Rechtsprechung
| BFH, 08.08.2013 - VI R 71/12 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Anwendungsvoraussetzung der 1 %-Regelung - Reichweite des Anscheinsbeweises beim Alleingeschäftsführer einer GmbH - Einzelfallbezogene Beweiswürdigung
- openjur.de
Anwendungsvoraussetzung der 1 %-Regelung; Reichweite des Anscheinsbeweises beim Alleingeschäftsführer einer GmbH; Einzelfallbezogene Beweiswürdigung
- Bundesfinanzhof
EStG § 19 Abs 1 S 1 Nr 1, EStG § 8 Abs 1, EStG § 8 Abs 2 S 2, EStG § 8 Abs 2 S 3, EStG § 8 Abs 2 S 4, EStG § 6 Abs 1 Nr 4 S 2, EStG VZ 2005, EStG VZ 2006, FGO § 96 Abs 1 S 1
Anwendungsvoraussetzung der 1 %-Regelung - Reichweite des Anscheinsbeweises beim Alleingeschäftsführer einer GmbH - Einzelfallbezogene Beweiswürdigung - rechtsinformationen.bund.de
Anwendungsvoraussetzung der 1 %-Regelung - Reichweite des Anscheinsbeweises beim Alleingeschäftsführer einer GmbH - Einzelfallbezogene Beweiswürdigung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 19 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG 2002, § 8 Abs 1 EStG 2002, § 8 Abs 2 S 2 EStG 2002, § 8 Abs 2 S 3 EStG 2002, § 8 Abs 2 S 4 EStG 2002
Anwendungsvoraussetzung der 1 %-Regelung - Reichweite des Anscheinsbeweises beim Alleingeschäftsführer einer GmbH - Einzelfallbezogene Beweiswürdigung - IWW
- ra.de
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
EStG § 6; EStG § 8; EStG § 19
1 %-Regelung und Reichweite des Anscheinsbeweises beim Allein-GF einer GmbH - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ertragsteuerliche Behandlung der Überlassung eines Dienstwagens; Voraussetzungen der Anwendung der 1%-Regelung
- datenbank.nwb.de
Anwendungsvoraussetzung der 1 v.H.-Regelung; Beweis des ersten Anscheins
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Ertragsteuerliche Behandlung der Überlassung eines Dienstwagens; Voraussetzungen der Anwendung der 1%-Regelung
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Kein geldwerter Vorteil bei unbefugter Nutzung des betrieblichen Pkw für private Zwecke
- schrittmacher-kanzlei.de (Kurzinformation)
Keine 1%-Regelung bei verbotswidriger Nutzung
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Geschäftsführergehalt
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Rheinland-Pfalz, 27.01.2012 - 4 K 1234/10
- BFH, 08.08.2013 - VI R 71/12
- FG Rheinland-Pfalz, 16.05.2014 - 3 K 2350/13
- BFH, 08.12.2014 - VI B 82/14
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (10)
- BFH, 21.03.2013 - VI R 46/11
Anwendungsvoraussetzung der 1 %-Regelung - Reichweite des Anscheinsbeweises beim …
Auszug aus BFH, 08.08.2013 - VI R 71/12
Rn. 12 Die Überlassung eines Dienstwagens durch den Arbeitgeber an den Arbeitnehmer für dessen Privatnutzung führt damit unabhängig von den tatsächlichen Nutzungsverhältnissen zu einer Bereicherung des Arbeitnehmers (Senatsurteile vom 21. März 2013 VI R 31/10, BFHE 241, 167, BStBl II 2013, 700; VI R 46/11, BFHE 241, 175; VI R 42/12, BFHE 241, 180; vom 18. April 2013 VI R 23/12, BFHE 241, 276, m.w.N.).Ein Vorteil, den sich der Arbeitnehmer gegen den Willen des Arbeitgebers selbst zuteilt, wird nicht "für" eine Beschäftigung im öffentlichen oder privaten Dienst gewährt und zählt damit nicht zum Arbeitslohn nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. § 8 Abs. 1 EStG (Senatsurteile in BFHE 241, 167, BStBl II 2013, 700; in BFHE 241, 175; in BFHE 241, 180; in BFHE 241, 276, m.w.N.).
