Rechtsprechung
| BFH, 19.05.1995 - VI R 3/95 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Berücksichtigung von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer als Werbungskosten
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Offener Raum kein häusliches Arbeitszimmer
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (2)
- BFH, 06.12.1991 - VI R 110/90
Einkommensteuerrechtliche Anerkennung von Aufwendungen für ein häusliches …
Auszug aus BFH, 19.05.1995 - VI R 3/95
Das FA stützt seine Revision auf eine Divergenz zu den Urteilen des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 6. Dezember 1991 VI R 101/87 (BFHE 166, 285, BStBl II 1992, 304) und vom 6. Dezember 1991 VI R 110/90 (BFH/NV 1992, 380).Der Senat hat in den vom FA zitierten Urteilen in BFHE 166, 285, BStBl II 1992, 304 und BFH/NV 1992, 380 bekräftigt, daß die steuerliche Anerkennung eines häuslichen Arbeitszimmers voraussetzt, daß es gegenüber den übrigen Räumen der Wohnung abgegrenzt ist.
Er hat dementsprechend in dem Urteil in BFH/NV 1992, 380 die galerieartig gestaltete Fläche des obersten Teils der Treppe eines Reihenhauses nicht als häusliches Arbeitszimmer anerkannt.
- BFH, 06.12.1991 - VI R 101/87
Eine zum Wohnzimmer hin offene Galerie kann mangels räumlicher Trennung vom …
Auszug aus BFH, 19.05.1995 - VI R 3/95
Das FA stützt seine Revision auf eine Divergenz zu den Urteilen des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 6. Dezember 1991 VI R 101/87 (BFHE 166, 285, BStBl II 1992, 304) und vom 6. Dezember 1991 VI R 110/90 (…BFH/NV 1992, 380).Der Senat hat in den vom FA zitierten Urteilen in BFHE 166, 285, BStBl II 1992, 304 und BFH/NV 1992, 380 bekräftigt, daß die steuerliche Anerkennung eines häuslichen Arbeitszimmers voraussetzt, daß es gegenüber den übrigen Räumen der Wohnung abgegrenzt ist.
- BFH, 29.11.2006 - VI R 3/04
Nach § 3 Nr. 12 Satz 2 EStG ist die Erstattung nur solcher Aufwendungen …
Das ist nicht der Fall, wenn, wie hier, zwischen dem privaten Wohnbereich und dem Arbeitszimmer keine klare Abgrenzung gegeben ist (BFH-Entscheidungen vom 6. Dezember 1991 VI R 101/87, BFHE 166, 285, BStBl II 1992, 304; vom 19. Mai 1995 VI R 3/95, BFH/NV 1995, 880;… vom 16. August 2005 VI B 8/05, BFH/NV 2005, 2006). - BFH, 13.12.2016 - X R 18/12
Vermietung eines häuslichen Arbeitszimmers an den Auftraggeber eines …
Stets allerdings hat der BFH die Anerkennung solcher Aufwendungen daran geknüpft, dass das Arbeitszimmer von dem privaten Wohnbereich klar abgegrenzt ist (vgl. BFH-Urteile vom 6. Dezember 1991 VI R 101/87, BFHE 166, 285, BStBl II 1992, 304, unter 2.a der Entscheidungsgründe; vom 19. Mai 1995 VI R 3/95, BFH/NV 1995, 880; vom 29. November 2006 VI R 3/04, BFHE 216, 163, BStBl II 2007, 308, unter II.2.a). - FG Düsseldorf, 06.02.2012 - 7 K 87/11
Aufwendungen für eine Arbeitsecke
Rn. 63 Nach der bislang geltenden Rechtsprechung wurde die Berücksichtigung entsprechender Aufwendungen daher versagt, wenn zwischen dem privaten Wohnbereich des Steuerpflichtigen und dem Arbeitszimmer keine klare Abgrenzung gegeben war, da dann stets eine nicht völlig untergeordnete privat Mitbenutzung angenommen wurde und unter Rückgriff auf § 12 Nr. 1 EStG der Abzug insgesamt versagt wurde (vgl. etwa BFH vom 29.11.2006 - VI R 3/04, BStBl. II 2007, 308;… vom 16.08.2005 - VI B 8/05, BFH/NV 2005, 2006; vom 19.05.1995 - VI R 3/95, BFH/NV 1995, 880; und vom 06.12.1991 - VI R 101/87, BStBl II 1992, 304; vom 18.10.1983 - VI R 180/82, BStBl II 1984, 110).
