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Rechtsprechung
   BFH, 08.11.1972 - VI R 24/72   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1972,1052
BFH, 08.11.1972 - VI R 24/72 (https://dejure.org/1972,1052)
BFH, Entscheidung vom 08.11.1972 - VI R 24/72 (https://dejure.org/1972,1052)
BFH, Entscheidung vom 08. November 1972 - VI R 24/72 (https://dejure.org/1972,1052)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Ererbtes Vermögen - Einkünfte des Kindes - Verfügungsbefugnis des Kindes - Testamentsvollstreckung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 107, 441
  • DB 1973, 312
  • BStBl II 1973, 145
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (2)

  • BFH, 08.11.1972 - VI R 257/71

    Einkünfte nach der Rechtsvorschrift - Verfügbarkeit - Erzielung der Einkünfte - …

    Auszug aus BFH, 08.11.1972 - VI R 24/72
    Zur Auslegung des § 32 Abs. 2 Nr. 2 letzter Satz EStG hat der Senat in der Entscheidung VI R 257/71 vom 8. November 1972 (BStBl II 1973, 143) grundsätzlich Stellung genommen.

    Es ist aber gerade, wie der Senat in der Entscheidung VI R 257/71 (…a. a. O.) betont hat, der Zweck der Regelung des § 32 Abs. 2 Nr. 2 letzter Satz EStG, bei erheblichen eigenen Einkünften des Kindes die Gewährung des Kinderfreibetrages auszuschließen, auch wenn die Einkünfte zur Vermögensmehrung verwendet werden.

  • BFH, 31.01.1958 - VI 207/57 U

    Zusammenrechnung der elterlichen Einkünfte bei deren Unterstützung durch einen …

    Auszug aus BFH, 08.11.1972 - VI R 24/72
    Den gegenteiligen Ausführungen des BFH in seinem Urteil VI 207/57 U vom 31. Januar 1958 (BFH 66, 277 BStBl III 1958, 108) fehle die Überzeugungskraft, weil es an einer zwingenden Auslegung i. S. der angefochtenen Entscheidung fehle und eine solche der sonst im EStG üblichen und unerläßlichen sorgfältigen Begriffsbildung und Formulierung widersprechen würde.
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