Rechtsprechung
| BFH, 19.12.2003 - VI R 31/03 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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EStG § 9; ; EStG § 9 Abs. 1; ; EStG § 10 Abs. 1 Nr. 7; ; EStG § 12 Nr. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
Ausgaben für eine Fahrlehrerausbildung als vorab entstandene WK
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Münster, 07.04.2003 - 4 K 394/00
- BFH, 19.12.2003 - VI R 31/03
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BFH, 27.05.2003 - VI R 33/01
Erstmalige Berufsausbildung: Vorab entstandene Werbungskosten
Auszug aus BFH, 19.12.2003 - VI R 31/03
Auch bei einer erstmaligen Berufsausbildung können vorab entstandene Werbungskosten vorliegen (Senatsurteil vom 27. Mai 2003 VI R 33/01, BFHE 202, 314, BFH/NV 2003, 1119, das die Ausbildung zum Verkehrsflugzeugführer nach abgebrochenem Maschinenbaustudium und damit eine dem Streitfall vergleichbare Problematik betrifft).Zur Begründung im Einzelnen wird auf die Urteile in BFHE 201, 156, BStBl II 2003, 403, in BFHE 201, 211, BStBl II 2003, 407 und in BFHE 202, 314, BFH/NV 2003, 1119 verwiesen.
Der Sonderausgabentatbestand des § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG entfaltet keine Sperrwirkung dahin gehend, dass der Werbungskostenabzug nach § 9 Abs. 1 EStG bei einer erstmaligen Berufsausbildung stets ausgeschlossen wird (siehe dazu Senatsurteil in BFHE 202, 314, BFH/NV 2003, 1119, unter II. 1. d).
Auch § 12 Nr. 1 EStG steht einem Abzug der Aufwendungen für erstmalige Schulungsmaßnahmen nicht entgegen, weil das die Aufwendungen auslösende, maßgebliche Moment die Erzielung künftiger steuerbarer Einnahmen aus einer beruflichen Tätigkeit ist (im Einzelnen siehe Senatsurteile in BFHE 201, 156, BStBl II 2003, 403, unter II. 3. d, und in BFHE 202, 314, BFH/NV 2003, 1119, unter II. 1. e).
- BFH, 04.12.2002 - VI R 120/01
Werbungskostenabzug für erstmaliges Hochschulstudium und Umschulungsmaßnahme
Auszug aus BFH, 19.12.2003 - VI R 31/03
Nach neuerer Rechtsprechung des Senats können Ausgaben für eine auf die Erzielung von Einkünften gerichtete berufliche Bildungsmaßnahme vorab entstandene Werbungskosten sein (vgl. u.a. Urteile vom 4. Dezember 2002 VI R 120/01, BFHE 201, 156, BStBl II 2003, 403 zur Umschulung; vom 17. Dezember 2002 VI R 137/01, BFHE 201, 211, BStBl II 2003, 407 zum berufsbegleitenden Erststudium).Zur Begründung im Einzelnen wird auf die Urteile in BFHE 201, 156, BStBl II 2003, 403, in BFHE 201, 211, BStBl II 2003, 407 und in BFHE 202, 314, BFH/NV 2003, 1119 verwiesen.
Auch § 12 Nr. 1 EStG steht einem Abzug der Aufwendungen für erstmalige Schulungsmaßnahmen nicht entgegen, weil das die Aufwendungen auslösende, maßgebliche Moment die Erzielung künftiger steuerbarer Einnahmen aus einer beruflichen Tätigkeit ist (im Einzelnen siehe Senatsurteile in BFHE 201, 156, BStBl II 2003, 403, unter II. 3. d, und in BFHE 202, 314, BFH/NV 2003, 1119, unter II. 1. e).
- BFH, 17.12.2002 - VI R 137/01
Werbungskostenabzug für erstmaliges Hochschulstudium und Umschulungsmaßnahme
Auszug aus BFH, 19.12.2003 - VI R 31/03
Nach neuerer Rechtsprechung des Senats können Ausgaben für eine auf die Erzielung von Einkünften gerichtete berufliche Bildungsmaßnahme vorab entstandene Werbungskosten sein (vgl. u.a. Urteile vom 4. Dezember 2002 VI R 120/01, BFHE 201, 156, BStBl II 2003, 403 zur Umschulung; vom 17. Dezember 2002 VI R 137/01, BFHE 201, 211, BStBl II 2003, 407 zum berufsbegleitenden Erststudium).Zur Begründung im Einzelnen wird auf die Urteile in BFHE 201, 156, BStBl II 2003, 403, in BFHE 201, 211, BStBl II 2003, 407 und in BFHE 202, 314, BFH/NV 2003, 1119 verwiesen.
- FG Münster, 07.04.2003 - 4 K 394/00
Aufwendungen für eine Fahrlehrerausbildung als vorweggenomme WK
Auszug aus BFH, 19.12.2003 - VI R 31/03
Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2003, 988 veröffentlicht.
- FG München, 18.01.2006 - 4 K 2981/05
Rückwirkende Änderung einer fehlerhaften Besteuerung eines Pkw als Lkw bei der …
Hieran hat der Bundesfinanzhof in den Urteilen vom 30. März 2004 (Az.: VII R 30/03 und VI R 31/03) festgehalten, die in BFH/NV 2004 S. 1294 veröffentlicht sind.
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