- FG Hamburg, 08.06.2011 - 6 K 121/10
Aufwendungen für gemischt-genutzten Raum
Nach der bislang geltenden Rechtsprechung wurde die Berücksichtigung entsprechender Aufwendungen allerdings versagt, wenn zwischen dem privaten Wohnbereich des Steuerpflichtigen und dem Arbeitszimmer keine klare Abgrenzung gegeben war (vgl. etwa BFH-Entscheidungen vom 29.11.2006 - VI R 3/04, BStBl. II 2007, 308;… vom 16.08.2005 - VI B 8/05, BFH/NV 2005, 2006; vom 19.05.1995 - VI R 3/95, BFH/NV 1995, 880; und vom 06.12.1991 - VI R 101/87, BStBl II 1992, 304). - FG Sachsen, 24.05.2012 - 1 K 1474/10
Vermietung eines im selbstgenutzten Einfamilienhaus belegenen Arbeitszimmers an …
Der BFH hat daher z.B. im Urteil vom 19. Mai 1995 IV R 3/95 (BFH/NV 1995, 880) entschieden, "dass die steuerliche Anerkennung eines häuslichen Arbeitszimmers voraussetzt, dass es gegenüber den übrigen Räumen der Wohnung abgegrenzt ist (...) Würden von dem Grundsatz, dass eine Abgrenzung zu den übrigen Räumen vorliegen muss, Ausnahmen zugelassen werden, so würden sich zahlreiche Abgrenzungsprobleme ergeben, die eine Rechtsunsicherheit und daraus folgend eine unterschiedliche Rechtsanwendung bewirken würden". - FG München, 24.02.2005 - 11 K 86/04
Archivraum als häusliches Arbeitszimmer
Die Beurteilung des Archivraums ist nicht davon abhängig, ob der als häusliches Büro genutzte Raum - im Streitfall das Wohnzimmer - gemäß § 12 Nr. 1 EStG die Voraussetzungen der räumlichen Trennung von privater und beruflicher Nutzung für die Anerkennung eines häuslichen Arbeitszimmers erfüllt (vgl. zur räumlichen Trennung BFH-Urteil vom 19. Mai 1995 VI R 3/95, BFH/NV 1995, 880;… Schmidt/Drenseck, EStG , § 19 Rn. 60. Arbeitszimmer" Nr. 14). - FG Sachsen, 06.11.2008 - 1 K 1692/06
Ermessensfehlerhafte Festsetzung eines Verspätungszuschlags, wenn konkrete …
Der BFH hat daher z.B. im Urteil vom 19.05.1995 - VI R 3/95 (BFH/NV 1995, 880) entschieden, "dass die steuerliche Anerkennung eines häuslichen Arbeitszimmers voraussetzt, dass es gegenüber den übrigen Räumen der Wohnung abgegrenzt ist . - FG Münster, 26.04.2013 - 14 K 3871/11
Keine Aufteilung von Wohnungsaufwendungen eines Handelsvertreters bei anteiliger …
Schon der Umstand, dass das Arbeitszimmer als Durchgangszimmer zu mehreren Privaträumen diente, oder der Umstand, dass der Arbeitsraum vom angrenzenden Wohnzimmer aus durch einen offenen Durchgang ohne Türabschluss betreten werden konnte und dadurch nicht gewährleistet war, dass das Arbeitszimmer getrennt vom Wohnraum hätte genutzt werden können, konnten ausreichen, um eine schädliche private Mitbenutzung anzunehmen, mit der Folge, dass die Aufwendungen wegen des Abzugs- und Aufteilungsverbots des § 12 Nr. 1 EStG nicht zum Abzug zuzulassen waren (vgl. BFH, Urteile vom 06.12.1991 - VI R 101/87, BStBl II 1992, 304 m.w.N.; vom 19.05.1995 - VI R 3/95, BFH/NV 1995, 880;… vom 16.08.2005 - VI B 8/05, BFH/NV 2005, 2006; vom 29.11.2006 - VI R 3/04, BStBl II 2007, 308). - FG Niedersachsen, 26.11.1996 - VII 300/96
Anerkennung der Aufwendungen für zwei häusliche Arbeitszimmer als Werbungskosten …
Rn. 27 In den Urteilen vom 19. Mai 1995 VI R 3/95 (BFH/NV 1995, 880) sowie vom 21. April 1994 IV R 98/93 (…BFH/NV 1994, 853) hat der BFH ausgeführt, die Abgeschlossenheit eines Raumes sage zwar nichts über die Art seiner Nutzung aus; erst die Abgeschlossenheit mache den Raum jedoch zu einem Gebäudeteil, über dessen Nutzungsart sich überhaupt eine nachprüfbare Aussage treffen lasse. - FG München, 31.01.1997 - 8 K 737/96
Anspruch auf Abänderung eines Einkommensteuerbescheides; Gemeinsame Veranlagung …
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