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Rechtsprechung
   BFH, 15.01.1993 - VI R 32/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,1117
BFH, 15.01.1993 - VI R 32/92 (https://dejure.org/1993,1117)
BFH, Entscheidung vom 15.01.1993 - VI R 32/92 (https://dejure.org/1993,1117)
BFH, Entscheidung vom 15. Januar 1993 - VI R 32/92 (https://dejure.org/1993,1117)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    EStG § 8 Abs. 2, Abs. 3, § 19

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    §§ 8 Abs. 3, 19 EStG
    Lohnsteuer; Belegschaftsrabatt bei verbilligtem Strombezug

In Nachschlagewerken

Papierfundstellen

  • BFHE 170, 190
  • BB 1993, 781
  • BB 1993, 914
  • DB 1993, 1016
  • BStBl II 1993, 356
 
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Wird zitiert von ... (30)Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 933/82

    Beamtenversorgung

    Auszug aus BFH, 15.01.1993 - VI R 32/92
    Bei der Entscheidung, welche Sachverhalte er als im wesentlichen gleich ansieht, hat der Gesetzgeber einen weiten Spielraum (BVerfG-Urteil vom 10. Februar 1987 1 BvL 18/81 und 20/82, BVerfGE 74, 182, 200, m. w. N.; Beschluß vom 30. September 1987 2 BvR 933/82, BVerfGE 76, 256, 330).
  • BVerfG, 29.11.1989 - 1 BvR 1402/87

    Vergünstigte Einkommensteuer

    Auszug aus BFH, 15.01.1993 - VI R 32/92
    Bei der Überprüfung eines Gesetzes auf seine Vereinbarkeit mit dem Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG ist nicht zu untersuchen, ob der Gesetzgeber die zweckmäßigste und gerechteste Lösung gefunden hat, sondern nur, ob er die verfassungsrechtlichen Grenzen seiner Gestaltungsfreiheit eingehalten hat (vgl. z. B. Beschluß des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - vom 29. November 1989 1 BvR 1402, 1528/87, BVerfGE 81, 108, 118, m. w. N.).
  • BVerfG, 10.02.1987 - 1 BvL 18/81

    Einheitswerte I

    Auszug aus BFH, 15.01.1993 - VI R 32/92
    Bei der Entscheidung, welche Sachverhalte er als im wesentlichen gleich ansieht, hat der Gesetzgeber einen weiten Spielraum (BVerfG-Urteil vom 10. Februar 1987 1 BvL 18/81 und 20/82, BVerfGE 74, 182, 200, m. w. N.; Beschluß vom 30. September 1987 2 BvR 933/82, BVerfGE 76, 256, 330).
  • BFH, 02.02.1990 - VI R 15/86

    Weitergabe eines Preisnachlasses kann Arbeitslohn sein

    Auszug aus BFH, 15.01.1993 - VI R 32/92
    Ein vom Arbeitgeber gewährter Preisnachlaß begründet nur dann keinen Vorteil i. S. des § 19 EStG, wenn er auch im normalen Geschäftsverkehr erzielt werden könnte und deshalb auch andere Personen als die Arbeitnehmer des Verkäufers diesen Vorteil bekommen können (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 2. Februar 1990 VI R 15/86, BFHE 159, 513, BStBl II 1990, 472).
  • BFH, 26.04.2018 - VI R 39/16

    Vertrieb einer Ware oder Dienstleistung i.S. des § 8 Abs. 3 EStG

    Für Vorteile von Dritten greift die Steuerbegünstigung hiernach selbst dann nicht ein, wenn die Dritten --wie etwa konzernzugehörige Unternehmen-- dem Arbeitgeber nahe stehen (Senatsurteile vom 15. Januar 1993 VI R 32/92, BFHE 170, 190, BStBl II 1993, 356; vom 8. November 1996 VI R 100/95, BFHE 182, 61, BStBl II 1997, 330; vom 28. August 2002 VI R 88/99, BFHE 200, 254, BStBl II 2003, 154, und vom 1. Oktober 2009 VI R 22/07, BFHE 226, 339, BStBl II 2010, 204; ebenso Kister in Herrmann/Heuer/Raupach --HHR--, § 8 EStG Rz 161; Pust in Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, Kommentar, § 8 Rz 594;… Gröpl, in: Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, EStG, § 8 Rz D 19 ff.; Steiner in Lademann, EStG, § 8 Rz 193; a.A. Finanzgericht --FG-- Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25. Oktober 1995 1 K 1339/95, Entscheidungen der Finanzgerichte 1996, 219, aufgehoben durch Senatsurteil in BFHE 182, 61, BStBl II 1997, 330;… Schmidt/Krüger, EStG, 37. Aufl., § 8 Rz 73; Blümich/Glenk, § 8 EStG Rz 174; Kratzsch in Frotscher, EStG, Freiburg 2011, § 8 Rz 209b; Birk/Specker, Der Betrieb 2009, 2742; Birk, Steuer und Wirtschaft 1990, 300; von Bornhaupt, Betriebs-Berater 1993, 912; Gast-de Haan, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 1997, 1114).

