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Rechtsprechung
   BFH - VI R 22/24   

Anhängiges Verfahren
Zitiervorschläge
https://dejure.org/9999,155694
BFH - VI R 22/24 (https://dejure.org/9999,155694)
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Sonstiges (3)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 33 Abs 4 S 2
    Außergewöhnliche Belastungen, Abwehr, Rückabwicklung, Prozesskosten

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 33 Abs 4 S 2
    Außergewöhnliche Belastungen; Rückabwicklung

  • Bundesfinanzhof (Terminmitteilung)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • FG Niedersachsen, 10.06.2025 - 13 K 157/24

    Anerkennung von Prozesskosten als außergewöhnliche Belastungen

    Es bedarf keiner ergänzenden Prüfung, ob Prozesskosten auch noch nach den allgemeineren Voraussetzungen des § 33 Abs. 2 Satz 1 EStG als zwangsläufig anzusehen sind (…anderer Ansicht: Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 15. Mai 2024 - 9 K 28/23, EFG 2024, 1890, Rz. 134 ff. bei juris; Revision eingelegt, Az. des BFH: VI R 22/24).

    ee) Zusätzliche Prüfungen der Zwangsläufigkeit anhand der allgemeineren Voraussetzungen in § 33 Abs. 2 Satz 1 EStG scheiden deshalb aus (anderer Ansicht: Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 15. Mai 2024 - 9 K 28/23, EFG 2024, 1890, Rz. 134 ff. bei juris, Revision eingelegt, Az. des BFH: VI R 22/24).

    So wurden als Existenzgrundlage eines Steuerpflichtigen etwa der Betrieb (…BFH-Urteil vom 11. März 1992 X R 141/88, BFHE 166, 564, BStBl II 1992, 499, Rz. 27 bei juris: Fotofachgeschäft;… BFH-Urteil vom 13. August 2003 II R 48/01, BFHE 203, 275, BStBl II 2003, 908, Rz. 14 bei juris: land- und forstwirtschaftlicher Betrieb), der Beruf und die daraus erzielten Einkünfte (…BFH-Beschluss vom 16. März 2006 IV B 157/04, BFH/NV 2006, 1459, Rz. 5 bei juris: selbständige und nichtselbständige Arbeit als Künstler), der Arbeitsplatz (…BFH-Urteil vom 20. Januar 2016 VI R 14/13, BFH/NV 2016, 1142, Rz. 19 bei juris: Existenzgefährdung, durch Verlust des Arbeitsplatzes) oder sonstige dem Steuerpflichtigen zur Verfügung stehende Mittel (…BFH-Urteil vom 21. Juli 2004 X R 33/03, BFHE 207, 183, BStBl II 2004, 1063, Rz. 41 bei juris: Geldmittel, die wirtschaftlich die Existenzgrundlage bilden) bezeichnet (…Aufzählung im BFH-Urteil vom 18. Mai 2017 VI R 9/16, BFHE 258, 142, BStBl II 2017, 988, Rz. 17 bei juris;… zustimmend: Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 15. Mai 2024 - 9 K 28/23, EFG 2024, 1890, Rz. 79 bei juris; Revision eingelegt, Az. des BFH: VI R 22/24; Hettler, DStR 2018, 2307 (2308)).

    Dies dürfte sogar unabhängig davon gegeben sein, ob dieses Vermögen ertragbringend ist oder nicht (anderer Ansicht: Kanzler, FR 2014, 209 (216);… Kanzler in Herrmann/Heuer/Raupach, EStG, KStG, Lieferung 301, Dezember 2020, § 33 EStG, Rz. 213 am Anfang;… Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 15. Mai 2024 - 9 K 28/23, EFG 2024, 1890, Rz. 92 f. bei juris; Revision eingelegt, Az. des BFH: VI R 22/24).

    c.4.) Der Senat ist der Auffassung, dass es für die Anwendbarkeit des § 33 Abs. 2 Satz 4 EStG nicht ausreicht, dass die bedrohte Vermögenseinheit den wesentlichen Teil des Vermögens ausmacht (…so aber Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 15. Mai 2024 - 9 K 28/23, EFG 2024, 1890, Rz. 86 ff. bei juris; Revision eingelegt, Az. des BFH: VI R 22/24).

    Letztlich kann der Senat die Frage, ob Leistungen aus den sozialen Sicherungssystemen dazu führen, dass quasi nie eine Gefahr des Verlustes der Existenzgrundlage zu befürchten ist, unbeantwortet lassen (…vgl. dazu: Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 15. Mai 2024 - 9 K 28/23, EFG 2024, 1890, Rz. 95 und 120 bei juris; Revision eingelegt: Az. des BFH: VI R 22/24).

    Ist der von dem Steuerpflichtigen geführte Rechtsstreit zu seinen Gunsten entschieden worden und sind die streitigen Aufwendungen von der Gegenpartei ersetzt worden, fehlt es an der endgültigen Belastung (…BFH-Urteil vom 20. Januar 2016 VI R 40/13, BFH/NV 2016, 908, Rz. 20 bei juris;… BFH-Urteil vom 20. Januar 2016 VI R 62/13, BFH/NV 2016, 1436, Rz. 21 bei juris;… Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 15. Mai 2024 - 9 K 28/23, EFG 2024, 1890, Rz. 73 f. bei juris; Revision eingelegt, Az. des BFH: VI R 22/24).

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