Rechtsprechung
| BFH, 19.02.1982 - VI R 61/79 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Simons & Moll-Simons
EStG § 9 Abs. 1, § 12 Nr. 1
- Wolters Kluwer
Verpflegungsmehraufwendung - Werbungskosten - Waldarbeiter
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Waldarbeiter sind in einem 11 qkm großen Revier nicht an ständig wechselnden Einsatzstellen tätig; daher kein Abzug von Verpflegungsmehraufwendungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 138, 175
- BStBl II 1983, 466
Wird zitiert von ... (17) Zitiert selbst (4)
- BFH, 28.11.1980 - VI R 193/77
Aufwendungen eines Arbeitnehmers anläßlich seiner ehrenamtlichen …
Auszug aus BFH, 19.02.1982 - VI R 61/79
Werbungskosten (§ 9 EStG) bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit sind alle Aufwendungen, die durch die Berufsausübung veranlaßt sind (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 28. November 1980 VI R 193/77, BFHE 132, 431, BStBl II 1981, 368), soweit sie nicht zu den durch die allgemeine Lebensführung bedingten Kosten gehören. - BFH, 05.11.1971 - VI R 184/69
Dienstreise von Arbeitnehmern
Auszug aus BFH, 19.02.1982 - VI R 61/79
Dies hat der Senat auch für den Fall bejaht, daß der steuerpflichtige Arbeitnehmer einen Beruf ausübt, bei dem ein ständiger Wechsel der Einsatzstelle üblich ist (Urteile vom 5. November 1971 VI R 184/69, BFHE 102, 493, BStBl II 1972, 130, und vom 11. Juli 1980 VI R 198/77, BFHE 131, 64, BStBl II 1980, 654). - BFH, 11.07.1980 - VI R 198/77
PKW-Fahrten zwischen Wohnung und ständig wechselnder Einsatzstelle; für die …
Auszug aus BFH, 19.02.1982 - VI R 61/79
Dies hat der Senat auch für den Fall bejaht, daß der steuerpflichtige Arbeitnehmer einen Beruf ausübt, bei dem ein ständiger Wechsel der Einsatzstelle üblich ist (Urteile vom 5. November 1971 VI R 184/69, BFHE 102, 493, BStBl II 1972, 130, und vom 11. Juli 1980 VI R 198/77, BFHE 131, 64, BStBl II 1980, 654). - BFH, 06.05.1971 - IV R 59/69
Entscheidung über Billigkeitsmaßnahme - Selbständig anfechtbarer Verwaltungsakt - …
Auszug aus BFH, 19.02.1982 - VI R 61/79
Dies hat der Senat auch für den Fall bejaht, daß der steuerpflichtige Arbeitnehmer einen Beruf ausübt, bei dem ein ständiger Wechsel der Einsatzstelle üblich ist (Urteile vom 5. November 1971 VI R 184/69, BFHE 102, 493, BStBl II 1972, 130, und vom 11. Juli 1980 VI R 198/77, BFHE 131, 64, BStBl II 1980, 654).
- FG Rheinland-Pfalz, 28.06.2002 - 4 K 1258/01
Einsatzwechseltätigkeit bei Arbeit in mehreren Stadtteilen einer Großstadt
Dies hat die höchstrichterliche Rechtsprechung auch für den Fall bejaht, dass der steuerpflichtige Arbeitnehmer einen Beruf ausübt, bei dem ein ständiger Wechsel der Einsatzstelle üblich ist (BFH-Urteil vom 19. Februar 1982 VI R 61/79, BStBl. II 1983, S.466).Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung liegen ständig wechselnde Einsatzstellen nicht vor, wenn der Arbeitnehmer - wie ein Forstwirt - im gesamten Kalenderjahr nur in einem abgegrenzten Gebiet von 11 qkm tätig gewesen ist (BFH-Urteil vom 19. Februar 1982 VI R 61/79, BStBl. II 1983, S.466).
Eine großräumige Arbeitsstätte ist anzunehmen, wenn es sich entweder um ein zusammenhängendes (Werks-)Gelände des Arbeitgebers handelt (BFH-Urteil vom 19. Februar 1982 - VI R 61/79, BStBl. II 1983, S.466) oder --falls das Gelände nicht dem Arbeitgeber zugerechnet werden kann-- die Einsatzstellen aneinandergrenzen und in unmittelbarer Nähe zueinander liegen.
