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Rechtsprechung
   BFH, 09.08.1996 - VI R 38/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,3666
BFH, 09.08.1996 - VI R 38/96 (https://dejure.org/1996,3666)
BFH, Entscheidung vom 09.08.1996 - VI R 38/96 (https://dejure.org/1996,3666)
BFH, Entscheidung vom 09. August 1996 - VI R 38/96 (https://dejure.org/1996,3666)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Aufwendungen für die Verlängerung einer Privatpilotlizenz als Werbungskosten bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Aufwendungen zur Erhaltung der Privatpilotenlizenz als Werbungskosten

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Lohnsteuer; Aufwendungen zur Erhaltung einer Privatpilotenlizenz

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 9 Abs 1 S 1, EStG § 12 Nr 1
    Berufliche Veranlassung; Flugzeugführer; Ingenieur; Lizenz

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (2)

  • BFH, 17.11.1989 - VI R 8/86

    Aufwendungen für den privaten Flugsport können nicht als Werbungskosten abgezogen …

    Auszug aus BFH, 09.08.1996 - VI R 38/96
    Er hat aus diesem Grund die Anerkennung der Aufwendungen für die Privatpilotenlizenz als Werbungskosten davon abhängig gemacht, daß eigene Flugerfahrungen unerläßlich oder die Erhaltung der Privatpilotenlizenz und die Durchführung von Flügen unmittelbare Voraussetzungen für die Berufsausübung sind (Urteile vom 17. November 1989 VI R 8/86, BFHE 159, 64, BStBl II 1990, 306;… vom 14. Februar 1992 VI R 7/89, BFH/NV 1992, 725).

    Dementsprechend hat der Senat die Aufwendungen für den Erhalt der Privatpilotenlizenz eines wissenschaftlichen Mitarbeiters bei einem Forschungsinstitut (BFHE 159, 64, BStBl II 1990, 306) und eines Fluglotsen (…BFH/NV 1992, 725) nicht als Werbungskosten anerkannt.

  • BFH, 14.02.1992 - VI R 7/89

    Abzugsfähigkeit von Kosten privater Fliegerei eines Fluglotsen als Werbungskosten

    Auszug aus BFH, 09.08.1996 - VI R 38/96
    Er hat aus diesem Grund die Anerkennung der Aufwendungen für die Privatpilotenlizenz als Werbungskosten davon abhängig gemacht, daß eigene Flugerfahrungen unerläßlich oder die Erhaltung der Privatpilotenlizenz und die Durchführung von Flügen unmittelbare Voraussetzungen für die Berufsausübung sind (Urteile vom 17. November 1989 VI R 8/86, BFHE 159, 64, BStBl II 1990, 306; vom 14. Februar 1992 VI R 7/89, BFH/NV 1992, 725).

    Dementsprechend hat der Senat die Aufwendungen für den Erhalt der Privatpilotenlizenz eines wissenschaftlichen Mitarbeiters bei einem Forschungsinstitut (BFHE 159, 64, BStBl II 1990, 306) und eines Fluglotsen (BFH/NV 1992, 725) nicht als Werbungskosten anerkannt.

  • BFH, 20.07.2010 - IX R 49/09

    Einkünfteerzielungsabsicht bei Vermietung von Gewerbeobjekten - Aufwendungen für …

    Rn. 26 a) Aufwendungen zur Erhaltung einer Privatpilotenlizenz zählt der BFH auch dann nicht zu den nach § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG abziehbaren Fortbildungskosten, wenn die beim Fliegen gewonnenen Erfahrungen für die Berufsausbildung nützlich sind (BFH-Urteil vom 9. August 1996 VI R 38/96, BFH/NV 1997, 107).
  • BFH, 03.12.2003 - VI B 17/01

    Aufwendungen eines Zivilrichters für Erwerb einer Privatpilotenlizenz

    Der BFH geht insoweit von der allgemeinen Lebenserfahrung des Inhalts aus, dass bei der Privatfliegerei eine persönliche Neigung zum Flugsport im Vordergrund steht und der Erwerb und Erhalt der Privatpilotenlizenz deshalb in der Regel als Teil der allgemeinen Lebensführung i.S. des § 12 Nr. 1 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes anzusehen ist (BFH-Urteil vom 9. August 1996 VI R 38/96, BFH/NV 1997, 107).

    Im Streitfall ist indes weder vorgetragen noch nachgewiesen, dass eigene Flugerfahrungen unerlässlich bzw. die Durchführung von Flügen unmittelbare Voraussetzung für die Berufsausübung eines Zivilrichters ist, der u.a. auch Haftungsfragen aus dem Bereich der Luftfahrt zu beurteilen hat (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 1997, 107).

    Dementsprechend hat der erkennende Senat Aufwendungen zur Erhaltung der Privatpilotenlizenz eines wissenschaftlichen Mitarbeiters bei einem Forschungsinstitut für Luft- und Raumfahrt (siehe BFH-Urteil vom 17. November 1989 VI R 8/86, BFHE 159, 64, BStBl II 1990, 306), eines Fluglotsen der Bundesanstalt für Flugsicherung (…BFH-Urteil vom 14. Februar 1992 VI R 7/89, BFH/NV 1992, 725) und eines Flugzeugingenieurs (BFH-Urteil in BFH/NV 1997, 107) nicht als Werbungskosten anerkannt, obwohl die vorgenannten Berufe einen viel engeren Bezug zur Fliegerei aufweisen.

  • BFH, 27.05.2003 - VI R 85/02

    WK-Abzug; Aufwendungen für Verkehrsflugzeugführerschein

    c) Demgegenüber sind Aufwendungen für den Erwerb einer PPL grundsätzlich nicht als Werbungskosten zu berücksichtigen, da insoweit in der Regel die private Lebensführung des Steuerpflichtigen in nicht unerheblichem Maße betroffen ist (vgl. auch Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 9. August 1996 VI R 38/96, BFH/NV 1997, 107;… vom 14. Februar 1992 VI R 7/89, BFH/NV 1992, 725; vom 17. November 1989 VI R 8/86, BFHE 159, 64, BStBl II 1990, 306).
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