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Rechtsprechung
   BFH, 27.07.1990 - VI R 20/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,2004
BFH, 27.07.1990 - VI R 20/89 (https://dejure.org/1990,2004)
BFH, Entscheidung vom 27.07.1990 - VI R 20/89 (https://dejure.org/1990,2004)
BFH, Entscheidung vom 27. Juli 1990 - VI R 20/89 (https://dejure.org/1990,2004)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    § 40a EStG
    Lohnsteuer; Pauschalierung bei Nebeneinander von betrieblichen Ruhegeldern und Arbeitslöhnen

In Nachschlagewerken

Papierfundstellen

  • BFHE 161, 149
  • BB 1990, 1968
  • BB 1991, 119
  • DB 1990, 2150
  • BStBl II 1990, 931
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (2)

  • BFH, 13.01.1989 - VI R 66/87

    Steuerveranlagung und Bindungswirkung von Verfahrensentscheidungen

    Auszug aus BFH, 27.07.1990 - VI R 20/89
    Auf dieser Linie liegt auch das Urteil des Senats vom 13. Januar 1989 VI R 66/87 (BFHE 156, 412, BStBl II 1989, 1030), wonach Zukunftssicherungsleistungen des Arbeitgebers i.S. des § 40b EStG in die Prüfung einzubeziehen sind, ob die Pauschalierungsgrenzen des § 40a EStG eingehalten worden sind oder nicht.
  • FG Baden-Württemberg, 23.10.1984 - I 391/82
    Auszug aus BFH, 27.07.1990 - VI R 20/89
    In diese Richtung gehe auch das Urteil des Finanzgerichts (FG) Baden-Württemberg vom 23. Oktober 1984 I 391/82 (EFG 1985, 364), wonach bei einer Vielzahl arbeitsrechtlicher Beziehungen unter denselben Vertragspartnern für die Pauschalierung der Lohnsteuer nach § 40a EStG die Bezüge des Arbeitnehmers von dem Arbeitgeber zusammenzurechnen seien.
  • FG Niedersachsen, 26.09.2017 - 14 K 241/16

    Haftung für Lohnsteuer, einheitliches Beschäftigungsverhältnis

    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH), insbesondere dem Urteil vom 27. Juli 1990 (VI R 20/89, BStBl II 1990, 931) könne das Beschäftigungsverhältnis eines Arbeitnehmers zu einem Arbeitgeber grundsätzlich nicht in ein Pauschalierungsarbeitsverhältnis einerseits und ein dem normalen Lohnsteuerabzug zu unterwerfendes Arbeitsverhältnis andererseits aufgespalten werden.
  • FG Berlin-Brandenburg, 28.12.2022 - 6 K 6129/20

    Keine lohnsteuerliche Pauschalierung bei im Rahmen mehrerer Verträge mit …

    Sofern das Finanzgericht Münster (FG Münster, Urteil vom 21. Februar 2003 - 11 K 1158/01 L -, EFG 2003, 864 ff., rkr.) aus einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs - BFH - in seinem Urteil vom 27.07.1990 (BFH, Urteil v. 27.07.1990 - VI R 20/89 -, BStBl II 1990, 931) in der Vergangenheit abgeleitet hat, der Arbeitgeberbegriff sei für Zwecke der Lohnsteuerpauschalierung tätigkeits- bzw. betriebsbezogen, nicht jedoch personenbezogenen auszulegen, gewichtet die dort gegebene Begründung abweichend von der hier vertretenen Auffassung die Besonderheit nicht, dass in dem Sachverhalt der dort zitierten Entscheidung des BFH tatsächlich nicht zwei Beschäftigungsverhältnisse nebeneinander bei dem gleichen Arbeitgeber bestanden hatten, sondern eine frühere, mittlerweile beendete sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf eine aktuelle sozialversicherungsfreie geringfügige Beschäftigung getroffen waren.
  • FG Münster, 21.02.2003 - 11 K 1158/01

    Einheitliches Beschäftigungsverhältnis

    Rn. 29 Vielmehr ist dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 27.07.1990, VI R 20/89 (BStBl. II 1990, 931) zu entnehmen, dass - sachlich gesehen - die Art des Beschäftigungsverhältnisses im Vordergrund steht.
  • BFH, 04.08.1994 - VI R 94/93

