Rechtsprechung
| BFH, 10.03.1972 - VI R 256/69 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Heuschnupfen - Asthmatischen Beschwerden - Reise nach Mallorca - Zeit des Pollenflugs - Außergewöhnliche Belastung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Aufwendungen für Reise nach Mallorca wegen Heuschnupfens und asthmatischer Beschwerden keine außergewöhnliche Belastung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 105, 127
- BStBl II 1972, 534
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (2)
- BFH, 26.07.1957 - VI 155/55 U
Berücksichtigung der Aufwendungen für die Beschäftigung einer Hausgehilfin als …
Auszug aus BFH, 10.03.1972 - VI R 256/69
Es vertrat den Standpunkt, dem von der Rechtsprechung des BFH (vgl. insbesondere das Urteil des Senats VI 155/55 U vom 26. Juli 1957, BFH 65, 298, BStBl III 1957, 347) grundsätzlich aufgestellten Erfordernis, daß sich der Steuerpflichtige am Kurort unter ärztliche Kontrolle begebe, sei im Streitfall deshalb keine entscheidende Bedeutung beizumessen, weil die Art der Erkrankung eine ärztliche Betreuung nicht erforderlich mache. - BFH, 29.07.1960 - VI 249/58
Auszug aus BFH, 10.03.1972 - VI R 256/69
Er hat im Urteil VI 249/58 vom 29. Juli 1960 (HFR 1962, 76) für den Fall einer an einer doppelseitigen aktiven Lungentuberkulose leidenden Patientin die Würdigung des FG, daß es sich trotz Fehlens einer ärztlichen Aufsicht um echte Kurreisen gehandelt habe, als möglich angesehen.
- BFH, 14.02.1980 - VI R 218/77
Anerkennung von Aufwendungen für eine Kurreise als außergewöhnliche Belastung
Das FA rügt mit der Revision, die Vorentscheidung weiche von dem BFH-Urteil vom 10. März 1972 VI R 256/69 (BFHE 105, 127, BStBl II 1972, 534) ab.So hat der Senat in dem Urteil in BFHE 105, 127, BStBl II 1972, 534 in Fortsetzung seiner Rechtsprechung ausgeführt, eine der Behandlung einer Krankheit dienende Reise führe - von Sonderfällen schwerer Erkrankung abgesehen - nur dann zu einer zwangsläufigen außergewöhnlichen Belastung, wenn sich der Steuerpflichtige am Zielort unter ärztlicher Kontrolle stehenden Kurmaßnahmen unterziehe.
Deren Annahme wird insbesondere dann auszuscheiden haben, wenn es sich um eine Reise handelt, wie sie von Reisebüros allgemein für Erholungssuchende veranstaltet wird (BFHE 105, 127, 129, BStBl II 1972, 534).
Der BFH hat bereits in BFHE 105, 127, 130, BStBl II 1972, 534 dem Umstand, daß ein Steuerpflichtiger neben der sog. Kurreise in demselben Jahr noch mehrere Erholungsreisen unternommen hat, keine entscheidende Bedeutung beigemessen.
