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   BFH, 05.06.2014 - VII B 49/13   

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https://dejure.org/2014,24425
BFH, 05.06.2014 - VII B 49/13 (https://dejure.org/2014,24425)
BFH, Entscheidung vom 05.06.2014 - VII B 49/13 (https://dejure.org/2014,24425)
BFH, Entscheidung vom 05. Juni 2014 - VII B 49/13 (https://dejure.org/2014,24425)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    § 104 Abs. 2 FGO: Abweichung des schriftlich niedergelegten vom fernmündlich mitgeteilten Tenor

  • openjur.de

    § 104 Abs. 2 FGO: Abweichung des schriftlich niedergelegten vom fernmündlich mitgeteilten Tenor

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 104 Abs 2, ZK Art 29, ZK Art 31
    § 104 Abs. 2 FGO: Abweichung des schriftlich niedergelegten vom fernmündlich mitgeteilten Tenor

  • Bundesfinanzhof

    § 104 Abs. 2 FGO: Abweichung des schriftlich niedergelegten vom fernmündlich mitgeteilten Tenor

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 104 Abs 2 FGO, Art 29 ZK, Art 31 ZK
    § 104 Abs. 2 FGO: Abweichung des schriftlich niedergelegten vom fernmündlich mitgeteilten Tenor

  • IWW
  • rewis.io

    § 104 Abs. 2 FGO: Abweichung des schriftlich niedergelegten vom fernmündlich mitgeteilten Tenor

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Bemessungsgrundlage der Einfuhrumsatzsteuer mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • rechtsportal.de

    ZK Art. 29 Abs. 1
    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Bemessungsgrundlage der Einfuhrumsatzsteuer mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • datenbank.nwb.de

    Keine Bindung des Gerichts an den fernmündlich mitgeteilten Tenor

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 11.02.1998 - I R 125/97

    Voraussetzungen für die Herbeiführung von Bindungswirkungen durch formlose

    Auszug aus BFH, 05.06.2014 - VII B 49/13
    Die fernmündliche Mitteilung eines hiervon abweichenden Tenors kann im Rahmen des § 104 Abs. 2 FGO nicht zu einer Bindung des Gerichts führen (vgl. BFH-Beschluss vom 11. Februar 1998 I R 125/97, BFH/NV 1998, 1108).

    Zum einen hätte es sich in diesem Fall bei der telefonischen Mitteilung wie im Beschluss in BFH/NV 1998, 1108 um eine nicht bindende Vorabinformation gehandelt.

  • EuGH, 06.06.1990 - C-11/89

    Unifert / Hauptzollamt Münster

    Auszug aus BFH, 05.06.2014 - VII B 49/13
    Diesen Anforderungen wird die Beschwerde nicht gerecht, zumal das HZA selbst hervorhebt, dass der Streitfall nicht mit den Sachverhalten vergleichbar ist, die den zitierten Urteilen des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 6. Juni 1990 C-11/89 (Slg. 1990, I-2275) und des Senats vom 19. Februar 1991 VII R 69/88 (BFH/NV 1992, 69) zugrunde lagen.

    Insbesondere besteht kein Widerspruch zu der Aussage im Urteil in Slg. 1990, I-2275, dass ein Importeur die Angaben zum Zollwert in der Zollanmeldung im Anschluss an die zollrechtliche Freigabe der Ware nicht mehr ändern kann, auch wenn wegen einer Käuferkette mehrere Transaktionswerte zur Verfügung standen.

  • BFH, 02.12.2011 - VII B 110/11

    Widerruf der Bestellung als Steuerberater wegen Vermögensverfalls

    Auszug aus BFH, 05.06.2014 - VII B 49/13
    Die ordnungsgemäße Erhebung einer Divergenzrüge (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO) setzt voraus, dass der Beschwerdeführer tragende und abstrakte Rechtssätze aus dem angefochtenen Urteil des FG einerseits und aus den behaupteten Divergenzentscheidungen andererseits herausarbeitet und gegenüberstellt, um so eine Abweichung zu verdeutlichen (Senatsbeschluss vom 2. Dezember 2011 VII B 110/11, BFH/NV 2012, 616).
  • BFH, 08.03.2011 - IV S 14/10

    Bindung an die Entscheidung nach formloser Bekanntgabe der Urteilsformel an einen

