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Rechtsprechung
   BFH, 24.08.1973 - VI R 189/71   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1973,519
BFH, 24.08.1973 - VI R 189/71 (https://dejure.org/1973,519)
BFH, Entscheidung vom 24.08.1973 - VI R 189/71 (https://dejure.org/1973,519)
BFH, Entscheidung vom 24. August 1973 - VI R 189/71 (https://dejure.org/1973,519)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Wechselnde Baustellen - Wechselnde Montagestellen - Nähe des Wohnorts - Pauschbeträge für Reisekosten - Dienstreise - Schätzung des Mehraufwands

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 110, 334
  • BFHE 110, 344
  • DB 1973, 2331
  • BStBl II 1974, 11
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (5)

  • BFH, 05.11.1971 - VI R 184/69

    Dienstreise von Arbeitnehmern

    Auszug aus BFH, 24.08.1973 - VI R 189/71
    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des BFH, daß die Regelungen der Lohnsteuer-Richtlinien über Reisekosten als zutreffende Anwendung und Auslegung des Werbungskostenbegriffs anzusehen und auch von den Steuergerichten bei den auf Grund des § 96 FGO zu treffenden Entscheidungen anzuwenden sind, obwohl es sich um Verwaltungsanweisungen handelt, die als solche für die Gerichte nicht bindend sind (vgl. zuletzt das Urteil des erkennenden Senats vom 5. November 1971 VI R 184/69, BFHE 103, 493, BStBl II 1972, 130).

    Dieses Ergebnis führt auch zu einer wünschenswerten Gleichstellung des Streitfalls mit den Fällen solcher Arbeitnehmer, die auf ständig wechselnden auswärtigen Bau- und Montagestellen tätig sind, bei denen aber die Annahme von Dienstreisen daran scheitert, daß sie keine regelmäßige Arbeitsstätte haben (vgl. insbesondere das BFH-Urteil vom 5. November 1971 VI R 184/69, BFHE 103, 493, BStBl II 1972, 130).

    Es würde zu einer nicht vertretbaren Ungleichmäßigkeit führen, wenn man im ersteren Fall die Pauschbeträge des Abschn. 21 Abs. 4 LStR 1966 unbesehen anerkennen, im letzteren Fall dagegen nur einen Betrag in Höhe des angenommenen Mehraufwands (im Fall des Urteils VI R 184/69 auf arbeitstäglich 3 DM geschätzt) als Werbungskosten berücksichtigen würde.

  • BFH, 20.12.1971 - VI R 257/70

    Ansatz der Pauschbeträge - Verpflegungsmehraufwand - Dienstreise - Reisetätigkeit …

    Auszug aus BFH, 24.08.1973 - VI R 189/71
    Der Streitfall ist zudem weitgehend vergleichbar mit dem durch Urteil des Senats vom 20. Dezember 1971 VI R 257/70 (BFHE 104, 217, BStBl II 1972, 246) entschiedenen Fall.

    Der Senat hat ausgesprochen, daß der Ansatz der Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwand auf Dienstreisen in der Regel zu einer offensichtlich unzutreffenden Besteuerung führt, wenn sich die Reisetätigkeit des Arbeitnehmers am Dienstort (bei Reisen in Nachbarorte hat das gleiche zu gelten, wenn es sich nicht um eine Großstadt wie Berlin -- so im Fall des Urteils VI R 257/70 -- handelt) in arbeitstäglichen Fahrten zu und von der jeweiligen Arbeitsstätte erschöpft.

  • BFH, 28.01.1972 - VI R 11/69

    Baustellen - Montagestellen - Politische Gemeinde

    Auszug aus BFH, 24.08.1973 - VI R 189/71
    Der Senat hat schon im Urteil vom 28. Januar 1972 VI R 11/69 (BFHE 105, 340, BStBl II 1972, 677) darauf hingewiesen, daß Außenmonteure mit einer regelmäßigen Arbeitsstätte im Grunde nichts anderes tun als die Arbeitnehmer, die ohne regelmäßige Arbeitsstätte ständig auf häufig wechselnden Bau- und Montagestellen tätig sind.
  • BFH, 04.08.1967 - VI R 309/66

    Abgeltung von Reisekosten mit niedrigeren Pauschsätzen als widerlegbare Vermutung …

