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Rechtsprechung
   BFH, 13.01.2011 - VI R 61/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,1402
BFH, 13.01.2011 - VI R 61/09 (https://dejure.org/2011,1402)
BFH, Entscheidung vom 13.01.2011 - VI R 61/09 (https://dejure.org/2011,1402)
BFH, Entscheidung vom 13. Januar 2011 - VI R 61/09 (https://dejure.org/2011,1402)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    Keine Zurechnung von Kenntnissen der Oberbehörde im Rahmen des § 173 Abs. 1 AO - keine Bindungswirkung der Anrufungsauskunft für das Veranlagungsverfahren - Bekanntwerden einer Tatsache i. S. des § 173 AO - Prinzip der Abschnittsbesteuerung - Lohnsteuerabzugsverfahren als ...

  • openjur.de

    Keine Zurechnung von Kenntnissen der Oberbehörde im Rahmen des § 173 Abs. 1 AO; keine Bindungswirkung der Anrufungsauskunft für das Veranlagungsverfahren; Bekanntwerden einer Tatsache i.S. des § 173 AO; Prinzip der Abschnittsbesteuerung; Lohnsteuerabzugsverfahren als ...

  • Bundesfinanzhof

    AO § 173 Abs 1 Nr 1, EStG § 42d Abs 3 S 4, EStG § 42e
    Keine Zurechnung von Kenntnissen der Oberbehörde im Rahmen des § 173 Abs. 1 AO - keine Bindungswirkung der Anrufungsauskunft für das Veranlagungsverfahren - Bekanntwerden einer Tatsache i.S. des § 173 AO - Prinzip der Abschnittsbesteuerung - Lohnsteuerabzugsverfahren als ...

  • rechtsinformationen.bund.de

    Keine Zurechnung von Kenntnissen der Oberbehörde im Rahmen des § 173 Abs. 1 AO - keine Bindungswirkung der Anrufungsauskunft für das Veranlagungsverfahren - Bekanntwerden einer Tatsache i.S. des § 173 AO - Prinzip der Abschnittsbesteuerung - Lohnsteuerabzugsverfahren als ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 173 Abs 1 Nr 1 AO, § 42d Abs 3 S 4 EStG 2002, § 42e EStG 2002
    Keine Zurechnung von Kenntnissen der Oberbehörde im Rahmen des § 173 Abs. 1 AO - keine Bindungswirkung der Anrufungsauskunft für das Veranlagungsverfahren - Bekanntwerden einer Tatsache i.S. des § 173 AO - Prinzip der Abschnittsbesteuerung - Lohnsteuerabzugsverfahren als ...

  • IWW
  • Betriebs-Berater

    Keine Zurechnung von Kenntnissen der Oberbehörde im Rahmen des § 173 Abs. 1 AO

  • Techniker Krankenkasse
  • ra.de
  • Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)

    AO § 173 Abs. 1 Nr. 1
    Zurechnung von Kenntnissen bei § 173 AO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zurechenbarkeit von Kenntnissen einer weisungsbefugten Oberbehörde über eine einem Veranlagungsfinanzamt bei der Steuerfestsetzung nicht bekannte Tatsache; Bindung der Wohnsitzfinanzämter an den Inhalt einer einem Arbeitgeber erteilten Anrufsauskunft i.R.e. ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Anrufungsauskunft und die Inanspruchnahme des Arbeitnehmers

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zurechenbarkeit von Kenntnissen einer weisungsbefugten Oberbehörde über eine einem Veranlagungsfinanzamt bei der Steuerfestsetzung nicht bekannte Tatsache; Bindung der Wohnsitzfinanzämter an den Inhalt einer einem Arbeitgeber erteilten Anrufsauskunft i.R.e. ...

