Rechtsprechung
| BFH, 17.05.1968 - VI R 227/67 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Stühle einer Gaststätte - Zeichen der Brauerei - Gewerbebetrieb - Wirtschaftlicher Zusammenhang - Einheitliches Ganzes
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 92, 386
- DB 1968, 1564
- BStBl II 1968, 567
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (6)
- BFH, 29.07.1966 - IV R 138/66
Selbständige Nutzungsfähigkeit von im einheitlichen Stil gehaltenen …
Auszug aus BFH, 17.05.1968 - VI R 227/67
Für die Entscheidung, ob ein Wirtschaftsgut einer selbständigen Nutzung fähig ist, sind die von der Rechtsprechung zu § 6 Abs. 2 EStG entwickelten Grundsätze, insbesondere über die Zugehörigkeit zu einem einheitlichen Ganzen, anzuwenden (BFH-Urteil IV R 138/66 vom 29. Juli 1966, BFH 87, 186, BStBl III 1967, 61).Auch wenn solche Einrichtungsgegenstände in einem einheitlichen Stil gehalten sind oder in ihrer Gestaltung zueinander passen, verlieren sie ihre selbständige Nutzungsfähigkeit doch nur in Ausnahmefällen (BFH-Urteile I 286/56 S vom 16. Dezember 1958, BFH 68, 198, BStBl III 1959, 77; IV R 138/66, a. a. O.), z. B. wenn sie in besonderer Weise der Ausstattung der Gasträume angepaßt und für die Gasträume besonders angefertigt worden sind, so daß sie in Räumen von anderer Einteilung und anderen Ausmaßen nicht oder nicht ohne wesentliche Änderung zu verwenden sind.
- BFH, 16.12.1958 - I 286/56 S
Abgrenzung der Bewertungsfreiheit geringwertiger Wirtschaftsgüter - Fähigkeit zur …
Auszug aus BFH, 17.05.1968 - VI R 227/67
Auch wenn solche Einrichtungsgegenstände in einem einheitlichen Stil gehalten sind oder in ihrer Gestaltung zueinander passen, verlieren sie ihre selbständige Nutzungsfähigkeit doch nur in Ausnahmefällen (BFH-Urteile I 286/56 S vom 16. Dezember 1958, BFH 68, 198, BStBl III 1959, 77;… IV R 138/66, a. a. O.), z. B. wenn sie in besonderer Weise der Ausstattung der Gasträume angepaßt und für die Gasträume besonders angefertigt worden sind, so daß sie in Räumen von anderer Einteilung und anderen Ausmaßen nicht oder nicht ohne wesentliche Änderung zu verwenden sind. - BFH, 21.07.1966 - IV 289/65
Anpruch eines Unternehmers Berlin ( West) auf Gewährung einer Investitionszulage …
Auszug aus BFH, 17.05.1968 - VI R 227/67
Für Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungskosten 600 DM nicht übersteigen, wird auf Grund einer in Angleichung an § 6 Abs. 2 EStG von der Rechtsprechung vollzogenen Auslegung des § 21 Abs. 2 Satz 2 BHG 1962 eine Investitionszulage nicht gewährt, wenn die Wirtschaftsgüter einer selbständigen Nutzung fähig sind (Urteile des BFH IV 289/65 vom 21. Juli 1966, BFH 87, 180, BStBl III 1967, 59; VI 302/65 vom 29. Juli 1966, BFH 87, 310, BStBl III 1967, 151).
- BFH, 29.07.1966 - VI 302/65
Rechtmäßigkeit der Gewährung einer Investitionzulage für Ergänzungsbeschaffungen …
Auszug aus BFH, 17.05.1968 - VI R 227/67
Für Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungskosten 600 DM nicht übersteigen, wird auf Grund einer in Angleichung an § 6 Abs. 2 EStG von der Rechtsprechung vollzogenen Auslegung des § 21 Abs. 2 Satz 2 BHG 1962 eine Investitionszulage nicht gewährt, wenn die Wirtschaftsgüter einer selbständigen Nutzung fähig sind (Urteile des BFH IV 289/65 vom 21. Juli 1966, BFH 87, 180, BStBl III 1967, 59; VI 302/65 vom 29. Juli 1966, BFH 87, 310, BStBl III 1967, 151). - BFH, 24.11.1967 - VI R 249/66
Gegenstände - Selbständige Nutzungsfähigkeit - Einheitliches Ganzes - …
Auszug aus BFH, 17.05.1968 - VI R 227/67
Der Senat hat in der Entscheidung VI R 249/66 vom 24. November 1967 (BFH 91, 63, BStBl II 1968, 258) über die Zulagefähigkeit von Flachpaletten ausgesprochen, daß auch Wirtschaftsgüter, die weder ständig noch vorübergehend miteinander verbunden sind, im Einzelfall eine wirtschaftliche Einheit und damit ein einheitliches Ganzes bilden können. - BFH, 09.08.1966 - I 86/65
Gewährung der Investitionszulage für Aufwendungen des Mieters zum Ausbau von …
Auszug aus BFH, 17.05.1968 - VI R 227/67
Da aber nur "bewegliche" Anlagegüter nach § 21 Abs. 2 BHG 1962 begünstigt sind, ist die Deckenbeleuchtung nicht investitionszulagefähig (BFH-Urteil I 86/65 vom 9. August 1966, BFH 87, 195, BStBl III 1967, 65).
