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Rechtsprechung
   BFH, 13.06.1996 - VI R 28/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,3429
BFH, 13.06.1996 - VI R 28/95 (https://dejure.org/1996,3429)
BFH, Entscheidung vom 13.06.1996 - VI R 28/95 (https://dejure.org/1996,3429)
BFH, Entscheidung vom 13. Juni 1996 - VI R 28/95 (https://dejure.org/1996,3429)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 9 Abs 1 S 1, EStG § 10 Abs 1 Nr 7, EStG § 12 Nr 1
    Ausbildungskosten; Fortbildungskosten; Lehrer

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (7)

  • BFH, 06.03.1995 - VI R 76/94

    Auch bei Bildungsurlaub kein Werbungskostenabzug der Aufwendungen für nicht …

    Auszug aus BFH, 13.06.1996 - VI R 28/95
    Der Streitfall ist nicht mit dem Sachverhalt vergleichbar, daß ein Industriekaufmann psychologische Seminare mit einem nicht homogenen Teilnehmerkreis besucht, in denen nicht primär auf den konkreten Beruf zugeschnittene psychologische Kenntnisse vermittelt werden (vgl. BFH-Urteil vom 6. März 1995 VI R 76/94, BFHE 177, 119, BStBl II 1995, 393).
  • BFH, 17.07.1992 - VI R 12/91

    Werbungskosten durch Psychoanalyse bei Diplom-Psychologin

    Auszug aus BFH, 13.06.1996 - VI R 28/95
    Dementsprechend hat der Senat im Fall einer Diplom-Psychologin die Aufwendungen für die Psychoanalyse als Fortbildungskosten anerkannt; er hat dem Aspekt, daß mit der Psychoanalyse auch private Zwecke verfolgt werden können, eine nur untergeordnete Bedeutung beigemessen, weil die eigene Psychoanalyse unbedingt erforderlich war, um selbst effektiver therapieren und den Patienten bessere Hilfestellung geben zu können (Urteil vom 17. Juli 1992 VI R 12/91, BFHE 168, 567 [BFH 17.07.1992 - VI R 12/91], BStBl II 1992, 1036).
  • BFH, 08.05.1992 - VI R 134/88

    Zahnmedizin-Studiumskosten eines Humanmediziners als Werbungskosten

    Auszug aus BFH, 13.06.1996 - VI R 28/95
    Diese Voraussetzungen für die Zulassung zu der Weiterbildungsmaßnahme sprechen dafür, sie -- ebenso wie ein zweites, auf dem ersten aufbauendes Studium an einer Hochschule (vgl. dazu Urteile des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 14. Februar 1992 VI R 26/90, BFHE 167, 127, BStBl II 1992, 556; vom 14. Februar 1992 VI R 106/90, BFHE 167, 505, BStBl II 1992, 962; vom 8. Mai 1992 VI R 134/88, BFHE 167, 538, BStBl II 1992, 965; vom 14. Februar 1992 VI R 69/90, BFHE 167, 502, BStBl II 1992, 961; vom 10. Juli 1992 VI R 19/91, BFHE 168, 341, BStBl II 1992, 966) -- als berufliche Fortbildung und nicht als Berufsausbildung i. S. des § 10 Abs. 1 Nr. 7 Satz 1, 1. Alternative EStG zu werten.
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