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Rechtsprechung
   BFH, 04.06.1969 - VI R 276/67   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1969,1603
BFH, 04.06.1969 - VI R 276/67 (https://dejure.org/1969,1603)
BFH, Entscheidung vom 04.06.1969 - VI R 276/67 (https://dejure.org/1969,1603)
BFH, Entscheidung vom 04. Juni 1969 - VI R 276/67 (https://dejure.org/1969,1603)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Versagung einer Tatbestandsberichtigung - Revision - Unrichtiger Tatbestand - Bausparvertrag - Abtretung der Rechte - Übertragung des Vertrags - Genehmigung der Bausparkasse - Prämienunschädliche Verwendung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 96, 287
  • DB 1969, 1875
  • BStBl II 1969, 640
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (9)

  • BFH, 22.03.1968 - VI R 221/67

    Weitergabe der Bausparsumme an einen Dritten zum Erwerb eines Mietswohnhauses als …

    Auszug aus BFH, 04.06.1969 - VI R 276/67
    Nach dem Urteil des BFH VI R 221/67 vom 22. März 1968 (BFH 92, 87, BStBl II 1968, 427) ist diese Verwendung prämienunschädlich, wenn der Bausparer die Beträge hingibt, um für sich in dem erworbenen Haus unverzüglich eine Wohnung zu erhalten.

    Daß hier eine vertretbare Auslegung des Gesetzes und keine Billigkeitsregelung gegeben ist, ergibt sich aus den Urteilen des Senats VI 274/63 U vom 19. Februar 1965 (BFH 82, 348, BStBl III 1965, 371) und VI R 221/67 (…a. a. O.).

    In dem Urteil VI R 221/67 (…a. a. O.) hat der Senat ausgesprochen, der Geldgeber müsse unverzüglich und unmittelbar eine Wohnung erhalten.

    Der Bausparer darf also nicht -- auch nicht vorübergehend -- nur als Kreditgeber auftreten (vgl. die Urteile des BFH VI 29/64 vom 30. April 1965, BFH 86, 507, BStBl III 1966, 533; VI R 221/67, a. a. O.); er muß vielmehr unverzüglich in dem vom Geldempfänger erworbenen Haus eine Wohnung beziehen können und auch beziehen.

  • BFH, 16.03.1966 - II 70/63
    Auszug aus BFH, 04.06.1969 - VI R 276/67
    Das gilt, wie sich aus § 5 Abs. 2 StAnpG entnehmen läßt, für alle Fälle der Nichtigkeit und Unwirksamkeit, auch soweit sie in § 5 Abs. 3 StAnpG nicht ausdrücklich aufgeführt sind (vgl. die Urteile des BFH III 89/52 U vom 26. März 1954, BFH 58, 648, BStBl III 1954, 159; II 70/63 vom 16. März 1966, BFH 86, 158, BStBl III 1966, 378 a. E.).
  • BFH, 19.02.1965 - VI 274/63 U

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfage einer begünstigten Prämiengewährung

    Auszug aus BFH, 04.06.1969 - VI R 276/67
    Daß hier eine vertretbare Auslegung des Gesetzes und keine Billigkeitsregelung gegeben ist, ergibt sich aus den Urteilen des Senats VI 274/63 U vom 19. Februar 1965 (BFH 82, 348, BStBl III 1965, 371) und VI R 221/67 (…a. a. O.).
  • BFH, 17.03.1961 - VI 170/60 U

    Zweckwidrige Verwendung eines Bauspardarlehens als Grund für die Aufhebung einer …

    Auszug aus BFH, 04.06.1969 - VI R 276/67
    Der Revisionsklägerin ist zuzugeben, daß es keinen vernünftigen Grund gibt, einem Prämienberechtigten die Prämie auch für den Teil seiner Aufwendungen zu versagen, der während der ganzen Dauer der gesetzlichen Sperrfrist gebunden bleibt (vgl. das Urteil des BFH VI 170/60 U vom 17. März 1961, BFH 73, 184, BStBl III 1961, 335).
  • BVerwG, 22.06.1967 - VI B 28.67

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Einbeziehung von Zeiten in …

    Auszug aus BFH, 04.06.1969 - VI R 276/67
    Der BFH hat die dagegen eingelegte Beschwerde mit Beschluß VI B 28/67 vom 30. Mai 1967 unter Berufung auf § 108 Abs. 2 Satz 2 FGO als unzulässig verworfen.
  • BFH, 26.03.1954 - III 89/52 U

    Schaffung der Möglichkeit der Besteuerung von Erwerben, die wegen Todes anfallen, …

    Auszug aus BFH, 04.06.1969 - VI R 276/67
    Das gilt, wie sich aus § 5 Abs. 2 StAnpG entnehmen läßt, für alle Fälle der Nichtigkeit und Unwirksamkeit, auch soweit sie in § 5 Abs. 3 StAnpG nicht ausdrücklich aufgeführt sind (vgl. die Urteile des BFH III 89/52 U vom 26. März 1954, BFH 58, 648, BStBl III 1954, 159; II 70/63 vom 16. März 1966, BFH 86, 158, BStBl III 1966, 378 a. E.).
  • BFH, 22.03.1968 - VI R 305/66

    Rückzahlung der Wohnungsbauprämien bei teilweiser prämienschädlicher Verwendung …