- BFH, 02.03.1984 - VI R 158/80
Aufwendungen für Besuchsfahrten zum Ehegatten auch bei längerem …
Wie in anderen Fällen, in denen nicht ohne weiteres von Krankheitskosten ausgegangen werden kann, beispielsweise bei Kosten für vorbeugende Gesundheitsmaßnahmen oder zur Rekonvaleszenz (BFH-Urteile vom 10. März 1972 VI R 256/69, BFHE 105, 127, BStBl II 1972, 534, und vom 14. Februar 1980 VI R 218/77, BFHE 130, 54, BStBl II 1980, 295, und in BFHE 133, 545, BStBl II 1981, 711), bedarf es des Nachweises, daß die konkrete Behandlung - hier der Krankenbesuch - medizinisch indiziert war. - BFH, 23.10.1987 - III R 64/65
Anforderungen an die Ermäßigung der Einkommensteuer - Erzielung von Einkünften …
Aufwendungen für eine der Behandlung einer Krankheit dienende Reise (Kur) sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) als aus tatsächlichen Gründen zwangsläufige außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen, wenn die Reise zur Heilung oder Linderung der Krankheit nachweislich notwendig ist und eine andere Behandlung nicht oder kaum erfolgversprechend erscheint (Urteile vom 26. Juli 1957 VI 155/55 U, BFHE 65, 298, BStBl III 1957, 347; vom 29. Juli 1960 VI 249/58, Steuerrechtsprechung in Karteiform - StRK -, Einkommensteuergesetz bis 1974, § 33, Rechtsspruch 154; vom 11. Dezember 1964 VI 228/64, StRK, Einkommensteuergesetz bis 1974, § 33, Rechtsspruch 223; vom 4. Oktober 1968 IV R 59/68, BFHE 94, 442, BStBl II 1969, 179; vom 10. März 1972 VI R 256/69, BFHE 105, 127, BStBl II 1972, 534, und vom 14. Februar 1980 VI R 218/77, BFHE 130, 54, BStBl II 1980, 295).Der BFH hat in BFHE 105, 127, BStBl II 1972, 534 und BFHE 130, 54, BStBl II 1980, 295 dem Umstand, daß ein Steuerpflichtiger neben der sog. Kurreise in demselben Jahr noch mehrere Erholungsreisen unternommen hat, keine entscheidende Bedeutung beigemessen.
Da der BFH dieses Erfordernis erst 1980 im Urteil in BFHE 130, 54, BStBl II 1980, 295 erstmals ausdrücklich aufgestellt und bis zu dieser Entscheidung nur die ärztliche Kontrolle am Kurort gefordert hat (z. B. Urteil in BFHE 105, 127, BStBl II 1972, 534, m.w.N.), ist es im Streitfall vertretbar, ausnahmsweise ein nachträglich erstelltes amtsärztliches Zeugnis genügen zu lassen.
- BFH, 12.06.1991 - III R 102/89
Kinder - Heilkuren - Außergewöhnliche Belastung
In Rechtsprechung und Literatur ist anerkannt, daß gegen die Annahme einer Heilkur insbesondere der äußere Ablauf einer Reise sprechen kann, z. B. wenn die Reise normalerweise von Reisebüros für Erholungssuchende vermittelt wird (BFH-Urteil vom 10. März 1972 VI R 256/69, BFHE 105, 127, BStBl II 1972, 534) oder wenn eine (erwachsene) kurbedürftige Person nicht in einem Sanatorium u. ä., sondern in einem Hotel oder Privatquartier untergebracht ist (…Schmidt/Drenseck, Einkommensteuergesetz, 9. Aufl., § 33 Anm. 8 "Heilkuren"). - BFH, 11.12.1987 - III R 95/85
Aufwendungen für eine Heilkur können bei nachgewiesener Zwangsläufigkeit nach § …
a) Aufwendungen für eine der Behandlung einer Krankheit dienende Reise (Kur) sind nach ständiger Rechtsprechung des BFH als aus tatsächlichen Gründen zwangsläufige außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen, wenn die Reise zur Heilung oder Linderung der Krankheit nachweislich notwendig ist und eine andere Behandlung nicht oder kaum erfolgversprechend erscheint (Urteile vom 26. Juli 1957 VI 155/55 U, BFHE 65, 298, BStBl III 1957, 347; vom 29. Juli 1960 VI 249/58, Steuerrechtsprechung in Karteiform - StRK -, Einkommensteuergesetz bis 1974, § 33, Rechtsspruch 154; vom 11. Dezember 1964 VI 228/64, StRK, Einkommensteuergesetz bis 1974, § 33, Rechtsspruch 223; vom 4. Oktober 1968 IV R 59/68, BFHE 94, 442, BStBl II 1969, 179; vom 10. März 1972 VI R 256/69, BFHE 105, 127, BStBl II 1972, 534, und vom 14. Februar 1980 VI R 218/77, BFHE 130, 54, BStBl II 1980, 295). - BFH, 17.12.1997 - III R 32/97