Dies gilt selbst dann, wenn der Arbeitgeber ein arbeitsvertraglich vereinbartes Privatnutzungsverbot nicht überwacht (Senatsurteile in BFHE 241, 175; in BFHE 241, 180; in BFHE 241, 276, m.w.N.).
Denn die Ernsthaftigkeit eines arbeitsvertraglichen Nutzungsverbots ist nicht allein deshalb in Frage zu stellen, weil es der Arbeitgeber nicht überwacht, und zwar selbst dann nicht, wenn die Privatnutzungsbefugnis eines angestellten (Allein-)Gesellschafter-Geschäftsführers in Rede steht (vgl. Senatsurteil in BFHE 241, 175).
- BFH, 21.03.2013 - VI R 31/10
Anwendungsvoraussetzung der 1 %-Regelung - Entkräftung des Anscheinsbeweises - …
Auszug aus BFH, 08.08.2013 - VI R 71/12
Rn. 12 Die Überlassung eines Dienstwagens durch den Arbeitgeber an den Arbeitnehmer für dessen Privatnutzung führt damit unabhängig von den tatsächlichen Nutzungsverhältnissen zu einer Bereicherung des Arbeitnehmers (Senatsurteile vom 21. März 2013 VI R 31/10, BFHE 241, 167, BStBl II 2013, 700; VI R 46/11, BFHE 241, 175; VI R 42/12, BFHE 241, 180; vom 18. April 2013 VI R 23/12, BFHE 241, 276, m.w.N.).Ein Vorteil, den sich der Arbeitnehmer gegen den Willen des Arbeitgebers selbst zuteilt, wird nicht "für" eine Beschäftigung im öffentlichen oder privaten Dienst gewährt und zählt damit nicht zum Arbeitslohn nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. § 8 Abs. 1 EStG (Senatsurteile in BFHE 241, 167, BStBl II 2013, 700; in BFHE 241, 175; in BFHE 241, 180; in BFHE 241, 276, m.w.N.).
Der Vorteil ist unabhängig von den tatsächlichen Nutzungsverhältnissen nach § 8 Abs. 2 Sätze 2 bis 5 i.V.m. § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG entweder mit der Fahrtenbuchmethode oder, wenn kein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch geführt wird, mit der 1 %-Regelung zu bewerten (Senatsurteil in BFHE 241, 167, BStBl II 2013, 700).
- BFH, 18.04.2013 - VI R 23/12
Anwendungsvoraussetzung der 1 %-Regelung - Reichweite des Anscheinsbeweises beim …
Auszug aus BFH, 08.08.2013 - VI R 71/12
Rn. 12 Die Überlassung eines Dienstwagens durch den Arbeitgeber an den Arbeitnehmer für dessen Privatnutzung führt damit unabhängig von den tatsächlichen Nutzungsverhältnissen zu einer Bereicherung des Arbeitnehmers (Senatsurteile vom 21. März 2013 VI R 31/10, BFHE 241, 167, BStBl II 2013, 700; VI R 46/11, BFHE 241, 175; VI R 42/12, BFHE 241, 180; vom 18. April 2013 VI R 23/12, BFHE 241, 276, m.w.N.).Ein Vorteil, den sich der Arbeitnehmer gegen den Willen des Arbeitgebers selbst zuteilt, wird nicht "für" eine Beschäftigung im öffentlichen oder privaten Dienst gewährt und zählt damit nicht zum Arbeitslohn nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. § 8 Abs. 1 EStG (Senatsurteile in BFHE 241, 167, BStBl II 2013, 700; in BFHE 241, 175; in BFHE 241, 180; in BFHE 241, 276, m.w.N.).
Dies gilt selbst dann, wenn der Arbeitgeber ein arbeitsvertraglich vereinbartes Privatnutzungsverbot nicht überwacht (Senatsurteile in BFHE 241, 175; in BFHE 241, 180; in BFHE 241, 276, m.w.N.).
