Rechtsprechung
| BFH, 24.10.2000 - VI R 21/99 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- Judicialis
EStG § 70 Abs. 2; ; EStG § 64 Abs. 2 Satz 1; ; EStG § 32 Abs. 1 Nr. 1; ; EStG § 64 Abs. 1
- Wolters Kluwer
Kindergeld - Frauenhaus - Erziehungsfähigkeit von Eltern - Kindergeldfestsetzung - Haushaltsaufnahme - Auszug von Kindern - Haushaltszugehörigkeit - Aufhebungsbescheid
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 64 Abs. 1, § 64 Abs. 2, § 70 Abs. 2
Kindergeld; Aufnahme in den Haushalt - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Münster, 12.01.1999 - 3 K 4415/98
- BFH, 24.10.2000 - VI R 21/99
Wird zitiert von ... (29) Zitiert selbst (1)
- BFH, 18.12.1998 - VI B 215/98
Aufhebung der Kindergeldfestsetzung bei Haushaltswechsel
Auszug aus BFH, 24.10.2000 - VI R 21/99
Haben sich die für die Zahlung des Kindergeldes maßgeblichen Verhältnisse durch einen Haushaltswechsel des Kindes geändert, so ist die --nicht mehr der materiellen Rechtslage entsprechende-- Festsetzung des Kindergeldes vom Zeitpunkt der Änderung an nach § 70 Abs. 2 EStG aufzuheben, ohne dass die Familienkasse insoweit einen Entscheidungsspielraum hat (Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 18. Dezember 1998 VI B 215/98, BFHE 187, 559, BStBl II 1999, 231).
- BFH, 25.06.2009 - III R 2/07
Haushaltsaufnahme i.S. des § 64 Abs. 2 Satz 1 EStG bei freiwilligem …
Das Merkmal der Haushaltsaufnahme wird in erster Linie durch den tatsächlichen Umstand bestimmt, dass das Kind nicht nur vorübergehend in dem betreffenden Haushalt lebt (z.B. BFH-Urteil vom 24. Oktober 2000 VI R 21/99, BFH/NV 2001, 444). - BFH, 20.06.2001 - VI R 224/98
Kindergeldzahlung bei Haushaltswechsel
Dagegen steht einer Aufnahme in den Haushalt des einen Elternteils nicht entgegen, wenn die Aufnahme in diesen Haushalt zwar zunächst noch nicht endgültig ist, aber für einen längeren Zeitraum gelten soll, so dass das Obhutverhältnis zu dem abgebenden Elternteil jedenfalls zunächst beendet ist (vgl. auch Senatsurteil vom 24. Oktober 2000 VI R 21/99, BFH/NV 2001, 444).Ob etwas anderes dann gilt, wenn das Kind dem abgebenden Elternteil widerrechtlich entzogen wird, z.B. in Entführungsfällen, kann offen bleiben (vgl. dazu den Senatsbeschluss vom 19. Mai 1999 VI B 22/99, BFHE 188, 403, BFH/NV 1999, 1425, aber auch das Urteil in BFH/NV 2001, 444).
- FG Düsseldorf, 17.10.2002 - 15 K 2481/01
Kindergeld; Haushaltsaufnahme; Getrennt lebende Eltern; Umgangsrecht; Betreuung; …
Einer Aufnahme in den Haushalt des einen Elternteils soll es jedoch nicht entgegen stehen, wenn die Aufnahme in diesen Haushalt zwar zunächst noch nicht endgültig ist, aber für einen längeren Zeitraum gelten soll (vgl. auch BFH-Urteil vom 24. Oktober 2000 VI R 21/99, BFH/NV 2001, 444).Ob für den Fall der widerrechtlichen Kindesentziehung (sog. Entführungsfälle) etwas anderes gelten soll, hat die Rechtsprechung zunächst offen gelassen (vgl. hierzu BFH-Beschluss vom 19. Mai 1999 VI B 22/99, BFH/NV 1999, 1425 und BFH-Urteil in BFH/NV 2001, 444 sowie nunmehr BFH-Urteil vom 19.3.2002 VIII R 52/01, BFH/NV 2002, 1148: Beendigung der Haushaltszugehörigkeit nur, wenn die Umstände darauf schließen lassen, dass das Kind nicht zurückkehren wird).
