Finanzgerichtsordnung
| Zweiter Teil - Verfahren (§§ 40 - 134) |
| Abschnitt IV - Urteile und andere Entscheidungen (§§ 95 - 114) |
(1) Enthält der Tatbestand des Urteils andere Unrichtigkeiten oder Unklarheiten, so kann die Berichtigung binnen zwei Wochen nach Zustellung des Urteils beantragt werden.
(2) 1Das Gericht entscheidet ohne Beweisaufnahme durch Beschluss. 2Der Beschluss ist unanfechtbar. 3Bei der Entscheidung wirken nur die Richter mit, die beim Urteil mitgewirkt haben. 4Ist ein Richter verhindert, so gibt bei Stimmengleichheit die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag. 5Der Berichtigungsbeschluss wird auf dem Urteil und den Ausfertigungen vermerkt. 6Ist das Urteil elektronisch abgefasst, ist auch der Beschluss elektronisch abzufassen und mit dem Urteil untrennbar zu verbinden.
Rechts-KI
Ihre dejure.org-Rechtsdaten — jetzt mit der Power der Doctrine-KI
Die Kombination aus den umfangreichen Inhalten von dejure.org und der spezialisierten KI von Doctrine hebt juristische Arbeit in Deutschland auf ein neues Level — von der Aktenanalyse bis zum Schriftsatz.
Rechtsprechung zu § 108 FGO
551 Entscheidungen zu § 108 FGO in unserer Datenbank:
- BFH, 02.08.2024 - X B 9/24
Beschwerde gegen FG-Beschluss über einen Tatbestandsberichtigungsantrag; ...
- FG Münster, 13.01.2016 - 10 K 1410/12
Vorliegen der Voraussetzungen einer eigenen wirtschaftlichen Tätigkeit einer auf ...
Zum selben Verfahren:
- FG Münster, 20.11.2015 - 10 K 1410/12
Voraussetzung einer eigenen wirtschaftlichen Tätigkeit einer auf Zypern ...
- FG Münster, 20.11.2015 - 10 K 1410/12
- BFH, 02.02.2016 - X B 38/15
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Keine Anwendbarkeit von § 138 Abs. 3 ...
- BFH, 24.06.2025 - IX R 22/22
Unzulässiger Antrag auf Tatbestandsberichtigung
- BFH, 23.02.2016 - XI B 113/14
Unzulässiger Antrag auf Tatbestandsberichtigung nach Zurückweisung der ...
- BFH, 31.05.2022 - IX S 14/21
Gegenvorstellung gegen Beschluss über Tatbestandsberichtigung
- BFH, 02.01.2019 - VIII B 131/18
Nichtzulassungsbeschwerde wegen Verfahrensmängeln nach § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO
- BFH, 13.03.2024 - VIII B 10/23
Nichtzulassungsbeschwerde gegen eine durch Ergänzungsurteil abgelehnte ...
- FG Berlin-Brandenburg, 13.12.2023 - 3 K 3067/23
Berücksichtigung zukünftiger Auswirkungen über den Monat der ...
Querverweise
Auf § 108 FGO verweisen folgende Vorschriften:
- Finanzgerichtsordnung (FGO)
- Verfahren
- Urteile und andere Entscheidungen
- § 113