Rechtsprechung
| BFH, 07.07.2020 - VI R 4/19 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- Bundesfinanzhof
EStG § 8 Abs 2 S 1, EStG § 37b Abs 1 S 1 Nr 1, EStG § 37b Abs 1 S 2, EStG VZ 2011, EStG VZ 2012, EStG VZ 2013, EStG VZ 2014, GG Art 3 Abs 1
Aufwendungen für den äußeren Rahmen einer betrieblichen Veranstaltung bei der Bewertung von Sachzuwendungen nach § 37b Abs. 1 Satz 2 EStG
- rechtsinformationen.bund.de
Aufwendungen für den äußeren Rahmen einer betrieblichen Veranstaltung bei der Bewertung von Sachzuwendungen nach § 37b Abs. 1 Satz 2 EStG
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 8 Abs 2 S 1 EStG 2009, § 37b Abs 1 S 1 Nr 1 EStG 2009, § 37b Abs 1 S 2 EStG 2009, EStG VZ 2011, EStG VZ 2012
Aufwendungen für den äußeren Rahmen einer betrieblichen Veranstaltung bei der Bewertung von Sachzuwendungen nach § 37b Abs. 1 Satz 2 EStG - IWW
- Wolters Kluwer
Erhebung von Lohnsteuer für die kostenlose oder verbilligte Teilnahme an einer betrieblichen Veranstaltung; Umfang der zu pauschalierenden Aufwendungen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Erhebung von Lohnsteuer für die kostenlose oder verbilligte Teilnahme an einer betrieblichen Veranstaltung
- datenbank.nwb.de
Aufwendungen für den äußeren Rahmen einer betrieblichen Veranstaltung bei der Bewertung von Sachzuwendungen nach § 37b Abs. 1 Satz 2 EStG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- IWW (Kurzinformation)
Pauschalierung | Die Tücken des § 37b EStG bei Betriebsausgabenabzug
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Einzubeziehende Kosten bei der Sachzuwendungs-Einkommensteuerpauschalierung
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Sachbezüge
- Ertragsteuerrechtliche Behandlung
Sonstiges (2)
Verfahrensgang
- FG Münster, 27.11.2018 - 15 K 3383/17
- BFH, 07.07.2020 - VI R 4/19
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (6)
- BFH, 13.05.2020 - VI R 13/18
Aufwendungen für die Inanspruchnahme einer Eventagentur bei der Bewertung von …
Auszug aus BFH, 07.07.2020 - VI R 4/19
Der Steuerpflichtige hat es damit selbst in der Hand zu bestimmen, auf welcher Grundlage die Bewertung vorzunehmen ist (Senatsurteil vom 13.05.2020 - VI R 13/18, zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt).Einschränkungen oder Ausnahmen hiervon sieht das Gesetz nicht vor (Senatsurteil vom 13.05.2020 - VI R 13/18, zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt).
Dieser Zweck würde verfehlt, wenn bei der Anwendung des § 37b Abs. 1 Satz 2 EStG zwischen verschiedenen (Arten von) Aufwendungen differenziert werden müsste, zumal dem Gesetz auch keine Kriterien für eine solche Differenzierung entnommen werden können (Senatsurteil vom 13.05.2020 - VI R 13/18, zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt).
- FG Münster, 27.11.2018 - 15 K 3383/17
Rechtsstreit um die zu versteuernden Aufwendungen für Durchführung einer …
Auszug aus BFH, 07.07.2020 - VI R 4/19
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 27.11.2018 - 15 K 3383/17 L wird als unbegründet zurückgewiesen.das Urteil des FG Münster vom 27.11.2018 - 15 K 3383/17 L sowie die Einspruchsentscheidung vom 02.10.2017 aufzuheben und den Nachforderungsbescheid über Lohnsteuer und sonstige Lohnabzugsbeträge für den Zeitraum 01.01.2011 bis 31.12.2014 vom 16.02.2017 dahingehend zu ändern, dass die Lohnsteuer um weitere … EUR, der Solidaritätszuschlag um weitere … EUR und die Kirchensteuer um weitere … EUR herabgesetzt werden.
- BFH, 30.03.2017 - IV R 13/14
Pauschale Einkommensteuer auf Geschenke unterliegt Abzugsverbot
Auszug aus BFH, 07.07.2020 - VI R 4/19
Dementsprechend hat der Bundesfinanzhof (BFH) die Kosten für die Anmietung einer Konzerthalle --in die Entscheidung allerdings nicht tragenden Ausführungen-- bereits als Bestandteil der Bemessungsgrundlage nach § 37b Abs. 1 Satz 2 EStG angesehen (BFH-Urteil vom 30.03.2017 - IV R 13/14, BFHE 257, 315, BStBl II 2017, 892, Rz 29).