    Der Senat hat es deshalb abgelehnt, den Begriff des Arbeitgebers über den Wortlaut hinaus extensiv auszulegen (grundlegend Senatsurteil in BFHE 170, 190, BStBl II 1993, 356).

  • BFH, 01.10.2009 - VI R 22/07

    Hersteller i.S. des § 8 Abs. 3 EStG - Rabattfreibetrag bei verbilligter Abgabe …

    Für Vorteile von Dritten greift die Steuerbegünstigung dagegen selbst dann nicht, wenn die Dritten --wie etwa konzernzugehörige Unternehmen-- dem Arbeitgeber nahe stehen (Senatsurteile vom 15. Januar 1993 VI R 32/92, BFHE 170, 190, BStBl II 1993, 356; vom 8. November 1996 VI R 100/95, BFHE 182, 61, BStBl II 1997, 330; vom 28. August 2002 VI R 88/99, BFHE 200, 254, BStBl II 2003, 154).
  • BFH, 28.08.2002 - VI R 88/99

    Rabattfreibetrag bei Zeitungsabgabe durch Druckerei

    Werden die Vorteile von anderen Unternehmen oder Personen gewährt, greift die Steuerbegünstigung dagegen selbst dann nicht ein, wenn die Zuwendenden, wie etwa konzernzugehörige Unternehmen, dem Arbeitgeber nahe stehen (ständige Rechtsprechung, Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 8. November 1996 VI R 100/95, BFHE 182, 61, BStBl II 1997, 330; vom 15. Januar 1993 VI R 32/92, BFHE 170, 190, BStBl II 1993, 356).

    b) Nach ständiger Rechtsprechung (vgl. BFH-Urteile vom 7. Februar 1997 VI R 17/94, BFHE 182, 556, BStBl II 1997, 363; in BFHE 170, 190, BStBl II 1993, 356) ist die Vergünstigung des § 8 Abs. 3 EStG ferner auf die Waren oder Dienstleistungen beschränkt, die der Arbeitgeber als eigene liefert oder erbringt.

    In Übereinstimmung hiermit hat der Senat im Urteil in BFHE 170, 190, BStBl II 1993, 356 unter Hinweis auf dessen Entstehungsgeschichte die Anwendbarkeit des § 8 Abs. 3 EStG verneint, wenn sich der Personalrabatt nicht auf ein konkretes Produkt oder eine konkrete Dienstleistung des Arbeitgebers bezieht.

  • BFH, 08.11.1996 - VI R 100/95

    Kein Rabattfreibetrag bei Personalrabatten, die den Arbeitnehmern von …

    Der Senat hat durch Urteil vom 15. Januar 1993 VI R 32/92 (BFHE 170, 190, BStBl II 1993, 356) zur Rabattgewährung innerhalb eines Konzernverbundes im Hinblick auf das Fehlen einer Konzernklausel in § 8 Abs. 3 EStG und die Entstehungsgeschichte der Vorschrift entschieden, daß eine überbetriebliche Rabattgewährung innerhalb eines Konzernverbundes steuerlich nicht begünstigt ist.

    Auf der Grundlage der im Urteil in BFHE 170, 190, BStBl II 1993, 356 vertretenen Auslegung der Norm wäre diese bei einer Vorteilsgewährung durch den früheren Arbeitgeber nur dann einschlägig, wenn das frühere Dienstverhältnis nicht nur eine notwendige, sondern auch eine ausreichende Bedingung für die Vorteilsgewährung darstellt und es unerheblich ist, ob der ehemalige Arbeitnehmer im Zeitpunkt der Vorteilsgewährung überhaupt noch und ggf. bei wem berufstätig ist.

  • BFH, 07.02.1997 - VI R 17/94

    Bei sog. Bankreisen ist § 8 Abs. 3 EStG anwendbar, wenn die Bank zivilrechtlich …

    Bei der gebotenen engen Auslegung von § 8 Abs. 3 EStG (vgl. dazu Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 15. Januar 1993 VI R 32/92, BFHE 170, 190, BStBl II 1993, 356 zum Rabattfreibetrag im Konzern) komme der Rabattfreibetrag nur für Leistungen in Betracht, die der Arbeitgeber im Rahmen seiner Tätigkeit am Markt anbiete.