- FG Münster, 01.12.2005 - 3 K 1715/04
Anspruchsberechtigung in Bezug auf Kindergeld bei mehreren Empfangsberechtigten; …
Dagegen steht einer Aufnahme in den Haushalt des einen Elternteils nicht entgegen, wenn die Aufnahme in diesen Haushalt zunächst noch nicht endgültig ist, aber für einen längeren Zeitraum gelten soll, so dass das Obhutsverhältnis zu dem abgebenden Elternteil jedenfalls zunächst beendet ist (…vgl. BFH-Urteil vom 20.06.2001, a.a.O.; BFH-Urteil vom 24.10.2000 VI R 21/99, BFH/NV 2001, 444). - BFH, 11.12.2001 - VI B 214/00
PKH; Kindergeld bei mehrfacher Haushaltsaufnahme eines Kindes
Haushaltsaufnahme i.S. dieser Vorschrift bedeutet die Aufnahme in die Familiengemeinschaft mit einem dort begründeten Betreuungs- und Erziehungsverhältnis familienhafter Art. Neben dem örtlich gebundenen Zusammenleben müssen Voraussetzungen materieller Art (Versorgung, Unterhaltsgewährung) und immaterieller Art (Fürsorge, Betreuung) erfüllt sein (BFH-Urteil vom 24. Oktober 2000 VI R 21/99, BFH/NV 2001, 444;… Beschluss vom 19. Oktober 2000 VI B 68/99, BFH/NV 2001, 441). - FG Köln, 03.11.2005 - 10 K 3212/03
Haushaltszugehörigkeit trotz Zugangsverweigerung zur ehelichen Wohnung
Dies betrifft insbesondere den Fall, dass sich die Eltern trennen und das Kind sodann bei einem von ihnen im Haushalt lebt (BFH-Urteil vom 24. Oktober 2000 VI R 21/99, BFH/NV 2001, 444).Haben sich die für die Zahlung des Kindergeldes maßgeblichen Verhältnisse durch einen Haushaltswechsel des Kindes geändert, so ist die -nicht mehr der materiellen Rechtslage entsprechende- Festsetzung des Kindergeldes vom Zeitpunkt der Änderung an nach § 70 Abs. 2 EStG aufzuheben, ohne dass die Familienkasse insoweit einen Entscheidungsspielraum hat (BFH-Urteil vom 24. Oktober 2000 VI R 21/99, BFH/NV 2001, 444).
- FG Münster, 12.05.2004 - 1 K 4663/03
Einverständnis in einen veränderten Daueraufenthalt
Das Merkmal der Haushaltsaufnahme gemäß § 64 Abs. 2 Satz 1 EStG wird in erster Linie durch den tatsächlichen Umstand bestimmt, dass das Kind nicht nur vorübergehend in dem betreffenden Haushalt lebt (BFH, Urteil vom 24. Oktober 2000 VI R 21/99, BFH/NV 2001, 444).Denn im Streitfall war die Klin. letztlich, wie sich aus dem Vergleich vor dem Familiengericht am 10.03.2003 ergibt, mit dem tatsächlichen Wechsel der Tochter zum Beigeladenen einverstanden (s. insoweit BFH…, Urteil vom 20.06.2001, VI R 224/98, a.a.O.; Urteil vom 24. Oktober 2000 VI R 21/99, a.a.O.).
- FG Bremen, 04.03.2025 - 2 K 54/24
Wechsel der Haushaltszugehörigkeit und damit der vorrangigen …
Das Merkmal der Haushaltsaufnahme gemäß § 64 Abs. 2 Satz 1 EStG wird letztlich in erster Linie durch den tatsächlichen Umstand bestimmt, dass das Kind nicht nur vorübergehend in dem betreffenden Haushalt lebt (BFH, Urteil vom 24. Oktober 2000 - VI R 21/99 -, BFH/NV 2001, 444).Rn. 42 Weil das Merkmal der Haushaltsaufnahme gemäß § 64 Abs. 2 Satz 1 EStG in erster Linie durch den tatsächlichen Umstand bestimmt wird, dass das Kind nicht nur vorübergehend in dem betreffenden Haushalt lebt (BFH, Urteil vom 24. Oktober 2000 - VI R 21/99 -, BFH/NV 2001, 444), spricht es nicht gegen die Haushaltsaufnahme beim Beigeladenen, dass nach dem Vortrag der Klägerin am 31.10.2023 zwischen A und der Klägerin noch nicht von einem Wohnungswechsel die Rede war, die Klägerin erst am 15.11.2023 darüber informiert wurde, dass A künftig bei dem Beigeladenen wohnen wollte und die persönlichen Sachen von A erst Ende November 2023 übergeben wurden.
