Rechtsprechung
| BFH, 19.04.2012 - VI R 25/10 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
Mietentschädigung gemäß § 8 Abs. 3 BUKG keine Werbungskosten
- openjur.de
Mietentschädigung gemäß § 8 Abs. 3 BUKG keine Werbungskosten
- Bundesfinanzhof
EStG § 9 Abs 1 S 1, BUKG § 8 Abs 3
Mietentschädigung gemäß § 8 Abs. 3 BUKG keine Werbungskosten - rechtsinformationen.bund.de
Mietentschädigung gemäß § 8 Abs. 3 BUKG keine Werbungskosten
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 9 Abs 1 S 1 EStG 2002, § 8 Abs 3 BUKG
Mietentschädigung gemäß § 8 Abs. 3 BUKG keine Werbungskosten - IWW
- cpm-steuerberater.de
Mietentschädigung gemäß § 8 Abs. 3 BUKG keine Werbungskosten
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BUKG § 8 Abs. 3; EStG § 9 Abs. 1 Satz 1
Rechtliche Einordnung einer Mietentschädigung gemäß § 8 Abs. 3 BUKG; Abzug als Werbungskosten - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Mietentschädigung gemäß § 8 Abs. 3 BUKG keine Werbungskosten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (8)
- heise.de (Pressemeldung, 31.08.2012)
Berufsbedingte Mietausfälle sind keine Werbungskosten
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Mietausfall als Werbungskosten
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Rechtliche Einordnung einer Mietentschädigung gem. § 8 Abs. 3 BUKG; Voraussetzungen für die Geltendmachung eines Werbungskostenabzugs
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Entgangener Mietausfall nach beruflich bedingtem Umzug
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Mietentschädigung gemäß § 8 Abs. 3 BUKG keine Werbungskosten
- steuerberaten.de (Kurzinformation)
Absetzbarkeit von Mietausfall für Eigenheim wegen Umzuges
- pwc.de (Kurzinformation)
Mietentschädigung keine Werbungskosten
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Mietentschädigung für leerstehendes Einfamilienhaus keine Werbungskosten
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Fiktive Mietentschädigung für leer stehendes Einfamilienhaus: Keine Werbungskosten! (IMR 2012, 479)
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Umzugskosten
- Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten und Vorsteuerabzug
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Bremen, 11.03.2010 - 4 K 33/08
- BFH, 19.04.2012 - VI R 25/10
Papierfundstellen
- BFHE 237, 444
- NZA 2012, 970
- NZM 2012, 874
- DB 2012, 1784
- BStBl II 2013, 699
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (4)
- BFH, 10.01.2008 - VI R 17/07
BFH ruft wegen sog. "Pendlerpauschale" BVerfG an: Versagung des …
Auszug aus BFH, 19.04.2012 - VI R 25/10
Danach sind auch Umzugskosten Werbungskosten, wenn der Umzug dienstlich veranlasst ist (Senatsentscheidung vom 10. Januar 2008 VI R 17/07, BFHE 219, 358, BStBl II 2008, 234, unter B.VI.1.d bb (2)). - BFH, 16.10.1992 - VI R 132/88
Keine Werbungskosten durch Umzug in größere Wohnung
Auszug aus BFH, 19.04.2012 - VI R 25/10
Das ist u.a. bei einem Arbeitsplatzwechsel, wie vorliegend, der Fall (BFH-Urteil vom 16. Oktober 1992 VI R 132/88, BFHE 170, 484, BStBl II 1993, 610). - BFH, 07.02.2008 - VI R 75/06
Zu den Voraussetzungen des Werbungskostenabzugs bei wirtschaftlichem Verlust …
Auszug aus BFH, 19.04.2012 - VI R 25/10
Das ist der Fall, wenn ein objektiver Zusammenhang mit dem Beruf besteht und die Aufwendungen subjektiv zur Förderung des Berufs getätigt werden (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 7. Februar 2008 VI R 75/06, BFHE 220, 407, BStBl II 2010, 48). - BFH, 17.12.2002 - VI R 188/98
Ausstattung der neuen Wohnung keine Umzugskosten
Auszug aus BFH, 19.04.2012 - VI R 25/10
Soweit die Finanzverwaltung insoweit auf die Vorschriften des BUKG verweist (s. R 41 Abs. 2 der Lohnsteuer-Richtlinien 2005), findet dies dort seine Grenze, wo die Regelungen mit dem allgemeinen Werbungskostenbegriff des § 9 EStG nicht vereinbar sind (BFH-Urteil vom 17. Dezember 2002 VI R 188/98, BFHE 201, 208, BStBl II 2003, 314).