    In Übereinstimmung hiermit hat der Senat im BFH-Urteil in BFHE 170, 190, BStBl II 1993, 356 unter Hinweis auf dessen Entstehungsgeschichte die Anwendbarkeit des § 8 Abs. 3 EStG verneint, wenn sich der Personalrabatt nicht auf ein konkretes Produkt oder eine konkrete Dienstleistung des Arbeitgebers bezieht.

  • BFH, 09.10.2002 - VI R 164/01

    Arbeitgeberdarlehen und Rabattfreibetrag

    Mit dem BFH-Urteil vom 15. Januar 1993 VI R 32/92 (BFHE 170, 190, BStBl II 1993, 356) sei wegen der Nichtaufnahme der im Gesetzgebungsverfahren diskutierten Konzernklausel sowie wegen des vom Gesetz gewollten Begünstigungsausschlusses eines überbetrieblichen Belegschaftshandels davon auszugehen, dass der Gesetzgeber den Anwendungsbereich des § 8 Abs. 3 EStG habe eng fassen und Rabatte auf solche Gegenstände nicht habe begünstigen wollen, die nicht im Unternehmen des Arbeitgebers hergestellt, vertrieben oder erbracht würden.

    Demzufolge verbleibt es nach der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung (BFH-Urteile in BFHE 182, 556, BStBl II 1997, 363, und in BFHE 170, 190, BStBl II 1993, 356) bei Rabatten auf solche Leistungen, die nicht zur Produktpalette des Arbeitgebers gehören, bei den allgemeinen Regeln über die Bewertung von Sachbezügen nach § 8 Abs. 2 EStG.

  • FG Rheinland-Pfalz, 18.10.2001 - 4 K 1722/01

    Rabattfreibetrag bei zinsverbilligten Darlehen an Mitarbeiter einer …

    Ein vom Arbeitgeber gewährter Preisnachlass begründe nur dann keinen Vorteil im Sinne des § 19 EStG , wenn er auch im normalen Geschäftsverkehr erzielt werden könnte und deshalb auch andere Personen als die Arbeitnehmer diesen Vorteil bekommen könnten (so BFH Urteil vom 15. Januar 1993, BStBl II 1993, 356 m. w. N.).

    Der BFH habe im Urteil vom 15. Januar 1993, BStBl II 1993, 356 , unter Hinweis auf die Entstehungsgeschichte die Anwendbarkeit des § 8 Abs. 3 EStG verneint, wenn sich der Personalrabatt nicht auf ein konkretes Produkt oder eine konkrete Dienstleistung des Arbeitgebers beziehe.

    Denn ein vom Arbeitgeber gewährter Preisnachlass begründet nur dann keinen Vorteil im Sinne von § 8 EStG , wenn er auch im normalen Geschäftsverkehr erzielt werden könnte und deshalb auch andere Personen als die Arbeitnehmer diesen Vorteil bekommen könnten (vgl. BFH Urteil vom 15. Januar 1993 VI R 32/92, BStBl II 1993, 356 m. w. N.).

  • FG München, 30.05.2016 - 7 K 532/15

    Rabattfreibetrag bei verbilligtem Strombezug durch Arbeitnehmer des …

    Es genügt nicht, wenn die Zuwendung der gleichen Gattung angehört, wie sie auch der Arbeitgeber herstellt, vertreibt oder anbietet (BFH-Urteil vom 15. Januar 1993 VI R 32/92, BStBl II 1993, 356).
  • FG München, 30.05.2016 - 7 K 428/15

    Rabattfreibetrag bei verbilligtem Strombezug durch Arbeitnehmer des …

    a) der gleichen Gattung angehört, wie sie auch der Arbeitgeber herstellt, vertreibt oder anbietet (BFH-Urteil vom 15. Januar 1993 VI R 32/92, BStBl II 1993, 356).
  • FG Rheinland-Pfalz, 25.10.1995 - 1 K 1339/95

    Lohnsteuer; zur Anwendung des Rabatt-Freibetrags bei Umstrukturierung eines …

    Die im BFH-Urteil vom 15. Januar 1993 ( VI R 32/92 ; BStBl II 1993, 356) vertretene Auffassung, die genannte Vorschrift sei bei Leistungen von einem anderen als dem - konkreten - Arbeitgeber (Leistungen im Konzernbereich), nicht anwendbar, werde im Hinblick auf den Rufsatz v. Bornhaupts im Betriebsberater 1993, Seite 912, nicht geteilt.