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Keine Zurechnung von Kenntnissen der Oberbehörde im Rahmen des § 173 Abs. 1 AO

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Wohnsitzfinanzamt ist nicht an Anrufungsauskunft gebunden

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Bindungswirkung einer Anrufungsauskunft

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Wohnsitzfinanzamt nicht an Anrufungsauskunft gebunden

  • datenbank.nwb.de (Kurzinformation)

    Keine Bindungswirkung der Anrufungsauskunft für das Veranlagungsverfahren

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 232, 5
  • NZA 2011, 624
  • BB 2011, 1315
  • BB 2011, 726
  • DB 2011, 798
  • BStBl II 2011, 479
 
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Wird zitiert von ... (46)Zitiert selbst (24)

  • BFH, 26.02.2002 - IX R 20/98

    Geschlossene Fonds - Eigenkapitalvermittlungsprovisionen

    Auszug aus BFH, 13.01.2011 - VI R 61/09
    Indes ist ein solches generelles Korrespondenzprinzip dem Einkommensteuergesetz im Allgemeinen (BFH-Urteil vom 26. Februar 2002 IX R 20/98, BFHE 198, 425, BStBl II 2002, 796) und zur Beurteilung von Arbeitslohn im Besonderen fremd (Senatsbeschluss vom 19. Februar 2004 VI B 146/02, Deutsches Steuerrecht/Entscheidungsdienst 2004, 560).

    Enthalten Bescheide aus vorangegangenen Veranlagungszeiträumen materielle Fehler, können diese keinesfalls dadurch korrigiert werden, dass in dem nächsten noch offenen Jahr ein weiterer materieller Fehler --als Ausgleich-- bewusst eingearbeitet wird (BFH-Urteil in BFHE 198, 425, BStBl II 2002, 796).

  • BFH, 28.04.1998 - IX R 49/96

    Neue Tatsache bei Dienstpflichtverletzung des Beamten

    Auszug aus BFH, 13.01.2011 - VI R 61/09
    Daher wird eine Tatsache der Finanzbehörde bekannt, wenn diejenigen Personen, die innerhalb der zuständigen Finanzbehörde organisationsmäßig für die Bearbeitung des Steuerfalls berufen sind bzw. die den zu ändernden Steuerbescheid erlassen haben, positive Kenntnis darüber erlangen (BFH-Urteil vom 28. April 1998 IX R 49/96, BFHE 185, 370, BStBl II 1998, 458;… BFH-Beschluss vom 16. Januar 2002 VIII B 96/01, BFH/NV 2002, 621, m.w.N.).

    Hierbei handelt es sich um den Vorsteher, den Sachgebietsleiter und den Sachbearbeiter, weil nur diese Personen die Finanzbehörde gegenüber dem Steuerpflichtigen repräsentieren und den Steuerbescheid verantworten (BFH-Urteil in BFHE 185, 370, BStBl II 1998, 458).

  • BFH, 20.06.1985 - IV R 114/82

    Bei Anwendung des § 173 AO 1977 ist Kenntnis der Veranlagungsstelle der …

    Auszug aus BFH, 13.01.2011 - VI R 61/09
    Bekannt sind der zuständigen Dienststelle jedoch neben dem Inhalt der dort geführten Akten auch sämtliche Informationen, die dem Sachbearbeiter von vorgesetzten Dienststellen über ein elektronisches Informationssystem zur Verfügung gestellt werden, ohne dass es insoweit auf die individuelle Kenntnis des jeweiligen Bearbeiters ankommt (vgl. BFH-Urteil vom 20. Juni 1985 IV R 114/82, BFHE 143, 520, BStBl II 1985, 492, und die dort erwähnte Rechtsprechung).

    Kennt eine andere als die für die Bearbeitung des Steuerfalls zuständige Dienststelle die betreffende Tatsache, so ist sie deswegen nicht auch der zuständigen Dienststelle als bekannt zuzurechnen (BFH-Urteil in BFHE 143, 520, BStBl II 1985, 492).