- BFH, 30.11.1978 - IV R 43/78
Keine Anwendung des § 6 Abs. 2 EStG auf den einzelnen Rebstock einer Rebanlage
c) Die selbständige Nutzungsfähigkeit (§ 6 Abs. 2 EStG) des einzelnen Rebstockes könne nach der neueren Rechtsprechung des BFH (Urteile vom 28. März 1973 I R 105/71, BFHE 109, 323, BStBl II 1974, 2 - Straßenleuchten - vom 17. Mai 1968 VI R 227/67, BFHE 92, 386, BStBl II 1968, 567 - Saalbefeuchtung - vom 18. November 1975 VIII R 9/73, BFHE 117, 243, BStBl II 1976, 214 - Schriftenminimum -) nicht verneint werden. - BFH, 16.11.1990 - III R 100/89
Gewährung einer Investitionszulage für Anschaffung eines venezianischen …
Dagegen sind Beleuchtungskörper als Wirtschaftsgüter des beweglichen Anlagevermögens anzusehen (wegen der Differenzierung Beleuchtungskörper / Beleuchtungsanlage s. auch BFH-Urteil vom 17. Mai 1968 VI R 227/67, BFHE 92, 386, BStBl II 1968, 567, und ferner Staudinger / Dilcher, a. a. O., § 94 Rdnr. 26;… Soergel / Mühl, a. a. O., § 94 Rdnr. 30;… Palandt / Heinrichs, a. a. O., § 93 Anm. 5 a;… Christoffel in Bewertung / Vermögensteuer / Erbschaftsteuer, Handausgabe 1989, § 68 BewG, Verwaltungsanweisung Rdnr. 8, S. 319, und auch Rössler / Troll, Bewertungsgesetz und Vermögensteuergesetz, Kommentar, 15. Aufl., § 68 Rdnr. 121). - BFH, 01.07.1981 - I R 148/78
Einheitlich gestaltete Fässer und Kisten sind einer selbständigen Nutzung i. S. …
Dem steht das BFH-Urteil vom 17. Mai 1968 VI R 227/67 (BFHE 92, 386, BStBl II 1968, 567) nicht entgegen; denn es betraf einen Sonderfall, nämlich einheitlich gestaltete Gaststättenstühle, deren Rückenlehnen mit dem Zeichen einer Brauerei und anderen auf die Brauerei hinweisenden Schnitzereien versehen waren. - BFH, 29.04.1981 - IV R 128/76
Bewertungsfreiheit - Wirtschaftsgut - Personengesellschaft - Teilwert - Stille …
Daß die einzelnen Ställe zur Belüftung mit mehreren Ventilationsgeräten ausgerüstet werden müssen, genügt nicht, die Vielzahl der Geräte zu einem einheitlichen Ganzen zusammenzufassen, wie denn auch nicht mehrere Beleuchtungskörper in einer Gastwirtschaft (Steh-, Tisch- oder Hängelampen), die erst zusammen die gewünschte Ausleuchtung eines Raumes gewährleisten (BFH-Urteil vom 17. Mai 1968 VI R 227/67 , BFHE 92, 386, 388, BStBl II 1968, 567, 568), oder die in einem Ausstellungsraum angebrachten Lampenmuster, die erst zusammen die Kundschaft über das Sortiment eines Lampenherstellungsbetriebs unterrichten (BFH- Urteil vom 30. September 1958 I 98/57, Steuerrechtsprechung in Karteiform, Einkommensteuergesetz, § 6 Abs. 2, Rechtsspruch 15), ein einheitliches Ganzes bilden.
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