    Auszug aus BFH, 24.08.1973 - VI R 189/71
    Zur Begründung verwies es auf die Rechtsprechung des BFH, u. a. auf das Urteil vom 4. August 1967 VI R 309/66 (BFHE 89, 532, BStBl III 1967, 728, mit Rechtsprechungsnachweisen).
  • BFH, 02.02.1968 - VI 127/65

    Helfer in Gemeindesachen - Anstellungsverhältnis - Pauschbeträge - …

    Auszug aus BFH, 24.08.1973 - VI R 189/71
    Den Einwand des FA, es müßten die Grundsätze des BFH-Urteils vom 2. Februar 1968 VI 127/65 (BFHE 91, 565, BStBl III 1968, 430), wonach bei Reisen in Nachbarorte eine Berücksichtigung der Pauschbeträge des Abschn. 21 Abs. 4 LStR 1966 nicht ohne weiteres möglich sei, angewandt werden, wies das FG zurück.
  • BFH, 13.11.1987 - III R 222/84

    Malermeister - Selbständige Tätigkeit - Entfernung von Betriebsstätte - …

    Daraus, daß der Kläger auch in seiner Betriebstätte umfangreiche Tätigkeiten ausübe, ergebe sich außerdem der Unterschied zu dem - vom FA zur Begründung seiner Auffassung angeführten - Urteilsfall des BFH (Urteil vom 24. August 1973 VI R 189/71, BFHE 110, 344, BStBl II 1974, 11).

    Im Urteil in BFHE 110, 344, BStBl II 1974, 11 habe der BFH einen auf auswärtigen Bau- und Montagestellen eingesetzten Arbeitnehmer, der im Betrieb seines Arbeitgebers eine regelmäßige Arbeitsstätte gehabt habe, trotz des Vorliegens der Voraussetzungen für eine Dienstreise mit den Arbeitnehmern ohne regelmäßige Arbeitsstätte gleichgestellt.

    Für einen solchen Ausnahmefall beruft sich das FA auf das Urteil in BFHE 110, 344, BStBl II 1974, 11.

    Hierfür war maßgeblich, daß die LStR nunmehr - anders als die im Urteilsfall in BFHE 110, 344, BStBl II 1974, 11 anzuwendenden Regelungen - zwischen eintägigen und mehrtägigen Dienstreisen unterscheiden.

  • BFH, 28.09.1990 - VI R 98/89

    Arbeitslohn - Bahnstrecke nach Berlin (Ost) - Liegewagenbetreuer - Fahrt- und …

    Eine Dienstreise setzt somit voraus, daß eine von der tatsächlichen Arbeitsstätte abweichende regelmäßige Arbeitsstätte vorhanden ist (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 5. November 1971 VI R 207/68, BFHE 103, 472, BStBl II 1972, 137, und vom 24. August 1973 VI R 189/71, BFHE 110, 344, BStBl II 1974, 11).
  • BFH, 23.04.1982 - VI R 30/80

    Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen sind auch bei eintägigen …

    Auch die zu Fahrten in benachbarte Gemeinden entwickelten Grundsätze (vgl. hierzu BFH-Urteile vom 20. Dezember 1971 VI R 257/70, BFHE 104, 217, BStBl II 1972, 246; vom 24. August 1973 VI R 189/71, BFHE 110, 344, BStBl II 1974, 11, und vom 29. November 1974 VI R 203/72, BFHE 114, 422, BStBl II 1975, 339) hält der Senat jedenfalls für das Streitjahr 1973 nicht mehr aufrecht.
  • BFH, 14.08.1981 - VI R 115/78

    Mehraufwendung - Einzelnachweis - Dienstgang - Unzutreffende Besteuerung

    Es führte im wesentlichen aus: Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) (Hinweis auf die Urteile vom 5. November 1971 VI R 184/69, BFHE 103, 493, BStBl II 1972, 130; vom 20. Dezember 1971 VI R 257/70, BFHE 104, 217, BStBl II 1972, 246; vom 24. August 1973 VI R 189/71, BFHE 110, 344, BStBl II 1974, 11) dürfe die Anwendung der Pauschsätze der Lohnsteuer-Richtlinien nicht zu einer unzutreffenden Besteuerung führen.
  • BFH, 11.05.1979 - VI R 129/77

