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Rechtsprechung
   BFH, 22.01.1993 - VI R 61/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,4160
BFH, 22.01.1993 - VI R 61/91 (https://dejure.org/1993,4160)
BFH, Entscheidung vom 22.01.1993 - VI R 61/91 (https://dejure.org/1993,4160)
BFH, Entscheidung vom 22. Januar 1993 - VI R 61/91 (https://dejure.org/1993,4160)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Abzugsfähigkeit von der Lebensführung als auch der Förderung der beruflichen Tätigkeit dienenden Aufwendungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    §§ 9, 12 EStG
    Lohnsteuer; Ski-Fortbildungslehrgang eines Gymnasiallehrers

 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (4)

  • BFH, 19.10.1970 - GrS 2/70

    Anschaffung eines Wirtschaftsguts - Kosten der Lebensführung - Aufteilung der …

    Auszug aus BFH, 22.01.1993 - VI R 61/91
    Die Vorschrift des § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG enthält damit eine gesetzliche Typisierung und ein gesetzliches Verbot der Aufteilung in den durch sie betroffenen Fällen (BFH-Beschluß vom 19. Oktober 1970 GrS 2/70, BFHE 100, 309, BStBl II 1971, 17).

    Nach ständiger Rechtsprechung liegen abziehbare Aufwendungen nur vor, wenn sie ausschließlich oder zumindest weitaus überwiegend im beruflichen Interesse getätigt werden, wenn also die Verfolgung privater Interessen nahezu ausgeschlossen ist (BFH-Beschlüsse in BFHE 100, 309, BStBl II 1971, 17, und vom 27. November 1978 GrS 8/77, BFHE 126, 533, BStBl II 1979, 213).

  • BFH, 26.08.1988 - VI R 175/85

    Aufwendungen von Lehrern für Skilehrgänge nur unter engen Voraussetzungen als …

    Auszug aus BFH, 22.01.1993 - VI R 61/91
    Das Finanzgericht (FG) gab der Klage statt und führte im wesentlichen aus: Zwar seien die Anforderungen des Bundesfinanzhofs (BFH) im Urteil vom 26. August 1988 VI R 175/85 (BFHE 154, 513, BStBl II 1989, 91) an die Anerkennung derartiger Aufwendungen als Werbungskosten in zwei Punkten nicht erfüllt.

    Der Streitfall ist daher anders zu beurteilen als der vom erkennenden Senat entschiedene Fall eines Sportlehrers, dessen Aufwendungen zur Erlangung einer Schulskileiter-Lizenz - wenn auch nur in einem engen Rahmen - als Werbungskosten anerkannt werden können (BFH-Urteil in BFHE 154, 513, BStBl II 1989, 91).

  • BFH, 27.11.1978 - GrS 8/77

    Beschluß des Großen Senats zur Frage, wann und inwieweit Aufwendungen für die …

    Auszug aus BFH, 22.01.1993 - VI R 61/91
    Nach ständiger Rechtsprechung liegen abziehbare Aufwendungen nur vor, wenn sie ausschließlich oder zumindest weitaus überwiegend im beruflichen Interesse getätigt werden, wenn also die Verfolgung privater Interessen nahezu ausgeschlossen ist (BFH-Beschlüsse in BFHE 100, 309, BStBl II 1971, 17, und vom 27. November 1978 GrS 8/77, BFHE 126, 533, BStBl II 1979, 213).
  • BFH, 26.08.1988 - VI R 72/87

    Aufwendungen für die Teilnahme zum Erwerb einer Schulskileiter-Lizenz als …

    Auszug aus BFH, 22.01.1993 - VI R 61/91
    Er hat daher die Anerkennung der Aufwendungen als Werbungskosten auf Lehrer beschränkt, die in ihrer Schule tatsächlich Sportunterricht erteilen oder eine entsprechende Arbeitsgemeinschaft leiten, die erworbenen Fähigkeiten also anschließend tatsächlich im Lehrberuf verwenden (vgl. auch das Senatsurteil vom 26. August 1988 VI R 72/87, BFH/NV 1989, 292).
  • BFH, 22.06.2006 - VI R 61/02