- FG Köln, 15.11.2018 - 1 K 1246/16
Studienkosten trotz Stipendium abziehbar
Diese müssen zu einer wirtschaftlichen Belastung führen (vgl. BFH-Urteil vom 19.4.2012 VI R 25/10, BFHE 237, 444, BStBl II 2013, 699;… Thürmer in Blümich, EStG, 132. Erg.Lfg 2016, § 9 Rn. 103). - BFH, 29.09.2022 - VI R 34/20
Kürzung des Werbungskostenabzugs bei steuerfreien Leistungen aus einem Stipendium
Davon ist auszugehen, wenn in Geld oder Geldeswert bestehende Güter aus dem Vermögen des Steuerpflichtigen abfließen (z.B. Senatsurteil vom 19.04.2012 - VI R 25/10, BFHE 237, 444, BStBl II 2013, 699;… Schmidt/Krüger, EStG, 41. Aufl., § 9 Rz 12; Brandis/Heuermann/Thürmer, § 9 EStG Rz 106; jeweils m.w.N.). - FG Sachsen, 18.05.2018 - 4 K 194/18
Berücksichtigung weiterer Werbungskosten bei den Einkünften aus …
Voraussetzung dafür ist, dass der Umzug nahezu ausschließlich beruflich veranlasst ist, private Gründe also eine allenfalls ganz untergeordnete Rolle spielen (vgl. BFH-Urteil vom 23. März 2001 VI R 175/99, BStBl II 2001, 585 m.w.N., BFH-Urteil vom 19. April 2012 VI R 25/10, BStBl II 2013, 699 ).Bei einem beruflich veranlassten Umzug gelten hinsichtlich der im Einzelnen abziehbaren Kosten die allgemeinen Grundsätze (BFH-Urteil vom 19. April 2012 VI R 25/10, BStBl II 2013, 699 ).
Das öffentliche Umzugskostenrecht, das vom Beklagten unter Berufung auf R 9.9 Abs. 2 LStR herangezogen wird, kann dabei Leitlinie sein (vgl. FG Köln-Urteil vom 22. Juli 1986, II K 63/86), ist aber weder den Werbungskostenabzug begründend (vgl. BFH-Urteil vom 19. April 2012 VI R 25/10, BStBl II 2013, 699 ) noch beschränkend.
