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Rechtsprechung
   BFH, 06.02.1987 - VI R 235/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,7169
BFH, 06.02.1987 - VI R 235/83 (https://dejure.org/1987,7169)
BFH, Entscheidung vom 06.02.1987 - VI R 235/83 (https://dejure.org/1987,7169)
BFH, Entscheidung vom 06. Februar 1987 - VI R 235/83 (https://dejure.org/1987,7169)
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Volltextveröffentlichungen (3)

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 1379/80

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch fehlerhafte Anwendung von …

    Auszug aus BFH, 06.02.1987 - VI R 235/83
    Art. 103 Abs. 1 GG, der im finanzgerichtlichen Verfahren unmittelbar anwendbar ist (Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 9. März 1976 VII B 90/75, BFHE 118, 291, BStBl II 1976, 437), kann insbesondere dadurch verletzt sein, daß das rechtliche Gehör in einer durch eine Präklusionsvorschrift nicht gedeckten Weise eingeschränkt wird (BVerfG-Beschluß vom 9. Februar 1982 1 BvR 1379/80, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1982, 1453).
  • BVerfG, 27.02.1980 - 1 BvR 277/78

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung …

    Auszug aus BFH, 06.02.1987 - VI R 235/83
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör wird auch dann beeinträchtigt, wenn das Gericht Ausführungen eines Beteiligten nicht zur Kenntnis nimmt oder bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung zieht, es sei denn, das Vorbringen darf nach den Prozeßvorschriften ausnahmsweise unberücksichtigt bleiben (Beschluß des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - vom 27. Februar 1980 1 BvR 277/78, BVerfGE 53, 219, 222 [BVerfG 27.02.1980 - 1 BvR 277/78] m. w. N.).
  • BFH, 16.03.1983 - IV R 147/80

    Aufforderung - Tatsachen - Frist

    Auszug aus BFH, 06.02.1987 - VI R 235/83
    Wie der IV. Senat des BFH im Urteil vom 16. März 1983 IV R 147/80 (BFHE 138, 143, BStBl II 1983, 476) zu Recht ausgeführt hat, geht die Aufforderung, einen bestimmten Klageantrag zu stellen, über die Anforderungen des Art. 3 § 3 Abs. 1 VGFGEntlG hinaus.
  • BFH, 09.03.1976 - VII B 90/75

    Antrag auf Aussetzung der Vollziehung - Summarische Prüfung der Sachlage und der …

    Auszug aus BFH, 06.02.1987 - VI R 235/83
    Art. 103 Abs. 1 GG, der im finanzgerichtlichen Verfahren unmittelbar anwendbar ist (Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 9. März 1976 VII B 90/75, BFHE 118, 291, BStBl II 1976, 437), kann insbesondere dadurch verletzt sein, daß das rechtliche Gehör in einer durch eine Präklusionsvorschrift nicht gedeckten Weise eingeschränkt wird (BVerfG-Beschluß vom 9. Februar 1982 1 BvR 1379/80, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1982, 1453).
  • BFH, 03.05.1983 - VIII R 79/82
    Auszug aus BFH, 06.02.1987 - VI R 235/83
    Fehler bei der Fristsetzung nach Art. 3 § 3 VGFGEntlG machen deshalb die Zurückweisungsandrohung insgesamt unwirksam (so auch das nicht zur amtlichen Veröffentlichung bestimmte Urteil des BFH vom 3. Mai 1983 VIII R 79/82 sowie Ziemer / Haarmann / Lohse / Beermann, a. a. O., Tz. 12328).
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