    Auszug aus BFH, 05.06.2014 - VII B 49/13
    Ab diesem Zeitpunkt --und damit nicht erst mit der Zustellung des Urteils-- ist das Gericht an seine Entscheidung gebunden (BFH-Beschluss vom 8. März 2011 IV S 14/10, BFH/NV 2011, 1161, m.w.N.).
  • BFH, 24.05.2013 - VII B 163/12

    Verwertung von Vernehmungsprotokollen der Zollfahndung und Anhörungsvermerken

    Auszug aus BFH, 05.06.2014 - VII B 49/13
    Dies kann nicht zu einer Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung führen (vgl. Senatsbeschluss vom 24. Mai 2013 VII B 163/12, BFH/NV 2013, 1615, m.w.N.).
  • BFH, 26.01.2010 - X B 147/09

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Abgangsvermerk der Poststelle des FA -

    Auszug aus BFH, 05.06.2014 - VII B 49/13
    Aufgrund einer entsprechenden Anwendung des § 105 Abs. 4 Sätze 2 und 3 FGO genügt hierfür die Niederlegung der von den Berufsrichtern unterschriebenen Urteilsformel (Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 26. Januar 2010 X B 147/09, BFH/NV 2010, 1081, m.w.N.).
  • BFH, 23.08.2002 - IV B 89/01

    NZB; Verfahrensmangel; Urteilszustellung

    Auszug aus BFH, 05.06.2014 - VII B 49/13
    Dieser Mangel kann aber nicht zu einer Zulassung der Revision führen, solange nicht dargetan oder sonst erkennbar ist, dass der Urteilstenor bei fristgemäßer Niederlegung anders als im zugestellten Urteil gelautet hätte (BFH-Beschluss vom 23. August 2002 IV B 89/01, BFH/NV 2003, 177).
  • BFH, 19.02.1991 - VII R 69/88

    Einfuhr und Ausfuhr sowie Betrieb eines Großhandels und Einzelhandels mit

    Auszug aus BFH, 05.06.2014 - VII B 49/13
    Diesen Anforderungen wird die Beschwerde nicht gerecht, zumal das HZA selbst hervorhebt, dass der Streitfall nicht mit den Sachverhalten vergleichbar ist, die den zitierten Urteilen des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 6. Juni 1990 C-11/89 (Slg. 1990, I-2275) und des Senats vom 19. Februar 1991 VII R 69/88 (BFH/NV 1992, 69) zugrunde lagen.
  • BFH, 16.07.2012 - VII B 167/11

    Milchabgabe: Verbot der Ost-West-Saldierung; Vereinbarkeit der Milchabgabe mit

    Auszug aus BFH, 05.06.2014 - VII B 49/13
    Hierzu ist es erforderlich, dass der Beschwerdeführer eine konkrete Rechtsfrage formuliert und substantiiert auf ihre Klärungsbedürftigkeit, ihre über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung sowie darauf eingeht, weshalb von der Beantwortung der Rechtsfrage die Entscheidung über die Rechtssache abhängt (ständige Rechtsprechung, vgl. Senatsbeschluss vom 16. Juli 2012 VII B 167/11, BFH/NV 2012, 2029, m.w.N.).
  • BFH, 12.01.2016 - VII B 79/15

    Richtige Antworten oder Lösungen dürfen bei der Steuerberaterprüfung nicht als

    (Senatsbeschlüsse vom 5. Juni 2014 VII B 49/13, BFH/NV 2014, 1756, und vom 7. Mai 2013 VII B 102/12, BFH/NV 2013, 1428).
  • BFH, 15.09.2015 - VII B 164/14

    Anspruch auf Entlastung von der Energiesteuer wegen Forderungsausfalls setzt

    Rügt er eine Abweichung von Entscheidungen des BFH, so muss er tragende und abstrakte Rechtssätze aus dem angefochtenen Urteil des FG einerseits und aus den behaupteten Divergenzentscheidungen andererseits herausarbeiten und einander gegenüberstellen, um so eine Abweichung zu verdeutlichen (Senatsbeschlüsse vom 5. Juni 2014 VII B 49/13, BFH/NV 2014, 1756, und vom 7. Mai 2013 VII B 102/12, BFH/NV 2013, 1428).
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