Abzugsbegehren bei der Einkommensteuer auf Grund größerer Aufwendungen als die …
Gegen die Annahme einer Heilkur kann insbesondere der äußere Ablauf der Reise sprechen, z. B. wenn die Reise normalerweise von Reisebüros für Erholungssuchende vermittelt wird (BFH-Urteil vom 10. März 1972 VI R 256/69, BFHE 105, 127, BStBl II 1972, 534) oder wenn eine (erwachsene) kurbedürftige Person nicht in einem Sanatorium o. ä., sondern in einem Hotel oder Privatquartier untergebracht ist (BFH-Urteil in BFHE 164, 414, BStBl II 1991, 763). - FG Thüringen, 04.11.1999 - II 276/98
Aufwendungen eines Berufskraftfahrers wegen Verschmutzung oder Beschädigung …
Gegen die Annahme einer Heilkur kann insbesondere der äußere Ablauf der Reise sprechen, z. B. wenn die Reise normalerweise auch vom Reisebüro für Erholungssuchende vermittelt wird (Urteil des BFH vom 10. März 1972 VI R 256/69, BStBl II 1972, 534) oder wenn eine (erwachsene) kurbedürftige Person nicht in einem Sanatorium, sondern in einem Hotel oder Privatquartier untergebracht ist (BFH-Urteil in BStBl II 1991, 763) und auch wenn die gesamte Familie gleichzeitig die Reise durchführt. - BFH, 16.05.1975 - VI R 132/72
Aufwendungen für Besuchsfahrten zu dem eine Heilkur durchführenden Ehegatten …
Bei der Beurteilung, ob Lebenshaltungskosten über § 33 EStG ausnahmsweise steuerlich berücksichtigt werden können, ist -- nicht zuletzt wegen der Gleichmäßigkeit der Besteuerung -- ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. z. B. Urteile des Senats vom 10. März 1972 VIR 256/69, BFHE 105, 127, BStBl II 1972, 534, und vom 15. Oktober 1971 VI R 80/68, BFHE 103, 191, BStBl II 1972, 14). - BFH, 04.07.1975 - VI R 30/73
Aufwendungen für Mittagsheimfahrten weiterhin auch dann nicht als …
Aufgrund ähnlicher Erwägungen hat der Senat in seiner Entscheidung vom 10. März 1972 VI R 256/69 (BFHE 105, 127, BStBl II 1972, 534), auf die auch das FA verwiesen hat, Aufwendungen eines asthmatischen Steuerpflichtigen für eine ärztlich angeratene Reise nach Mallorca nicht als außergewöhnliche Belastung anerkannt, weil es an der ärztlichen Überwachung des Steuerpflichtigen am Aufenthaltsort fehlte und daher die Abgrenzung zu einer Erholungsreise nicht möglich war. - FG Saarland, 20.05.1998 - 1 K 252/97
Einkommensteuer; Kurkosten bei nachträglich erstelltem amtsärztlichem Attest
Gegen die Annahme einer Heilkur kann insbesondere der äußere Ablauf der Reise sprechen, z. B. wenn die Reise normalerweise von Reisebüros für Erholungssuchende vermittelt wird (BFH-Urteil vom 10. März 1972 VI R 256/69, BStBl II 1972, 534) oder wenn eine (erwachsene) kurbedürftige Person nicht in einem Sanatorium o.ä., sondern in einem Hotel oder Privatquartier untergebracht ist (BFH-Urteil in BStBl II 1991, 763). - FG Rheinland-Pfalz, 11.07.1990 - 1 K 1051/90
Einkommensteuer; Aufwendungen im Zusammenhang mit allergischen Erkrankungen
- FG Baden-Württemberg, 14.12.1995 - 6 K 159/95
Antragsmäßige Ermäßigung der Einkommensteuer wegen aussergewöhnlicher …
- FG Rheinland-Pfalz, 19.08.1980 - II 208/79
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