Rechtsprechung
| BFH, 25.07.2001 - VI R 39/99 |
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Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Düsseldorf, 26.10.1998 - 18 K 3392/98
- BFH, 25.07.2001 - VI R 39/99
Wird zitiert von ...
- FG Münster, 23.10.2000 - 4 K 6362/98
Voraussetzungen einer Neufestsetzung von Kindergeld
Aktenzeichen des anhängigen Revisionsverfahrens beim BFH VI R 78/98; Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 26. Oktober 1998, 18 K 3392/98 Kg, nicht rechtskräftig, Aktenzeichen des anhängigen Revisionsverfahrens beim BFH VI R 39/99; Bergkemper "Aufhebung oder Änderung einer Kindergeldfestsetzung", Finanzrundschau - FR -, 2000, 136, 138; Tiedchen "Die Änderung von bestandskräftigen Kindergeldbescheiden", Deutsche Steuerzeitung - DStZ - 2000, 237, 241; a. A.: Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 21. April 1998, 4 K 8/97, EFG 1999, 184, nicht rechtskräftig, Aktenzeichen des anhängigen Revisionsverfahrens beim BFH VI R 164/98; Huhn "Versagender/aufhebender Kindergeldbescheid oder Nullbescheid: Dauerverwaltungsakt und Bestandskraft", FR 2000, 141).
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