- BFH, 21.02.2018 - VI R 25/16
Steuerpauschalierung für betrieblich veranlasste Zuwendungen
Auszug aus BFH, 07.07.2020 - VI R 4/19
Denn § 37b EStG begründet keine weitere eigenständige Einkunftsart und keinen sonstigen originären (Einkommen-)Steuertatbestand, sondern stellt lediglich eine besondere pauschalierende Erhebungsform der Einkommensteuer zur Wahl (Senatsurteil vom 21.02.2018 - VI R 25/16, BFHE 260, 526, BStBl II 2018, 389, Rz 13, m.w.N.). - BFH, 16.05.2013 - VI R 94/10
Zuwendungen aus Anlass einer Betriebsveranstaltung als Arbeitslohn
Auszug aus BFH, 07.07.2020 - VI R 4/19
Die Erwägungen, die den Senat bei der Bewertung einer Sachzuwendung gemäß § 8 Abs. 2 Satz 1 EStG dazu veranlasst haben, die Kosten für den äußeren Rahmen einer Veranstaltung nicht in die Bewertung des Sachbezugs einzubeziehen (z.B. Senatsurteil vom 16.05.2013 - VI R 94/10, BFHE 241, 519, BStBl II 2015, 186, Rz 20, 21), sind auf die Bewertung einer Zuwendung nach § 37b Abs. 1 Satz 2 EStG mithin nicht übertragbar (ebenso Bundesministerium der Finanzen, Schreiben vom 19.05.2015 - IV C 6-S 2297-b/14/10001, BStBl I 2015, 468, Rz 14;… Schmidt/Loschelder, EStG, 39. Aufl., § 37b Rz14;… Eisgruber in Kirchhof, EStG, 19. Aufl., § 37b Rz 20; Niermann, DB 2015, 1242, 1246 f.). - BFH, 16.10.2013 - VI R 78/12
Keine Lohnsteuerpauschalierung für nicht steuerpflichtige Zuwendungen an …
Auszug aus BFH, 07.07.2020 - VI R 4/19
Dies gilt insbesondere auch für die Pauschalierungsmöglichkeit nach § 37b Abs. 2 EStG (Senatsurteil vom 16.10.2013 - VI R 78/12, BFHE 243, 242, BStBl II 2015, 495).
- BFH, 29.04.2021 - VI R 31/18
Bewertung von Arbeitslohn anlässlich von Betriebsveranstaltungen
Leistungen, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Betriebsveranstaltung stehen, sind hingegen nicht zu berücksichtigen (so bereits Senatsurteil in BFHE 240, 44, Rz 24; s.a. Senatsurteile vom 13.05.2020 - VI R 13/18, BFHE 269, 80, Rz 36, und vom 07.07.2020 - VI R 4/19, Rz 14, zur Bemessungsgrundlage der pauschalen Einkommensteuer nach § 37b Abs. 1 Satz 2 EStG). - BFH, 23.11.2023 - VI R 15/21
Pauschalierung der Einkommensteuer nach § 37b EStG bei VIP-Logen
Denn § 37b EStG begründet keine weitere eigenständige Einkunftsart und keinen sonstigen originären (Einkommen-)Steuertatbestand, sondern stellt lediglich eine besondere pauschalierende Erhebungsform der Einkommensteuer zur Wahl (ständige Rechtsprechung, s. Senatsurteil vom 07.07.2020 - VI R 4/19, Rz 10, m.w.N.). - FG Berlin-Brandenburg, 19.06.2019 - 7 K 7250/15
Pauschalsteuer gemäß § 37b EStG auf Sachzuwendungen an Arbeitnehmer - …
Auch das Finanzgericht - FG - Münster (Urteil vom 27.11.2018 15 K 3383/17 L, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2019, 281, Revision anhängig unter dem Az. VI R 4/19) geht davon aus, dass auf einen während einer Lohnsteueraußenprüfung gestellten Antrag auf Anwendung des § 37b EStG ein Nachforderungsbescheid ergehen darf (in diesem Sinne wohl auch Sächsisches FG, Urteil vom 09.03.2017 6 K 1201/16, Betriebs-Berater - BB - 2017, 1891).Dem entsprechend haben auch das FG Bremen die Verschaffung des Zugangs zu einer VIP-Loge bei Bundesligaspielen (Urteil vom 21.09.2017 1 K 20/17 (5), Deutsches Steuerrecht-Entscheidungsdienst - DStRE - 2018, 1242) und das FG Münster die Teilnahme an einer "Party", bei der Künstler auftraten, als geldwerten Vorteil angesehen (Urteil vom 27.11.2018 15 K 3383/17 L, EFG 2019, 281, Revision anhängig unter dem Az. VI R 4/19).
Die Aufwendungen wären daher geeignet, beim Empfänger einen geldwerten einkommensteuerbaren Vorteil auszulösen (…wie es Graw in Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, EStG, Stand: 248. Aktualisierung Juni 2014, § 37b Rn. B 44 und Schneider, NWB 2014, 340 [351] voraussetzen; mit gleicher Tendenz FG Münster, Urteil vom 27.11.2018 15 K 3383/17 L, EFG 2019, 281, Revision anhängig unter dem Az. VI R 4/19).
- FG Berlin-Brandenburg, 22.06.2021 - 8 K 8232/18
Nachforderungsbescheide über Lohnsteuer und sonstige Lohnabzugsbeträge Januar …
Der BFH hat die Regelung dem Grunde nach für verfassungsgemäß gehalten (BFH, Urteil vom 04. Juli 2020, VI R 4/19, BFH/NV 2021, 302).
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