - Kindergeldbewilligung - Einkommensteuererklärung - Ausschlussfrist - Wiedereinsetzung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Münster, 31.08.1998 - 4 K 7822/97
- BFH, 23.03.2001 - VI R 181/98
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (2)
- BFH, 24.10.2000 - VI R 65/99
Festsetzungsfrist für Kindergeld
Auszug aus BFH, 23.03.2001 - VI R 181/98
a) Nach dem Senatsurteil vom 24. Oktober 2000 VI R 65/99 (BStBl II 2001, 109) wird Kindergeld rückwirkend nur für die letzten sechs Monate vor Beginn des Monats gezahlt, in dem der Antrag auf Kindergeld eingegangen ist, wenn die Berufung der Behörde auf § 66 Abs. 3 EStG nicht missbräuchlich ist. - BSG, 22.11.1979 - 8b RKg 3/79
Auszug aus BFH, 23.03.2001 - VI R 181/98
Mit der Revision macht der Beklagte unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 22. November 1979 8b Rkg 3/79 (BSGE 49, 154) geltend, bei der Frist des § 66 Abs. 3 EStG handle es sich um eine nicht verlängerbare materiellrechtliche Ausschlussfrist, die mit der Antragstellung beginne.
- FG Niedersachsen, 25.10.2018 - 10 K 141/18
Strreit um die Einschränkung des Auszahlungsanspruchs bezüglich Kindergeld
Der BFH hat in ständiger Rechtsprechung zu der damaligen Vorschrift (vgl. u.a. BFH-Urteil vom 24. Oktober 2000 VI R 65/99, BStBl II 2001, 109; vom 23. März 2001 VI R 181/98, juris;… vom 14. Mai 2002 VIII R 68/00, BFH/NV 2002, 1293; vom 14. Mai 2002 VIII R 50/00, juris; 13. September 2012 V R 59/10, BFHE 239, 59) entschieden, dass sie den Kindergeldanspruch materiell-rechtlich ausschließe. - BFH, 05.10.2004 - VIII R 69/02
Pflegekindschaftsverhältnis bei Aufnahme eines Volljährigen
Die Vorschrift ist lediglich dann nicht anzuwenden, wenn die Berufung der Behörde darauf gegen Treu und Glauben verstößt (…BFH-Urteile in BFH/NV 2002, 1293, unter 5. der Gründe; vom 23. März 2001 VI R 181/98, juris). - FG Nürnberg, 08.05.2019 - 3 K 193/19
Kindergeld für April 2017 bis Juli 2017
Der BFH hat in ständiger Rechtsprechung zu der damaligen Vorschrift (vgl. u.a. BFH-Urteile vom 24.10.2000 VI R 65/99, BStBl II 2001, 109; vom 23.03.2001 VI R 181/98, juris;… vom 14.05.2002 VIII R 68/00, BFH/NV 2002, 1293; und vom 14.05.2002 VIII R 50/00, juris) entschieden, dass sie den Kindergeldanspruch materiell-rechtlich ausschließe. - BFH, 27.12.2000 - VI B 187/00
Antragsfrist für Kindergeld bei Aufhebung vor 1996
Das Finanzgericht (FG) hat das Verfahren mit dem angefochtenen Beschluss ausgesetzt, bis der Bundesfinanzhof (BFH) in den Verfahren VI R 9/98, VI R 181/98, VI R 193/98, VI R 59/99 und VI R 65/99 darüber entschieden hat, ob die Frist des § 66 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG) a.F. eine der Wiedereinsetzung zugängliche Antragsfrist oder eine nicht verlängerbare Ausschlussfrist darstelle. - FG Hamburg, 21.08.2003 - III 115/03
Kindergeld: Keine Beratungspflicht nach § 89 AO außerhalb laufender …
Eine rechtsmissbräuchliche Berufung der Familienkassen auf § 66 Abs. 3 EStG wird von der höchstrichterlichen Rechtsprechung im Falle der Verletzung von Beratungspflichten angenommen (vgl. BFH vom 24.10.2000 VI R 65/99, BStBl. II 2001, 109; BFH vom 23.03.2001 VI R 181/98, nv).
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