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Rechtsprechung
   BFH, 24.11.1967 - VI R 274/66   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1967,1297
BFH, 24.11.1967 - VI R 274/66 (https://dejure.org/1967,1297)
BFH, Entscheidung vom 24.11.1967 - VI R 274/66 (https://dejure.org/1967,1297)
BFH, Entscheidung vom 24. November 1967 - VI R 274/66 (https://dejure.org/1967,1297)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Darlehnsförderung - Mutter - Studierender Sohn - Nießbrauch - Einkünfte aus Kapitalvermögen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 91, 39
  • DB 1968, 512
  • BStBl II 1968, 260
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (3)

  • BFH, 06.07.1966 - VI 124/65

    Zurechnung der Einkünfte beim Nießbraucher nach dem Einkommensteuergesetz

    Auszug aus BFH, 24.11.1967 - VI R 274/66
    Die unentgeltliche Einräumung eines Nießbrauchs fällt nicht unter § 12 Nr. 2 EStG, wie der Senat im Urteil VI 124/65 vom 6. Juli 1966 (BFH 86, 578, BStBl III 1966, 584) ausdrücklich ausgesprochen hat.
  • BFH, 08.02.1957 - VI 27/56 U

    Anwendbarkeit von § 12 Ziff. 2 EStG bei Zusage der Rente einer gesetzlich …

    Auszug aus BFH, 24.11.1967 - VI R 274/66
    Selbst wenn man -- abweichend von dem Urteil des BFH VI 27/56 U vom 8. Februar 1957 (BFH 64, 550, BStBl III 1957, 207) -- den § 12 Nr. 2 EStG auf den Fall der Nießbrauchbestellung nicht anwenden wolle, könne die Klage keinen Erfolg haben, weil in der kurzfristigen, nur auf zwei Jahre bemessenen Einräumung des Nießbrauchs ein Mißbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechts im Sinn von § 6 StAnpG liege.
  • BFH, 06.07.1966 - VI 111/65
    Auszug aus BFH, 24.11.1967 - VI R 274/66
    Wie der Senat in dem Urteil VI 111/65 vom 6. Juli 1966 (BFH 86, 674) ausgeführt hat, reicht die Nießbrauchbestellung in den Formen des bürgerlichen Rechts allein für die steuerliche Berücksichtigung nicht aus, sofern nicht auch die wirtschaftlichen Folgerungen daraus gezogen werden.
  • BFH, 22.09.1994 - IV R 61/93

    1. Nachträgliche Bildung einer Rücklage nach § 6b EStG im Wege der Bilanzänderung …

    Zum Zeitpunkt der Aufgabe eines Betriebs hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, es liege lediglich die Äußerung einer Rechtsauffassung vor, wenn ein Steuerpflichtiger dem FA mitteile, er habe seinen Betrieb zu einem früheren Zeitpunkt als dem, in dem seine Aufgabeerklärung dem FA zugeht, aufgegeben (BFH-Urteil vom 15. Oktober 1987 IV R 66/86, BFHE 152, 62, BStBl II 1968, 260); es sei stets im Wege der Auslegung zu ermitteln, ob sich der Steuerpflichtige auf die Äußerung einer Rechtsansicht beschränken oder ob er zugleich eine rechtsgestaltende Willenserklärung für den Fall abgeben wolle, daß sich das FA seiner Rechtsansicht nicht anschließen werde (…BFH-Beschluß vom 13. September 1990 IV R 60/90, BFH/NV 1991, 297).
  • BFH, 14.12.1976 - VIII R 146/73

    Bei unentgeltlicher Nießbrauchsbestellung sind Wertpapiererträge Einnahmen des …

    Wie das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 24. November 1967 VI R 274/66 (BFHE 91, 39, BStBl II 1968, 260) zeige, lasse sich § 12 Nr. 2 EStG auf den vorliegenden Sachverhalt unmittelbar anwenden.

    In seinen Urteilen vom 6. Juli 1966 VI 111/65 (BFHE 86, 674) und vom 24. November 1967 VI R 274/66 (BFHE 91, 39, BStBl II 1968, 260) ist der BFH allerdings davon ausgegangen, daß der Nießbraucher von Aktien und verzinslichen Darlehensforderungen die aufgrund des Nießbrauchs vereinnahmten Erträge als eigene Einkünfte erziele.

  • FG Berlin-Brandenburg, 21.03.2022 - 16 K 4112/20

    Zuwendungsnießbrauch an Kinder bei Vermietung des Grundstücks an eine GmbH, deren …

    Ähnlich für zweijährigen Nießbrauch an einer Darlehensforderung, also bezüglich der Zinsen: BFH, Urteil vom 24.11.1967 VI R 274/66, BStBl II 1968, 260, Juris Rn. 6.

    Die Rechtsprechung des BFH hat sich bei bürgerlich-rechtlich wirksamer Nießbrauchsbestellung zugunsten einer gesetzlich unterhaltsberechtigten Person die Anwendbarkeit des § 12 Nr. 2 EStG nur ausgeschlossen, wenn der Nießbrauchsberechtigte die Nutzung tatsächlich selbst zieht, d.h. wenn er z.B. ein Grundstück in Besitz nimmt und es verwaltet (vgl. Urteile des BFH vom 6. Juli 1966 VI 124/65, BFHE 86, 578, BStB1 III 1966, 584, und vom 24. November 1967 VI R 274/66, BFHE 91, 39, BStB1 II 1968, 260).

  • BFH, 11.03.1976 - VIII R 225/71

    Nießbrauchstellung - Gesetzlich unterhaltsberechtigte Person - Ausschluß der …

    Der VIII. Senat schließt sich der Rechtsprechung des VI. Senats (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs vom 6. Juli 1966 VI 124/65, BFHE 86, 578, BStBl III 1966, 584, und vom 24. November 1967 VI R 274/66, BFHE 91, 39, BStBl II 1968, 260) an, nach der bei bürgerlich-rechtlich wirksamer Nießbrauchsbestellung zugunsten einer gesetzlich unterhaltsberechtigten Person die Anwendbarkeit des § 12 Nr. 2 EStG nur ausgeschlossen ist, wenn der Nießbrauchberechtigte die Nutzung tatsächlich selbst zieht, d. h. wenn er z. B. ein Grundstück in Besitz nimmt und es verwaltet.

    Die Rechtsprechung des BFH hat sich bei bürgerlich-rechtlich wirksamer Nießbrauchsbestellung zugunsten einer gesetzlich unterhaltsberechtigten Person die Anwendbarkeit des § 12 Nr. 2 EStG nur ausgeschlossen, wenn der Nießbrauchsberechtigte die Nutzung tatsächlich selbst zieht, d. h. wenn er z. B. ein Grundstück in Besitz nimmt und es verwaltet (vgl. Urteile des BFH vom 6. Juli 1966 VI 124/65, BFHE 86, 578, BStBl III 1966, 584, und vom 24. November 1967 VI R 274/66, BFHE 91, 39, BStBl II 1968, 260).

  • BFH, 12.12.1969 - VI R 301/67

    Übertragung des Gewinnbezugsrechts - Anteile einer GmbH - Entgelt für Übertragung …

    Ähnlich hat der Senat bei einer allerdings besonders kurzfristigen Nießbrauchsbestellung an einem Darlehen die bürgerlich-rechtlich gewählte Form hinter dem wirtschaftlich gewollten Ergebnis zurücktreten lassen (vgl. das Urteil VI R 274/66 vom 24. November 1967, BFH 91, 39, BStBl II 1968, 260).
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