- BFH, 21.03.2013 - VI R 42/12
Anwendungsvoraussetzung der 1 %-Regelung - Reichweite des Anscheinsbeweises beim …
Auszug aus BFH, 08.08.2013 - VI R 71/12
Rn. 12 Die Überlassung eines Dienstwagens durch den Arbeitgeber an den Arbeitnehmer für dessen Privatnutzung führt damit unabhängig von den tatsächlichen Nutzungsverhältnissen zu einer Bereicherung des Arbeitnehmers (Senatsurteile vom 21. März 2013 VI R 31/10, BFHE 241, 167, BStBl II 2013, 700; VI R 46/11, BFHE 241, 175; VI R 42/12, BFHE 241, 180; vom 18. April 2013 VI R 23/12, BFHE 241, 276, m.w.N.).Ein Vorteil, den sich der Arbeitnehmer gegen den Willen des Arbeitgebers selbst zuteilt, wird nicht "für" eine Beschäftigung im öffentlichen oder privaten Dienst gewährt und zählt damit nicht zum Arbeitslohn nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. § 8 Abs. 1 EStG (Senatsurteile in BFHE 241, 167, BStBl II 2013, 700; in BFHE 241, 175; in BFHE 241, 180; in BFHE 241, 276, m.w.N.).
Dies gilt selbst dann, wenn der Arbeitgeber ein arbeitsvertraglich vereinbartes Privatnutzungsverbot nicht überwacht (Senatsurteile in BFHE 241, 175; in BFHE 241, 180; in BFHE 241, 276, m.w.N.).
- FG Rheinland-Pfalz, 27.01.2012 - 4 K 1234/10
Voraussetzungen der Erschütterung des Anscheinsbeweis für eine private …
Auszug aus BFH, 08.08.2013 - VI R 71/12
Rn. 6 Die nach weitgehend erfolglosem Vorverfahren erhobene Klage wies das Finanzgericht (FG) mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte 2013, 344 veröffentlichten Gründen ab.das Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 27. Januar 2012 4 K 1234/10 sowie die Einkommensteuerbescheide für die Jahre 2004 bis 2006 vom 22. April 2009 i.d.F. der Einspruchsentscheidung vom 25. Januar 2010 aufzuheben.
- BFH, 06.10.2011 - VI R 56/10
Keine Anwendung der 1 %-Regelung bei Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger …
Auszug aus BFH, 08.08.2013 - VI R 71/12
Allerdings begründet allein die Nutzung eines betrieblichen Fahrzeugs für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte noch keine Überlassung zur privaten Nutzung i.S. des § 8 Abs. 2 Satz 2 EStG (Senatsurteil vom 6. Oktober 2011 VI R 56/10, BFHE 235, 383, BStBl II 2012, 362). - BFH, 13.12.2012 - VI R 51/11
1 %-Regelung auf Grundlage der Bruttolistenneupreise
Auszug aus BFH, 08.08.2013 - VI R 71/12
Denn der Vorteil aus der Nutzungsüberlassung umfasst das Zurverfügungstellen des Fahrzeugs selbst sowie die Übernahme sämtlicher damit verbundener Kosten wie Steuern, Versicherungsprämien, Reparatur-, Wartungs- und Treibstoffkosten und damit nutzungsabhängige wie -unabhängige Kosten (vgl. Senatsurteile vom 13. Dezember 2012 VI R 51/11, BFHE 240, 69, BStBl II 2013, 385; vom 10. Februar 1961 VI 89/60 U, BFHE 72, 376, BStBl III 1961, 139; vom 21. Juni 1963 VI 306/61 U, BFHE 77, 191, BStBl III 1963, 387). - BFH, 07.11.2006 - VI R 19/05
Zur Anwendung des 1 v.H.-Regelung bei Überlassung eines Firmenfahrzeugs
Auszug aus BFH, 08.08.2013 - VI R 71/12
Selbst wenn der Arbeitnehmer den hierzu überlassenen PKW tatsächlich nicht privat nutzen sollte, erspart er sich zumindest die (nutzungsunabhängigen) Kosten, die er für das Vorhalten eines betriebsbereiten Kfz verausgaben müsste (Abgrenzung vom Senatsurteil vom 7. November 2006 VI R 19/05, BFHE 215, 256, BStBl II 2007, 116). - BFH, 21.06.1963 - VI 306/61 U
Kostenlose Überlassung eines Pkw durch den Arbeitgeber zur privaten Nutzung des …
