Finanzgerichtsordnung
| Zweiter Teil - Verfahren (§§ 40 - 134) |
| Abschnitt IV - Urteile und andere Entscheidungen (§§ 95 - 114) |
(1) 1Das Urteil wird, wenn eine mündliche Verhandlung stattgefunden hat, in der Regel in dem Termin, in dem die mündliche Verhandlung geschlossen wird, verkündet, in besonderen Fällen in einem sofort anzuberaumenden Termin, der nicht über zwei Wochen hinaus angesetzt werden soll. 2Das Urteil wird durch Verlesung der Formel verkündet; es ist den Beteiligten zuzustellen. 3Der Vorsitzende kann den Beteiligten, ihren Bevollmächtigten und Beiständen gestatten, an der Urteilsverkündung per Bild- und Tonübertragung teilzunehmen.
(2) Statt der Verkündung ist die Zustellung des Urteils zulässig; dann ist das Urteil binnen zwei Wochen nach der mündlichen Verhandlung der Geschäftsstelle zu übermitteln.
(3) Entscheidet das Gericht ohne mündliche Verhandlung, so wird die Verkündung durch Zustellung an die Beteiligten ersetzt.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten vom 15.07.2024
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 19.07.2024 | Gesetz zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten | 15.07.2024 |
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Rechtsprechung zu § 104 FGO
295 Entscheidungen zu § 104 FGO in unserer Datenbank:
- BFH, 22.05.2019 - IV B 11/18
Ausschluss eines Richters - Überschreiten der Fünf-Monats-Frist kein ...
- BFH, 03.02.2016 - II B 67/15
Verstoß gegen § 104 Abs. 2 FGO bei Urteil eines Einzelrichters
- BFH, 11.06.2026 - VII B 69/25
Nichtzulassungsbeschwerde: Verfahrensfehler
- BFH, 27.08.2026 - VI R 17/25
Versäumung der Revisionsfrist; keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen ...
- BFH, 05.06.2019 - IX B 114/18
Verstoß gegen § 104 Abs. 2 FGO
- BFH, 12.11.2024 - VIII B 87/23
Ablehnung von Richtern wegen Besorgnis der Befangenheit
- BFH, 05.06.2014 - VII B 49/13
§ 104 Abs. 2 FGO: Abweichung des schriftlich niedergelegten vom fernmündlich ...
- BFH, 19.09.2012 - IV R 45/09
Frisör-Gutscheine: Keine Verbindlichkeiten oder Rückstellungen im Ausgabejahr - ...
- BFH, 04.05.2021 - VIII B 97/20
Vertagung der mündlichen Verhandlung bei Erteilung eines rechtlichen Hinweises in ...
- BFH, 20.01.2026 - VII R 4/25
Andere Gesetze im Sinne des § 140 AO bei nationalen Verbrauchsteuern