Rechtsprechung
| BFH, 10.03.2004 - VI R 27/99 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - Judicialis
EStG § 38 Abs. 3; ; EStG § ... 38c Abs. 3 Satz 1 a.F.; ; EStG § 39b Abs. 2 Satz 1; ; EStG § 39b Abs. 2 Satz 4 a.F.; ; EStG § 39b Abs. 4; ; EStG § 39d Abs. 3 Satz 4; ; EStG § 42d Abs. 1 Nr. 1; ; EStG § 50 Abs. 1 Satz 6
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG (1990) § 38c § 39b § 39d
Lohnzahlungszeitraum - datenbank.nwb.de
Für Einbehaltung der LSt maßgeblicher Lohnzahlungszeitraum bei Aufnahme oder Beendigung der Arbeit während des laufenden Monats
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Anwendung der Tageslohnsteuertabelle für Monatslohn beziehende Arbeitnehmer, die ihre Tätigkeit im Inland während eines laufenden Monats aufnehmen oder beenden; Ermittlung des Lohnzahlungszeitraumes bei nur anteiliger Zahlung des Monatslohns; Teilweise Arbeit in einem ...
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Köln, 30.09.1998 - 2 K 7025/96
- BFH, 10.03.2004 - VI R 27/99
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (2)
- BFH, 23.05.2000 - VII R 3/00
Anrechnung zu Unrecht einbehaltener Lohnsteuer
Auszug aus BFH, 10.03.2004 - VI R 27/99
Für diesen Lohn ist im Inland Lohnsteuer nicht abzuführen (vgl. BFH-Urteil vom 23. Mai 2000 VII R 3/00, BFHE 192, 398, BStBl II 2000, 581). - BFH, 11.06.1970 - VI R 67/68
Arbeitgeber - Lohnzahlungszeiträume - Einbehaltung von Lohnsteuer - Haftung - …
Auszug aus BFH, 10.03.2004 - VI R 27/99
c) Als Lohnzahlungszeitraum ist der Zeitraum anzusehen, für den der Arbeitslohn gezahlt wird (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 11. Juni 1979 VI R 67/68, BFHE 99, 310, BStBl II 1970, 664; R 118 Abs. 2 Satz 1 der insoweit unveränderten Lohnsteuer-Richtlinien).
- BSG, 14.12.2017 - B 10 EG 7/17 R
Elterngeld - Einkommensermittlung - nichtselbstständige Erwerbstätigkeit - …
Der Lohnzahlungszeitraum kann daher nur dem Arbeitsvertragsverhältnis, dh den arbeitsrechtlichen Vereinbarungen oder einer betrieblichen Übung entnommen werden (BFH Urteil vom 10.3.2004 - VI R 27/99 - BFH/NV 2004, 1239).Es ist der Zeitraum, für den der laufende Arbeitslohn abgerechnet und gezahlt wird (BFH Urteil vom 10.3.2004 - VI R 27/99 - BFH/NV 2004, 1239; Stache in Horowski/Altehoefer/Stache, Kommentar zum Lohnsteuerrecht, § 38a EStG RdNr 21 und 26, Stand Einzelkommentierung Juni 2011).
- BFH, 07.07.2020 - VI R 14/18
Lohnzufluss bei Teilnahme an einem Firmenfitness-Programm
Als Lohnzahlungszeitraum ist der Zeitraum anzusehen, für den der Arbeitslohn gezahlt wird; er richtet sich nach den arbeitsrechtlichen Vereinbarungen (Senatsurteile vom 11.06.1970 - VI R 67/68, BFHE 99, 310, BStBl II 1970, 664, und vom 10.03.2004 - VI R 27/99, BFH/NV 2004, 1239, m.w.N.). - BSG, 14.12.2017 - B 10 EG 4/17 R
Elterngeld - Einkommensermittlung - nichtselbstständige Erwerbstätigkeit - …
Der Lohnzahlungszeitraum kann daher nur dem Arbeitsvertragsverhältnis, dh den arbeitsrechtlichen Vereinbarungen oder einer betrieblichen Übung entnommen werden (BFH Urteil vom 10.3.2004 - VI R 27/99 - BFH/NV 2004, 1239).Es ist der Zeitraum, für den der laufende Arbeitslohn abgerechnet und gezahlt wird (BFH Urteil vom 10.3.2004 - VI R 27/99 - BFH/NV 2004, 1239; Stache in Horowski/Altehoefer/Stache, Kommentar zum Lohnsteuerrecht, § 38a EStG RdNr 21 und 26, Stand Einzelkommentierung Juni 2011).
- FG Baden-Württemberg, 21.10.2022 - 10 K 262/22
Zufluss der vom Arbeitgeber bezahlten Beiträge zu einer …
Als Lohnzahlungszeitraum ist der Zeitraum anzusehen, für den der Arbeitslohn gezahlt wird; er richtet sich nach den arbeitsrechtlichen Vereinbarungen (BFH-Urteile vom 11. Juni 1970 VI R 67/68, BFHE 99, 310, BStBl II 1970, 664, und vom 10. März 2004 VI R 27/99, BFH/NV 2004, 1239, m.w.N.). - SG Berlin, 05.03.2025 - S 2 EG 5/24
Elterngeld - Einkommensermittlung - nichtselbständige Erwerbstätigkeit - …
Maßgeblich ist, ob der Arbeitslohn einem laufenden Lohnzahlungszeitraum zugehörig gezahlt wird oder nicht; als Lohnzahlungszeitraum ist der Zeitraum anzusehen, für den der Arbeitslohn gezahlt wird; er richtet sich nach den arbeitsrechtlichen Vereinbarungen (vgl. BFH v. 12.10.2023 - VI R 46/20, RdNr. 26 mwN; BFH v. 10.3.2004 - VI R 27/99, RdNr. 15 mwN; juris). - SG Marburg, 11.03.2024 - S 4 EG 3/19
Elterngeld
Er bestimmt sich nach den arbeitsrechtlichen Vereinbarungen (BFH, Urt. v. 10.03.2004 - VI R 27/99, BFH/NV 2004, 1239, Juris Rn. 15) und ist in der Regel dem Arbeits- oder Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarungen zu entnehmen (…Rindelaub/Rosarius/ Havenith in: EStG, Kommentar, Stand: 01.08.2017, § 38a EStG Rn. 17;… Krüger, in: Schmidt, EStG, Kommentar, 43. Aufl. 2024, § 38a EStG Rn. 3).
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