  • BVerfG, 10.04.1997 - 2 BvL 77/92

    Weihnachtsfreibetrag

    Auszug aus BFH, 13.01.2011 - VI R 61/09
    Zudem ist das Lohnsteuerabzugsverfahren ein Vorauszahlungsverfahren (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 10. April 1997 2 BvL 77/92, BVerfGE 96, 1), dessen Besonderheiten und Regelungen nicht in das Veranlagungsverfahren hineinwirken (…Trzaskalik, in: Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, EStG, § 38 Rz A 7).
  • BFH, 30.04.2009 - VI R 54/07

    Rechtsprechungsänderung zur Anfechtbarkeit einer dem Arbeitgeber erteilten …

    Auszug aus BFH, 13.01.2011 - VI R 61/09
    Die Anrufungsauskunft nach § 42e EStG, die nach der neueren Senatsrechtsprechung ein feststellender Verwaltungsakt ist (Urteil vom 30. April 2009 VI R 54/07, BFHE 225, 50, BStBl II 2010, 996), bindet ausschließlich das erteilende Betriebsstättenfinanzamt im Rahmen des Lohnsteuerabzugsverfahrens (Senatsurteil vom 9. Oktober 1992 VI R 97/90, BFHE 169, 202, BStBl II 1993, 166;… Senatsbeschluss vom 22. Mai 2007 VI B 143/06, BFH/NV 2007, 1658).
  • BFH, 11.02.2010 - VI R 65/08

    Vermögensermittlung beim Unterhaltsempfänger (§ 33a Abs. 1 Satz 3 EStG)

    Auszug aus BFH, 13.01.2011 - VI R 61/09
    Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass das FA bei rechtzeitiger Kenntnis der Tatsache zutreffend entschieden hätte (Senatsurteil vom 11. Februar 2010 VI R 65/08, BFHE 228, 421, BStBl II 2010, 628).
  • BFH, 17.09.2009 - VI R 17/08

    Fehlgeschlagenes Mitarbeiterbeteiligungsprogramm - negativer Arbeitslohn - …

    Auszug aus BFH, 13.01.2011 - VI R 61/09
    Beide Tatbestände setzen voraus, dass beim Arbeitnehmer Güter abfließen oder Aufwendungen entstehen (Senatsurteile vom 12. November 2009 VI R 20/07, BFHE 227, 435, BStBl II 2010, 845; vom 17. September 2009 VI R 17/08, BFHE 226, 317, BStBl II 2010, 299; Senatsbeschluss vom 10. August 2010 VI R 1/08, BFHE 230, 173, BStBl II 2010, 1074).
  • BFH, 23.11.1987 - GrS 1/86

    Änderung wegen neuer Tatsachen zugunsten des Steuerpflichtigen nur bei …

    Auszug aus BFH, 13.01.2011 - VI R 61/09
    Rechtserheblich ist eine Tatsache dann, wenn das FA bei Kenntnis zum Zeitpunkt der ursprünglichen Festsetzung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit eine höhere Steuer festgesetzt hätte (Beschluss des Großen Senats vom 23. November 1987 GrS 1/86, BFHE 151, 495, BStBl II 1988, 180).
  • BFH, 02.09.2010 - VI R 3/09

    Aufhebung einer Anrufungsauskunft mit Wirkung für die Zukunft - Rechtsnatur der …

    Auszug aus BFH, 13.01.2011 - VI R 61/09
    Die dagegen von der A-GmbH erhobene Klage war letztlich erfolgreich (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 2. September 2010 VI R 3/09, BFHE 230, 500) und der Widerruf der Anrufungsauskunft wurde aufgehoben.
  • BFH, 12.11.2009 - VI R 20/07

    Gewinnausschüttungen einer Versorgungskasse sind keine Arbeitslohnrückzahlungen

    Auszug aus BFH, 13.01.2011 - VI R 61/09
    Beide Tatbestände setzen voraus, dass beim Arbeitnehmer Güter abfließen oder Aufwendungen entstehen (Senatsurteile vom 12. November 2009 VI R 20/07, BFHE 227, 435, BStBl II 2010, 845; vom 17. September 2009 VI R 17/08, BFHE 226, 317, BStBl II 2010, 299; Senatsbeschluss vom 10. August 2010 VI R 1/08, BFHE 230, 173, BStBl II 2010, 1074).
  • BFH, 14.09.2005 - VI R 148/98