    Auszug aus BFH, 04.06.1969 - VI R 276/67
    Bereits in dem Urteil des Senats VI R 305/66 vom 22. März 1968 (BFH 92, 82, BStBl II 1968, 510) ist ausgeführt, daß die erhaltenen Wohnungsbauprämien voll zurückzuzahlen sind, wenn -- wie im Streitfall -- der prämienschädlich verwandte Betrag höher ist als die bis zur Auszahlung vom Bausparer geleisteten Beiträge.
  • BFH, 30.04.1965 - VI 29/64
    Auszug aus BFH, 04.06.1969 - VI R 276/67
    Der Bausparer darf also nicht -- auch nicht vorübergehend -- nur als Kreditgeber auftreten (vgl. die Urteile des BFH VI 29/64 vom 30. April 1965, BFH 86, 507, BStBl III 1966, 533;… VI R 221/67, a. a. O.); er muß vielmehr unverzüglich in dem vom Geldempfänger erworbenen Haus eine Wohnung beziehen können und auch beziehen.
  • BFH, 19.01.1968 - VI R 291/66

    Bausparvertrag - Abtretung der Rechte - Wohnungsbau-Prämie - Abtretungsempfänger

    Auszug aus BFH, 04.06.1969 - VI R 276/67
    Schon nach dem Urteil des BFH VI R 291/66 vom 19. Januar 1968 (BFH 91, 458, BStBl II 1968, 402) ist es unerheblich, aus welchem Grund die vom Gesetz geforderte Voraussetzung der unverzüglichen und unmittelbaren Verwendung zum Wohnungsbau nicht erfolgte.
  • BFH, 04.06.1969 - VI R 277/67

    Prämienunschädliche Verwendung - Bausparbeiträge - Gesetzliche Sperrfrist - …

    Zur Begründung wird insoweit auf die Ausführungen des Senats in dem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil VI R 276/67 vom heutigen Tage (BStBl II 1969, 640) unter 2. a) Bezug genommen.

    Nach dem angeführten Urteil VI R 276/67, auf das auch insoweit Bezug genommen wird, ist diese Verwendung prämienunschädlich, wenn der Bausparer die Beträge einem Erwerber eines Hauses zur Verfügung stellt, der dem Bausparer eine Wohnung in dem erworbenen Haus bereitstellt, die der Bausparer unverzüglich beziehen kann und auch bezieht.

    Es ist unbeachtlich, ob und gegebenenfalls wen insoweit ein Verschulden trifft (Hinweis auf das Urteil VI R 276/67 unter 3.).

    Nach dem wiederholt angeführten Urteil VI R 276/67 ist auch die Beteiligung an dem Erwerb eines Mehrfamilienhauses gegen unverzügliche und unmittelbare Überlassung einer Wohnung an den Bausparer prämienunschädlich.

    Wenn eine solche Vereinbarung vorgelegen haben sollte, dann muß das FG noch feststellen, ob die Angehörige des Revisionsklägers ihre Wohnung in dem Mehrfamilienhaus unverzüglich bezogen hat (Hinweis auf das Urteil VI R 276/67 unter 3.).

    Kommt das FG danach zu dem Ergebnis, der Revisionskläger habe die von der Bausparkasse innerhalb der Sperrfrist ausgezahlten Beträge prämienschädlich verwendet, so hat der Revisionskläger die Wohnungsbauprämien von zusammen 800 DM in vollem Umfang zurückzuzahlen (Hinweis auf das Urteil VI R 276/67 unter 3. am Ende).

  • BSG, 10.06.1988 - 12 RK 35/86

    Versorgungsbezüge - Privates Versicherungsunternehmen - Gruppenversicherung - …

    Die Versagung der Tatbestandsberichtigung kann auch nicht mit der Revision gegen das Urteil, das den angeblichen unrichtigen Tatbestand enthält, angefochten werden (BFHE 96, 287, 289 mwN;… Meyer-Ladewig, SGG, 3. Aufl, § 139 Anm 5).
  • BFH, 14.03.1989 - VIII R 96/84

    Anordnung der Aussetzung der Verhandlung - Verkauf von drei Eigentumswohnungen …

    Sollte dieser Vortrag auf die Anwendung des § 108 FGO gerichtet sein, geht er schon deshalb fehl, weil über einen derartigen Antrag nur das FG entscheiden kann (§ 108 Abs. 2 FGO; BFH-Urteile vom 13. März 1984 IX R 8 /79, BFHE 141, 194, BStBl II 1984, 578; vom 4. Juni 1969 VI R 276/67, BFHE 96, 287, BStBl II 1969, 640).
  • BFH, 13.03.1984 - IX R 8/79

    Herstellungskosten - Erhöhte Absetzungen - Geltendmachung - In Berlin (West) …

    Sollte dieser Vortrag auf die Anwendung des § 108 der Finanzgerichtsordnung (FGO) gerichtet sein, geht er schon deshalb fehl, weil über einen derartigen Antrag nur das FG entscheiden kann (vgl. § 108 Abs. 2 FGO; BFH-Urteil vom 4. Juni 1969 VI R 276/67, BFHE 96, 287, BStBl II 1969, 640).
  • BFH, 10.11.1982 - I R 161/79
    NVS: Die Versagung einer Tatbestandsberichtigung seitens des FG kann nicht mit der Revision gegen das Urteil angefochten werden, das den angeblich unrichtigen Tatbestand enthält (vgl. BFH-Urteil vom 4.6.1969 VI R 276/67).
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