Der Senat habe zwar im Urteil in BFHE 138, 175 , BStBl II 1983, S.466 (S. 467) entschieden, dass ein Waldarbeiter, der in einem ca. 11 qkm großen Forstrevier seines Arbeitgebers an verschiedenen Hieborten arbeitet, nicht auf wechselnden Einsatzstellen tätig sei, sondern dass es sich bei dem abgegrenzten Waldrevier um eine einheitliche großräumige Arbeitsstätte handele und damit keine Veranlassung zur Anerkennung eines beruflich veranlassten Verpflegungsmehraufwandes bestehe.
Ein größeres räumliches Gebiet könne nur dann als einheitliche gleichbleibende Arbeitsstätte mit der Folge des Ausschlusses eines Verpflegungsmehraufwandes beurteilt werden, wenn es sich um ein zusammenhängendes Gelände des Arbeitgebers handele, wie es z.B. bei einem größeren Werksgelände oder einem Forstrevier (Urteil in BFHE 138, 175 , BStBl II 1983, S.466) angenommen werden könne.
- BFH, 05.05.1994 - VI R 6/92
1. Bei einer Einsatzwechseltätigkeit kann ein Stadtgebiet nicht als sog. …
Das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 19. Februar 1982 VI R 61/79 (BFHE 138, 175, BStBl II 1983, 466), in welchem ein Waldgebiet von rd.Der Senat hat zwar im Urteil in BFHE 138, 175, BStBl II 1983, 466, 467 entschieden, daß ein Waldarbeiter, der in einem ca. 11 qkm großen Forstrevier seines Arbeitgebers an verschiedenen Hieborten arbeitet, nicht auf wechselnden Einsatzstellen tätig ist, sondern daß es sich bei dem abgegrenzten Waldrevier um eine einheitliche großräumige Arbeitsstätte handelt und damit keine Veranlassung zur Anerkennung eines beruflich veranlaßten Verpflegungsmehraufwandes besteht.
Ein größeres räumliches Gebiet kann nur dann als einheitliche gleichbleibende Arbeitsstätte mit der Folge des Ausschlusses eines Verpflegungsmehraufwandes beurteilt werden, wenn es sich um ein zusammenhängendes Gelände des Arbeitgebers handelt, wie es z. B. bei einem größeren Werksgelände oder einem Forstrevier (Urteil in BFHE 138, 175, BStBl II 1983, 466) angenommen werden kann.
- BFH, 02.02.1994 - VI R 109/89
Fahrtaufwendungen eines Arbeitnehmers mit mehrfachem täglichen Ortswechsel (z. B. …
Ein größeres räumliches Gebiet kann nur dann als Arbeitsstätte i. S. des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG qualifiziert werden, wenn es sich entweder um ein zusammenhängendes Gelände des Arbeitgebers handelt (z. B. größeres zusammenhängendes Werksgelände; s. auch BFH-Urteil vom 19. Februar 1982 VI R 61/79, BFHE 138, 175, BStBl II 1983, 466, für ein 11 qkm großes Forstrevier) oder - falls das Gelände nicht dem Arbeitgeber zugerechnet werden kann - wenn die Einsatzstellen aneinandergrenzen und in unmittelbarer Nähe zueinander liegen.