    Die Bewertungsregelung des § 8 Abs. 3 EStG - und damit auch die Gewährung des vorgenannten Freibetrags - hat zwar zur Voraussetzung, daß der die Vorteile Gewährende Arbeitgeber des Steuerpflichtigen ist und er die Gegenstände des Sachbezugs selbst herstellt, vertreibt oder erbringt, und zwar nicht überwiegend für den Bedarf seiner Arbeitnehmer ( § 8 Abs. 3 Satz 1 EStG ; BFH-Urteile vom 15. Januar 1993, a.a.O.; vom 4. November 1994 VI R 81/93 , BStBl II 1995, 338, 339 unter 2 a "Ruf die eigene Liefer- und Leistungspalette des Arbeitgebers"; Urteil des FG Baden-Württemberg vom 21. Mai 1992, EFG 1992, 525, 527).

    Entscheidend ist also hier, daß der Kläger die besagten Leistungen mit Rücksicht auf sein früheres Dienstverhältnis mit B, welche insoweit als Rechtsvorgänger von A anzusehen ist, erhält und diese Leistungen sich als Ausfluß der früheren Tätigkeit im Rahmen des gegenwärtigen Dienstverhältnisses mit X darstellen, Wie zwar der BFH in seiner Entscheidung vom 15. Januar 1993 (a.a.O.) dargelegt hat, sind mangels einer entsprechenden Klausel Leistungen im Konzernbereich nicht nach § 8 Abs. 3 EStG begünstigt, wenn Arbeitgeber (dort: Tochtergesellschaft) und produzierender Leistender (dort: Muttergesellschaft) nicht identisch sind und es deshalb an der sogenannten "Nämlichkeit" fehlt.

  • FG Hessen, 13.12.2006 - 10 K 2126/04

    Einkaufsvorteile als Arbeitslohn im Sinne des § 19 EStG - Voraussetzungen für die …

  • BFH, 18.09.2002 - VI R 134/99

    Rabattfreibetrag nur bei "Markterscheinen" des Arbeitgebers

  • FG Niedersachsen, 21.02.2017 - 14 K 211/15

    Nicht erforderliche umfassende inhaltliche Überprüfung durch das Finanzgericht im …

  • FG Düsseldorf, 18.06.1998 - 9 K 7424/95

    Gewährung eines Rabattfreibetrags für geldwerten Vorteil eines zinslosen …

  • BFH, 08.11.1996 - VI R 101/95

    Rabattfreibetrag bei Konzernumsetzung

  • FG Hessen, 02.08.1996 - 13 K 539/95

    Steuerfreiheit von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit ; Möglichkeit der …

  • FG Köln, 18.11.1999 - 7 K 6035/94

    Allgemein erreichbare Preisnachlässe beim Immobilienerwerb kein

  • LSG Bayern, 06.06.2023 - L 7 BA 80/22

    Sozialversicherungsrechtliche Verbeitragung von Warengutscheinen in einem Konzern

  • BFH, 09.10.2002 - VI R 54/01

    Rabattfreibetrag - ArbG-Darlehen

  • FG Brandenburg, 27.07.1995 - 2 K 178/95

    Vorlage zum Bundesverfassungsgericht (BVerfG); Verfassungsmäßigkeit des § 3 Nr. …

  • FG Hessen, 05.11.2003 - 11 K 3108/01

    Arbeitnehmer; Mitarbeiterdarlehen; Zinsausgleichszahlungen; Arbeitslohn; …

  • FG Münster, 26.04.1999 - 4 K 7527/97

    Rabattfreibetrag für nur teilweise vom Arbeitgeber erbrachte Leistungen

  • FG Schleswig-Holstein, 04.09.2013 - 2 K 23/12

    Geldwerter Vorteil durch Teilnahme an einer Schiffskreuzfahrt: Reiseantritt als …

  • FG Niedersachsen, 28.01.1999 - XI 641/97

    Vom Arbeitgeber gewährte Preisvorteile im Mitarbeiterverkauf als …

  • FG Köln, 24.08.2000 - 7 K 2853/94

    Sachbezüge - Bewertung von als Sachbezüge gewährten Unikaten

  • FG Niedersachsen, 10.12.2025 - 3 K 78/25

    Lohnsteuer; Rabattfreibetrag; Sachbezug; geldwerter Vorteil; Nutzung des …

  • FG München, 02.07.2020 - 10 K 416/19

    Rabatt-Freibetrag für Stromdeputat - Nachträgliche Änderung der …

  • BFH, 09.10.2002 - VII R 54/01
  • FG München, 28.02.1997 - 8 K 4195/95
  • FG Niedersachsen, 09.12.1997 - I 561/96
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