Auszug aus BFH, 08.08.2013 - VI R 71/12
Denn der Vorteil aus der Nutzungsüberlassung umfasst das Zurverfügungstellen des Fahrzeugs selbst sowie die Übernahme sämtlicher damit verbundener Kosten wie Steuern, Versicherungsprämien, Reparatur-, Wartungs- und Treibstoffkosten und damit nutzungsabhängige wie -unabhängige Kosten (vgl. Senatsurteile vom 13. Dezember 2012 VI R 51/11, BFHE 240, 69, BStBl II 2013, 385; vom 10. Februar 1961 VI 89/60 U, BFHE 72, 376, BStBl III 1961, 139; vom 21. Juni 1963 VI 306/61 U, BFHE 77, 191, BStBl III 1963, 387). - BFH, 10.02.1961 - VI 89/60 U
Einordnung einer Erklärung des Arbeitgebers zur Übernahme der festgestellten …
Auszug aus BFH, 08.08.2013 - VI R 71/12
Denn der Vorteil aus der Nutzungsüberlassung umfasst das Zurverfügungstellen des Fahrzeugs selbst sowie die Übernahme sämtlicher damit verbundener Kosten wie Steuern, Versicherungsprämien, Reparatur-, Wartungs- und Treibstoffkosten und damit nutzungsabhängige wie -unabhängige Kosten (vgl. Senatsurteile vom 13. Dezember 2012 VI R 51/11, BFHE 240, 69, BStBl II 2013, 385; vom 10. Februar 1961 VI 89/60 U, BFHE 72, 376, BStBl III 1961, 139; vom 21. Juni 1963 VI 306/61 U, BFHE 77, 191, BStBl III 1963, 387).
- FG Rheinland-Pfalz, 16.05.2014 - 3 K 2350/13
Geldwerter Vorteil für die Privatnutzung eines Firmenwagens
Rn. 12 Auf die Revision der Kläger wurde die Entscheidung des FG mit Urteil des BFH vom 8. August 2013 (VI R 71/12) aufgehoben und die Sache mit folgender Begründung an das FG zurückverwiesen:.Ein Vorteil, den sich der Arbeitnehmer gegen den Willen des Arbeitgebers selbst zuteilt, wird nicht "für" eine Beschäftigung im öffentlichen oder privaten Dienst gewährt und zählt damit nicht zum Arbeitslohn nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. § 8 Abs. 1 EStG (BFH-Urteil vom 8. August 2013 VI R 71/12, BFH/NV 2014, 153 m.w.N.).
Daher kann auch offen bleiben, ob und ggf. wie diese Beschlüsse - hätten sie ein solches Verbot enthalten - arbeitsvertraglich hätten "umgesetzt" werden müssen, was nach Auffassung des BFH (Urteil vom 8. August 2013 VI R 71/12 a.a.O.) zusätzlich erforderlich gewesen wäre.
Rn. 31 Nachdem zur Überzeugung des Gerichts feststeht, dass dem Kläger die (zeitlich nacheinander überlassenen) streitigen PKW tatsächlich zur privaten Nutzung überlassen waren, sind weitere Feststellungen insbesondere zu den Nutzungsverhältnissen nicht erforderlich (BFH-Urteil vom 8. August 2013 VI R 71/12 a.a.O.).
- FG Köln, 08.12.2022 - 13 K 1001/19
Körperschaftsteuer: Anscheinsbeweis für private Kfz-Nutzung trotz Nutzungsverbots …
An diesen Grundsätzen hat der VI. Senat nicht nur für den Fall eines nicht als Gesellschafter beteiligten Alleingeschäftsführers und eines zu 50 % (und damit nicht beherrschend) am Stammkapital einer GmbH beteiligten Geschäftsführers festgehalten (vgl. Urteile vom 21.03.2013 - VI R 46/11 und VI R 42/12), sondern auch für den eines alleinigen Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH (vgl. BFH-Urteil vom 08.08.2013 - VI R 71/12, BFH/NV 2014, 153). - FG Münster, 28.04.2023 - 10 K 1193/20
Berücksichtigung der verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) einer GmbH aufgrund …
Diese Grundsätze hat der VI. Senat des BFH auch auf den Fall eines alleinigen Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH angewendet (vgl. BFH-Urteil vom 8.8.2013 VI R 71/12, BFH/NV 2014, 153).