- BFH, 14.09.2005 - VI R 22/04
Kaminkehrer; Verpflegungsmehraufwand; Begriff der Arbeitsstätte
Soweit damit als Folge die Nichtanerkennung eines beruflich veranlassten Verpflegungsmehraufwands verbunden war, hat der Senat ein solches Gebiet allerdings nur dann als einheitliche großräumige Arbeitsstätte angesehen, wenn sich (wie etwa für den Sonderfall eines in einem Forstrevier an verschiedenen Hieborten tätigen Waldarbeiters) aufgrund der besonderen Gegebenheiten des Falles schon von vornherein die Frage stellte, welche kostenträchtigen Verpflegungsbedingungen einen derartigen Verpflegungsmehraufwand überhaupt hätten verursachen können (vgl. dazu das Senatsurteil vom 19. Februar 1982 VI R 61/79, BFHE 138, 175, BStBl II 1983, 466 einerseits, und das Senatsurteil vom 5. Mai 1994 VI R 6/92, BFHE 174, 169, BStBl II 1994, 534 andererseits). - BFH, 20.11.1987 - VI R 6/86
Fahrten zu ständig wechselnden Einsatzstellen, die im üblichen …
Die Einschränkung wurde in den Fällen vorgenommen, in denen die Einsatzstellen innerhalb eines eng abgegrenzten Gebietes lagen und damit nur die Bewältigung einer Entfernung erforderten, die auch von einer großen Zahl der zu festen Arbeitsstellen fahrenden Arbeitnehmern arbeitstäglich zurückgelegt wird (BFH-Urteile vom 19. Februar 1982 VI R 61/79, BFHE 138, 175, BStBl II 1983, 466; in BFHE 142, 389, BStBl II 1985, 139, und vom 10. Mai 1985 VI R 157/81, BFHE 144, 46, BStBl II 1985, 595). - BFH, 03.10.1985 - VI R 129/82
1. Gleisbauzug der Deutschen Bundesbahn als (zweite) Wohnung i. S. der doppelten …
Es wird insoweit auch verwiesen auf die Urteile des Senats vom 19. Februar 1982 VI R 61/79 (BFHE 138, 175, BStBl II 1983, 466) und vom 2. November 1984 VI R 38/83 (BFHE 142, 389, BStBl II 1985, 139), wo der Senat bei einem Waldarbeiter ein 11 qkm großes Revier und bei einem Tallymann den Hamburger Hafen als eine einheitliche Arbeitsstätte angesehen hat. - BFH, 10.10.1986 - VI R 25/83
Verpflegungsmehraufwendungen als Werbungskosten eines Arbeitnehmers ohne …
Zu ihrer Begründung beruft es sich im wesentlichen auf die Gründe des Urteils des erkennenden Senats vom 19. Februar 1982 VI R 61/79 (BFHE 138, 175, BStBl II 1983, 466).Denn der Kläger ist in den Streitjahren - ähnlich wie der Steuerpflichtige in der Entscheidung in BFHE 138, 175, BStBl II 1983, 466 - in einem einheitlichen Forstrevier tätig gewesen.
- FG Köln, 24.10.2000 - 8 K 3411/99
Einsatzwechseltätigkeit einer "Politesse"
Diese Verwaltungsanweisung stützte sich auf das BFH-Urteil vom 19. Februar 1982 VI R 61/79, BStBl II 1983, 466. - BFH, 02.11.1984 - VI R 38/83
Werbungskosten - Ständig wechselnde Einsatzstellen - Arbeitnehmer - Arbeit an …
aa) Der Senat hat im Urteil vom 19. Februar 1982 VI R 61/79 (BFHE 138, 175, BStBl II 1983, 466) entschieden, daß bei einem Waldarbeiter, der ständig wechselnd innerhalb desselben Reviers tätig ist, das gesamte Revier als seine Arbeitsstätte anzusehen sei. - FG Sachsen, 01.03.2005 - 1 K 225/02
Einsatzwechseltätigkeit eines beim Straßenbauamt angestellten Straßenwärters; …
Das vom Finanzamt zum Vergleich herangezogene Urteil des Bundesfinanzhofs, nach dem ein Waldarbeiter, der in einem ca. 11 qkm großen Forstrevier seines Arbeitgebers an verschiedenen Hieborten arbeitet, nicht auf wechselnden Einsatzstellen tätig ist, sondern es sich bei dem abgegrenzten Waldrevier um eine einheitliche großräumige Arbeitsstätte handelt (BFH vom 19. Februar 1982, Az: VI R 61/79 BStBl II 1983, 466, 467), vermag an diesem Ergebnis nichts zu ändern. - BFH, 02.11.1984 - VI R 143/83
Werbungskosten - Fahrt mit eigenem Pkw - Ständig wechselnde Einsatzstellen - …
- FG Sachsen, 07.04.2010 - 4 K 2084/06
In 60 km2 großem Gebiet belegene Weideplätze keine einheitliche regelmäßige …
- FG München, 06.05.2003 - 6 K 4468/00
Verpflegungsmehraufwand eines Forstamtmannes
- FG Saarland, 20.10.2000 - 2 K 257/00
Keine Einsatzwechseltätigkeit bei Kundenberaterin eines Kreditinstituts (§9 Abs. …
- FG Baden-Württemberg, 10.02.2000 - 2 K 151/99
Fahrten eines Revierleiters von der Wohnung mit häuslichem Arbeitszimmer zum …
- BFH, 27.05.1983 - VI R 169/79
- FG Nürnberg, 19.01.1984 - VI 294/82
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