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Rechtsprechung
   BFH, 15.07.1994 - VI R 69/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,3965
BFH, 15.07.1994 - VI R 69/93 (https://dejure.org/1994,3965)
BFH, Entscheidung vom 15.07.1994 - VI R 69/93 (https://dejure.org/1994,3965)
BFH, Entscheidung vom 15. Juli 1994 - VI R 69/93 (https://dejure.org/1994,3965)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Abziehbarkeit von Kosten eines im Ausland durchgeführten Fremdsprachenkurses als Werbungskosten oder als Betriebsausgaben

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (17)Zitiert selbst (4)

  • BFH, 27.11.1978 - GrS 8/77

    Beschluß des Großen Senats zur Frage, wann und inwieweit Aufwendungen für die …

    Auszug aus BFH, 15.07.1994 - VI R 69/93
    Für den Abzug der Kosten einer Auslandsreise als Werbungskosten oder Betriebsausgaben ist maßgebend, ob die Aufwendungen objektiv durch besondere berufliche Gegebenheiten veranlaßt sind und ob nach Anlaß der Reise, dem vorgelegten Programm und der tatsächlichen Durchführung die Befriedigung privater Interessen (§ 12 Nr. 1 EStG) nahezu ausgeschlossen ist (BFH-Beschluß vom 27. November 1978 GrS 8/77, BFHE 126, 533, BStBl II 1979, 213).

    Der Große Senat des BFH hat in seinem Beschluß in BFHE 126, 533, BStBl II 1979, 213 (unter IV 2 b der Entscheidungsgründe) entschieden, daß auch dann, wenn eine Gesamtreise nicht als beruflich oder betrieblich veranlaßt zu beurteilen ist, einzelne abgrenzbare beruflich oder betrieblich veranlaßte Aufwendungen als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben abziehbar sein können.

  • BFH, 22.07.1993 - VI R 103/92

    Aufwendungen für einen Grundkurs in einer gängigen Fremdsprache sind keine …

    Auszug aus BFH, 15.07.1994 - VI R 69/93
    Bei der Entscheidung der Frage, ob die Kosten eines im Ausland durchgeführten Fremdsprachenkurses als Werbungskosten (§ 9 Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes -- EStG --) oder als Betriebsausgaben (§ 4 Abs. 4 EStG) abziehbar sind, sind nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) die Grundsätze zur einkommensteuerrechtlichen Beurteilung von Auslandsgruppenreisen zugrundezulegen (BFH-Urteile vom 31. Juli 1980 IV R 153/79, BFHE 131, 361, BStBl II 1980, 746, und vom 22. Juli 1993 VI R 103/92, BFHE 171, 552, BStBl II 1993, 787).
  • BFH, 26.11.1993 - VI R 67/91

    Werbungskostenabzug bei Fremdsprachen-Grundkurs

    Auszug aus BFH, 15.07.1994 - VI R 69/93
    Diese Auffassung läßt sich nicht ausnahmslos aus der Rechtsprechung des BFH herleiten (vgl. z. B. Urteil des Senats vom 26. November 1993 VI R 67/91, BFHE 172, 574, BStBl II 1994, 248 m. w. N.).
  • BFH, 31.07.1980 - IV R 153/79

    Steuerliche Behandlung von Aufwendungen für im Ausland besuchten Sprachkurs

    Auszug aus BFH, 15.07.1994 - VI R 69/93
    Bei der Entscheidung der Frage, ob die Kosten eines im Ausland durchgeführten Fremdsprachenkurses als Werbungskosten (§ 9 Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes -- EStG --) oder als Betriebsausgaben (§ 4 Abs. 4 EStG) abziehbar sind, sind nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) die Grundsätze zur einkommensteuerrechtlichen Beurteilung von Auslandsgruppenreisen zugrundezulegen (BFH-Urteile vom 31. Juli 1980 IV R 153/79, BFHE 131, 361, BStBl II 1980, 746, und vom 22. Juli 1993 VI R 103/92, BFHE 171, 552, BStBl II 1993, 787).
  • FG Niedersachsen, 17.05.2000 - 13 K 252/96