    Entschädigungen ehrenamtlich tätiger Sanitätshelfer sind Arbeitslohn, wenn sie …

    Dabei wird zu entscheiden sein, ob - wie das FA meint - bei den hauptberuflich beim Kläger beschäftigten Sanitätshelfern ein einheitliches Beschäftigungsverhältnis anzunehmen ist (vgl. dazu Erlaß des Finanzministers Nordrhein-Westfalen vom 26. April 1990 S 2355 - 3 - V B 3, Deutsches Steuerrecht 1990, 388), so daß eine Berechnung der Lohnsteuer nach § 40 a EStG nicht möglich wäre (vgl. dazu BFH-Urteile vom 27. Juli 1990 VI R 20/89, BFHE 161, 149, BStBl II 1990, 931;… vom 8. Juli 1993 VI R 78/91, BFH/NV 1994, 22).
  • BFH, 20.12.1991 - VI R 32/89

    Zum Gestaltungsmißbrauch bei Wechsel zwischen Lohnsteuerabzug nach den Merkmalen …

    So kann z. B. ein Arbeitgeber mit seinem Arbeitnehmer, der im Laufe des Kalenderjahres in den Ruhestand tritt, vereinbaren, daß das Arbeitsverhältnis als Pauschalierungsarbeitsverhältnis i. S. des § 40 a EStG weitergeführt wird (s. auch BFH-Urteil vom 27. Juli 1990 VI R 20/89, BFHE 161, 149, BStBl II 1990, 931).
  • FG München, 07.07.1997 - 4 K 2973/96
    Die vor den jeweiligen Gesetzesbeschlüssen bestehende Erwartung des Klägers, die Kraftfahrzeugsteuer werde, nachdem das Halten seines Fahrzeugs schon mal steuerbegünstigt war, während des laufenden Entrichtungszeitraums nicht erhöht bzw. schon wieder erhöht, ist aufgrund der unbefristeten Festsetzung der Kraftfahrzeugsteuer (§ 12 Abs. 1 KraftStG, sog. "Zukunftsbezogenheit" s. BFH, BStBl II 1990, 931) nicht schutzwürdig.

    Insoweit haftet der Kraftfahrzeugsteuer eine gewisse "Vorläufigkeit" (s. BStBl II 1990, 931) an.

  • BFH, 08.07.1993 - VI R 78/91

    Aufspaltung eines Arbeitsverhältnisses unzulässig (§ 40 a EStG )

    Der Senat ist in seinem Urteil vom 27. Juli 1990 VI R 20/89 (BFHE 161, 149, BStBl II 1990, 931) von dem Grundsatz ausgegangen, daß das Beschäftigungsverhältnis eines Arbeitnehmers zu einem Arbeitgeber nicht in ein Pauschalierungsverhältnis einerseits und ein dem normalen Lohnsteuerabzug zu unterwerfendes Arbeitsverhältnis andererseits aufgespaltet werden kann.
  • FG Berlin, 30.06.2000 - 2 K 2242/00

    Haftung eines faktischen Geschäftsführers für Umsatzsteuerschulden einer GmbH; …

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  • FG München, 07.05.2003 - 4 K 3642/01

    Verfassungsmäßigkeit der KraftSterhöhung zum 1.1.2001

    Die Erhöhung verstößt auch weder gegen Art. 14 GG noch gegen den Vertrauensgrundsatz (s. FG München, Urteil vom 22.10.1987 X 277/86 Kraft, EFG 1988, 325, Niedersächsisches Finanzgericht…, Urteil vom 17.02.2000 14 KraftStG 446/98, EFG 2001, 530 und BFH-Beschlüsse vom 21.02.2002 VII BewG 281/01, BFH/NV 2002, 952 und vom 12.12.2002 VII BewG 115/02, BFH/NV 2003, 513 sowie a.a.O. BStBl II 1990, 931).
  • FG Hamburg, 17.10.2001 - VII 243/97

    Besteuerung von bedingt schadstoffarmen Pkw

    Insbesondere zur Frage der Rückwirkung und der Eigentumsgarantie sowie zum Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bezüglich der erneuten massiven Steuererhöhung 1997 hat der BFH ausführlich Stellung bezogen (BStBl II 1990, 931 unter 2.a und b;… BFH/NV 1999, 1645 ).
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