- BFH, 23.11.2022 - I R 36/19
Wirtschaftliches Eigentum an einem GmbH-Anteil bei einem …
Das FG ist zutreffend davon ausgegangen, dass nicht vereinnahmte --damit entgangene-- Betriebseinnahmen keine Betriebsausgaben darstellen (s. z.B. BFH-Urteil vom 19.04.2012 - VI R 25/10, BFHE 237, 444, BStBl II 2013, 699;… Schmidt/Loschelder, EStG, 41. Aufl., § 4 Rz 473). - FG Münster, 12.04.2019 - 13 K 1482/16
Steuerbarkeit des Gewinns aus Veräußerung von Gesellschaftsanteilen
Entgangene Einnahmen erfüllen ebenso wie der Verzicht auf Einnahmen nicht den Aufwendungsbegriff (BFH-Urteil vom 19.4.2012 VI R 25/10, BFHE 237, 444, BStBl II 2013, 699, Rz. 11;… Loschelder in Schmidt, EStG, § 4 Rz. 473). - FG Nürnberg, 12.03.2024 - 1 K 866/23
Entstehen von Werbungskosten mit Zuführung zur Instandhaltungsrücklage nach …
Rn. 36 Sowohl der Werbungskostenbegriff im Sinne des § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG als auch das Abflussprinzip gemäß § 11 Abs. 2 EStG verlangen grundsätzlich, dass der Steuerpflichtige, der den Werbungskostenabzug begehrt, eine entsprechende Vermögensminderung erleidet (vgl. BFH-Urteil vom 19.04.2012 VI R 25/10, BStBl II 2013, 699; Kreft in Herrmann/Heuer/Raupach, § 9 EStG Rn 40). - OVG Sachsen, 29.10.2019 - 2 A 129/17
Umzugskosten; Mietentschädigung; Eigenheim; Nebenkosten; Lohnsteuer
Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (etwa Urt. v. 19. April 2014 - VI R 25/10 -, juris) setzt der Werbungskostenabzug eine Belastung mit Aufwendungen voraus, was bei einer nach den beamtenrechtlichen Vorschriften über die Erstattung von Mietausfall ermittelten Zuwendung nicht gegeben sei.Wie in den genannten Entscheidungen des Bundesfinanzhofs klargestellt wird, bildet das Umzugskostenrecht des öffentlichen Dienstes einen Teil des öffentlichen Dienstrechts, welches durch fürsorgerechtliche Gesichtspunkte beeinflusst wird, die aber bei der Frage nach der steuerlichen Abziehbarkeit von Aufwendungen keine Rolle spielen können (vgl. auch Bergmann, Anm. zu BFH, Urt. v. 19. April 2014 - VI R 25/10 -, juris).
- BFH, 31.01.2019 - VI B 8/18
Kein Korrespondenzprinzip zwischen Sozialrecht und Steuerrecht bei …
Rn. 8 a) Sowohl der Aufwendungsbegriff i.S. des § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG als auch das Abflussprinzip gemäß § 11 Abs. 2 EStG verlangen grundsätzlich, dass der Steuerpflichtige, der den Werbungskostenabzug begehrt, eine entsprechende Vermögensminderung erleidet (Senatsurteil vom 19. April 2012 VI R 25/10, BFHE 237, 444, BStBl II 2013, 699; Kreft in Herrmann/Heuer/Raupach, § 9 EStG Rz 40). - FG Münster, 24.11.2022 - 10 K 954/19
Anerkennung von Schuldzinsen als Werbungskosten i.R.d. Einkünfte aus Vermietung …
Rn. 36 d. Die Berücksichtigung von Schuldzinsen als Werbungskosten nach § 9 Abs. 1 Satz 1, Satz 3 Nr. 1 EStG setzt weiter voraus, dass der Steuerpflichtige die geltend gemachten Aufwendungen auch tatsächlich selbst getragen hat, d.h. damit auch wirtschaftlich belastet ist (BFH-Urteil vom 19.4.2012 - VI R 25/10, BStBl. II 2013, 699). - VG Bremen, 01.11.2018 - 1 V 667/18
Zulässigkeit eines Bürgerbegehens - Bürgerbegehren; Kostendeckung; …
Zudem werden entgangene Gewinne zwar in der Ökonomie als Opportunitätskosten bezeichnet, jedoch weder in der Kosten- und Leistungsrechnung als Kosten (vgl. "Wikipedia" zu "Opportunitätskosten") noch im Steuerrecht als Werbungskosten behandelt (vergleiche BFH, U. v. 19.04.2012, VI R 25/10) und stellen keine Kosten dar, die von einem Bürgerbegehren mit einem Kostendeckungsvorschlag erfasst werden müssten (…vgl. OVG Münster, B. v. 19.03.2004,15 B 522/04, juris, Rn. 17 ff.;… OVG Schleswig, B. v. 24.04.2006, 2 MB 10/06, juris, Rn. 9).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".