- FG Hessen, 24.01.2024 - 8 K 1129/20
Außerbilanzielle Hinzurechnungen aufgrund einer verdeckten Gewinnausschüttung für …
An diesen Grundsätzen hat der VI. Senat nicht nur für den Fall eines nicht als Gesellschafter beteiligten Alleingeschäftsführers und eines nur zu 50 % am Stammkapital beteiligten (und damit nicht beherrschenden) Geschäftsführers festgehalten (vgl. Urteile vom 21. März 2013 - VI R 46/11 - und - VI R 42/12 -), sondern auch für den eines alleinigen Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH (vgl. BFH-Urteil vom 08. August 2013 - VI R 71/12 -, BFH/NV 2014, 153). - FG Hamburg, 20.10.2017 - 2 K 4/17
Lohnsteuer: Besteuerung der unentgeltlichen Überlassung eines Dienstwagens an …
Für die Überlassung zur privaten Nutzung gibt es weder eine Vermutung noch einen Anscheinsbeweis (vgl. nur BFH-Urteile vom 21. März 2013 VI R 46/11, BStBl II 2013, 1044; vom 8. August 2013 VI R 71/12, BFH/NV 2014, 153). - FG Hamburg, 26.02.2019 - 2 K 273/17
Lohnsteuer: Kfz-Überlassung an Arbeitnehmer
Für die Überlassung zur privaten Nutzung gibt es weder eine Vermutung noch einen Anscheinsbeweis (vgl. nur BFH-Urteile vom 21. März 2013 VI R 46/11, BStBl II 2013, 1044; vom 8. August 2013 VI R 71/12, BFH/NV 2014, 153). - FG Münster, 25.02.2020 - 5 K 3907/17
Umsatzsteuer - Zur Kfz-Gestellung gegenüber dem Geschäftsführer bei Vorliegen …
Dies gilt auch bei angestellten Gesellschafter-Geschäftsführern einer GmbH (BFH, Urt. vom 08.08.2013 - VI R 71/12, BFH/NV 2014, 153). - FG Düsseldorf, 30.06.2025 - 14 K 1478/22
Private Pkw-Nutzung durch beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer - …
Rn. 39 bb) Einen Anscheinsbeweis, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen diesem zur Verfügung gestellten Dienstwagen auch zur privaten Nutzung überlassen hat, gibt es nach der Rechtsprechung des für den Bereich der (auch hier streitigen) Lohnsteuer zuständigen VI. Senats des BFH nicht und zwar auch dann nicht, wenn wie vorliegend die Privatnutzungsbefugnis eines angestellten (Allein-) Gesellschafter-Geschäftsführers in Rede steht (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 08.08.2013 - VI R 71/12, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs -BFH/NV- 2014, 153, Rz. 13 und 15). - LAG Köln, 23.04.2014 - 11 Sa 961/13
Lohnzufluss; Privatnutzung Firmenwagen
Erst wenn feststeht, dass der Dienstwagen vereinbarungsgemäß tatsächlich zur privaten Nutzung überlassen war, ist der Vorteil unabhängig von den tatsächlichen Nutzungsverhältnissen nach § 8 Abs. 2 Sätze 2 bis 5 i.V.m. § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG entweder mit der Fahrtenbuchmethode oder, wenn kein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch geführt wird, mit der 1 %-Regelung zu bewerten (vgl. u.a.: BFH, Urt. v. 08.08.2013 - VI R 71/12 - BFH, Urt. v. 21.03.2013 - VI R 42/12 -, BFH Urt. v. 21.03.2013 - VI R 46/11 - BFH, Urt. v. 18.04.2013 - VI R 23/12 - jew. m.w.N.).
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