Rechtsprechung
| BFH, 17.05.1968 - VI R 196/67 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Wohnwagenanhänger - Handelsvertreter - Investitionszulage
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 92, 380
- BStBl II 1968, 566
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (4)
- BFH, 21.07.1966 - IV 289/65
Anpruch eines Unternehmers Berlin ( West) auf Gewährung einer Investitionszulage …
Auszug aus BFH, 17.05.1968 - VI R 196/67
Durch die Investitionszulage begünstigt werden nach dem Urteil des BFH IV 289/65 vom 21. Juli 1966 (BFH 87, 180, BStBl III 1967, 59) nur solche Wirtschaftsgüter, die nach den Grundsätzen des Einkommensteuerrechts als Teile des Betriebsvermögens bilanzierungsfähig sind. - BFH, 17.05.1968 - VI R 5/68
Lastwagen - Investitionszulage - Rückforderung
Auszug aus BFH, 17.05.1968 - VI R 196/67
In dem Urteil VI R 5/68 vom 17. Mai 1968 (BStBl II 1968, 570) hat der Senat entschieden, daß Lastkraftwagen, die zur Warenbeförderung von und nach Berlin eingesetzt werden, in der notwendigen räumlichen Beziehung zum Berliner Betrieb (Betriebstätte) "verbleiben", wenn sie überwiegend im Verkehr von und nach Berlin fahren. - BFH, 24.02.1967 - VI 336/64
Investitionszulage für einen Kombiwagen
Auszug aus BFH, 17.05.1968 - VI R 196/67
Den Gesetzgeber hat bei dieser Regelung der Gedanke geleitet, daß Personenwagen nach der Lebenserfahrung in mehr oder weniger großem Umfang auch zu Privatfahrten genutzt werden (BFH-Urteile I 134/64 vom 23. August 1966, BFH 87, 198, BStBl III 1967, 66; VI 336/64 vom 24. Februar 1967, BFH 88, 535, BStBl III 1967, 454). - BFH, 23.08.1966 - I 134/64
Begriff des Personenkraftfahrzeuges - Kombinationskraftwagen als …
Auszug aus BFH, 17.05.1968 - VI R 196/67
Den Gesetzgeber hat bei dieser Regelung der Gedanke geleitet, daß Personenwagen nach der Lebenserfahrung in mehr oder weniger großem Umfang auch zu Privatfahrten genutzt werden (BFH-Urteile I 134/64 vom 23. August 1966, BFH 87, 198, BStBl III 1967, 66; VI 336/64 vom 24. Februar 1967, BFH 88, 535, BStBl III 1967, 454).
- FG Münster, 21.03.2000 - 6 K 8683/98
Wohnwagen eines Schaustellers als Betriebsvermögen
Grundsätzlich gehört das Wohnen zwar zum privaten Bereich der Lebensführung (s. Hinweis in BFH-Urteil vom 17. Mai 1968 VI R 196/67, BFHE 92, 380, BStBl II 1968, 566 und FG Münster vom 16. Juli 1974 VI 7/74 E, EFG 1975, 4-5).Während nach einer Mindermeinung in der älteren Rechtsprechung der Wohnwagen eines Schaustellers bzw. Handelsvertreters zum notwendigen Privatvermögen gehört (so Hinweis in BFH-Urteil vom 17. Mai 1968 VI R 196/67 a.a.O. und FG Münster vom 16. Juli 1974 a.a.O.), da er auch der privaten Lebensführung dient und damit unter das Abzugsverbot des § 12 Nr. 1 Satz 2 Einkommensteuergesetz fällt, rechnet die h. M. in der älteren Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (…s. BFH-Urteil vom 09. Oktober 1974 I R 129/73, a.a.O.;… Urteil vom 12. Juni 1975 IV R 159/74, a.a.O.;… Urteil vom 25. März 1977 III R 160/73, a.a.O. und Hinweis in BFH-Urteil vom 07. August 1981 VI R 104/78, a.a.O.) den Wohnwagen eines Schaustellers zum Betriebsvermögen, wobei im Urteil vom 09. Oktober 1974 I R 129/73 a.a.O. sogar der Hinweis gegeben wird, daß er auch zum notwendigen Betriebsvermögen gehören kann.
- FG Thüringen, 25.04.1996 - I 96/96
Auslegung eines Antrags auf Aussetzung der Vollziehung eines Steuerbescheides; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 09.10.1974 - I R 129/73
Wohnwagen - Schaustellerunternehmer - Betriebsvermögen
Die Ausführungen im BFH-Urteil vom 17. Mai 1968 VI R 196/67 (BFHE 92, 380, BStBl II 1968, 566) über die auch private Verwendbarkeit des Wohnwagenanhängers eines Handelsvertreters, die im Zweifel seine Zurechnung zum notwendigen Privatvermögen begründe, kämen hier nicht zum Zuge.Die Ausführungen des FG vermöchten gegenüber denen im BFH-Urteil VI R 196/67 nicht zu überzeugen.
- BFH, 25.03.1977 - III R 160/73
Schausteller - Spezialwohnwagen - Investitionszulagebegünstigung
Der VI. Senat des BFH hat zwar in seiner zu § 19 BHG 1964 ergangenen Entscheidung vom 17. Mai 1968 VI R 196/67 (BFHE 92, 380, BStBl II 1968, 566) die Ansicht geäußert, daß ein Wohnwagenanhänger wohl zum notwendigen Privatvermögen zu rechnen sei, auch wenn der Eigentümer als Unternehmer ihn überwiegend auf Geschäftsreisen als Wohn- und Unterkunftsraum verwende.Soweit in der Entscheidung VI R 196/67 eine andere Auffassung vertreten wird, ist der Senat an sie schon deshalb nicht gebunden, weil dort die im vorliegenden Streitfall zu entscheidende Frage nicht entscheidungserheblich war.
- BFH, 20.11.1970 - VI R 151/69
Ausstellungsbus - Berlin (West) - Berliner Betrieb - Berliner Wirtschaft - …
Bei Kraftfahrzeugen bleibt die Bindung an die Berliner Betriebstätte grundsätzlich auch dann erhalten, wenn sie den Raum von Berlin zwischendurch verlassen (BFH-Urteil VI R 196/67 vom 17. Mai 1968, BFH 92, 380, BStBl II 1968, 566).
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