    Sonderzahlung anlässlich der Überführung einer Mitarbeiterversorgung von einer …

  • BFH, 10.08.2010 - VI R 1/08

    Arbeitslohnrückzahlung nur bei Rückfluss von Gütern in Geld oder Geldeswert an …

  • BFH, 13.09.2001 - IV R 79/99

    Treu und Glauben bei neuen Tatsachen

  • BFH, 19.02.2004 - VI B 146/02

    Arbeitslohn - Verzicht des ArbG auf Darlehensrückzahlung

  • BFH, 09.10.1992 - VI R 97/90

    Beschränkte Bindung an Anrufungsauskunft

  • BFH, 22.05.2007 - VI B 143/06

    NZB: Rechtsfortbildung, LSt-Anrufungsauskunft, Bindungswirkung

  • BFH, 17.05.1985 - VI R 137/82

    Ermessensentscheidung - Inanspruchnahme des Arbeitnehmers - …

  • BFH, 03.05.1991 - V R 36/90
  • BFH, 27.11.2001 - VIII R 3/01

    Neue Tatsache; Nichtbeachtung eines maschinellen Prüfhinweises

  • BFH, 05.02.1980 - VII R 101/77
  • FG Düsseldorf, 05.11.2009 - 11 K 832/09

    Nachteilsausgleichszahlung bei Wechsel der Zusatzversorgungskasse; …

  • BFH, 16.01.2002 - VIII B 96/01

    Neue Tatsachen; nachträgliches Bekanntwerden

  • BFH, 11.08.1972 - VI R 262/69

    Lohnsteuer-Jahresausgleich - Nachforderung von Lohnsteuer - Besteuerungsmerkmale …

  • BFH, 10.07.1964 - VI 299/63 U

    Spareinlagen eines Privatbankiers bei seiner eigenen Bank als abzugsfähige …

  • BFH, 26.05.2020 - IX R 30/19

    Nachträgliches Bekanntwerden i.S. des § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO - offenbare …

    Bekannt sind der zuständigen Dienststelle in diesem Sinn auch sämtliche Informationen, die dem Bearbeiter von vorgesetzten Dienststellen zur Verfügung gestellt werden (BFH-Urteil vom 13.01.2011 - VI R 61/09, BFHE 232, 5, BStBl II 2011, 479).
  • BGH, 30.06.2011 - IX ZR 155/08

    Insolvenzverfahren: Zulässigkeit der Aufrechnung einer Behörde bei …

    Rn. 16 Im Grundsatz kommt es vielmehr auf das Wissen des jeweils zuständigen Bediensteten der zuständigen Behörde an (BGH, Urteil vom 4. Februar 1997 - VI ZR 306/95, BGHZ 134, 343, 346;… vom 28. November 2006 - VI ZR 196/05, NJW 2007, 834 Rn. 5;… vom 15. März 2011 - VI ZR 162/10, VersR 2011, 682 Rn. 10 ff jeweils zur Kenntniszurechnung bei § 852 BGB aF; BFHE 143, 520, 522; BFH, DStR 2011, 521, zVb in BFHE 232, 5 Rn. 15; jeweils zum nachträglichen Bekanntwerden einer Tatsache im Sinne des § 173 AO; BGH…, Beschluss vom 29. Juni 2006 - IX ZR 167/04, nv, Rn. 3 bei juris;… vgl. auch BSGE 100, 215 Rn. 18).
  • BGH, 08.09.2016 - IX ZR 151/14

    Insolvenzanfechtung: Kenntnis des Anfechtungsgegners hinsichtlich der …

    Als bekannt ist hierbei, auch ohne dass es auf individuelle Kenntnis des handelnden Sachbearbeiters im Einzelfall ankommt, der Inhalt der in der Finanzbehörde geführten Steuerakten anzusehen (vgl. BFHE 232, 5 Rn. 15;… Schmidt/Ganter/Weinland, InsO, 19. Aufl., § 130 Rn. 73).
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