    Aufwendungen von Lehrern für Snowboardkurse als Werbungskosten - …

    Im Übrigen hat es der BFH als schädlich angesehen, wenn der Teilnehmer bei Antritt des Kurses das Skifahren noch nicht beherrscht (…vgl. auch BFH-Urteile vom 21. September 1990 VI R 116/86, BFH/NV 1991, 315;… vom 27. März 1991 VI R 103/86, BFH/NV 1991, 596;… vom 26. Juli 1991 VI R 93/87, BFH/NV 1991, 815;… vom 31. Juli 1992 VI R 161/88, BFH/NV 1993, 93, und vom 22. Januar 1993 VI R 61/91, BFH/NV 1993, 416).
  • FG Niedersachsen, 17.02.1999 - IX 647/97

    Lohnsteuer; Ausbildung zur Yoga-Lehrerin

    Unter Hinweis auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 22. Janauar 1993 VI R 61/91 (BFH/NV 1993, 416, betr.

    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 22. Januar 1993 VI R 61/91, BFH/NV 1993, 416 m.w.N.) liegen deshalb abziehbare Aufwendungen nur vor, wenn sie ausschließlich oder zumindest weitaus überwiegend im beruflichen Interesse getätigt werden, wenn also die Verfolgung privater Interessen nahezu ausgeschlossen ist.

  • FG Baden-Württemberg, 04.05.2004 - 10 K 28/04

    Abzugsfähigkeit der Aufwendungen für einen Snowboard-, Snow blades- und …

    Nach ständiger Rechtsprechung liegen abziehbare Aufwendungen nur vor, wenn sie ausschließlich oder zumindest weitaus überwiegend im beruflichen Interesse getätigt werden, wenn also die Verfolgung privater Interessen nahezu ausgeschlossen ist (BFH, Urteil v. 22. Januar 1993 VI R 61/91, BFH/NV 1993, 416; Beschlüsse v. 10. Oktober 1970 GrS 2/70, BFHE 100, 309, BStBl II 1971, 17, und vom 27. November 1978 GrS 8/77, BFHE 126, 533, BStBl II 1979, 213).

    Der BFH ist bei jener Entscheidung, an deren Grundsätzen er festgehalten hat (BFH, Urteil vom 22. Januar 1993 VI R 61/91, BFH/NV 1993, 416), davon ausgegangen, dass die Frage, ob eine Lehrkraft aus beruflichen Gründen an einem einschlägigen Lehrgang teilgenommen hat, nur nach objektiven Gesichtspunkten beurteilt werden kann und diese Beurteilung eine Typisierung unerlässlich macht.

  • FG Niedersachsen, 19.03.2002 - 13 K 44/99

    Lehrerfortbildung "Snowboardfahren" als Werbungskosten

    Der Bundesfinanzhof hat in seiner Rechtsprechung zu den Schulskileiter-Kursen verlangt, dass in einem Zertifikat neben der Teilnahme des Lehrers an dem Lehrgang seine Befähigung zur eigenverantwortlichen Durchführung von Jugendskireisen bescheinigt werden muss (BFH-Urteil vom 26. August 1988 VI R 175/85, BStBl II 1989, 91;… BFH-Urteil vom 26. Juli 1991 VI R 93/87, BFH/NV 1991, 815;… BFH-Urteil vom 31. Juli 1992 VI R 161/88, BFH/NV 1993, 93; BFH-Urteil vom 22. Januar 1993 VI R 61/91, BFH/NV 1993, 416).
  • FG Baden-Württemberg, 04.07.1997 - 14 K 175/94

    Aufwendungen eines Lehrers für Auslandsreisen; Abgrenzung Werbungskosten zu …

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  • FG München, 16.02.2000 - 13 K 291/98

    Kosten einer Sportlehrerin für Tanzkurse als gemischte Aufwendungen; …

    Deshalb liegen nach ständiger BFH-Rechtsprechung (vgl. Urteil vom 22. Januar 1993 VI R 61/91 , BFH-NV 1993, 416, m.w.N.) abziehbare Aufwendungen nach § 9 EStG nur dann vor, wenn sie ausschließlich oder zumindest weitaus überwiegend beruflich veranlaßt sind, wenn also die gleichzeitige Verfolgung privater Interessen nahezu ausgeschlossen ist.
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