Rechtsprechung
| BFH, 16.04.1999 - VI R 78/97 |
Zitiervorschläge
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Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Beiträge zu einer Gruppen-Unfallversicherung; Zufluss von Arbeitslohn
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 18.09.1996 - XI 162/93
- BFH, 16.04.1999 - VI R 78/97
Wird zitiert von ...
- FG Düsseldorf, 22.04.2010 - 8 K 3052/07
Geldwerter Vorteil bei verbilligter Wohnungsüberlassung
Der Arbeitnehmeranteil zur gesetzlichen Rentenversicherung ist nach gefestigter Rechtssprechung Arbeitslohn, während der Arbeitgeberanteil zum Pflichtbeitrag in der gesetzlichen Rentenversicherung keinen Arbeitslohn des einzelnen Arbeitnehmers darstellt (BFH-Urteil vom 06. Juni 2002 VI R 78/97, BStBl II 2003, 34, unter 1. der Gründe; BFH in BStBl II 2007, 181, unter II.1.b der Gründe).
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