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Rechtsprechung
   BFH, 25.03.2002 - VI R 30/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,53832
BFH, 25.03.2002 - VI R 30/00 (https://dejure.org/2002,53832)
BFH, Entscheidung vom 25.03.2002 - VI R 30/00 (https://dejure.org/2002,53832)
BFH, Entscheidung vom 25. März 2002 - VI R 30/00 (https://dejure.org/2002,53832)
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Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 9 Abs 1 Nr 6, EStG § 12 Nr 1 S 2
    Arbeitsmittel; Computer; Lehrer; Privatnutzung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • FG Münster, 21.01.2010 - 11 K 435/08

    Keine Erforderlichkeit einer verbindlichen Bestellung im Jahr der …

    Das setzt voraus, dass die wesentlichen Betriebsgrundlagen bis zum Ende des Gewinnermittlungszeitraums, für den die Rücklage gebildet werden soll, verbindlich bestellt worden sind (vgl. BFH-Urteil vom 25. April 2002 VI R 30/00, BFHE 199, 170, BStBl II 2004, 182.).
  • BFH, 14.08.2003 - VI B 69/03

    Kfz-Diebstahl, WK-Abzug

    Entgegen der Ansicht des Klägers und Beschwerdeführers (Kläger) ist das angefochtene Urteil nicht vom Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 25. März 2002 VI R 30/00 abgewichen.
  • FG München, 01.06.2005 - 9 K 4417/04

    Ansparabschreibung zur Anschaffung wesentlicher Betriebsgrundlagen bei …

    Das setzt voraus, dass die wesentlichen Betriebsgrundlagen bis zum Ende des Gewinnermittlungszeitraums, für den die Rücklage gebildet werden soll, verbindlich bestellt worden sind (vgl. BFH-Urteil vom 25. April 2002 VI R 30/00, Bundessteuerblatt - BStBl 2004, 182.).
  • FG München, 13.02.2008 - 9 K 759/07

    Ansparabschreibung bei Neugründung oder wesentlicher Erweiterung eines Betriebs

    Sollen die wesentlichen Betriebsgrundlagen erst angeschafft werden, setzt dies voraus, dass sie bis zum Ende des Gewinnermittlungszeitraums, für den die Rücklage gebildet werden soll, verbindlich bestellt worden sind (BFH-Urteil vom 25. April 2002 VI R 30/00, Bundessteuerblatt - BStBl - 2004, 182; BFH-Urteil vom 11. Juli 2007 I R 104/05, BStBl II 2007, 957 m.w.N.).
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