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Rechtsprechung
   BFH, 01.07.1994 - VI R 67/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,2068
BFH, 01.07.1994 - VI R 67/93 (https://dejure.org/1994,2068)
BFH, Entscheidung vom 01.07.1994 - VI R 67/93 (https://dejure.org/1994,2068)
BFH, Entscheidung vom 01. Juli 1994 - VI R 67/93 (https://dejure.org/1994,2068)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    §§ 9, 12 EStG
    Lohnsteuer; Aufwendungen für Geschenke zu persönlichen Anlässen sind keine Werbungskosten

Papierfundstellen

  • BFHE 175, 85
  • NJW 1995, 3272 (Ls.)
  • NVwZ 1995, 728
  • BB 1994, 1851
  • BB 1994, 2333
  • DB 1994, 2011
  • BStBl II 1995, 273
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BFH, 23.08.1999 - GrS 2/97

    Nutzungsüberlassung beim häuslichen Arbeitszimmer

    a) Werbungskosten sind für den Bereich der nichtselbständigen Arbeit (§ 19 EStG) Aufwendungen, die durch den Beruf veranlaßt sind, d.h. es muß ein objektiver Zusammenhang zwischen ihnen und dem Beruf bestehen und sie müssen subjektiv zur Förderung des Berufs bestimmt sein (z.B. BFH-Urteile vom 28. November 1980 VI R 193/77, BFHE 132, 431, BStBl II 1981, 368; vom 1. Juli 1994 VI R 67/93, BFHE 175, 85, BStBl II 1995, 273).
  • BFH, 06.12.2017 - VI R 41/15

    Werbungskostenabzug bei beruflicher Nutzung einer im Miteigentum von Ehegatten …

    Werbungskosten im Bereich der nichtselbständigen Arbeit müssen durch den Beruf veranlasst sein, d.h. es muss ein objektiver Zusammenhang zwischen den Aufwendungen und dem Beruf bestehen und sie müssen subjektiv zur Förderung des Berufs bestimmt sein (z.B. Senatsurteile vom 28. November 1980 VI R 193/77, BFHE 132, 431, BStBl II 1981, 368; vom 1. Juli 1994 VI R 67/93, BFHE 175, 85, BStBl II 1995, 273; Beschluss des Großen Senats des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 23. August 1999 GrS 2/97, BFHE 189, 160, BStBl II 1999, 782).
  • FG Bremen, 17.01.2008 - 4 K 168/07

    Abziehbarkeit von Aufwendungen eines Schulleiters in Form kleiner Geschenke als …

    Die Kläger legten gegen den Bescheid mit Schreiben vom ... wegen der Nichtberücksichtigung der genannten Aufwendungen als Werbungskosten Einspruch ein und verwies auf die BFH-Entscheidungen VI R 67/93, sowie VI R 70/93.

    Damit sind sie durch die persönliche Lebensführung des Schenkenden wesentlich mitbestimmt und fallen unter § 12 Nr. 1 S. 2 EStG (vgl. BFH-Urteil vom 1.7.1994 IV R 67/93, BFHE 175, 85, BStBl. II 1995, 273).

    Der BFH hat mit Urteil vom 01.07.1994 (IV R 67/93, BFHE 175, 85, BStBl. II 1995, 273) entschieden, dass Geschenke eines Behördenleiters anlässlich persönlicher Feiern anderer Behördenleiter nicht als Werbungskosten abziehbar sind und ist dabei davon ausgegangen, dass Geschenke zu besonderen Anlässen, wie z.B. zu Geburtstagen, Jubiläen oder sonstigen persönlichen Ereignissen, durch den Gedanken geprägt seien, dem Empfänger eine persönliche Aufmerksamkeit zu erweisen und ihn zu erfreuen, so dass sie Ausdruck gesellschaftlicher Gepflogenheiten seien.

  • FG Niedersachsen, 19.08.2026 - 3 K 54/26

    Werbungskosten; Arbeitszimmer; Kosten für ein außerhäusliches Arbeitszimmer

    Werbungskosten im Bereich der nichtselbständigen Arbeit müssen durch den Beruf veranlasst sein, d.h. es muss ein objektiver Zusammenhang zwischen den Aufwendungen und dem Beruf bestehen und sie müssen subjektiv zur Förderung des Berufs bestimmt sein (ständige Rechtsprechung des BFH, z.B. Urteile vom 28. November 1980 VI R 193/77, BFHE 132, 431, BStBl II 1981, 368; vom 1. Juli 1994 VI R 67/93, BFHE 175, 85, BStBl II 1995, 273 und vom 6. Dezember 2017 VI R 41/15, BFHE 260, 252 [BFH 29.11.2017 - X R 8/16], BStBl II 2018, 355 [BFH 06.12.2017 - VI R 65/15] sowie Beschluss vom 23. August 1999 GrS 2/97, BFHE 189, 160, BStBl II 1999, 782).
  • FG Köln, 06.10.1999 - 11 K 5118/92

    Teilnahme des Ehegatten an der Steuerhinterziehung des anderen Ehegatten

    Die Frage, ob der in Haftung Genommene eine Steuerhinterziehung beging oder an ihr teilnahm, ist eine im Haftungsverfahren zu prüfende strafrechtliche Vorfrage (vgl. BFH-Urteil vom 13.7.1994 I R 112/93, BFHE 175, 85 , BStBl II 1995, 198).
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