    Zur Art und zum Umfang der Tätigkeit eines Berufskraftfahrers am Betriebssitz, …

    Dies gilt z. B. für Verpflegungsmehraufwendungen anläßlich von Dienstreisen und Dienstgängen (Abschn. 21 Abs. 2 und 3 i. V. m. Abs. 5 Nr. 3 LStR; vgl. BFH-Urteil vom 29. November 1974 VI R 203/72, BFHE 114, 422, BStBl II 1975, 339); ferner für Verpflegungsmehraufwendungen aus Anlaß einer beruflich veranlaßten doppelten Haushaltsführung (Abschn. 26 Abs. 1 Nr. 3 LStR; BFH-Urteil vom 2. September 1977 VI R 114/76, BFHE 123, 444, BStBl II 1978, 26), für Verpflegungsmehraufwendungen bei mehr als 12stündiger beruflich veranlaßter Abwesenheit eines Arbeitnehmers von seiner Wohnung (Abschn. 24 Abs. 3 Nr. 1 LStR; BFH-Urteil vom 30. März 1979 VI R 123/76, BStBl II 1979 S. 498), bei Verpflegungsmehraufwendungen von an ständig wechselnden Einsatzstellen beschäftigten Arbeitnehmern, die aus ausschließlich beruflichen Gründen mehr als 10 Stunden täglich von ihrer Wohnung abwesend sind (Abschn. 24 Abs. 3 Nr. 2 LStR; BFH-Urteil vom 24. August 1973 VI R 189/71, BFHE 110, 344, BStBl II 1974, 11) sowie bei Verpflegungsmehraufwendungen anläßlich des Besuchs von Fortbildungsveranstaltungen (Abschn. 24 Abs. 3 letzter Satz LStR; BFH-Urteil vom 9. November 1971 VI R 109/69, BFHE 103, 516, BStBl II 1972, 147).
  • FG Hamburg, 02.09.2003 - VII 196/00

    Internationales Steuerrecht/Doppelbesteuerungsabkommen: Keine Diskriminierung …

    Soweit der BFH Fälle entschieden hat, in denen es auf die Reichweite des Betriebsstätten-Diskriminierungsverbots eines DBA ankam, hat der BFH dieses Diskriminierungsverbot in ständiger Rechtsprechung auf die Ungleichbehandlung beschränkt, die sich aufgrund von betriebsbezogenen Besteuerungsmerkmalen ergibt (BFH, Urteile vom 8.1.1969, BStBl. II 1969, 466; vom 13.1.1970, BStBl II, 790; vom 30.10.1973, BStBl II 1974 11, 257).
  • BFH, 29.11.1974 - VI R 203/72

    Dienstreisekosten bei Fahrten in Nachbarorte; Berücksichtigung der pauschalen …

    Der Senat hat im Urteil vom 24. August 1973 VI R 189/71 (BFHE 110, 344, BStBl II 1974, 11) entschieden, daß Arbeitnehmer, die auf wechselnden Bau- und Montagestellen in der Nähe ihres Wohnorts oder des Orts der Arbeitsstätte tätig werden, die Pauschbeträge für Reisekosten nach Abschn. 21 Abs. 4 LStR in der Regel nicht beanspruchen können.
  • BFH, 30.08.1988 - VI R 40/85

    Voraussetzungen für die Gewährung von Pauschbeträgen wegen …

    Eine Dienstreise setzt somit voraus, daß eine von der tatsächlichen Arbeitsstätte abweichende regelmäßige Arbeitsstätte vorhanden ist (BFH-Urteile vom 5. November 1971 VI R 207/68, BFHE 103, 472, BStBl II 1972, 137, und vom 24. August 1973 VI R 189/71, BFHE 110, 344, BStBl II 1974, 11).
  • BFH, 08.07.1988 - VI R 50/85

    Anforderungen an eine beruflich veranlasste doppelte Haushaltsführung

    Eine Dienstreise setzt somit voraus, daß eine von der tatsächlichen Arbeitsstätte abweichende regelmäßige Arbeitsstätte vorhanden ist (vgl. BFH-Urteile vom 5. November 1971 VI R 207/68, BFHE 103, 472, BStBl II 1972, 137, und vom 24. August 1973 VI R 189/71, BFHE 110, 344, BStBl II 1974, 11).
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