    Abzug von Aufwendungen für einen Französisch-Intensivkurs eines …

    Bei der Beurteilung eines "Auslandssprachkurses" oder ähnlicher Lehrgänge könne auch der Umfang unterrichtsfreier Zeit "einschließlich der Wochenenden" und ferner von Bedeutung sein, ob die Möglichkeit bestehe, "allgemein interessierende Einrichtungen" zu besichtigen und "Besonderheiten des Landes" kennenzulernen (u.a.m. BFH-Urteil vom 31. Januar 1997 VI R 83/96, BFH NV 1997, 647 unter Bezugnahme auf die BFH-Urteile vom 16. Oktober 1986 IV R 138/83, BStBl II 1987, 208; 21. August 1995 VI R 47/95, BStBl II 1996, 10; 14. Juli 1988 IV R 57/87, BStBl II 1989, 19; 30. Juni 1995 VI R 22/91, BFH NV 1996, 30; 25. Juli 1994 VI R 69/93, BFH NV 1995, 26;… dazu Drenseck, Festschrift für Offerhaus Seite 497 ff. - 507 ff.).

    Wenn allerdings ein solcher Englischlehrer während der Ferien an einer englischen Universität Kurse mit allgemeinbildendem Inhalt besucht, so führen die aufgewandten Kosten nicht zu WK, falls das Kursprogramm ("Kunst, Literatur und Gedankenwelt der romantischen Epoche", "Wege zur Geschichte der Kunst") nicht auf die besonderen Bedürfnisse des Steuerpflichtigen ausgerichtet ist (BFH-Urteil VI R 69/93).

    Rn. 34 Zu folgen ist daher der zutreffenden Beurteilung in den BFH-Urteilen vom 18. August 1962 VI 218/60 U, 20. Oktober 1978 VI R 132/76 sowie vom 25. Juli 1994 VI R 69/93 teilweise.

  • FG Baden-Württemberg, 29.01.1998 - 6 K 352/97

    Nichtselbständige Tätigkeit als technischer Redakteur; Werbungskostenabzug für …

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  • BFH, 08.11.1996 - VI R 90/94

    Aktuelle BFH-Rechtsprechung zu Auslandsstudienreisen

    Für den Abzug der Kosten eines im Ausland durchgeführten Fremdsprachenkurses als Werbungskosten oder Betriebsausgaben ist maßgebend, ob die Aufwendungen objektiv durch die besonderen beruflichen Gegebenheiten veranlaßt sind und ob nach Programm und tatsächlicher Durchführung des Sprachkurses die Befriedigung privater Interessen nahezu ausgeschlossen ist (Urteile des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 31. Juli 1980 IV R 153/79, BFHE 131, 361, BStBl II 1980, 746; vom 15. Juli 1994 VI R 69/93, BFH/NV 1995, 26, und vom 22. Juli 1993 VI R 103/92, BFHE 171, 552, BStBl II 1993, 787).

    Wie der Senat im Urteil in BFH/NV 1995, 26 ausgeführt hat, dienen vertiefte Sprachkenntnisse bei einem Fremdsprachenlehrer dazu, den Beruf kompetent und optimal ausüben zu können.

  • FG München, 05.08.1996 - 11 K 2064/96

    Anspruch eines Englischlehrers an einer Realschule auf Absetzung von Aufwendungen …

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • FG Niedersachsen, 06.12.1996 - XII 319/96

    Abzugsfähigkeit von Aufwendungen eines Berufsschullehrers für einen …

    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH - der sich das Gericht im Streitfall anschließt - liegen abziehbare Aufwendungen nur vor, wenn sie ausschließlich oder zumindest weitaus überwiegend im beruflichen Interesse getätigt werden, wenn also die Verfolgung privater Interessen nahezu ausgeschlossen ist (BFH-Beschluß vom 19.10.1970, GrS 2/70, BStBl II 1971, 1; v. 27.11.1978, GrS 8/77, BStBl II 1979, 23; BFH-Urteil v. 22.07.1993, VI R 103/92, BStBl II 1993, 77; v. 15.07.1994, VI R 69/93, BFH/NV 1995, 26; v. 21.08.1995, VI R 47/95, BStBl II 1996, 1).

    Diese Grundsätze gelten auch für die Kosten eines im Ausland abgehaltenen Sprachkurses (BFH-Urteil v. 31.07.1980, BStBl II 1980, 76; v. 22.07.1993, VI R 103/92, BStBl II 1993, 77; v. 15.07.1994, VI R 69/93, BFH/NV 1995, 26).