- FG Sachsen-Anhalt, 06.09.2002 - 5 K 2346/99
Kindergeldzahlung bei mehreren Berechtigten; auswärtige Unterbringung zur …
Dies betrifft insbesondere den Fall, dass bei getrennt lebenden Eltern das Kind bei einem von ihnen im Haushalt lebt (vgl. BFH-Urteil vom 24. Oktober 2000 VI R 21/99, BFH/NV 2001, 444 ).Nach der BFH-Rechtsprechung (…vgl. Beschluss vom 19. Oktober 2000 VI B 68/99, BFH/NV 2001, 441 , unter Hinweis auf Seewald/Felix in Kirchhof/Söhn, Einkommensteuergesetz , § 63 Rdnr. B 25, § 64 Rdnr. C 3. und Blümich/Heuermann, Einkommensteuergesetz , § 63 Rz. 20 ff; BFH-Urteile vom 20. Juni 2001 VI R 224/98, BStBl II 2001, 713, und vom 24. Oktober 2000 VI R 21/99 a.a.O.) bedeutet Haushaltsaufnahme die Aufnahme in die Familiengemeinschaft mit einem dort begründeten Betreuungs- und Erziehungsverhältnis familienhafter Art. Neben dem örtlich gebundenen Zusammenleben müssen Voraussetzungen materieller Art. (Versorgung, Unterhaltsgewährung) und immaterieller Art. (Fürsorge, Betreuung) erfüllt sein.
- FG Sachsen, 06.09.2002 - 5 K 2346/99.(Kg)
Haushaltsaufnahme eines für ein Studium auswärtig untergebrachten volljährigen …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - FG Hessen, 04.09.2025 - 11 K 566/21
Verlässt ein volljähriges Enkelkind sein innerhalb der Wohnung der Großmutter …
- FG Hessen, 30.04.2014 - 12 K 1044/11
Kindergeldanspruch bei Unterbrechung eines gemeinsamen Haushaltes der Eltern
- FG Niedersachsen, 26.05.2003 - 12 K 296/01
Anspruch auf Kindergeld; Berechtigter bei Trennnung der Eltern; Wohnungswechsel …
- FG Köln, 17.09.2009 - 10 K 1150/07
Anspruch auf Kindergeld bei vorübergehendem Aufenthalt des Kindes beim getrennt …
- FG Düsseldorf, 11.12.2003 - 14 K 6344/02
Kindergeldzahlung bei mehreren Kindergeldberechtigten - Kindergeldanspruch; …
- FG Hessen, 18.10.2018 - 6 K 837/18
§ 70 EStG
- FG Düsseldorf, 27.08.2004 - 18 K 7715/00
Kindergeldzahlungen bei mehreren Berechtigten; Voraussetzungen der …
- FG Rheinland-Pfalz, 01.04.2010 - 5 K 2286/09
Haushaltsaufnahme eines Kindes
- FG Rheinland-Pfalz, 13.04.2023 - 6 K 1833/19
Differenzkindergeld: Zum Vorliegen eines gemeinsamen Haushaltes bei zeitweiser …
- FG Schleswig-Holstein, 30.11.2001 - III 12/99
Haushaltszugehörigkeit von Kindern bei getrenntlebenden Ehegatten
- FG Sachsen, 05.10.2005 - 5 K 43/03
Kindergeldanspruch bei Auslandsaufenthalt des Kindes und Ehekrise mit …
- FG Sachsen, 04.05.2005 - 5 K 1735/03
Kindergeldberechtigung beim Haushaltswechsel eines Kindes
- FG Bremen, 26.02.2024 - 2 K 103/23
Bestimmen des Merkmals der Aufnahme eines Kindes in den Haushalt des einen …
- FG Nürnberg, 29.01.2014 - 3 K 647/13
Kein Kindergeld für in Paraguay lebende Kinder
- FG München, 26.07.2022 - 12 K 1072/21
Abgewiesene Klage im Verfahren um Kindergeld
- FG Bremen, 08.07.2015 - 3 K 26/15
Maßgeblicher Zeitpunkt für die gerichtliche Beurteilung der Sach- und Rechtslage …
- FG Bremen, 10.05.2024 - 2 K 5/24
Aufhebung der Festsetzung von Kindergeld und Rückforderung geleisteten …
- FG München, 22.01.2003 - 9 K 4175/00
Kindergeld für ein Kind, das beim nicht sorgeberechtigten Elternteil lebt
- FG Brandenburg, 26.09.2001 - 6 K 1419/00
Fortbestand der Haushaltsaufnahme eines Kindes bei Unterbringung bei den …
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