  • BFH, 12.09.1996 - IV R 36/96

    Fortbildungstagungen an beliebten Erholungsorten

    Auch die übrigen Senate des BFH sind der Auffassung, daß jeweils festzustellen ist, ob bei der Auslandsreise betriebliche (berufliche) mit privaten Interessen verbunden sind und die Reise infolge des Tagungsortes oder der gewählten Reiseroute auch durch touristische Motive in nicht untergeordnetem Maße mitveranlaßt ist (BFH-Urteile in BFHE 171, 552, BStBl II 1993, 787; vom 15. Juli 1994 VI R 69/93, BFH/NV 1995, 26, sowie vom 23. Juni 1993 I R 14/93, BFHE 171, 521, BStBl II 1993, 806, und vom 21. August 1995 VI R 47/95, BFHE 179, 37, BStBl II 1996, 10).
  • BFH, 16.01.1998 - VI R 46/87

    Werbungskostenabzug für Auslandsprachkurs

    Von Bedeutung kann auch der Umfang unterrichtsfreier Zeit einschließlich der Wochenenden sowie die Möglichkeit sein, allgemein interessierende Einrichtungen zu besichtigen und Besonderheiten des Landes kennenzulernen (BFH-Urteil vom 15. Juli 1994 VI R 69/93, BFH/NV 1995, 26).
  • BFH, 02.03.1995 - IV R 59/94

    Fortbildungsveranstaltungen - hier: für Rechtsanwälte - in ausländischen …

    Auch die übrigen Senate des BFH sind der Auffassung, daß jeweils festzustellen ist, ob bei der Auslandsreise betriebliche (berufliche) mit privaten Interessen verbunden sind und die Reise infolge des Tagungsortes oder der gewählten Reiseroute auch durch touristische Motive in nicht untergeordnetem Maße mitveranlaßt ist (BFH-Urteile in BFHE 171, 552, BStBl II 1993, 787; vom 15. Juli 1994 VI R 69/93, BFH/NV 1995, 26, sowie vom 23. Juni 1993 I R 14/93, BFHE 171, 521, BStBl II 1993, 806).
  • FG Brandenburg, 20.06.2001 - 6 K 2164/00

    Abzugsfähigkeit der Aufwendungen für eine Sprachintensivausbildung im Ausland

    Von Bedeutung kann auch der Umfang unterrichtsfreier Zeit einschließlich der Wochenenden sowie die Möglichkeit sein, allgemein interessierende Einrichtungen zu besichtigen und Besonderheiten des Landes kennenzulernen (BFH-Urteil vom 15. Juli 1994 VI R 69/93, BFH/NV 1995, 26;… vom 31. Januar 1997 VI R 83/96, BFH/NV 1997, 647;… vom 16. Januar 1998 VI R 46/87 a.a.O.).
  • FG Thüringen, 11.11.1998 - III 88/98

    Abgrenzung Fortbildungskosten/Ausbildungskosten: Aufwendungen für Zweitstudium …

    Dabei kann bei der Beurteilung eines Auslandssprachkurses oder ähnlicher Lehrgänge auch der Umfang unterrichtsfreier Zeit einschließlich der Wochenenden und ferner von Bedeutung sein, ob die Möglichkeit besteht, allgemein interessierende Einrichtungen zu besichtigen und Besonderheiten des Landes kennenzulernen (Urteil des BFH vom 15. Juli 1994 VI R 69/93, BFH/NV 1995, 26).
  • BFH, 12.06.1997 - VI B 15/97

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Beschwerdeschrift

  • FG München, 09.04.1997 - 1 K 2278/94

    Steuerliche Behandlung von Aufwendungen für einen Sprachkurs auf Malta; …

  • FG Saarland, 15.07.2003 - 1 K 30/00

    Betriebliche Fortbildungskosten (EStG §§ 4 Abs. 4, 12 Nr. 1 Satz 2)

  • FG Thüringen, 12.11.1998 - II 291/98

    Aufwendungen einer Sprachlehrerin in den neuen Bundesländern für Sprachreisen …

  • FG Thüringen, 21.10.1998 - III 139/97

    Anspruch auf Kindergeld; Berufsausbildung eines volljährigen Kindes; …

  • FG Hamburg, 23.06.1999 - V 33/97

    Abzug von Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit für den …

  • FG München, 21.11.1996 - 11 K 2816/96

    Geltendmachung von Aufwendungen für eine Sprachreise als Werbungskosten; …

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